Im Endeffekt, ist die ganze Sache eine Vorbereitung für den nächsten Frühling – wenn wieder irgendwo wegen der vielen Radfahrer die Situation eskaliert und tatsächlich jemand wegen dieser VwV eine Strafe bekommt.
Ich glaube es geht eher darum Verbotsschilder aufstellen zu dürfen.
 
Und das verbotsschild führt dann zum Wanderer, der den Weg blockiert, weil da ja ein Schild war. :D
Genau.
Die UNB sind zwar zu allem fähig, aber vermutlich nicht dazu in der Lage alle in Frage kommenden Wege auf die Kriterien der VwV abzuklopfen. Also werden sie sich auf die beschränken, wo es von irgendwem Beschwerden gibt und dann Schilder aufstellen.
Für die Durchsetzung wird auf soziale Kontrolle ("Dös is fei koa Radlweg!") und konfliktfreudige Waldbesitzer gesetzt.
 
Aber egal ob Wanderweg oder MTB-Strecke wenn die Gemeinde oder der Grundbesitzer keinen Bock hat kannste nix dran ändern.
So schaut`s aus. Mir sind auch reichlich Wanderwege bekannt, welche als solche eigentlich nicht mehr begehbar sind. Mal ist es die erschreckte Kuh, mal der Naturschutz, mal die Unfallgefahr, oder auch Privatgrund, dann wieder der der Forst, welcher nur noch Waldautobahnen pflegen mag. Gründe gibt`s gar viele und am Ende wird auch der Wanderer auf breite befestigte und schnurgerade Wege geleitet.
Im Grunde steht doch das Ziel klar im Raum. In der freien Natur hat niemand etwas zu suchen, es sei denn er pflanzt, erntet oder schiesst mit Genehmigung des Besitzers.
 
Ja das ist mir klar, aber mir geht es darum wenn kein Schild dasteht. So als "normaler Mensch" befasse ich mich wenn dann mit dem Gesetz und leite davon ab was ich darf und was nicht. Aber wenn das jetzt auch giltet wenn kein Schild dasteht, dann müsste ich ja - um "rechtskonform" unterwegs zu sein - auch die Verordnung kennen.
Das ist etwas "blöd".
Verordnungen / Verfügungen sind wirksam, wenn sie "ortsüblich" bekannt bemacht worden sind.
Nun lese ich aber das Amtsblatt der Gemeinde Untermingharting, Post dasselbst, niemals, weil es mir im Gegensatz zum Amtsblatt meiner Wohnsitzgemeinde nicht in den Briefkasten geworfen wird.
Ich kriege also die Sperrverordnungen am Wohnsitz des königlich-bayrischen Angeordneten Josef Filser nicht mit. Jetzt wäre zu entscheiden ob ich durch diese Unkenntnis bereits fahrlässig handele beim Begehen der OWi, was ich mit meinem Wissen bejahen würde (die Rechtmässigkeit der Sperrverordnung sei mal dahingestellt, spielt hier auch keine Rolle).
Das bedeutet, sobald ich irgendwo fahre, muss ich mich über mögliche Sperren umfassend informieren. Übrigens darf ich mich auch gegen eine rechtswidrige Sperrverordnung nicht einfach hinwegsetzen, sondern müsste sie erst im Klageweg ausser Kraft setzen lassen. Anders verhält es sich mit Sperrschildern, welche i.S.d. Art 27, 3, Satz 3 BayNatSchG keine Wirksamkeit enfalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stand da nicht irgendwas von ohne Motor, notfalls kaufe ich mir wieder ein eMTB für die dann gesperrten Wege, ich bin da recht flexibel. 8-)
 
Verordnungen / Verfügungen sind wirksam, wenn sie "ortsüblich" bekannt bemacht worden sind.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Ein ähnliches Problem haben wir hier im Landkreis (nicht in Bayern): Im Rahmen des Naturschutzes ist auf einigen Wegen das Radfahren verboten worden, aber aus Unkenntnis halten sich viele nicht dran. Lokal hat es sich herumgesprochen, seitdem mehrmals gebührenpflichtig verwarnt wurde, aber Gäste von außerhalb tappen immer wieder mal in die Falle.
 
Stand da nicht irgendwas von ohne Motor, notfalls kaufe ich mir wieder ein eMTB für die dann gesperrten Wege, ich bin da recht flexibel. 8-)

Bei dir muss man wirklich überlegen, ob du das ernst meinst oder einfach ein schlechter Witz sein soll :D

Jedenfalls halte ich solche Beiträge in einem Thread "Rechtslage in Bayern" für denkbar suboptimal, weil im Internet doch einige bildungsferne Menschen unterwegs sind und solche Aussagen als legale Lösung ansehen könnten.
 
Handelt es sich beim bestätigten Jagdaufseher um einen ausgebildeten Berufsjäger oder ist er forstlich ausgebildet, so hat er innerhalb des Reviers und in jagdlichen Angelegenheiten darüber hinaus die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten und ist Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft[2]. Diese Befugnisse stehen – je nach Landesrecht – auch Forstbeamten zu.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Jagdaufseher
Wie ist das mit "darüber hinaus" zu deuten?
Nur IN JAGDLICHEN Angelegenheiten.
Dazu zählt nicht die Einhaltung des BayNatSchG im Hinblick auf Befahrungsrechte.


Da steht übersetzt, dass der Berufsjäger im Revier die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten hat (in allen Angelegenheiten) zudem hat der Berufjäger diese Rechte und Pflichten auch außerhalb seines Reviers (= darüber hinaus), wenn es um jagdliche Angelegenheiten geht.
 
Da steht übersetzt, dass der Berufsjäger im Revier die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten hat (in allen Angelegenheiten) zudem hat der Berufjäger diese Rechte und Pflichten auch außerhalb seines Reviers (= darüber hinaus), wenn es um jagdliche Angelegenheiten geht.
Ich glaube deine Übersetzung ist nicht ganz korrekt, allerdings ist der zitierte Text auch nicht besonders präzise formuliert!
Das Problem ist das "und", was meines Erachtens hier soviel heißen soll bzw. muss wie "und zwar".
Würde das "und" zwei gleichberechtigte Sätze verbinden und nicht den zweiten präzisieren - was ich vermute - hättest du natürlich recht, aber das "darüber hinaus" bleibt trotzdem merkwürdig!
Kann mir auf jeden Fall nicht vorstellen, dass ein Forstmensch mit oben genannten Qualifikationen tatsächlich die gleichen Befugnisse hat wie ein Polizeibeamter...
 
Da steht übersetzt, dass der Berufsjäger im Revier die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten hat (in allen Angelegenheiten) zudem hat der Berufjäger diese Rechte und Pflichten auch außerhalb seines Reviers (= darüber hinaus), wenn es um jagdliche Angelegenheiten geht.
Genauso und und nicht anders ist der Satz zu lesen und verstehen.
 
Ich scheue mich davor diese Petition zu unterschreiben, da ich diese sehr schlecht ausformuliert finde... freundlich gesagt.
Eine sauber begründete, nicht nur auf Singletrails reduzierte (was ist das denn genau? Stehen die in der VwV?) und grammatikalisch korrekte Petition ohne Rechtschreibfehler würde evtl. bei den Empfängern besser ankommen.
 
Ich scheue mich davor diese Petition zu unterschreiben, da ich diese sehr schlecht ausformuliert finde... freundlich gesagt.

Ja, da bin ich bei euch. Aber generell der richtige Weg um zumindest ein Zeichen zu setzen.

Kann und sollte sowas die DIMB in die Wege leiten? Das ganze strukturiert und begründet. Bzw. ist sowas vielleicht schon geplant.
 
Die Petition ist leider Quatsch. Sie richtet sich vage formuliert gegen eine Verordnung. Unser Problem aktuell ist die neue Verwaltungsvorschrift und nicht irgendeine Verordnung. Gegen eine VWV kann man m.W. nach erstmal nix machen. Ich hab morgen Zugriff auf nen MDL und werde ihn interviewen.
 
Ja, da bin ich bei euch. Aber generell der richtige Weg um zumindest ein Zeichen zu setzen.

Kann und sollte sowas die DIMB in die Wege leiten? Das ganze strukturiert und begründet. Bzw. ist sowas vielleicht schon geplant.
Das wäre auch mein Wunsch und würde dafür im Freundes und Bekanntenkreis Werbung machen.
Aber so...
Ich frage mich halt gerade was ist, wenn die aktuelle Petition irgendwie durchkommt. Wer kümmert sich darum, dass dieses "Zeichen" kein kurzes auflodern bleibt... der Petitionsersteller?
 
Da könnte die DIMB doch unterstützend zur Seite stehen. Ich finde gut, wenn jemand Initiative zeigt. Da wäre Hilfestellung leisten evtl. eine gute Herangehensweise.
Die Frage ist allerdings, inwieweit man zum jetzigen Zeitpunkt eine Zurücknahme der VwV begründen kann. Die hier von vielen beschriebenen Auswirkungen sind ja noch gar nicht da, sondern eine (sehr wahrscheinliche) Mutmaßung unsererseits. Einschränkungen können nun kommen, noch sind sie aber nicht da. Auch wird es kein generelles Befahrungsverbot geben, das der Landesverfassung widersprechen würde.
Ebenfalls müsste zunächst geklärt werden, ob eine lokale Einschränkung nicht doch auch ihre Berechtigung haben könnte.
Alles nicht so einfach.
 
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Bei der aktuellen Bekanntmachung handelt es sich, wie einige hier schon richtig geschrieben haben, nicht um eine Verordnung, sondern um eine Verwaltungsvorschrift, die für sich genommen keine Außenwirkung entfaltet und in der vorliegenden Form lediglich die Verwaltung bindet gesetzes- und verfassungswidrige Entscheidungen zu treffen.

An der Rechtslage selbst ändert sich dadurch nichts!

Das bedeutet, dass nach wie vor jeder Radfahrer, der sich an die Verhaltensempfehlungen der Verbände - seien es die DIMB Trailrules, die DAV Wegeregeln oder andere hält, in Bayern gesetzeskonform, natur-, gemein- und eigentümerverträglich unterwegs ist und sich keine Sorgen machen müsste. Diese in Bayern bisher vorherschende Unbeschwertheit bei der Erholung scheint nun erst einmal dahin.
Inzwischen geht leider nicht nur, wie dargestellt, der tatsächliche Regelungsgehalt des Bayerischen Naturschutzgesetzes und mit ihm auch die Rechtssicherheit und der Rechtsfrieden immer mehr verloren, sondern auch der dem Grundrecht zugrunde liegende Geist. Es wäre daher an der Zeit diesen Geist zu erneuern, Erholungsuchende, aber auch Eigentümer und den Staat an ihre Verantwortung zu erinnern die jeweiligen Rechte das anderen zu respektieren und nicht nur auf dessen vermeintliche Pflichten hinzuweisen. An einer umfassenden Information und Aufklärung über die Rechtslage und natur-und sozialverträglichem Verhalten sollte daher im Sinne des Gemeinwohls (Art. 3 Abs. 1 Satz 2, Art. 103 Abs. 2 und Art. 151 Abs. 1 BV sowie Art. 141 BV) allen gelegen sein.
Die DIMB arbeitet jedenfalls daran, diese wieder herzustellen.
 
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Die Frage ist allerdings, inwieweit man zum jetzigen Zeitpunkt eine Zurücknahme der VwV begründen kann. Die hier von vielen beschriebenen Auswirkungen sind ja noch gar nicht da, sondern eine (sehr wahrscheinliche) Mutmaßung unsererseits. Einschränkungen können nun kommen, noch sind sie aber nicht da. Auch wirx es kein generelles Befahrungsverbot geben, dass der Landesverfassung widersprechen würde.
Ebenfalls müsste zunächst geklärt werden, ob eine lokale Einschränkung nicht doch auch ihre Berechtigung haben könnte.
Alles nicht so einfach.

Ja, aber wenn der erste Schritt getan ist... ist der zweite nicht weit. Ganz klar muss man die ganze Sache jetzt strukturiert angehen und prüfen. Abwarten und keine Flagge zeigen ist aus meiner Sicht aber das falsche Zeichen.

Aber anscheinend ist man ja dran :daumen:
Ich habe mir aber noch nicht alles durchgelesen.
 
Was ändert sich jetzt für mich wenn ich fahre? Giltet das jetzt schon grundsätzlich bei den entsprechenden Wegen oder erst wenn dort ein Schild aufgestellt wird?
Erst wenn offizielle (von der Unteren Naturschutzbehörde geprüfte) Schilder aufgestellt sind....
BTW: bei uns verschwinden immer wieder Schilder verschiedenster Art 🤔 auch ne Lösung?
 
Es ist doch an der Zeit dass man was unternimmt. Insofern schadet so eine Petition erstmal nicht. Wenn sie nicht viele Unterschriften erhält interessiert nimmt sie niemand außerhalb unserer blase wahr.
 
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