Änderung Forstgesetz Hessen

Auch wenn ich selbst kein Freund des Buddeln ohne Einwilligung des Eigentümers bin, so finde ich die Aussage von Karin Miethaner-Veit von der Würzburger Kreisgruppe des Bund Naturschutz interessant. "Gegen Strecken, die als natürliche Hindernisse nutzen, was ohnehin schon da ist, habe ich nichts. Die machen nichts kaputt." Weniger Verständnis hat Miethaner-Veit allerdings für meterhoch aufgetürmte Sprungschanzen . "Die Grenze wird erreicht, wenn im Wald schweres Gerät eingesetzt wird. Man muss da eben einen gesunden Mittelweg finden."

Quelle: Bayerischer Rundfunk

So unterschiedlich können Positionen innerhalb einer Dachorganisation sein.
 

...
[*]befestigte und naturfeste Wege sollen dann als geeignet gelten, wenn ein Begegnungsverkehr gefahrlos möglich ist. Dabei drehte sich die Diskussion gestern um in Hanglage bergab führende schmale Wege, die keine Ausweichmöglichkeit bieten. Eine Definition für das Gesetz dazu wird noch erarbeitet. Ich würde an der Stelle nicht zu schwarz sehen, denn es ist wirklich so, dass sich alle Seiten auf einander zugehen und hier die große Chance besteht, dass wir eine wirklich sinnvolle Regelung finden, die auch Beispielcharakter für andere Bundesländer haben kann.
...


Erstmal danke für die Arbeit und die schnelle Info.

Zum oben zitierten Absatz möchte ich gern anmerken, das derartige Wege in Hessen wahrscheinlich so selten sind, das sich der Aufwand einer ausführlichen Definition im Rahmen des Waldgesetzes nicht lohnt und sich die zuständigen Behörden ruhig die Mühe einer begründeten Einzelsperrung machen können. Mal abgesehen davon, dass derartiges nie klar und eindeutig so formuliert werden kann, das es keinen Interpretationsspielraum läßt...

Wie in einem anderen Thread schon vom User "Hasifisch" angemerkt, ist mit der Aufnahme des absoluten Vorrangs für Fußgänger eigentlich alles denkbare abgehandelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier dann noch die offizielle Pressemitteilung des Ministeriums samt den vereinbarten Leitlinien dazu:

http://www.hmuelv.hessen.de/irj/HMU....htm&uid=4e630711-8ff1-2701-be59-263b5005ae75

Eine Pressemitteilung der DIMB dazu wird folgen.

Erstmal ein großes Lob und Dankeschön an Euch! Das schlimmste scheint verhindert worden zu sein.

Eigentlich ist nach den neun Punkten der Presseerklärung die Änderung des alten Gesetzes nicht mehr nötig, da all diese Punkte schon nach geltendem hessischen Recht umgesetzt werden können.

Wenn aber weiterhin ein neues Waldgesetz geschrieben werden soll, so bleibt nun die spannende Frage, wie der "gefahrloser Begegnungsverkehr der Waldbesucher" zu verstehen ist. Sind hier wirklich nur Downhillstrecken gemeint oder besteht nach Auffassung des HMUELV auf jedem schmalen Pfad eine Gefahr für den Schwächeren? Das werden wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren genau beobachten müssen.

Grüße
P.
 
Falls das der eine oder andere noch nicht kennt:
Leitbilder eines natur- und landschaftsverträglichen Mountainbikings
vorgelegt von
Thomas Froitzheim
- ADFC -
und
Rolf Spittler
- BUND -
Bielefeld, 1997

Ist zwar schon 15 Jahre alt, aber im Wesentlichen hat sich außer der Mitgliederzahl der DIMB inhaltlich nicht viel geändert.

Ein paar Zitate:
...

Ein generelles Fahrverbot für Wege unterhalb von 2,00 m Breite, so wie es inzwischen im baden-württembergischen Landeswaldgesetz verankert ist, zeigt sich bei genauerer Analyse kaum als effektive schadensbegrenzende Maßnahme. Bei einer Argumentation, die sich auf eine Unfallgefährdung bezieht, ist das Gefährdungspotential auf den entsprechenden Wegen entscheidend. Somit ist zu prüfen, auf welchen Wegabschnitten eine besondere Häufung von Konflikten eingetreten oder noch zu erwarten ist. Dies betrifft zunächst stark frequentierte Wanderwege - die in weiten Bereichen über zwei Meter breit sind. Aber auch dort sind wirkliche Konflikte nur in Teilbereichen zu erwarten. Hauptsächlich auf breiten, abschüssigen Wegen können unfallträchtige Situationen entstehen, denn breitere Trassen veranlassen Radfahrer zu schnellerem Fahren und somit zur Gefährdung von Fußgängern. Hingegen ist auf schmalen Wegen zwar eine Störung, aber eine relativ gefahrlose Begegnung zu erwarten, sofern keine Absturzgefahr besteht (Hanglagen von Wegen in Gebirgsräumen). Unfälle sind bislang nur in sehr geringem Maße eingetreten.

Das Befahren von Wegen, die eine gefahrlose Begegnung von Radfahrern und Wanderern nicht möglich machen (z.B. schmale, unübersichtliche Wege in Gefällelage ohne Ausweichmöglichkeit) ist abzulehnen. Es ist allerdings sehr schwierig, diese Wege rechtlich zu differenzieren. Hier werden Einzelfallentscheidungen notwendig.

Bevor ein Verbot gesetzlich verankert wird, sollten alle anderen Mittel ausgeschöpft werden. Festgeschriebene Regelungen lassen sich nur schwer wieder rückgängig machen. Wenn nicht sicher feststeht, daß eine 2-3 m-Regelung wirklich Erfolg verspricht, sollte man dies auch nicht gesetzlich festschreiben.

Grundsätzlich muß das Betretungsrecht der freien Natur für Radfahrer erhalten bleiben, so wie es die meisten Ländergesetze festgeschrieben haben.

Ich find`s gut, dass sich nun alle Verbände an wissenschaftlichen Erkenntnissen und nicht mehr an Vorurteilen orientieren.
Damit ist nun die Basis geschaffen, ein Betretungsrecht zu installieren, das tatsächlich den angestrebten fairen Interessenausgleich bringen wird.
 
moin,

hier mal ein tipp aus der praxis: begegne ich auf einem schmalen weg einem wanderer, halte ich an, bzw. reduziere meine geschwindigkeit und nehme blickkontakt auf. nähere ich mich von hinten, bremse ich bis kurz vor stillstand und mache mich bemerkbar. evtl. hatte ich deswegen auch kaum stress im wald. :)

Genau, und dann ist der Weg breit genug für konfliktfreie Begegnungen. Noch Fragen?
 
Ich hoffe, das nimmt die Schärfe aus der allgemeinen Diskussion.:

Das ist leider nicht so. Eben hat Rolf Strojek vom BUND in Hr2 Der Tag, weiter gegen Biker gehetzt. Er sieht mit den Ergebnissen des Runden Tisches
gute Voraussetztungen für eine Wegbreitenregelung für die sich der BUND mit Nachdruck einsetzt.
Der hat sich nicht so angehört als ob er die Diskussion versachlichen wollte.
 
Das ist leider nicht so. Eben hat Rolf Strojek vom BUND in Hr2 Der Tag, weiter gegen Biker gehetzt. Er sieht mit den Ergebnissen des Runden Tisches
gute Voraussetztungen für eine Wegbreitenregelung für die sich der BUND mit Nachdruck einsetzt.
Der hat sich nicht so angehört als ob er die Diskussion versachlichen wollte.

Leider auch nicht besser und ich verstehe die Logik dahinter nicht.
http://www.hna.de/nachrichten/hesse...ferde-noch-offiziellen-waldwegen-2509401.html
"Thomas Norgall vom Naturschutzverband BUND sagte, es gebe für Radfahrer kein Recht, überall zu fahren. Wege müssten eine bestimmte Breite haben. D....“

Ist doch hiermit erledigt:
- Gegenseitige Rücksichtnahme der Nutzer aufeinander und auf die Natur ist unerlässlich. Dem Schwächeren gebührt der Vorrang.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nicht nur, aber auch deshalb haben wir uns intensiv mit der Stellung des Sports im Bundesnaturschutzgesetz befasst:

"Das Bundesnaturschutzgesetz stellt ausdrücklich fest, dass der Naturschutz auch der Sicherstellung der Erholung in der Natur dient. Erholung in der Natur umfasst ausdrücklich sportliche Betätigungen, also auch das Mountainbiken. In vielen Bundesländern genießt der Sport sogar Verfassungsrang."

http://dimb.de/images/stories/pdf/p...ports_im_Bundesnaturschutzgesetz_12022012.pdf

Wenn jemand der Meinung sein sollte, dass Sport in der Natur keinen besonderen Stellenwert habe, dann kann ihm diese DIMB-Stellungnahme zu Lektüre empfohlen werden.
 
Leider auch nicht besser und ich verstehe die Logik dahinter nicht.
http://www.hna.de/nachrichten/hesse...ferde-noch-offiziellen-waldwegen-2509401.html
"Thomas Norgall vom Naturschutzverband BUND sagte, es gebe für Radfahrer kein Recht, überall zu fahren. Wege müssten eine bestimmte Breite haben. D....“
Das würde mich wundern, sollte es tatsächlich so gesagt worden sein. Denn sein Statement beim Interview mit HR-Info klang deutlich sachlicher und auf dem Tenor der getroffenen Leitlinien.
Ich hoffe inständig, dass der Weg des konstruktiven Dialogs jetzt nicht wieder vom BUND verlassen wird.
 
Was bringt denn ein Verzicht (im Gesetz) auf Wegbreitenregelung (in Meter) bzw. Beschaffenheit (befestigt,zweispurig, ganzjährig von Kleinwagen befahrbar) wenn dann als Ergebnis eine Positivliste von MTB-Routen rauskommt (auch mit DIMB Input, ganz nach dem sozialpartnerschaftlichen DGB Modell) wo alle (Premium-) Wanderwege etc. ausgenommen sind?

Auch eine Negativliste, die ganze Wegeklassen (s.o) enthielte, hätte die gleichen Konsequenzen; nämlich das Verbot fast aller jetzt noch erlaubten Wege.

Danach hören sich jedenfalls die Verlautbarungen an.
 
Was bringt denn ein Verzicht (im Gesetz) auf Wegbreitenregelung (in Meter) bzw. Beschaffenheit (befestigt,zweispurig, ganzjährig von Kleinwagen befahrbar) wenn dann als Ergebnis eine Positivliste von MTB-Routen rauskommt (auch mit DIMB Input, ganz nach dem sozialpartnerschaftlichen DGB Modell) wo alle (Premium-) Wanderwege etc. ausgenommen sind?

Auch eine Negativliste, die ganze Wegeklassen (s.o) enthielte, hätte die gleichen Konsequenzen; nämlich das Verbot fast aller jetzt noch erlaubten Wege.

Danach hören sich jedenfalls die Verlautbarungen an.

Wie kommst Du denn darauf? Alle Wege bleiben unabhängig von ihrer Breite weiterhin grundsätzlich offen. Einschränkungen darf es nur dort geben und dann auch nur auf lokal mit allen Beteiligten gemeinsam erarbeiteter Basis, wenn eine gemeinsame Nutzung von Wegen auch unter Beachtung des Gebots der Rücksichtnahme dies erforderlich macht. Das haben wir in der DIMB schon immer vertreten und das steht auch in unserer Stellungnahme zum Waldgesetz. Und das ist auch der Konsens des Runden Tischs und auf dieser Basis hat das Umweltministerium eine Überarbeitung der streitigen Regelungen zugesagt.
 
Man kann ja viel in die Verlautbarungen hineininterpretieren, aber eine Positivausweisung etc. ... :confused:

Eigentlich sollte man ja auf einen solchen Post gar nicht antworten.
Für den Fall, dass es aber doch jemanden gibt, der sich ernsthaft für die Unterschiede des Zwischenstands aus dem Runden Tisch zum ursprünglichen Gesetzentwurf interessieren sollte:

Gesetzentwurf:
Alle Wege, die nicht ganzjährig von nichtgeländegängigen Kraftfahrzeugen befahren werden können, sind tabu. Ausnahmen können die Waldbesitzer festlegen.

Runder Tisch (17.09.2012):
Alle Wege, die sich unter Berücksichtigung des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme für einen gefahrlosen Begegnungsverkehr eignen sind auch mit Rädern befahrbar. Sperren können im Einzelfall (unter bestimmten Voraussetzungen) festgelegt werden.

Das ist in der Gesetzessystematik ein himmelweiter Unterschied.
 
Ich schlage vor, hier mal das Kriegsbeil zu begraben. Man kann es immer wieder ausbuddeln, wenn der neue Gesetzestext so schlecht wie der alte würde.
Einverstanden!

Zuerst mal: Ein Danke an alle, die bisher mitgekämpft haben und ein besonderer Danke an die "Offiziellen" vom DIMB.
Euer Einsatz, eure Kommunikation und Fachkompetenz sind beispielhaft! :daumen:

Nach dem, was im usrprünglichen Entwurf stand, haben wir unglaublich viel erreicht. Dass man natürlich auch wieder diverse Haare in der Suppe (=leitlinien) finden kann, ist klar. Wir sollten aber immer im Auge behalten, dass der ursprüngliche Entwurf das mountainbiken im Wald im Grunde verboten hat!
 
Leider auch nicht besser und ich verstehe die Logik dahinter nicht.
http://www.hna.de/nachrichten/hesse...ferde-noch-offiziellen-waldwegen-2509401.html
"Thomas Norgall vom Naturschutzverband BUND sagte, es gebe für Radfahrer kein Recht, überall zu fahren. Wege müssten eine bestimmte Breite haben. D....“

Ist doch hiermit erledigt:
- Gegenseitige Rücksichtnahme der Nutzer aufeinander und auf die Natur ist unerlässlich. Dem Schwächeren gebührt der Vorrang.
1,75" sollten es schon sein, sonst wird`s eng...

Die falsche Wiedergabe von Norgall hat DPA verbrochen. richtig mit Wortlaut zitiert hat diesmal das Journal Frankfurt.

Ich habe das in einigen Zeitungen auch schon in Kommentaren angesprochen und zurechtgerückt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuerst mal: Ein Danke an alle, die bisher mitgekämpft haben und ein besonderer Danke an die "Offiziellen" vom DIMB.
Euer Einsatz, eure Kommunikation und Fachkompetenz sind beispielhaft! :daumen:

Nach dem, was im usrprünglichen Entwurf stand, haben wir unglaublich viel erreicht. Dass man natürlich auch wieder diverse Haare in der Suppe (=leitlinien) finden kann, ist klar. Wir sollten aber immer im Auge behalten, dass der ursprüngliche Entwurf das mountainbiken im Wald im Grunde verboten hat!

diesen optimismus halte ich nach einem treffen am grünen tisch für arg verfrüht!
erreicht ist erst dann etwas in unserem sinne, wenn ein erneuter, deutlich verbesserter gesetzesentwurf die lesungen im parlament passiert hat. bis dahin heißt es am ball bleiben.
 
diesen optimismus halte ich nach einem treffen am grünen tisch für arg verfrüht!
erreicht ist erst dann etwas in unserem sinne, wenn ein erneuter, deutlich verbesserter gesetzesentwurf die lesungen im parlament passiert hat. bis dahin heißt es am ball bleiben.
Das ist schon klar, aber im vergleich zum Ausgangspunkt, kann man schon einen gewissen Optimismus an den Tag lesen. Und es ist auch klar, wir am Ball bleiben müssen.
 
Hallo Tilman,

der geneigte Leser wird erkannt haben, dass ich mit den "1,75 Zoll" nicht allzu viel darauf gebe, wie ein Thomas Norgall vom BUND (falsch) zitiert wird, da die zitierte Aussage nicht Konsens des Runden Tisches war.

Ich find`s allerdings gut, dass das nun klargestellt ist und wir davon ausgehen können, dass sich alle Beteiligten an den gefundenen Konsens orientieren.

Gruß

Roland

P.S.: Die Entwicklung der letzten zweieinhalb Monate lässt durchaus Raum für Optimismus.
Das Gesetz wird schlussendlich vom Landtag beschlossen und dort sitzen Abgeordnete, die ja schließlich wiedergewählt werden wollen - da wird sich sicher der eine oder andere aus der Regierungsfraktion schon beim Ministerium über die Chancen einer Wiederwahl erkundigt haben ;-).
 
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