Wenn man sich die alte Version dieser Bekanntmachung über den "Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes" ansieht (ja, im alten und neuen Text wird nicht von VwV geredet) ist man schon etwas irritiert.
Die Alte wurde sehr sauber aufgebaut unter anderem wurde auch genannt an wen sich diese Bekanntmachung richtet. Es ging immer irgendwie um die Ermöglichung der „Erholung in der freien Natur“. Bei der Neuen hat man immer den Eindruck es geht um die Verhinderung der „Erholung in der freien Natur“.
So ein Sinneswandel, noch dazu handwerklich schon auf den ersten Blick an vielen Stellen schlecht gemacht, hinterlässt dann auch bei mir Verwunderung.
Im Falle des Falles sollte die alte, immerhin seit 44 Jahren bewährte;Version aber auch helfen, gegen die neue Version zu argumentieren, denn die gesetzliche Grundlage selbst hat sich ja nicht geändert.
Die Alte wurde sehr sauber aufgebaut unter anderem wurde auch genannt an wen sich diese Bekanntmachung richtet. Es ging immer irgendwie um die Ermöglichung der „Erholung in der freien Natur“. Bei der Neuen hat man immer den Eindruck es geht um die Verhinderung der „Erholung in der freien Natur“.
So ein Sinneswandel, noch dazu handwerklich schon auf den ersten Blick an vielen Stellen schlecht gemacht, hinterlässt dann auch bei mir Verwunderung.
Im Falle des Falles sollte die alte, immerhin seit 44 Jahren bewährte;Version aber auch helfen, gegen die neue Version zu argumentieren, denn die gesetzliche Grundlage selbst hat sich ja nicht geändert.