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Deleted 400980
Guest
Ich werde mir den Artikel ansehen.
Das Bayerische Gericht sagt auch nichts über Unfallzahlen die ein Verbot des 80cm breiten Weges gerechtfertigt hätten.
Ich will nichts verbieten ich möchte nur sicher sein das man sich diese Fragen gestellt hat für den Fall das man z.B. in Bayern bereits nach wenigen Unfällen dazu übergeht systhematisch Wege zu sperren was so wie ich es verstanden habe nicht ausgeschlossen ist.
Dem nach zu gehen hätte Bedeutung für Badenwürtemberg. Wenn Gerichte ausdrücklich fest stellen das ALLEINE die Beschaffenheit von Wegen in diesem Umfeld nicht ausreichen sondern immer auch Zahlen wie Publikumsverkehr oder im schlechteren Falle Unfallzahlen dazu kommen müssen. Dann wäre es zumindest ein Zeichen das andere Gerichte die Regelungen wie in Badenwürtemberg ganz dezidiert so nicht für "gut" befinden würden weil genau das in Badenwürtemberg pauschalisiert wird ohne zusätzliche Faktoren (die Zahlen) zu berücksichtigen.
Was dann bliebe wäre die Verkehrstechnische Sichtweise. Aber auch das habe ich versucht an zu reißen.
Denn der Mensch könnte durch das Wissen was er als in einer umgebung typisch zu betrachten hat und das Wissen das er dort gleichsam mit Verkehr zu rechnen hat mündig genug sein um nicht weiter reglementiert zu werden.
In meinem Text stehen aber auch noch ein paar andere Dinge.
Die DIMB scheint Angelizismen ja nicht ablehnend gegenüber zu stehen vielleicht wären Klarstellungen wie "Kein Recht auf Flow" im öffentlichen Waldwegenetz" eine Formulierung die man im Zuge einer Herleitung der Trailrules unter einbeziehung der StVO gebrauchen könnte.
usw.
Und dann bring bitte mal Unfallzahlen, wo sich so Gefahr tatsächlich verwirklicht hat, dass ein Handeln durch Verbote erforderlich wäre. Oder wo die Natur allein durch MTB nachhaltig beeinträchtigt wird
Das Bayerische Gericht sagt auch nichts über Unfallzahlen die ein Verbot des 80cm breiten Weges gerechtfertigt hätten.
Die von dir bislang angestellten Mutmassungen deiner Beispiele reichen mir für ein Verbot nicht aus.
Ich will nichts verbieten ich möchte nur sicher sein das man sich diese Fragen gestellt hat für den Fall das man z.B. in Bayern bereits nach wenigen Unfällen dazu übergeht systhematisch Wege zu sperren was so wie ich es verstanden habe nicht ausgeschlossen ist.
Dem nach zu gehen hätte Bedeutung für Badenwürtemberg. Wenn Gerichte ausdrücklich fest stellen das ALLEINE die Beschaffenheit von Wegen in diesem Umfeld nicht ausreichen sondern immer auch Zahlen wie Publikumsverkehr oder im schlechteren Falle Unfallzahlen dazu kommen müssen. Dann wäre es zumindest ein Zeichen das andere Gerichte die Regelungen wie in Badenwürtemberg ganz dezidiert so nicht für "gut" befinden würden weil genau das in Badenwürtemberg pauschalisiert wird ohne zusätzliche Faktoren (die Zahlen) zu berücksichtigen.
Was dann bliebe wäre die Verkehrstechnische Sichtweise. Aber auch das habe ich versucht an zu reißen.
Denn der Mensch könnte durch das Wissen was er als in einer umgebung typisch zu betrachten hat und das Wissen das er dort gleichsam mit Verkehr zu rechnen hat mündig genug sein um nicht weiter reglementiert zu werden.
In meinem Text stehen aber auch noch ein paar andere Dinge.
Die DIMB scheint Angelizismen ja nicht ablehnend gegenüber zu stehen vielleicht wären Klarstellungen wie "Kein Recht auf Flow" im öffentlichen Waldwegenetz" eine Formulierung die man im Zuge einer Herleitung der Trailrules unter einbeziehung der StVO gebrauchen könnte.
usw.