Der Laufradsatz befindet sich innerhalb der Gewährleistungspflicht und weist nun zum zweiten mal denselben Schaden/Fehler auf. Da könnte(!) ein Gewährleistungsfall vorliegen, ob durch fehlerhaftes Material oder Aufbau, das kann man von hier nicht beurteilen.
Es ist eine Reparatur erfolgt, der Fehler ist trotzdem erneut aufgetreten, das entlässt den Händler nicht aus der Gewährleistungspflicht. Da der Kunde die erste Reparatur bezahlt hat, ist es möglich, dass die Rechtslage hier Feinheiten bereithält, daher riet ich zu rechtlichem Beistand.
Ganz abgesehen davon: die gütliche Einigung hat er erzielt, Slowbuild bewegt sich nicht und hat offensichtlich kein Interesse an dem Kunden. Da hilft leider meist nur Druck. Bitter aber wahr