Schnitzelzauber
Ice Spiker Fahrer
Hier haben aber Kinder "einen Eimer Erde ausgegraben", und ich glaube nicht, daß die "Bußfähig" sind, noch, daß da die Aufsichtspflicht so weit gehen würde, daß Eltern dazu verpflichtet wären, derart schröckliche Veränderungen des Landschaftsbildes unterbinden zu müssen. Bzw. umgekehrt, müsste die LSG Verordnung ja hergeben, welche Art Landschaft denn dann wiederherzustellen sei. So a la Maximale Unebenheiten von <60cm. Ansonsten würde ich mich da echt dumm stellen und sagen, hab ich entfernt und jetzt ist wieder alles naturbelassen. Dann wäre ein eventueller Kläger erst einmal in der Pflicht, nachzuweisen, wer denn wann welche Veränderungen (und bitte nur die satzungswidrigen) vorgenommen hat, bzw. wie denn der Zustand davor gewesen sei, der da wiederherzustellen wäre. D.h. eine klagende Behörde müsste dazu Fotos von einem Vorherzustand haben. Und selbst dann wäre die Frage, ob man eine Klage nicht wegen offensichtlicher Nichtigkeit niederschlagen könnte.Es kann schon eine ordentliche Geldbuße nach sich ziehen, wenn du im LSG nur einen Eimer voll Erde ausgräbst. Ob das der eigene Garten ist, egal.
Manche LSG haben recht scharfe Verordnungen, das sollte man nicht unterschätzen - vielen wird das erst bewusst, wenn sie wie ich ihr Auto an einer Straße im Grünen geparkt hatten und sich über das teure Ticket wundern, wo doch kilometerweit nirgends ein Haltverbot war. Es reicht das gelbe LSG Schild, irgendwo dort wo es anfängt.
All das erfordert dann aber einen langen Atem, viele gute Nerven und Kosten entstehen ja dann auch noch, Und ganz am Ende ist man dann in Gottes Hand, so wie auf See. Ich kann die Eltern da ganz gut verstehen, wenn die da nicht konfrontativ sind, sondern versucht haben, im Austausch nach Lösungen zu suchen. Jedenfalls haben die Kinder erstmal 2 Jahre Spaß, danach müssen sie dann halt auf ne andere Wiese ausweichen. Hanebüchen ist das trotzdem.
Andersrum muss ich auch einräumen, daß ich nicht weiß, um welche Art Schutzgut es im konkreten Fall geht. Mir fällt es aber schwer, ein Schutzgut zu finden, das eine Wiese zulässt, aber eine Wiese mit 60cm Hügeln drin nicht. Hier gehts ja nicht um Northshore Installationen oder künstliche Vulkankrater. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit des Behördenhandelns gilt auch hier, und das müsste dann schon ein verdammt hohes Schutzgut sein, oder eine erhebliche Beeinträchtigung erfahren, um solch geringfügige Änderungen nicht ertragen zu können.