Die Frage ist für mich, ob so eine Verordnung für ein Landschaftsschutzgebiet überhaupt rechtlich gültig ist. Schließlich greift man ja mehr oder weniger ohne Begründung durchaus in Rechte ein, die durch die bay. Verfassung gedeckt sind.
An den genannten Verordnungen ist so einiges fraglich. Ich hab das in letzter Zeit nicht mehr verfolgt, aber vor zwei Jahren oder so war es mal fraglich, ob die Verordnungen überhaupt halten würden, weil wohl bei der Ausweisung der Grenzen einiges auf fragwürdiger Kartografie beruhte oder so ähnlich. Die Verordnungen sind auch bereits ziemlich alt, sodass Mountainbiken bei der Ausweisung noch nicht so das Thema war. Es würde sich wohl lohnen, mal dagegen zu klagen, allerdings war es dann ein Thema, dass es keinen Sinn machen würde, dagegen zu klagen, wenn diese eh eventuell hinfällig würden und dann neue erlassen würden. In dem Fall wäre es dann sinnvoller, auf allfällige neue Verordnungen zu warten und dann gegen diese zu klagen, falls sie dazu noch Anlass böten.
Im Landkreis MB im Alpenraum gibt es derzeit 7 LSGs. Bei 5 davon sind die LSG-Verordnungen vom Gericht kassiert worden, weil die dazugehörigen Karten verschwunden sind. Die zwei, die noch gültig sind, sind Rotwandgebiet und Sutten (von denen ich oben die Links auf die Verordnungen reingestellt habe).
Hier drängt die Zeit, weil es momentan nur eine befristete Schutzzeit (etwa 2 Jahre) für die bestehenden LSGs gibt, dann müssen die neuen Verordnungen stehen. Entsprechend ist der Landkreis bereits dabei, neue zu erstellen. Dabei werden auch Rotwand und Sutten mit einbezogen. Auch die Zuschnitte der LSGs sollen so aufgestellt werden, dass praktisch der ganze Alpenraum flächendeckend mit LSGs belegt sein wird (derzeit gibt es noch kleine Lücken).
Erst mal unabhängig von den LSG-Geschichten gibt es im Landkreis ein "Lenkungskonzept", um den MTB-Verkehr zu kanalisieren. Dabei sollen etliche Strecken (ca. 30) ausgeschildert werden, die dann auch vom Landkreis (bzw. der Gemeinden oder anderen offiziellen Stellen) gepflegt werden. Der erhoffte Effekt soll sein, dass sich sehr viele der MTBler dann auf diesen Strecken finden, so dass der Nutzungsdruck auf den verbliebenen Wegen deutlich sinken sollte. Das Ganze soll ohne Sperrungen gehen, eben nur als Lenkungsmaßnahme.
Bei den neuen LSG-Verordnungen gibt es (angeblich) einen "Auftrag" aus dem Kreistag, das "Problem" mit den MTBlern "endgültig" zu lösen. Die UNB (die für die LSG-Verordnungen zuständig ist) interpretiert das so, dass es eine flächendeckende Sperrung von allen Wegen schmäler als 2,50 m für MTB geben wird, mit Ausnahme der Strecken vom Lenkungskonzept.
Das oben war der "offizielle" Teil, jetzt kommt mein persönlicher.
Ihr könnt euch vorstellen, was es bedeuten würde, im Landkreis MB im Alpenraum nur etwa 30 offizielle, legale Strecken < 2,50 m zu haben. Dazu kommt, wenn die Ausweisung der Strecken vom Lenkungskonzept in der jetzigen Geschwindigkeit weiter geht, haben wir die 30 Strecken erst ca. 2040. Das heißt, wenn die LSG-Vorordnungen in Kraft treten, hätten wir geschätzt 4 legale Strecken im Landkreis MB.
Ob diese neuen Verordnungen vor Gericht halten würden, ist wohl sehr zweifelhaft. Die UNB ist aber felsenfest davon überzeugt, dass es sie sein werden, sie haben ja dazu auch einen darauf spezialisierten Juristen engagiert. Wir hoffen derzeit, dass wir diese Sperrungen noch abwenden können, damit es eben kein Gerichtsgemetzel geben muss.
Die DIMB ist hier schon an der Sache dran. wir haben einige Ideen, wie wir in den nächsten Tagen/Wochen angehen werden. Was das genau sein wird, möchte ich hier nicht schreiben, es wäre verheerend, wenn die betroffenen Stellen als erstes über solche Kanäle erfahren, und nicht direkt. Natürlich fehlt es hier auch (mal wieder) an Personal, und vor allem an Kontakten zu wichtigen Personen. Wer sich also engagieren kann und will, kann sich gerne bei der DIMB IG Bayerische Voralpen (Mail:
[email protected]) , bei der Fachberatung (Mail:
[email protected]) oder bei der
Geschäftsstelle melden.
Daneben ist es auch wichtig, Masse zu zeigen. Der Landkreis unterschätzt die Anzahl der MTBler hier gewaltig (ob das Absicht oder Unwissenheit ist, kann ich derzeit nicht beurteilen). Hier zeigt sich wieder, dass es extrem wichtig ist, sich zu organisieren und gemeinsam zu zeigen, wie viele wir sind. Der einzige Verein, der hier auftreten kann (weil nicht nur lokal, sondern auch in der Lage, auch MTBler aus M, EBE, RO, STA etc. als potenzielle Wegenutzer in MB aufzuführen), und den ich kenne, ist die DIMB. Deshalb ist jede Mitgliedschaft so wichtig, auch wenn die Person sich nicht weiter aktiv einbringt. Näheres dazu liefert bestimmt gerne die Geschäftsstelle, oder natürlich auch wir von der DIMB IG direkt.
Edit: Formulierung Mitgliedschaft, Kontakte