Erfahrung/Experte Abrechnung Bike Diebstahl Hausrat Wiederbeschaffungsneuwert

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25. September 2021
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Hallo zusammen,

mich habe mal eine Frage an die Versicherungsrechtsexperten hier im Forum.

Mir ist Anfang des Jahres mein Hardtail aus dem geschlossenen Fahrzeug gestohlen worden. Das Fahrrad war aus 2014 und hat damals Neupreis 4000 Euro Listenpreis gekostet und ich habe es für 3000 Euro erstanden. Im Laufe der Zeit habe ich Komponenten im Wert von 1000 ausgetauscht (xtr bremsen etc). 5 Tage vor dem Diebstahl habe ich noch mehrer Fotos von dem bike gemacht. Darauf sind die Komponenten sehr gut zu erkennen.
Die Versicherungsdeckung zum Wiederbeschaffungsneupreis ist unstrittig in voller Höhe.

Das Problem liegt nun in der Berechnung des Wiederbeschaffungsneupreises. Der aktuelle Nachfolger meines Biles kostet Liste 5600 Euro + ca 1500 euro Umbaukosten für die geänderten Teile.

Die Versicherung hat nun den damaligen Neupreis gezahlt. Aktuelle ist ein entsprechendes Bike für den Preis aber nicht zu kaufen. Zum einen gibt es aktuell diese Rabatte von damals nicht mehr und die Räder sind auch entsprechend teurer geworden.

Der Versicherer bietet an, dass ich ein neues bike in gleicher Güte kaufe und würde dann nochmal die Leistung prüfen und ggf mehr zahlen. Das liegt aber nicht in meinem Interesse, da ich mir gerne ein höherwertiges Bike kaufen möchte.

Gibt es hier Experten oder Mitglieder die ein ähnliches Problem hatten und Tips haben wie ich das hier lösen könnte?
Brauche ich ein Gutachten/Anwalt oder wie habt ihr das gemacht? Hier gehts letztendlich um 2-3000 Euro, die in der Entschädigungsleistung fehlen.

Grüße

Granini
 
Der Versicherer bietet an, dass ich ein neues bike in gleicher Güte kaufe und würde dann nochmal die Leistung prüfen und ggf mehr zahlen. Das liegt aber nicht in meinem Interesse, da ich mir gerne ein höherwertiges Bike kaufen möchte.

Wiederbeschaffungswert oder Neuwert. Einen Wiederbeschaffungsneupreis gibt es nicht.
Und das sind jetzt auch zwei unterschiedliche dinge. Neuwert, die versicherung zahlt das was das Rad gekostet hat. Wiederbeschaffungswert, die Versicherung zahlt was du zum Zeitpunkt des Schadens (also nicht heute oder morgen, sondern zum Zeitpunkt des Diebstahls) für ein gleichwertiges Rad in gleicher Güte und Beschaffenheit bezahlen müsstest.

Das du mit einem gleichwertigen rad nicht mehr zufrieden bist ist nicht problem der versicherung sondern deines.
Nehm das Angebot der Versicherung an und besorge dir ein gleichwertiges Rad. Wenn es dir nicht reicht dann verkaufe es und spare bis du dir dein wunschrad kaufen kannst, oder du besorgst dir eine entsprechende basis und upgradest dann stück für stück.
 
Wiederbeschaffungswert oder Neuwert. Einen Wiederbeschaffungsneupreis gibt es nicht.
Und das sind jetzt auch zwei unterschiedliche dinge. Neuwert, die versicherung zahlt das was das Rad gekostet hat. Wiederbeschaffungswert, die Versicherung zahlt was du zum Zeitpunkt des Schadens (also nicht heute oder morgen, sondern zum Zeitpunkt des Diebstahls) für ein gleichwertiges Rad in gleicher Güte und Beschaffenheit bezahlen müsstest.

Das du mit einem gleichwertigen rad nicht mehr zufrieden bist ist nicht problem der versicherung sondern deines.
Nehm das Angebot der Versicherung an und besorge dir ein gleichwertiges Rad. Wenn es dir nicht reicht dann verkaufe es und spare bis du dir dein wunschrad kaufen kannst, oder du besorgst dir eine entsprechende basis und upgradest dann stück für stück.
Ok ums juristisch klar auszudrücken, es geht um die Ermittlung des Wiederbeschaffungswert eines bikes gleicher Güte und Ausstattung zum aktuellen Neupreis, denn das ist der versicherte Wert.
Dein Vorschlag wäre sicherlich möglich, bedeutet aber, dass ich beim Verkauf des neuen bikes mindestens 25% verliere und das sind bei knapp 6000 Euro eben 1500 Euro. Das macht wenig Sinn und daher eben die Frage ob jemand das schonmal per Gutachten oder auf anderem Weg gelöst hat.
 
sei froh, dass dir das ganze Radl geklaut wurde! Mir habens nur HR, Sattelstütze weggenommen. Versuch mal der Versicherung zu erklären, dass das aktuell mehr kostet als damals das Komplettbike …
 
Ok ums juristisch klar auszudrücken, es geht um die Ermittlung des Wiederbeschaffungswert eines bikes gleicher Güte und Ausstattung zum aktuellen Neupreis, denn das ist der versicherte Wert.
Dein Vorschlag wäre sicherlich möglich, bedeutet aber, dass ich beim Verkauf des neuen bikes mindestens 25% verliere und das sind bei knapp 6000 Euro eben 1500 Euro. Das macht wenig Sinn und daher eben die Frage ob jemand das schonmal per Gutachten oder auf anderem Weg gelöst hat.

Das mit den 25% würde ich so pauschal nicht sagen. Wenn du das Glück hast und was begehrtes ergattern kannst ist es gut möglich das du beim verkauf +/-0 rausgehst oder sogar einen gewinn mitnehmen kannst.
 
Das mit den 25% würde ich so pauschal nicht sagen. Wenn du das Glück hast und was begehrtes ergattern kannst ist es gut möglich das du beim verkauf +/-0 rausgehst oder sogar einen gewinn mitnehmen kannst.
Das stimmt. In meinem Fall handelt es sich um Cannondale Fsi Carbon 2…. Könnte vielleicht funktionieren. Eine Abrechnung nach Gutachten, Kostenvoranschlag oder sonstige Möglichkeit wäre mir lieber…. Daher die Frage ob das schonmal jemand durchexerzierte hat und wenn wir.
 
Zu meinem Verständnis:
Die Versicherung prüft eine höhere Entschädigung, wenn Du ein gleichwertiges Rad kaufst?
Du möchtest ein höherwertiges Rad kaufen?
Dann reich vorab beide Preise bei der Versicherung ein und sprich mit denen.
Wahrscheinlich wollen Sie nur den Nachweis einer gleich- oder höherwertigen Ersatzbeschaffung.
Die Differenz zwischen gleich- und höherwertig geht natürlich zu Deinen Lasten.
 
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