Die Frage ist allerdings, inwieweit man zum jetzigen Zeitpunkt eine Zurücknahme der VwV begründen kann. Die hier von vielen beschriebenen Auswirkungen sind ja noch gar nicht da, sondern eine (sehr wahrscheinliche) Mutmaßung unsererseits. Einschränkungen können nun kommen, noch sind sie aber nicht da. Auch wirx es kein generelles Befahrungsverbot geben, dass der Landesverfassung widersprechen würde.
Ebenfalls müsste zunächst geklärt werden, ob eine lokale Einschränkung nicht doch auch ihre Berechtigung haben könnte.
Alles nicht so einfach.