MTB-Team Meckenheim...... oder sowas

Spooky schrieb:
Ach übrigens, bevor ich hier falsch verstanden werde - die Tatsache, das es sich um ein FFH-Gebiet handelt bedeutet NICHT automatisch das wir MTB´ler dort nicht auf schmalen Wegen fahren dürfen.

Für das Siebengebirge wurde hierzu eine Sonderregelung erlassen, die (meiner Meinung nach) nicht ohne weiteres jetzt auf den Kottenforst angewendet werden kann (darf?!).

Wenn es keine Sonderregelung für den Kottenforst gibt, gilt hier das Landesforstgesetz von NRW. Hier steht das das Fahren auf 'festen' Wegen gestattet ist. Über diese recht 'schwammige' Bezeichnung läuft glaub ich gerade ein Thread im Open Trails-Forum.

Na nichts desto trotz, vielleicht solltest du den Waldschrat mal fragen auf welcher Grundlage seine Aussage basiert.


Gruß
Marco

Ohjeohje - in NRW wirds wohl langsam eng wies ausschaut...

Aus DIMB-Sicht seid Ihr natürlich alle herzlich willkommen ! Vielleicht ist es ja denkbar, das Vorgebirge (dazu gehört der Kottenforst doch, wenn ich mich noch an meiner Heimerzheimer und Brühler Jahre recht erinnere) der neu entstehenden DIMB IG Rhein-Sieg anzuschließen ? Läuft ja schon einiges an Postings hier im Lokalforum.

Ansonsten steht hier schon einiges richtige drin - FFH-Gebiet ist nicht obligatorisch für biker gesperrt. Dazu bedarf es (wie im 7Gebirge) einer entsprechenden Umsetzung z.B. in Form einer Naturschutzverordnung.

Allerdings ist es sehr selten sinnvoll und damit aus unserer Sicht so gut wie nie gerechtfertigt, die Menschen von den schmalen Wegen zu vertreiben. Und vor allem, wenn die Natur in diesen Bereichen Ruhe braucht, dann doch bitte vor allen Nutzergruppen und nicht nur vor uns Bikern! Wir haben (ein paar Wilde ausgenommen) eine bessere Umweltbilanz als die meisten anderen Waldnutzer, allein schon weil wir gleich ohne Auto auf Tour gehen.

Der Verweis auf das Landesforstgesetz ist im Übrigen richtig. Da steht tatsächlich "feste" Wege. Darunter versteht die Landesregierung allerdings keine naturfesten Wege (Singletrails) sondern "befestigte" Wege. Und die sind nach der einschlgägigen Forstliteratur in der Regel so breit, dass sie ganzjährig mit Forstfahrzeugen befahren werden können. Aber diese Rechtsauffassung ist noch in keinem gerichtlichen Verfahren geprüft geschweige denn bestätigt worden.

Genug geschwafelt - wenn Ihr Hilfe braucht, meldet Euch bei uns (der DIMB).
 
Spooky schrieb:
Ich nochmal,

hast du denn Treffpunkt mit dem 'Oberförsterwaldschrrat....' eigentlich mal mit der Karte auf: http://www.natura2000.murl.nrw.de abgeglichen ???

Also, der Trail ist oberhalb von Oedekoven, eindeutig außerhalb der schraffierten Fläche. Das heißt doch, ich befinde mich nicht im FFH-Gebiet.

Der Waldschrat hatte also unrecht :mad:, hier gilt das Landesforstgesetz!
 

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Präsi schrieb:
Ohjeohje - in NRW wirds wohl langsam eng wies ausschaut...

Aus DIMB-Sicht seid Ihr natürlich alle herzlich willkommen ! Vielleicht ist es ja denkbar, das Vorgebirge (dazu gehört der Kottenforst doch, wenn ich mich noch an meiner Heimerzheimer und Brühler Jahre recht erinnere) der neu entstehenden DIMB IG Rhein-Sieg anzuschließen ? Läuft ja schon einiges an Postings hier im Lokalforum.

Ansonsten steht hier schon einiges richtige drin - FFH-Gebiet ist nicht obligatorisch für biker gesperrt. Dazu bedarf es (wie im 7Gebirge) einer entsprechenden Umsetzung z.B. in Form einer Naturschutzverordnung.

Allerdings ist es sehr selten sinnvoll und damit aus unserer Sicht so gut wie nie gerechtfertigt, die Menschen von den schmalen Wegen zu vertreiben. Und vor allem, wenn die Natur in diesen Bereichen Ruhe braucht, dann doch bitte vor allen Nutzergruppen und nicht nur vor uns Bikern! Wir haben (ein paar Wilde ausgenommen) eine bessere Umweltbilanz als die meisten anderen Waldnutzer, allein schon weil wir gleich ohne Auto auf Tour gehen.

Der Verweis auf das Landesforstgesetz ist im Übrigen richtig. Da steht tatsächlich "feste" Wege. Darunter versteht die Landesregierung allerdings keine naturfesten Wege (Singletrails) sondern "befestigte" Wege. Und die sind nach der einschlgägigen Forstliteratur in der Regel so breit, dass sie ganzjährig mit Forstfahrzeugen befahren werden können. Aber diese Rechtsauffassung ist noch in keinem gerichtlichen Verfahren geprüft geschweige denn bestätigt worden.

Genug geschwafelt - wenn Ihr Hilfe braucht, meldet Euch bei uns (der DIMB).


Hilfe brauch ich erstmal nicht, hab ja momentan genug Info von Euch erhalten :daumen: Freu mich schon auf das nächste Zusammentreffen mit dem grünen Dingsda.

P.S. Hab mich gerade bei Euch angemeldet. :)
 
bode777 schrieb:
Also, der Trail ist oberhalb von Oedekoven, eindeutig außerhalb der schraffierten Fläche. Das heißt doch, ich befinde mich nicht im FFH-gebiet.

Der Waldschrat hatte also unrecht :mad:, hier gilt das Landesforstgesetz!
So verstehe ich die Karte auch. Na dann hoffen wir einfach mal das das ein einzelner Wichtigtuer war und zumindest der Kottenforst von unsinnigen Wegesperrungen verschont bleibt :daumen:


Viele grüsse
Marco
 
Hallo Leutz !

Kleiner Tipp - haltet auf jeden Fall in den offiziellen Verlautbarungen der Region die Augen und Ohren offen. Nicht, dass dort bereits Planungen laufen, die Gebiete kraft Verordnung dicht zu machen ! Am besten wäre es, einfach mal bei der unteren Naturschutzbehörde anzufragen.

Nur so könnt Ihr sicher sein, dass tatsächlich nichts an Sperrungen im Busch ist...
 
Im Vorverfahren zur Ausweisung des Kottenforstes als FFH-Gebiet hat es auch Kommunalverwaltungen gegeben, die sich explizit gegen eine solche FFH-Ausweisung ausgesprochen haben. Leider ergebnislos. Wo ein (höherer) politischer Wille ist, endet oft die Vernunft, und dem braven Bürger wird unter dem populistischen Deckmäntelchen „Naturschutz“ manch trojanisches Pferd verkauft.

Wäre interessant, was für eine Funktion der Waldschrat tatsächlich innehatte. „Amtliche Würdenträger“, diejenigen, die also tatsächlich jemanden offiziell anmeckern dürfen, rennen selten mit dem Spaten durch den Wald – man lässt eher graben. Also eher ein Forstwirt (ok, der geht als Erfüllunggehilfe des Försters noch gerade durch, hat aber kaum Rechte) oder ein (ggf. sogar selbsternannter) Naturschützler. Als besondere Choleriker, obwohl die absolut nix zu sagen haben, sind mir schon mehrmals Jäger aufgefallen. Insoweit empfiehlt sich gelegentlich auch die Frage nach dem Dienstausweis.
 
Jetzt bin ich aber doch erleichtert, daß das Team Meckenheim bei den meisten Touren den lieben Eifelwolf dabei hat, der sich mit Amts-Geschichten gut auskennt.

:daumen: :anbet:
 
Eifelwolf schrieb:
Im Vorverfahren zur Ausweisung des Kottenforstes als FFH-Gebiet hat es auch Kommunalverwaltungen gegeben, die sich explizit gegen eine solche FFH-Ausweisung ausgesprochen haben. Leider ergebnislos. Wo ein (höherer) politischer Wille ist, endet oft die Vernunft, und dem braven Bürger wird unter dem populistischen Deckmäntelchen „Naturschutz“ manch trojanisches Pferd verkauft.

Wäre interessant, was für eine Funktion der Waldschrat tatsächlich innehatte. „Amtliche Würdenträger“, diejenigen, die also tatsächlich jemanden offiziell anmeckern dürfen, rennen selten mit dem Spaten durch den Wald – man lässt eher graben. Also eher ein Forstwirt (ok, der geht als Erfüllunggehilfe des Försters noch gerade durch, hat aber kaum Rechte) oder ein (ggf. sogar selbsternannter) Naturschützler. Als besondere Choleriker, obwohl die absolut nix zu sagen haben, sind mir schon mehrmals Jäger aufgefallen. Insoweit empfiehlt sich gelegentlich auch die Frage nach dem Dienstausweis.


Du glaubst nicht, wie ich mich auf ein Wiedersehen freue :D :D

Zwischenzeitlich hab ich mal bei der DIMB gestöbert und mir das Landesforstgesetz durchgelesen. (Straße und feste Wege)
Die Auslegung der Forstliteratur NRW besagt ja was von 3!! mtr. Nur, was für eine Rechtsgültigkeit hat diese Auslegung? Kann der Waldschrat mir ein Bußgeld auferlegen? Ich blicke langsam nicht mehr durch. Darf ich jetzt einen Singletrail befahren oder nicht?
Im Siebengebirge gibt es wohl eine Naturschutzverordnug. Wo kann man diese nachlesen? Fragen über Fragen.

Grüße

Boris
 
Juuuungs, hilfeeeee....... Wo bleibt die nächste Tour ??

Lasst Euch nicht von so Waldschraten unseren Lebensinhalt vermiesen !!!


Ich hab Entzug !!!!

(Endzug?? Enzug ?? :confused: )
Mist, selbst wie man das genau schreibt weiss ich schon nicht mehr. :heul:
 
bode777 schrieb:
Du glaubst nicht, wie ich mich auf ein Wiedersehen freue :D :D

Zwischenzeitlich hab ich mal bei der DIMB gestöbert und mir das Landesforstgesetz durchgelesen. (Straße und feste Wege)
Die Auslegung der Forstliteratur NRW besagt ja was von 3!! mtr. Nur, was für eine Rechtsgültigkeit hat diese Auslegung? Kann der Waldschrat mir ein Bußgeld auferlegen? Ich blicke langsam nicht mehr durch. Darf ich jetzt einen Singletrail befahren oder nicht?
Im Siebengebirge gibt es wohl eine Naturschutzverordnug. Wo kann man diese nachlesen? Fragen über Fragen.

Grüße

Boris

Das ist das, was ich weiter oben meinte: es gibt zwar eine derartige Auslegung. Diese ist jedoch noch nie gerichtlich überprüft worden.

Was bedeutet das ? Die Forstbehörden orientieren sich an dieser Auslegung und können ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit verhängen. Dagegen kann man mit gutem Gewissen vorgehen, denn woher soll der Normalsterbliche wissen, was die Forstbehörde unter einem festen Weg versteht ? Im Gesetz kann man es schließlich nicht nachlesen...

Ein Gericht müsste sich also mit der Thematik befassen und die Auslegung prüfen und aber auch, inwieweit die Rechtsnorm hinreichend bestimmt war. D.h. ob für Dich als Biker klar erkennbar oder unter zumutbaren Umständen zu ermitteln war, dass Du Dich auf verbotenem Terrain bewegst oder nicht. Und ich denke, da hat die Forstverwaltung doch eher schlechte Karten mit ihrer Auslegung. Käme halt mal auf nen Musterprozess an...
 
Präsi schrieb:
Das ist das, was ich weiter oben meinte: es gibt zwar eine derartige Auslegung. Diese ist jedoch noch nie gerichtlich überprüft worden.

Was bedeutet das ? Die Forstbehörden orientieren sich an dieser Auslegung und können ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit verhängen. Dagegen kann man mit gutem Gewissen vorgehen, denn woher soll der Normalsterbliche wissen, was die Forstbehörde unter einem festen Weg versteht ? Im Gesetz kann man es schließlich nicht nachlesen...

Ein Gericht müsste sich also mit der Thematik befassen und die Auslegung prüfen und aber auch, inwieweit die Rechtsnorm hinreichend bestimmt war. D.h. ob für Dich als Biker klar erkennbar oder unter zumutbaren Umständen zu ermitteln war, dass Du Dich auf verbotenem Terrain bewegst oder nicht. Und ich denke, da hat die Forstverwaltung doch eher schlechte Karten mit ihrer Auslegung. Käme halt mal auf nen Musterprozess an...

O.K. - Danke für die Info. Lassen wir es mal darauf ankommen.
 
Eifelwolf schrieb:
Im Vorverfahren zur Ausweisung des Kottenforstes als FFH-Gebiet hat es auch Kommunalverwaltungen gegeben, die sich explizit gegen eine solche FFH-Ausweisung ausgesprochen haben. Leider ergebnislos.

Hallo zusammen,

die 'Waldschrate' sind nun auch fleißig dabei so nette Schilder aufzustellen :mad: :



Ich bin gespannt wie sich auf Grund dieser Situation die Lage für uns Mountainbiker entwickeln wird.


So long,

Marco
 
Fazit der Ausweisung:

-> keine explizite Beschränkung für BikerInnen :daumen:
-> kein Waldbesucher darf die unbefestigten Wege benutzen (hart aber wenigstens nicht nur zu Lasten der BikerInnen)

Bleibt mal wieder zu klären, was man beim Forstamt unter unbefestigtem bzw. befestigtem Waldweg versteht.

Unser 1. Vorsitzender der DIMB hat mal wieder im Archiv gewühlt und ne Äußerung der NRW-Regierung gefunden, die "in Einzelfällen" auch die Nutzung von naturfesten Wegen erlaubt. Guggscht Du hier:
http://www.mtb-news.de/forum/showpost.php?p=2235183&postcount=22

Mag nicht jemand von Euch einfach mal völlig unbedarft beim Forstamt nachfragen, wie man die Sache dort sieht ? "Ich hab da so ein Schild gesehen...". Kann ja auch per Mail sein.

Anschließend könnte man eine offizielle Stellungnahme einreichen. Dabei könnte dann auch evtl. schon die neue DIMB IG Rhein-Sieg bei den Offiziellen eingeführt werden. Wäre taktisch nicht ganz unklug...
 
Oh man,

ich seh´s schon kommen, daß ich von meniem "Panzer" die hälfte wegflexe, und das Ding zu nem Rennrad umbaue, damit ich überhaupt noch fahren darf.

Wenn das so weiter geht, ist ja bald nur noch Asphalt für Fahrräder genehmigt :aufreg: :kotz: :heul:
 
Mag nicht jemand von Euch einfach mal völlig unbedarft beim Forstamt nachfragen, wie man die Sache dort sieht ? "Ich hab da so ein Schild gesehen...". Kann ja auch per Mail sein.

Ok, werde mich da heute Abend mal dransetzen. (per Mail)

Wer / wo / was ist eigentlich momentan die IG Rhein-Sieg ?
Ansprechpartner, Adresse, eigene Mailadresse ?

Noch aktive IG´ler benötigt ?
 
Hallo, da tut sich doch was zum Nachteil der Biker, die bisher ja "feste Wege" benutzen durften.

Jetzt sollen nur noch "befestigte" Wege benutzt werden, worunter ja Wege zu verstehen sind, die von Menschen Hand befestigt wurden !!!
 
Blue-Flame schrieb:
Ok, werde mich da heute Abend mal dransetzen. (per Mail)

Wer / wo / was ist eigentlich momentan die IG Rhein-Sieg ?
Ansprechpartner, Adresse, eigene Mailadresse ?

Noch aktive IG´ler benötigt ?

Alex :daumen:

Wenn Du Hilfe brauchst - sag bescheid.

Was mich noch interessieren würde, die Karte aus Natura weißt in der schraffierten Fläche nicht den ganzen Kottenforst aus, sondern nur einige Flächenteile. Ist jetzt der ganze Kottenforst FFH-Gebiet oder nur die schraffierten Flächen?

http://www.natura2000.murl.nrw.de/
 
Hallo Alexander,
wie sieht es aus das auch ihr zum Stammtisch Rhein-Sieg kommt!
Dort ist derjenige der eine Interessengemeinschaft (IG) für den Rhein-Sieg-Kreis gründen will!

Hier der Termin!

Gruß
Klaus


Open Trails
 
REDKING schrieb:
Hallo Alexander,
wie sieht es aus das auch ihr zum Stammtisch Rhein-Sieg kommt!
Dort ist derjenige der eine Interessengemeinschaft (IG) für den Rhein-Sieg-Kreis gründen will!

Hier der Termin!

Gruß
Klaus


Open Trails


Hallo Klaus,

bin zwar nicht Alex, aber trotzdem:

Ich würde ja sehr gerne kommen, kann aber leider nicht. Sven(Fluxxxxx) hatte mich auch schon informiert. Wie gesagt, generell bin ich sehr an der IG interessiert.

Alex wird den Förster bezüglich der Schilder mal anmailen.

Güße

Boris
 
Sorry, nach der spontanen Tour heute schaff ich das nicht mehr wirklich. Werde das aber dann morgen Nachmittag definitiv nachholen.
*schwör*

@Bode:
Sorry, muss leider für die Nightride-Tour morgen absagen.
Hab wegen Job und Finanzen morgen ein wichtiges Gespräch mit Paps vor mir (geht leider nicht später, papa ist dann auf Geschäftsreise) und der kommt erst gegen halb 6 von der Arbeit.

Nebenbei:
Hier nur mal so der Unterschied zwischen einem Conti Diesel 2,5 und dem "alten" Ritchey Z-Max in 2,1
reifen.jpg


Hab die Reifen heute endlich bekommen.
 
Hi Boris

Hab mich mal unverbindlich für den morgigen NR eingetragen.
Wenn ich allerdings um 1830 nicht am Parkplatz bin braucht ihr nicht zu warten- ist zur Zeit ein wenig stressig auf der Arbeit und ich weiß nicht genau wann ich Feierabend habe.
 
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