Privater Bikeverkauf - Vertrag notwendig?

Wenn Du dem Käufer alle Dir bekannten Fakten offenbarst, bist Du auf der recht sicheren Seite. Stellt der Käufer nachträglich Mängel fest, die Dir nach bestem Wissen nicht bekannt waren, so kann er keinen Schadenersatz fordern.
Verschweigst Du dem Käufer allerdings arglistig einen Fehler (also unter der Voraussetzung, dass Du den Fehler hättest wissen müssen), kann er trotz Haftungsausschluss Schadenersatz einklagen. Weiterhin gelten von Dir zugesicherte Garantieangaben unabhängig von der Sachmängelhaftung. Ebenfalls ausgeschlossen von der Sachmängelhaftung sind Schäden, die z.B. durch Sturz infolge eines Dir bekannten Mangels auftreten, wenn Du dem Käufer den Mangel nicht mitteilst.
Also mal salopp formuliert - die Bremsen am Rad sind defekt. Dir ist der Umstand bekannt. Der Käufer macht nun eine Probefahrt. Beim Bremsen versagen diese nun, er stürzt und bricht sich das Schlüsselbein. Dieser Schaden wäre dann nicht vom Haftungsausschluss gedeckt.
 
Ok, danke! :daumen:

Ebenfalls ausgeschlossen von der Sachmängelhaftung sind Schäden, die z.B. durch Sturz infolge eines Dir bekannten Mangels auftreten, wenn Du dem Käufer den Mangel nicht mitteilst.

Das bedeutet dann, dass wenn mir keine Mängel bekannt sind, aber trotzdem was passiert, ich nicht haftbar gemacht werden kann?
 
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