X-Präsi
Moderator
Spooky schrieb:Ach übrigens, bevor ich hier falsch verstanden werde - die Tatsache, das es sich um ein FFH-Gebiet handelt bedeutet NICHT automatisch das wir MTB´ler dort nicht auf schmalen Wegen fahren dürfen.
Für das Siebengebirge wurde hierzu eine Sonderregelung erlassen, die (meiner Meinung nach) nicht ohne weiteres jetzt auf den Kottenforst angewendet werden kann (darf?!).
Wenn es keine Sonderregelung für den Kottenforst gibt, gilt hier das Landesforstgesetz von NRW. Hier steht das das Fahren auf 'festen' Wegen gestattet ist. Über diese recht 'schwammige' Bezeichnung läuft glaub ich gerade ein Thread im Open Trails-Forum.
Na nichts desto trotz, vielleicht solltest du den Waldschrat mal fragen auf welcher Grundlage seine Aussage basiert.
Gruß
Marco
Ohjeohje - in NRW wirds wohl langsam eng wies ausschaut...
Aus DIMB-Sicht seid Ihr natürlich alle herzlich willkommen ! Vielleicht ist es ja denkbar, das Vorgebirge (dazu gehört der Kottenforst doch, wenn ich mich noch an meiner Heimerzheimer und Brühler Jahre recht erinnere) der neu entstehenden DIMB IG Rhein-Sieg anzuschließen ? Läuft ja schon einiges an Postings hier im Lokalforum.
Ansonsten steht hier schon einiges richtige drin - FFH-Gebiet ist nicht obligatorisch für biker gesperrt. Dazu bedarf es (wie im 7Gebirge) einer entsprechenden Umsetzung z.B. in Form einer Naturschutzverordnung.
Allerdings ist es sehr selten sinnvoll und damit aus unserer Sicht so gut wie nie gerechtfertigt, die Menschen von den schmalen Wegen zu vertreiben. Und vor allem, wenn die Natur in diesen Bereichen Ruhe braucht, dann doch bitte vor allen Nutzergruppen und nicht nur vor uns Bikern! Wir haben (ein paar Wilde ausgenommen) eine bessere Umweltbilanz als die meisten anderen Waldnutzer, allein schon weil wir gleich ohne Auto auf Tour gehen.
Der Verweis auf das Landesforstgesetz ist im Übrigen richtig. Da steht tatsächlich "feste" Wege. Darunter versteht die Landesregierung allerdings keine naturfesten Wege (Singletrails) sondern "befestigte" Wege. Und die sind nach der einschlgägigen Forstliteratur in der Regel so breit, dass sie ganzjährig mit Forstfahrzeugen befahren werden können. Aber diese Rechtsauffassung ist noch in keinem gerichtlichen Verfahren geprüft geschweige denn bestätigt worden.
Genug geschwafelt - wenn Ihr Hilfe braucht, meldet Euch bei uns (der DIMB).