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Kruemelmonster
Guest
v8sundaydriver schrieb:rein rechtlich müßte eine Rückabwicklung möglich sein wegen falscher Artikelbeschreibung bzw. ist sowas eigentlich ein Betrugsversuch, oder verrenne ich mich da jetzt.![]()
Ist eine Markenrechtsverletzung. Betrug ist so ne Sache, dafür brauchts Vorsatz und der ist nicht zwangsläufig gegeben. Du darfst den Kaufvertrag aber anfechten, weil die Ware mangelhaft ist.