Liebe Redaktion, Euer Beitrag ist relativ einseitig geschrieben. Auch lässt er Lösungswege vermissen, die hier doch eigentlich gefragt wären.
Dass hier "Einschränkungen bekanntgegeben" werden trifft zwar grundsätzlich zu, doch sind diese nicht neu. Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert lediglich das BayNatSchG, d. h. die Einschränkungen gelten bereits seit Langem. Es scheint aber nun ein Punkt erreicht zu sein, an dem die Verwaltung konkrete Anweisungen an die Hand bekommen muss, damit sie im Konfliktfeld MTB-Natur/Wanderer/Grundeigentümer (einheitlich) handlungsfähig ist. Ob und was die Rechtsprechung dann in Einzelfällen (Die Verwaltungsvorschrift wird rechtlich von Dritten kaum anzugreifen sein.) daraus macht, wird man abwarten müssen. Ich würde mir aber nicht allzu große Hoffnungen machen, dass die Gerichte hier im Grunde nach wesentlich von den Beurteilungsmaßstäben der Verwaltungsvorschrift abweichen werden.
Vieles davon haben "wir" MTBr uns selbst eingebrockt. "Wir" haben darauf hingewirkt, es kommen sehen (Die die es nicht haben kommen sehen, hatten wohl Matsch auf der Brille.) und der gestiegene Freizeitdruck dieses Jahres war vermutlich der Tropfen, der das Fass hat überlaufen lassen:
Sowohl als MTBr als auch als Fußgänger habe ich leider sehr viele Situationen erlebt, in denen MTBr ziemlich rücksichtslos auf schmalen Trails unterwegs waren. Die schwächeren Verkehrsteilnehmer vorbeizulassen wäre zuweilen zwar ein "Fun-Killer" gewesen aber in den meisten Fällen das Ergebnis des respektvollen Umgangs miteinander. (Klar gab es auch genügend "friedliche" Situationen aber es sind die Konfliktfälle, die entscheidungsrelevant sind.) Hierfür gibt es eine Lösung: dem schwächeren Verkehrsteilnehmer den Vortritt lassen.
Erosion ist auf vielen steilen Wanderwegen, die von MTBr stark befahren werden ein Problem. M. E. vor allem, weil anscheinend viele von uns entweder nicht in der Lage sind, ohne blockierende Räder zu bremsen oder weil sie es cool finden, mit dem Hinterrad "ordentlich" Untergrund abzutragen (Die Videos die hier regelmäßig verlinkt werden, machen's ja vielfach vor). Leider sind es - wenn überhaupt - meist lokale Wandervereinigungen, die die Wanderwege instant halten. Hierfür gibt es eine Lösung: Lokale MTB-Vereine gründen und die Wanderwege (und nicht nur selbst gebaute Trails) instant halten, die andernfalls kaputt gefahren würden.
Selbstgebaute, "wilde" Trails sind vermutlich in vielen Fällen weniger ein naturschutzfachliches denn ein haftungsrechtliches Problem: Der Grundeigentümer hat i. d. R. für Schäden zu haften, die durch unzureichende Verkehrssicherungspflicht entstanden sind. Wie diverse Urteile zeigen ist es in unserer Gesellschaft (leider) mittlerweile üblich, Dritte für persönliche Schäden haften zu lassen, die eigentlich auf das eigene Unvermögen zurückzuführen sind. Hierfür gibt es eine Lösung: Lokale Vereine gründen und die Haftung übernehmen (Und wem das Eisen zu heiß ist, der sollte sich nicht darüber beschweren, dass Grundeigentümer, die nicht einmal ein Interesse daran hätten, vor dieser Verantwortung zurückschrecken).
Das Schreiben wird keinesfalls der Sargnagel des MTBns in Bayern. Letztendlich wendet sich das Schreiben an die Verwaltung und soll Grundlage für einen einheitlichen Verwaltungsvollzug sein. Entscheidend wird sein, wie die einzelnen Vorgaben im Einzelfall ausgelegt werden. Da besteht trotz des scheinbaren Detailgrads des Schreibens erheblicher Ermessensspielraum (Und dass hier MTB eingezogen würden, halte ich praktisch für extrem unwahrscheinlich. Letztendlich wäre das eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Aber möglicherweise gibt es sogar extreme Vorfälle, in denen so etwas verhältnismäßig wäre.) Die Behördenvertreter haben genügend sonstige Aufgaben, als dass sie besonders scharf darauf wären, sich mit uns MTBrn rumzuschlagen. Es werden künftig sicherlich nicht Vertreter der Ordnungsämter auf den Trails stehen (auch in BW lässt sich in der Realität noch auf Trails radeln), aber in konkreten Konfliktfällen bzw. in konfliktreichen Gegenden wird das Schreiben als Richtschnur des Verwaltungshandeln dienen.
Es sollte im Interesse von uns allen sein, es 1. nicht zu konkreten Konflikten kommen zu lassen, damit die Behörden gar nicht erst zu entsprechenden Entscheidungen gezwungen werden und 2. möglichst zur Konfliktprävention beizutragen: Vereine organisieren, mit anderen Landnutzern diskutieren, gemeinsam Lösungen finden, Verantwortung - und erforderlichenfalls Arbeit - übernehmen.