Etwas anders ist es schon. Ein Unfallopfer, das innerhalb von 30 Tagen [an seinen Verletzungen] stirbt, gilt als wegen des Unfalls verstorben. Wer am Tag 31 stirbt, wird anderswo einsortiert.
Statistik-Usus seit zig Jahren, wird wg. Vergleichbarkeit in den Zeitreihen beibehalten.
Jetzt hat sich...