Hi,
anbei meine kurze Antwort in einem benachbarten Forum. Schreiben an Herrn Mendler und Konsorten folgt.
*** ***** zitierte Herrn Mendler:
> >vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie Ihre Sorge um eine angebliche
> >Neuregelung für die Nutzung von Waldwegen durch Radfahrer kritisieren.
Der Entwurf der "angeblichen Neuregelung" geht Ende Februar in den
Ministerrat.
bislang: § 37 (3): Das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf
Straßen und Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.
Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3
m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite
sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden;[...]
Entwurf neu: § 37 (3): Das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf
Straßen und forstlichen Wirtschaftswegen erlaubt. Forstliche
Wirtschaftswege sind dauerhaft angelegte, befestigte oder naturfeste
Wege; Maschinenwege, Rückegassen sowie Fußwege und -pfade sind keine
forstlichen Wirtschaftswege im Sinne dieser Bestimmung.[...]
Forstliche Wirtschaftswege sind per Definition mindestens 3,5 m breit,
sind grundsaetzlich befestigt oder naturfest und besitzen eine feste
Trag- u. Deckschicht.
Unverschaemt finde ich auch die Gleichstellung von Radfahren und Reiten.
Jeder der typische Reitwege kennt weiss, dass die sich zu Fuss
hervorragend zum Knoechelbrechen und ueberhaupt nicht zum Radfahren oder
Mountainbiken eignen. Und selbst befestigte Wege mit wassergebundener
Oberflaeche werden durch Hufe aufgerissen. Auch das
Bundesverfassungsgericht unterscheidet in einem Urteil (kanns gerne
raussuchen und hier posten, falls es jemanden interessiert) zwischen den
Gefahren die durch das Reiten auf andere Wegenutzer ausgehen einerseits
und den schwaecheren Wegenutzern wie Wanderer und Radfahrer (werden im
Urteil tatsaechlich in einem Atemzug genannt) andererseits.
> >Nach
> >unserer Kenntnis entbehren Ihre Befürchtungen glücklicherweise jeglicher
> >Grundlage.
Na so ein "Glueck". Herr Mendler sollte sich dringend mal mit einem
Foerster ueber Wegedefinitionen unterhalten.
Wir duerfen das dann vor dem Richter tun :-(
> >Wie uns das zuständige Referat im baden-württembergischen
> >Landwirtschaftsministerium auf Anfrage mitgeteilt hat, ist eine Änderung
> der
> >bisherigen Regelung nicht vorgesehen und auch nicht in den Entwürfen des
> >Artikelgesetzes zur Neuregelung des Landesplanungsgesetzes und des
> >Waldgesetzes enthalten.
Die Taktik der "zustaendigen Referate" war von Beginn an auf
Verschleierung ausgelegt. Saemtliche Radsportverbaende in BaWue sowie
Bundesverbaende wie BDR und DIMB (zwar ohne Anhoerungsrecht, aber
entgegen frueherer Vereinbarungen, wonach bei zukuenftigen Aenderungen
im LWaldG auch deren Anhoerung zugesichert war) wurden in das seit
Herbst 2002 laufende Aenderungsverfahren weder einbezogen noch darueber
informiert! Einzig der ADFC (klasse!) durfte eine Stellungnahme abgeben
(und der ADFC hatte es mal wieder nicht fuer notwendig gehalten, die
uebrigen Verbaende wenigstens zu informieren, wenn er schon nicht zur
Kooperation bereit ist). Die Stellungnahme von DIMB und BDR durfte
gnaedigerweise Mitte Januar dann noch nachgereicht werden, die
Interessen von Wander- und Grundbesitzerverbaenden waren (nicht nur) zu
diesem Zeitpunkt aber bereits durchgesetzt (vgl. auch meine Postings
hier unter "In BW gibt's bald gar keine Ausreden mehr...").
> >Damit bleibt es dabei, dass außerhalb von Wegen und
> >auf originären Fußwegen nicht gefahren werden darf. Diese Regelung halten
> >auch wir für angemessen, wenngleich die Kontrollierbarkeit und die
> >Einschätzung eines Waldweges als reiner Fußweg natürlich problematisch
> >einzustufen sind.
Da hat er sogar Recht. Ich befuerchte, dass eben diese
"Kontrollierbarkeit", spricht Umsetzung des § 37 (Strafmass bis EUR
2500,-, Konfiszierung Bike usw.) der eigentliche Hintergrund der
Aenderungen sind. Vgl. zu Umsetzbarkeit von Wegeregelungen auch
http://mitglied.lycos.de/TILMAN_KLUGE/RFV/2M/2M.html.
Das muss nicht zwangslaeufig ueberall so sein. Haengt dann wohl vom
Gutduenken der unteren Naturschutzbehoerden und deren "Draht" zu
Ortsguppenverbaenden von Schwaeb. Alb Verein und Schwarzwaldverein,
Beschwerden von Grundstuecksbesitzern und "braver Buerger" usw. ab.
> >Als selbst begeisterter MTB-Fahrer wünsche ich Ihnen in diesem Sinne
> >weiterhin viel Freude bei Ihrem sportlichen Freizeitvergnügen!
> >
> >Mit freundlichen Grüßen
> >Martin Mendler
Besten Dank, die werde ich auch weiterhin haben. Mein derzeitiger Frust
ueber diese ganze Verlogenheit und Augenwischerei wird sich auch bald
wieder legen.
BTW: habt Ihr schon Tarnfarbe fuer Eure bikes besorgt? Was macht Ihr mit
den polierten Teilen? ;-)
Fuer wie bloed halten die uns eigentlich?
Armin