Leute ihr seid es selber Schuld ! Ich fahre da schon 20 Jahre, auch im Welchenberg, gehöre einen lokalen Verein an und kann auch Stadt und Forstamt verstehen. Warum müssen Kicker gebaut werden, Trails mit Dachlatten und Erdspießen gegen abrutschen gesichert werden, Löcher gegraben werden ? Geht das nicht auch ohne ???? Ihr seit es, die den Ärger auslösen. Diskussionen mit Dreck und Müll retten uns da nicht. Weder Amt noch Polizei werden unterscheiden, die stecken uns alle in einen Topf.
Im Welchenberg hatten wir, wie schon geschrieben, diese Aktionen mit Schildern und Baumstämmen im Weg schon mal vor 12-13 Jahren.
Das was aber in den letzten Jahren auch auf der Halde passiert geht Teilweise zu weit. Ich liebe den Sport und möchte diesen noch lange ausüben aber wenn uns durch unvernünftige Aktionen der Platz ausgeht, ist keinem geholfen, oder ? Im Welchenberg haben sie jetzt die Mitteleinfahrt und die Ausfahrt schon mit grossen Abschnitten versperrt. Eine klare Sache, denn damit setzen sie ein Zeichen, lösen aber das Problem nicht, ganz im Gegenteil ! zu den bereits bestehenden Wegen werden die Biker um das Hinderniss neue Wege "bauen" bilden. Damit wird das Problem nur verlagert um einige Meter oder gar schlimmer, das es nur noch einen zusätzlichen Weg geben wird.
Schade, dass ich keine Bilder mehr aus der Anfangszeit habe. Der gezeigte Baum stand auch vor 20 Jahren schon frei. Dass es verstärkt Auswaschungen in den Spuren gibt ist zu erkennen das sollte jedem klar sein.
Es geht sogar noch weiter, und zwar vor Gericht. Hier einige, nicht ganz unwichtige Infos zu einem Kölner Urteil !
Hier ist das vollständige Urteil zu finden:
http://www.igsz.eu/RV/VG-K_14-K-5008()07.pdf
Dort unter Randnummer 20-26. Der streitige Weg war 2 m breit. Das ist aber
keine Voraussetzung für das Recht, dort mit dem Rad zu fahren. Andere
Bundesländer verlangen solche Mindestbreiten, NRW nicht.
Keine Wege sind nach einer Aufzählung aus einem niedersächsischen Erlass
"- Fuß- und Pirschpfade,
- Holzrückelinien,
- Brandschneisen,
- Fahrspuren zur vorübergehenden Holzabfuhr,
- Gestelle/Abteilungslinien,
- Grabenränder,
- Feld- und Wiesenraine,
- durch Skiloipen verursachte Spuren nach Wegtauen des Schnees."
Sie gehören nicht zu den Wegen, auf denen Radfahrer fahren dürfen.