EvilEvo
High Voltage Rock´n´Roll
Zu der Versicherungsdiskussion, ich will nichts Falsches erzählen, aber zumindest bei meiner Versicherung ist es so: So lange das Fahrrad in einem abgeschlossenen Raum steht, der zur Wohnung gehört, also die Wohnung selbst, ein Keller, zu dem nur man selbst Zugang hat oder bei Häusern ein Schuppen/Garage auf dem versicherten Grundstück, gehört das Fahrrad einfach ganz normal zum Hausrat und wird bei Einbruchdiebstahl entsprechend der normalen Regeln erstattet.
Erst wenn das Radl in einem gemeinsam genutzten Fahrradkeller, im Hof, oder halt unterwegs abgeschlossen rumsteht, greifen die gesonderten Fahrradregelen (1%, etc.).
Ohne das evtl. Falsche zu unterschreiben, bin ich mir ziemlich sicher, dass es genauso ist .