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Kruemelmonster
Guest
v8sundaydriver schrieb:rein rechtlich müßte eine Rückabwicklung möglich sein wegen falscher Artikelbeschreibung bzw. ist sowas eigentlich ein Betrugsversuch, oder verrenne ich mich da jetzt.
Ist eine Markenrechtsverletzung. Betrug ist so ne Sache, dafür brauchts Vorsatz und der ist nicht zwangsläufig gegeben. Du darfst den Kaufvertrag aber anfechten, weil die Ware mangelhaft ist.