MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

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Eine neue Bekanntmachung des Bayrischen Umweltministeriums hat es in sich: Das Betretungsrecht wird eingeschränkt und es wird damit gedroht, dass Mountainbikes bei Verstößen entzogen werden können.

Den vollständigen Artikel ansehen:
MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich
 
Ein Erholungsuchender darf Waldwege zu jedem Zeitpunkt im guten Glauben betreten, dass der Grundeigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist (In welchem Umfang diese auch immer bestehen mag.)



Das wurde hier im Thread meines Wissens noch nicht bezweifelt, tut aber jedenfalls nichts zur Sache.



Das scheint noch zuzutreffen, ...



... diese Schlussfolgerung ist hingegen unlogisch bzw. die Behauptung unbelegt. Der Vorfall, der dem BGH-Urteil zugrunde liegt, ereignete sich meines Wissens aus "heiterem Himmel". Ich lasse mich andernfalls gerne eine Besseren belehren. Folglich gab es für den BGH in diesem Zusammenhang keinen Anlass, sich zur Verkehrssicherungspflicht im Nachgang von Unwetterereignissen zu äußern.

Auf Basis der Tatsache, dass der BGH etwas (zumal für den behandelten Fall irrelevantes) nicht erwähnt, davon auszugehen, dass er davon "nichts hält", ist eine (vorsichtig ausgedrückt) unkonventionelle Sicht der Dinge.



Das mag zuweilen zutreffen. Hier bist aber du derjenige, der nicht vorhandene Rechtsprechung in seinem Interesse auszulegen versucht.

Ob die Gerichte auch bei einem vorangegangenen Unwetter entsprechend dem Dillinger Hüttenwald-Urteil urteilen bzw. entscheiden würden oder werden oder ob die oben vorgebrachten, möglicherweise etwas überzogenen Befürchtungen von Jack18 zutreffen werden? "Man wees et nich." Oder wie hier schon wiederholt festgestellt wurde: "Schau ma mol, dann seh ma scho."

Das Ganze war und ist aber off topic, denn die Verkehrssicherungspflicht ist nicht Inhalt der Verwaltungsvorschrift.
Mhmmmmm..... als Konter-User extra dafür angemeldet?
🤔
 
Mhmmmmm..... als Konter-User extra dafür angemeldet?
🤔

Ja, ich habe mich hier heute nach längerer, stiller Mitleserschaft während der Weihnachtszeit angemeldet. Gerade das aktuelle Thema der Nutzungskonflikte finde ich interessant, wird es doch gerade durch die Corona-Krise und den gestiegenen Freizeitdruck zunehmend "brisanter".

Was ein Konter-User (Konto-User?) ist, weiß ich nicht; ich habe mich hier über den Registrieren-Button oben angemeldet. Vermutlich ein Einsteiger-Konto? Darf oder soll man dann noch keine Beiträge schreiben? Oder geht es darum, dass sich der Wahrheitsgehalt oder die Aussagekraft eines Beitrags an der Dauer der Mitgliedschaft misst?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein altertümlicher Befgriff für einen troll

Danke. Das sagt mir etwas.

Ein Troll hat meines Wissens das Ziel, andere Forumsteilnehmer zu provozieren. Das war nicht meine Absicht und ich möchte mich entschuldigen, falls ein solcher Eindruck entstanden ist. Ich dachte, ich könnte hier zu einer ausgewogenen und (selbst)kritischen Diskussion beitragen. Eine solche ist sicherlich hilfreich, auch um die eigenen Argumente von uns Mountainbikern zu schärfen. Das scheint mir aber von einigen nicht gewünscht, heutzutage bewegen sich manche offenbar lieber in Filterblasen und möchten die eigenen Argumente unkritisch bestätigt wissen.
 
Danke. Das sagt mir etwas.

Ein Troll hat meines Wissens das Ziel, andere Forumsteilnehmer zu provozieren. Das war nicht meine Absicht und ich möchte mich entschuldigen, falls ein solcher Eindruck entstanden ist. Ich dachte, ich könnte hier zu einer ausgewogenen und (selbst)kritischen Diskussion beitragen. Eine solche ist sicherlich hilfreich, auch um die eigenen Argumente von uns Mountainbikern zu schärfen. Das scheint mir aber von einigen nicht gewünscht, heutzutage bewegen sich manche offenbar lieber in Filterblasen und möchten die eigenen Argumente unkritisch bestätigt wissen.

Nein, du hast schon recht, dass eine kritische Diskussion sinnvoll und richtig ist.

Es gab aber schon einige Benutzer, die haben sich extra hier angemeldet, um ihren Unmut über uns mit halbgaren "Fakten" kund zu tun. Das war nicht hilfreich und wenn sich neue Mitglieder zu einem brisanten Thema das erste mal äußern und möglicherweise die "andere" Seite recht unseriös vertreten, dann reagieren hier manche etwas allergisch. Also nimm es nicht persönlich, wenn man ernsthaft an einem brisanten Thema konstruktiv mitdiskutieren will, sollte man überall willkommen sein. Von dem her fand ich deinen ersten Beitrag auch nicht sonderlich verwerflich, vielleicht äußerst sich ja auch noch z.B. @Sun on Tour zu deinen Anmerkungen, auch wenn diese wohl nicht das Grundproblem der VwV sind.
 
... vielleicht äußerst sich ja auch noch z.B. @Sun on Tour zu deinen Anmerkungen ...
Ich könnte über die Geschichte der Megagefahr und den sich immer weiter abschwächenden Definitionen des Herrn Gebhard seitenfüllend schreiben, aber nach ein wenig googeln kann man das auch abkürzen.
Ob die Gerichte auch bei einem vorangegangenen Unwetter entsprechend dem Dillinger Hüttenwald-Urteil urteilen bzw. entscheiden würden oder werden oder ob die oben vorgebrachten, möglicherweise etwas überzogenen Befürchtungen von Jack18 zutreffen werden? "Man wees et nich." Oder wie hier schon wiederholt festgestellt wurde: "Schau ma mol, dann seh ma scho."
BDFaktuell, Ausgabe 1 • 2018 Zeitschrift für Forstleute, Forstpolitik und Wald

"Im letzten Jahr gab es viele Urteile, die das für die Verkehrssicherungspflicht im Wald wegweisende BGH-Urteil von 2012 (VI ZR 311/11, 02.10.2012) in seiner Grundsatzentscheidung bestätigen. Im Hinblick auf waldtypische Gefahren gibt es laut dem LG Aachen (12 O 381/16, 25.04.2016) nicht nur keine Baumkontrollpflicht, sondern auch keine Gefahrenbeseitigungspflicht. Diese Sicht wurde durch das OLG Köln in einem Hinweisbeschluss geteilt (7 U 72/17, 30.06.2017). Dies bedeutet, dass auch bei sog. Megagefahren – eine Wortschöpfung eines ehemaligen Justiziars in NRW – kein Handlungsbedarf besteht.

Bestätigend urteilte auch das OLG Saarbrücken (4 U 126/16, 16.03.2017). Demnach haftet der Waldbesitzer auch auf Premiumwanderwegen grundsätzlich nur für atypische Gefahren, nicht aber für waldtypische Gefahren. Die Ausweisung eines solchen Wanderweges mit entsprechender Frequentierung spiele – in Auslegung des BGH-Urteils – keine haftungsrechtliche Rolle."

Wer möchte kann hier noch Herrn Gebhard nachlesen und wird feststellen, dass seine Meinungen hinsichtlich der Megagefahr und auch zu zertifizierten Wegen obsolet sind - gleichwohl wird das vereinzelt in der Literatur immer noch aufgegriffen - trotzdem war und ist es einfach falsch:
http://verkehrssicherungsrecht.de/pages/urteilsdatenbank_/bgh-az.-vi-zr-31111.php
 
Nach meinen Informationen steht der Wald/Wiesenbesitzer vor folgendem Problem: in dem Moment wo ein Weg mit Baumaßnahmen angelegt wird, egal ob von ihm geplant, oder von einem fremden Illegal, ist der Grundstückseigentümer für Unfälle haftbar. Sprich sobald man auch nur eine Kurve mit einem Ast stabilisiert und einen kleinen Anlieger baut hat der Grundstückseigentümer die Haftung am Hals. Somit hat der natürlich absolut kein Verständnis, dass irgendwer Trails auf seinem Grund anlegt und benützt.

Daraus resultiert die Frage ist ein Weg der seit Jahren eingetreten „ gebaut“? Juristisch gesehen lautet die Antwort wahrscheinlich ja, da er letztendlich von Menschen geschaffen wurde. Somit ist in Konsequenz wiederum der Grundstückseigentümer in der Haftung auch wenn keine aktiven baulichen Maßnahmen zur Enstehung des Weges geführt haben.

Daraus leitet sich wieder der Bedarf ab eine Definition zur „Befahrbarkeit „ von Wegen zu schaffen.
Denn sonst dürfte man Radfahren nur noch auf einer Infrastruktur die von Bund und Kommunen geschaffen und gewartet wird und somit die Sicherheit gewährleistet erlauben..

Spannend wird es im Alpinen Bereich.Inwieweit der DAV hinsichtlich Wegebau- und Pflege im Alpinen Bereich Haftung übernimmt bzw. der Grundstückseigentümer übernimmt weiß ich nicht. Wenn man aber die Verwaltungsvorschrift auf Wanderer und Bergsteiger ummünzt wird’s für die auch zappenduster. Welches Gelände ist denn „geeignet „ um begangen zu werden?...

Fakt ist, der ortsansässige Klettersteig wird von der Gemeinde betrieben, die im Falle eines Versagens der Infrastruktur auch haftbar ist.
Ist aber eigentlich einfach, auf einem geeigneten Weg kann nichts passieren, wenn doch, selber schuld weil falsch eingeschätzt.
 
War der schon ?

https://enduro-mtb.com/skills-not-shortcuts/
Das kommt zum Nutzundgsdruck und illegalem Bau ja auch noch dazu !
Ich finde dagegen könnte die DIMB auch mal was unternehmen.
Meiner Meinung nach hat ein Strava Segment absolut nichts auf einem Wanderweg verloren
Bikepark oder wo man gefahrlos fahren kann ok, aber nicht auf frequentierten Wegen !
Wegen mir können die Segmente auch nur bergauf sein. Bergab ist durch Wetter, Abnutzung des Trails usw. sowieso null vergleichbar.
 
Wegen mir können die Segmente auch nur bergauf sein. Bergab ist durch Wetter, Abnutzung des Trails usw. sowieso null vergleichbar.
Erklär das auch mal denen die da auf Deiwel komm raus Pimmel vergleichen !

z.B. mal mit Strava Verantwortlichen reden wie die sicherstellen wollen das Max Mustermann Sonntags kein Rennen auf einem viel begangenen Steig aufgrund eines Strava Segments macht ... schließlich animiert deren App zu Rennbetrieb auf z.T. Wanderwegen
 
z.B. mal mit Strava Verantwortlichen reden wie die sicherstellen wollen das Max Mustermann Sonntags kein Rennen auf einem viel begangenen Steig aufgrund eines Strava Segments macht ... schließlich animiert deren App zu Rennbetrieb auf z.T. Wanderwegen
Das wäre eine Möglichkeit....ich denke mal das geht denen sonstwo vorbei. Die wollen möglichst viele User, am besten noch welche die bezahlen. Gibt es doch auch nicht nur für MTB, vieleicht animiert Strava Rennradfahrer auch dazu die StvO zu missachten.
Die Segmente werden soviel ich weiß von den Usern angelegt, sind auch teilweise auf illegalen Strecken usw. Mir ist sowieso ein Rätsel wie man sich selber so "überwachen" kann. Kann sich jeder anmelden und , zumindest was die Strava-User angeht, nachvollziehen wieviele wie schnell wo unterwegs waren.
 
War der schon ?

https://enduro-mtb.com/skills-not-shortcuts/
Das kommt zum Nutzundgsdruck und illegalem Bau ja auch noch dazu !
Ich finde dagegen könnte die DIMB auch mal was unternehmen.
Meiner Meinung nach hat ein Strava Segment absolut nichts auf einem Wanderweg verloren
Bikepark oder wo man gefahrlos fahren kann ok, aber nicht auf frequentierten Wegen !
Ich muss zugeben, ich wusste bis gerade nicht das es Strava gibt. Nach der Lektüre des zitierten Artikels von enduro MTB kann ich nur sagen:
Strava sollte alle Strecken löschen, die nicht auf öffentlichen Straßen, Forstwegen oder in offiziellen Bikeparks angelegt sind.
Begründung:
  • wer Rennen fahren will, kann das gerne bei einem Rennen machen, einfach anmelden
  • wer seine Bikefreunde gerne abhängt, soll das im echten Leben machen, ob das dann noch lange Freunde sind..
  • einen Waldweg auf Zeit zu fahren hat nichts mit der Grundidee von einem naturverträglichem Sport zu tun, das nur einfach völlig überflüssig! Kauf dir ein Gravelbike, dann hassen die Wanderer die nicht mehr die Mountainbiker im Wald, sondern nur noch die „Rennradfahrer mit Stollenreifen“ und die E-Bescheisser.

Nur meine Meinung, nichts für ungut.

Edith:

Sonst passiert vielleicht bei Strava sowas wie dem schweizer Verlag in diesem Fall,
Aber halt nicht nur in Bayern bzw. lokal in der Gemeinde Mießbach:
https://www.br.de/nachrichten/bayer...hen-miesbacher-landratsamt-und-verlag,S8B1QOm
 
Zuletzt bearbeitet:
Strava sollte alle Strecken löschen, die nicht auf öffentlichen Straßen, Forstwegen oder in offiziellen Bikeparks angelegt sind.
Bezüglich Gebiet um Militärbasen, mußten sie auch schon etwas tun:
https://www.computerbase.de/2018-01/strava-heatmap-militaerstuetzpunkte/
Begründung:
  • wer Rennen fahren will, kann das gerne bei einem Rennen machen, einfach anmelden
  • wer seine Bikefreunde gerne abhängt, soll das im echten Leben machen, ob das dann noch lange Freunde sind..
  • einen Waldweg auf Zeit zu fahren hat nichts mit der Grundidee von einem naturverträglichem Sport zu tun, das nur einfach völlig überflüssig!
Hat was :daumen:.
Sonst passiert vielleicht bei Strava sowas wie dem schweizer Verlag in diesem Fall,
Aber halt nicht nur in Bayern bzw. lokal in der Gemeinde Mießbach:
https://www.br.de/nachrichten/bayer...hen-miesbacher-landratsamt-und-verlag,S8B1QOm
Gabs auch schon im Parade Nicht Bike Eldorado Österreich:
https://www.ride.ch/de/news/in-oesterreich-gehen-nun-die-richter-auf-mountainbiker-loshttps://www.derstandard.at/story/20...-upmove-muss-sein-tourenportal-offline-nehmen
 
Edith:
Sonst passiert vielleicht bei Strava sowas wie dem schweizer Verlag in diesem Fall,
Aber halt nicht nur in Bayern bzw. lokal in der Gemeinde Mießbach:
https://www.br.de/nachrichten/bayer...hen-miesbacher-landratsamt-und-verlag,S8B1QOm
Also ich verstehe das so, dass der Verlag es selber in vorauseilendem gehorsam rausgenommen hat.
Ja, das sehe ich auch als sehr sinnvoll an. Aber was bitte hätte man denn in D überhaupt gegen den Verlag rechtlich unternehmen können?
 
Strava ist super. Pimmelvergleich über Strava ist auch super. Segmente sind halt eine Form von modernem Wettkampfsport. Blöd an Strava sind natürlich Segmente auf Trails, die wegen Strava überfrequentiert werden. Könnten meinetwegen alle raus.
 
War der schon ?

https://enduro-mtb.com/skills-not-shortcuts/
Das kommt zum Nutzundgsdruck und illegalem Bau ja auch noch dazu !
Ich finde dagegen könnte die DIMB auch mal was unternehmen.
Meiner Meinung nach hat ein Strava Segment absolut nichts auf einem Wanderweg verloren
Bikepark oder wo man gefahrlos fahren kann ok, aber nicht auf frequentierten Wegen !
Das ist aber auch geil. Jahrelang beschreiben die Magazine die Bikes mit Worten wie "ballern". Man soll es ordentlich "stehen" lassen und der entsprechende Lifestyle wird vorgelebt. Kritische Kommentare unter Videos bzgl. stehender Reifen werden gekonnt lächerlich gemacht. Usw.
Und jetzt plötzlich ist Strava der Böse?
Die Geister die ich rief...
 
Das ist aber auch geil. Jahrelang beschreiben die Magazine die Bikes mit Worten wie "ballern". Man soll es ordentlich "stehen" lassen und der entsprechende Lifestyle wird vorgelebt. Kritische Kommentare unter Videos bzgl. stehender Reifen werden gekonnt lächerlich gemacht. Usw.
Und jetzt plötzlich ist Strava der Böse?
Die Geister die ich rief...

Ja hab ich mir auch als erstes gedacht, aber mit dem Alter kommt die Weisheit ? ;)
 
In den letzten Jahrzehnten saß ich zahllose Stunden in solchen Sitzungen, in diversen Gemeinderaten, habe Vorträge gehalten und das Grundprinzip Mountainbike erklärt. Wir müssen uns bewusst machen, dass hier nach wie vor, von außen, alles mit Stollenreifen in eine Schublade gesteckt wird. Wie genau soll man das auch verstehen? Da gibt es Crosscountry-Fahrer, Trailbiker, Enduros, Enduro-Racer, Freerider, Downhiller, Dirtjumper, Tourenbiker, Freizeitfahrer, E-Biker usw.
Deine Arbeit in den Gemeinden und Vorträgen in Ehren 👍👏.
Vielen von uns Bikern ist noch nicht im Ansatz klar, wie groß der Berg an Aufklärungsarbeit ist. In der letzten Sitzung in einem Gemeinderat, an der ich teilgenommen habe, wurde ein Rundkurs für MTB vorgeschlagen. Was da gezeigt wurde, als GoPro Aufnahme würde vermutlich jeden hier im Forum als Einschlafhilfe taugen. Da könnte man mit dem Stadtrad oder mit dem Gravel Spaß haben aber ansonsten nichts. Es ist super, wenn jemand auf so etwas Spaß hat. Leider weiß es ein Außenstehender (Gemeinderat) nicht, dass man mit so einem "Trail" nur einen Bruchteil der Mountainbiker glücklich macht. Es herrscht die Auffassung, dass mit "diesem einen Projekt" dann alles abgedeckt wurde und illegale Strecken werden dann nicht mehr entstehen.
Um so wichtiger ist es, dass die Gemeinden, Kommunen, Länder etc einen Ansprechpartner bzw Interessensvertretung haben; um ihnen genau diese Problematik zu erklären. Dazu bräuchte es auch noch jemanden, der sich rechtlich auskennt und vor allem auf die leidige Haftungsfrage/Verkehrssicherungspflicht hinweist bzw auf die üblichen falschen Schutzbehauptungen.
Edit: Der Thread hier hat bereits über 200 Antworten. Das hätten auch 200 Emails mit konkreten Vorstellungen und Ideen sein können, die an eure jeweilige Gemeinde oder Stadtverwaltung geschickt worden wären.

Jeder. Einzelne. Kann. Was. Tun.

Nutzt diese Gelegenheit, um damit anzufangen!


:bier:
Das kann ich nur unterstützen und dem beipflichten.
Nichts desto trotz gibt es hier genügend Forumsteilnehmer oder Leser, die sich fragen, was denn die Redaktion so tut?
Ihr bringt hie und da durchaus Beiträge über die Situation bzw Problematik; meistens jedoch von externen Quellen bzw Berichten.

"6) Die Idiotendichte im Forum wird noch mehr zunehmen."

Im Bezug auf diesen Punkt ist für mich persönlich eine der spannendsten Fragen im Jahre 2021:
Mit welcher Strategie möchte die @Redaktion dem entgegentreten?
Ich weiß ja nicht, wie schwierig es für euch @Redaktion @Grinsekater ist, einen offenen und kritischen Bericht darüber zu bringen.
Und bis zu einem gewissen Grad kann ich eure Bedenken und eure Angst verstehen, dass ihr es nie allen Recht machen könnt und dass es zu kritischen Kommentaren, und sicher auch ausufernden Bemerkungen kommen wird.

Trotzdem halte ich die Trail Problematik bzw Sperrungen, für eines der größten (MTB) Probleme. Größer als die der derzeitigen und kommenden Lieferschwierigkeiten(situation).

Denn wenn wir immer weniger Trails zur Verfügung haben, nutzt es uns auch nichts, wenn wir die beste Versorgung wieder haben, wenn wir nicht mehr so viel fahren dürfen.
Stellt euch doch mal vor, ihr könntet nicht mehr in eurem Heimatrevier fahren und testen. Sicher, ihr werdet nach wie vor auch weiterhin im Ausland testen können. Aber mal so eine kurze Feierabendrunde...?
 
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