Aufruf ! Keine 3,5 Meter in Ba-Wü ! Helft alle mit !

Original geschrieben von UiUiUiUi
hm des haben sicher einigen von euch auch bekommen:

Zitat email:


Sehr geehrte Mountainbikerin, sehr geehrter Mountainbiker,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie Ihre Sorge um eine angebliche
Neuregelung für die Nutzung von Waldwegen durch Radfahrer kritisieren. Nach
unserer Kenntnis entbehren Ihre Befürchtungen glücklicherweise jeglicher
Grundlage. Wie uns das zuständige Referat im baden-württembergischen
Landwirtschaftsministerium auf Anfrage mitgeteilt hat, ist eine Änderung der
bisherigen Regelung nicht vorgesehen und auch nicht in den Entwürfen des
Artikelgesetzes zur Neuregelung des Landesplanungsgesetzes und des
Waldgesetzes enthalten. Damit bleibt es dabei, dass außerhalb von Wegen und
auf originären Fußwegen nicht gefahren werden darf. Diese Regelung halten
auch wir für angemessen, wenngleich die Kontrollierbarkeit und die
Einschätzung eines Waldweges als reiner Fußweg natürlich problematisch
einzustufen sind.

Als selbst begeisterter MTB-Fahrer wünsche ich Ihnen in diesem Sinne
weiterhin viel Freude bei Ihrem sportlichen Freizeitvergnügen!

Mit freundlichen Grüßen
Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher

SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 12
70173 Stuttgart

Telefon 07 11/20 63-7 11
Telefax 07 11/20 63-7 14
mailto:[email protected]
http://www.spd.landtag-bw.de

Zitat email ende:


ich bin ein wenig überrascht.

entschuldigung falls das vorher schon jmd gepostet hat ich habs grad erst bekommen und bin zu faul den ganzen thread durchzulesen

genau die mail hab ich eben auch bekommen! jetzt ist die frage ob das alles nur heiße luft war die wir da rumgepustet haben oder ob die den gesetzentwurf schon imvorfeld auf grund unserer proteste gestoppt haben?
 
...hier die antwortmail von herrn mendler posten - is' wohl nicht mehr wirklich nötig...

da bleibt mir doch nur noch die frage:

Hääää?
was jetz'?

kennt jemand die gesetzesvorlage? (ich hoffe doch, daß wir hier nicht alle von vogelspinnen in yuccapalmen reden???)

oder haben wir TATSÄCHLICH jemanden verschreckt, der jetzt die vorlage zurückgezogen hat? - so leid's mir tut - das glaub' ich kaum - will der uns also verarschen??

wie dem auch sei, eins aber ist sicher:
jetzt wissen schon deutlich mehr leute in stuttgart, daß es uns gibt, und das ist doch auch schon was!!

weitermachen!
ciao!
der u!
 
hi thomas!

habe die mails natürlich auch verschickt und sogar schon antwort bekommen:

Sehr geehrte Mountainbikerin, sehr geehrter Mountainbiker,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie Ihre Sorge um eine angebliche Neuregelung für die Nutzung von Waldwegen durch Radfahrer kritisieren. Nach unserer Kenntnis entbehren Ihre Befürchtungen glücklicherweise jeglicher Grundlage. Wie uns das zuständige Referat im baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium auf Anfrage mitgeteilt hat, ist eine Änderung der bisherigen Regelung nicht vorgesehen und auch nicht in den Entwürfen des Artikelgesetzes zur Neuregelung des Landesplanungsgesetzes und des Waldgesetzes enthalten. Damit bleibt es dabei, dass außerhalb von Wegen und auf originären Fußwegen nicht gefahren werden darf. Diese Regelung halten auch wir für angemessen, wenngleich die Kontrollierbarkeit und die Einschätzung eines Waldweges als reiner Fußweg natürlich problematisch einzustufen sind.

Als selbst begeisterter MTB-Fahrer wünsche ich Ihnen in diesem Sinne weiterhin viel Freude bei Ihrem sportlichen Freizeitvergnügen!

Mit freundlichen Grüßen
Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher

SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 12
70173 Stuttgart

Telefon 07 11/20 63-7 11
Telefax 07 11/20 63-7 14
mailto:[email protected]
http://www.spd.landtag-bw.de
 
...kennen jetzt wohl schon einige, aber zurück zu deren wahrheitsgehalt:
wer hat konkrete info, was in der gesetzesnovelle drinsteht, haben wir uns sinnlos aufgeregt...?

mehr mailen, vielleicht gibt's da wo die herkam noch mehr nette, vorgefertigte mails... zwischen deren zeilen wieder ein teil der wahrheit steckt (ich meine: wir reden hier immerhin über politiker!?)

weitermachen!
der u!
 
...wenn noch einer schreibt, daß er eine mail von herrn mendler erhalten hat, bekomm' ich einen blutsturz! (solange er nix über deren wahren informationsgehalt weiß)

aber doch schön zu wissen, daß der herr mendler auch ein mtb hat... (ein mercedes? mit personenschützern?? - jetz' weiß ich wenigstens, wer mir da entgegenkommt, wenn eine halbe hundertschaft bgs den berg hochschnauft, die ein kettler alurad in der mitte haben :lol: )

nur nicht nachlassen!
der u!
 
Hi,
anbei der Entwurf der Gesetzesvorlage (vom MLR), dann könnt Ihr Euch ein Bild machen!
3,5m wie hier oft im Thread beschrieben, ist falsch. Die Wegebreitenregelung taucht nicht mehr auf.
Neu ist die Bestimmung "nur auf dauerhaft angelegten und befestigten ... Wegen, .... keine Fußwege, ..."
Dauerhaft angelegt heißt soviel wie LKW tauglich.
Gruß Kaivi

Und wir fahren trotzdem, rücksichtsvoll und umweltfreundlich: Jeden Mittwoch, 17:30 ab Sindelfingen!
MTB-Club Stuttgart



Das Reiten und Radfahren im Wald soll künftig folgendermaßen geregelt werden:


§ 37 Abs. 3 Landeswaldgesetz:


(3) 1 Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorkraft) ist gestattet. 2 Das
Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und forstlichen Wirtschaftswegen
erlaubt. 3 Forstliche Wirtschaftswege sind dauerhaft angelegte, befestigte oder naturfeste
Wege; Maschinenwege, Rückegassen sowie Fußwege und -pfade sind keine forstlichen
Wirtschaftswege im Sinne dieser Bestimmung. 4 Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.
5 Die Forstbehörde kann nach Anhörung der beteiligten Waldeigentümer und Betroffener
weitere Wege für das Radfahren oder das Reiten ausweisen. 6 § 38 Absatz 2 Satz 3 des
Naturschutzgesetzes bleibt unberührt.



Gegenüber dem Anhörungsentwurf ergeben sich für die betroffenen
Interessengruppen folgende Änderungen:

Grundbesitzer:
Das Radfahren und Reiten sind zukünftig auf dauerhaft angelegten, befestigten oder
naturfesten Wegen gestattet. Die Ausgewogenheit der bisherigen Regelung bleibt damit
erhalten. Erweiterte Betretungsrechte sind nur für Reiter in den bisherigen Verdichtungs-
räumen denkbar. Da keine unbefestigten Wege betreten werden dürfen und eine
Verteilung der bisher nur auf den ausgewiesenen Waldwege stattfindenden Reit-
bewegungen auf weitere Wege zu erwarten sind, dürften zusätzliche Schäden und damit
verbundene Konflikte nicht zu erwarten sein.

Aufgrund der Erweiterung des Satzes 3 um die Wege, auf denen das Radfahren und
Reiten nicht zulässig ist, wird die kritisierte Unbestimmtheit der bisherigen Formulierung
reduziert.

Durch die Ergänzung des Satzes 5 um die Worte "... nach Anhörung der beteiligten
Waldeigentümer und Betroffener..." wird die Beteiligung des Waldeigentümers bei der
Ausweisung weiterer Wege für das Radfahren und Reiten, die bisher im zukünftig
wegfallenden § 39 Abs. 1 LWaldG geregelt war, gewährleistet.

Wanderer:
Durch die Erweiterung des Satzes 3 wird klargestellt, dass das Radfahren und Reiten auf
Maschinenwegen, Rückegassen sowie Fußwegen und -pfaden nicht zulässig ist. Die
geforderte Beschränkung auf Wege, die nicht ausgeschilderte Wanderwege sind, ist nicht
erforderlich, da auf ausgebauten und befestigten oder naturfesten forstlichen Wirtschafts-
wegen aufgrund der Beschaffenheit dieser Wege ein Begegnungsverkehr mit anderen
Freizeitnutzern gefahrlos möglich ist.





Reiter:
In der Neuformulierung des Anhörungsentwurfs wurde am Begriff des "forstlichen
Wirtschaftsweges" festgehalten. Ausgebaute und befestigte oder naturfeste Wege im
Wald, die nicht forstliche Wirtschaftswege sind, sind nur theoretisch denkbar. Durch die
Verpflichtung zur Nutzung von forstlichen Wirtschaftswegen ergeben sich daher keine
Einschränkungen der bisherigen Nutzungsmöglichkeiten.

Da Maschinenwege aufgrund ihrer Beschaffenheit und ihres Verlaufs - die Wege sind
häufig als Stichwege angelegt - für das Reiten ungeeignet sind, ist durch ihre Aufnahme in
die Negativdefinition des Satzes 5 keine Einschränkung der Reitmöglichkeiten zu erwarten.

Radfahrer:
Unter Abwägung der unterschiedlichen Interessen wird an dauerhaft angelegten,
befestigten oder naturfesten Wegen für das Radfahren festgehalten. Die Aufnahme der
Maschinenwege in der Negativdefinition des Satzes 5 ist für Radfahrer in der Praxis
bedeutungslos da diese Wege für den Radfahrer aufgrund ihrer Beschaffenheit und ihres
Verlaufs ungeeignet sind.

Jäger und Naturschützer:
Durch die Verpflichtung zur Nutzung angelegter und befestigter oder naturfester forstlicher
Wirtschaftswege und den Ausschluss der Maschinenwege ist eine Ausweitung des Reitens
und Radfahrens im Wald in sensible Bereiche mit Störungspotentialen für die heimische
Wildtierfauna nicht zu erwarten.
 
Moin!

Ich habe hier die Vorlage auch mal an die Adressen geschickt und folgende Mail zurück bekommen. Demnach wird in BW an den bisherigen Gesetzen überhaupt nix geändert und man darf auf allen Wegen fahren.

*edit*: hier stand mal die Mendler-Mail
 
@ kaivi: fettes merci! endlich mal echter hintergrund!!
- dann ist das ja im grunde "nur" eine definition des schwammigen bisherigen SCHWACHSINNS. dann ist's ja fast egal, ob ich mich an das neue gesetz nicht halte, oder an das alte... nichtsdestotrotz ist dies hier eine WICHTIGE aktion!

@ heinbloed100: nee, echt? eine mail von herrn mendler, tststs.....wärst wohl auch der einzige gewesen, der das hier noch nicht reingeschrieben hat! :lol:

nix für ungut!
weitermachen!!

der u!
 
Sorry, war zu faul alles zu lesen, werde das gleich mal editieren.

@michi: Hat eigentlich keine Bedeutung. Bin meistens nur zu faul mir einen vernünftigen Nick auszudenken und da heinbloed, heinbloed1, heinbloed2 schon immer belegt war habe ich halt die 100 drangehängt.
 
Hi,

ich habe da eine Mail bekommen...




die hat damit überhaupt nix zu tun

*duck-und-wegrenn*

:-))

Im Ernst: kann es sein, dass die Aktion ein kleines bissl voreilig angeleiert war ? Nach den hier geposteten Auszügen aus dem Gesetzesentwurf war da garnix von wegen einer Meter-Beschränkung geplant, oder ?

Rufus, der das nächste Mal doch wieder genauer recherchieren wird, bevor er an einer Mailing-Aktion mitmacht
 
Selbst wenn das ganze etwas zu früh war, macht das nix. Jetzt wissen die wenigstens, dass die mit ordentlich Druck zu rechnen haben, wenn die sowas planen.
 
Habe heute auch Mails verschickt, kann nicht schaden. Scheint jetzt ja zwar doch nicht so zu sein wie befürchtet, hoffen wir, dass es auch in Zukunft so bleibt. Finde es gut, dass soviele mitgemacht haben.

Gruß TDR
 
Was soll die ganze Aufregung nach der "Aufgescheuchten-Hühnerhaufen-Methode" (sollte so eine Breiten-Regelung angedacht sein) ??

Solange man die 3,5 m nicht nachmessen kann (und das soll mir erst mal jemand vormachen), wäre die Regelung für den Mülleimer, wo sie ohnehin hingehört.

Zur 2m-Regelung hatte ich bereits genauere Ausführungen gemacht.

Dabei hätte ich nicht übel Lust, auf einem geeigneten Weg OWi-Anzeige gegen mich selbst zu machen und mal zu sehen, was da ggf. bis vor Gericht herauskommt.

Das gilt im übrigen auch für dehnbare Begriffe wie "befestigt". Das soll im Winter ´mal ein Biiker ´rausbekommen, ohne Schippe und Kreuzhacke auf dem Bike dabeizuhaben......
 
Original geschrieben von Rufus
Im Ernst: kann es sein, dass die Aktion ein kleines bissl voreilig angeleiert war ?

Och wieso? Wir schießen uns nur schon mal schön warm - für den Fall, daß es irgendwann mal ernst werden sollte. Präventivschläge sind momentan eh sehr in Mode ;) :lol:

Ne... mal im Ernst - wenn ich mir den Gesetzesentwurf in seiner momentanen Form ansehe, dann hat da entweder wer gaaanz kalte Füße bekommen und einige Seiten Papier ratzfatz in den Giftschrank befördert... oder die Sache war von Anfang an heisse Luft. By the way... wäre schön, wenn die Initiatoren der Panik mal ihre Quellen offenlegen würden... vielleicht klärt sich das dann auf.
 
H A L T - S T O P P ! ! !

Die 3,5 Meter sind nicht weg, sondern in der letzten Entwurfs-Fassung immer noch versteckt ! Laßt Euch doch nicht so einfach bluffen ! Mehr nachlesen könnt Ihr auf www.dimb.de .

Lest bitte die unten stehende mail an Herrn Mendler, die den Sachverhalt relativ simpel beschreibt... Eure mails waren und sind immer noch berechtigt !


Sehr geehrter Herr Mendler,

zunächst haben Sie Dank für Ihre Antwort.

Allerdings vermag mich Ihre Äußerung nicht wirklich zu beruhigen. In der Neufassung des Gesetzes ist zwar nicht wortwörtlich eine 3,5 Meter-Regelung enthalten, jedoch findet sich im neu gefassten § 37 Abs. 3 folgende Formulierung:

... Das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und forstlichen Wirtschaftswegen gestattet. Forstliche Wirtschaftswege sind dauerhaft angelegte, befestigte oder natürlich feste mit forstüblichen Fahrzeugen befahrbare Wege...

Daraus ergibt sich, dass als forstliche Wirtschaftswege nur solche in Betracht kommen, die ganzjährig z.B. mit einem Holz-Lkw befahren werden können.

Des weiteren ist an anderer Stelle im Gesetzesentwurf darauf hingewiesen, dass sich die Verkehrsteilnehmer eben auf diesen Wegen gefahrlos begegnen können müssen.

Damit liegen Sie bei einer LKW-Breite von ca. 2,50 Metern zuzüglich einer Biker-Breite von 60 cm zuzüglich einem Sicherheitsabstand von 50 cm auf etwas über 3,50 Meter Mindestwegebreite, damit alle gesetzlichen Forderungen des LWaldG erfüllt sind.

Bestätigt wird dies auch durch die einschlägige Forstliteratur / Kommentierungen / Dissertationen, die forstliche Wirtschaftswege allenthalben mit einer Mindestbreite von 3,50 Metern definieren.

Dies ist eine – zugegebenermaßen geschickt – versteckte Wegebreiten-Regelung, deren Einhaltung zudem durch die Forstbehörden leichter vollziehbar sein dürfte, als die vorhergehende 2-Meter-Regelung. Dies bedeutet eine dramatische Verschlechterung für uns Biker !

Trotzdem haben sie Dank für Ihre sicherlich gutgemeinte Darstellung des Sachverhaltes aus Ihrer Sicht.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Kleinjohann
Vorsitzender MTB-Club Beinhart
 
hi,

niemand hat auf der seite der dimb oder sonstwo seitens der dimb behauptet, dass in dem vorliegenden entwurf irgendwo explizit 3,5 meter steht !!!
http://www.dimb.de

der entwurf ist als text und als pdf auf der seite der dimb zu finden und leider hat kaivi diesen etwas zu kryptisch verkürzt weiter oben wiedergegeben....

ABER:

die wegedefeninition besagt nicht anders als durch lkw befahrbar und laut uns vorliegenden schriftstücken und wissenschaftlichen dissertationen aus der forstwirtschaft: 3,5 meter breit !!!!

nichts anderes haben wir gesagt und bisher auf der dimb seite kundgetan !!!

im falle eines verfahrens oder eines unfalls wird sicher eine interpretation und beschreibung der im entwurf stehenden wegedefinition gefordert - und dann kommen die 3,5 meter aus dem sack !!!

also handelt es sich hier wie auch in bayern und rlp um eine "versteckte wegbreitenregelung!.

an tilman:
nix gegen dich, ich kenn dich nun schon lange und schätze meist deine kompetente meinung - aber:
den ton mit den "hühnern" kannst du bitte bei deinen vereinskollegen vom ADFC nutzen....

cu
 
Hi,

anbei meine kurze Antwort in einem benachbarten Forum. Schreiben an Herrn Mendler und Konsorten folgt.

*** ***** zitierte Herrn Mendler:

> >vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie Ihre Sorge um eine angebliche
> >Neuregelung für die Nutzung von Waldwegen durch Radfahrer kritisieren.

Der Entwurf der "angeblichen Neuregelung" geht Ende Februar in den
Ministerrat.

bislang: § 37 (3): Das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf
Straßen und Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.
Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3
m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite
sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden;[...]

Entwurf neu: § 37 (3): Das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf
Straßen und forstlichen Wirtschaftswegen erlaubt. Forstliche
Wirtschaftswege sind dauerhaft angelegte, befestigte oder naturfeste
Wege; Maschinenwege, Rückegassen sowie Fußwege und -pfade sind keine
forstlichen Wirtschaftswege im Sinne dieser Bestimmung.[...]


Forstliche Wirtschaftswege sind per Definition mindestens 3,5 m breit,
sind grundsaetzlich befestigt oder naturfest und besitzen eine feste
Trag- u. Deckschicht.

Unverschaemt finde ich auch die Gleichstellung von Radfahren und Reiten.
Jeder der typische Reitwege kennt weiss, dass die sich zu Fuss
hervorragend zum Knoechelbrechen und ueberhaupt nicht zum Radfahren oder
Mountainbiken eignen. Und selbst befestigte Wege mit wassergebundener
Oberflaeche werden durch Hufe aufgerissen. Auch das
Bundesverfassungsgericht unterscheidet in einem Urteil (kanns gerne
raussuchen und hier posten, falls es jemanden interessiert) zwischen den
Gefahren die durch das Reiten auf andere Wegenutzer ausgehen einerseits
und den schwaecheren Wegenutzern wie Wanderer und Radfahrer (werden im
Urteil tatsaechlich in einem Atemzug genannt) andererseits.


> >Nach
> >unserer Kenntnis entbehren Ihre Befürchtungen glücklicherweise jeglicher
> >Grundlage.

Na so ein "Glueck". Herr Mendler sollte sich dringend mal mit einem
Foerster ueber Wegedefinitionen unterhalten.
Wir duerfen das dann vor dem Richter tun :-(


> >Wie uns das zuständige Referat im baden-württembergischen
> >Landwirtschaftsministerium auf Anfrage mitgeteilt hat, ist eine Änderung
> der
> >bisherigen Regelung nicht vorgesehen und auch nicht in den Entwürfen des
> >Artikelgesetzes zur Neuregelung des Landesplanungsgesetzes und des
> >Waldgesetzes enthalten.

Die Taktik der "zustaendigen Referate" war von Beginn an auf
Verschleierung ausgelegt. Saemtliche Radsportverbaende in BaWue sowie
Bundesverbaende wie BDR und DIMB (zwar ohne Anhoerungsrecht, aber
entgegen frueherer Vereinbarungen, wonach bei zukuenftigen Aenderungen
im LWaldG auch deren Anhoerung zugesichert war) wurden in das seit
Herbst 2002 laufende Aenderungsverfahren weder einbezogen noch darueber
informiert! Einzig der ADFC (klasse!) durfte eine Stellungnahme abgeben
(und der ADFC hatte es mal wieder nicht fuer notwendig gehalten, die
uebrigen Verbaende wenigstens zu informieren, wenn er schon nicht zur
Kooperation bereit ist). Die Stellungnahme von DIMB und BDR durfte
gnaedigerweise Mitte Januar dann noch nachgereicht werden, die
Interessen von Wander- und Grundbesitzerverbaenden waren (nicht nur) zu
diesem Zeitpunkt aber bereits durchgesetzt (vgl. auch meine Postings
hier unter "In BW gibt's bald gar keine Ausreden mehr...").


> >Damit bleibt es dabei, dass außerhalb von Wegen und
> >auf originären Fußwegen nicht gefahren werden darf. Diese Regelung halten
> >auch wir für angemessen, wenngleich die Kontrollierbarkeit und die
> >Einschätzung eines Waldweges als reiner Fußweg natürlich problematisch
> >einzustufen sind.

Da hat er sogar Recht. Ich befuerchte, dass eben diese
"Kontrollierbarkeit", spricht Umsetzung des § 37 (Strafmass bis EUR
2500,-, Konfiszierung Bike usw.) der eigentliche Hintergrund der
Aenderungen sind. Vgl. zu Umsetzbarkeit von Wegeregelungen auch
http://mitglied.lycos.de/TILMAN_KLUGE/RFV/2M/2M.html.
Das muss nicht zwangslaeufig ueberall so sein. Haengt dann wohl vom
Gutduenken der unteren Naturschutzbehoerden und deren "Draht" zu
Ortsguppenverbaenden von Schwaeb. Alb Verein und Schwarzwaldverein,
Beschwerden von Grundstuecksbesitzern und "braver Buerger" usw. ab.


> >Als selbst begeisterter MTB-Fahrer wünsche ich Ihnen in diesem Sinne
> >weiterhin viel Freude bei Ihrem sportlichen Freizeitvergnügen!
> >
> >Mit freundlichen Grüßen
> >Martin Mendler

Besten Dank, die werde ich auch weiterhin haben. Mein derzeitiger Frust
ueber diese ganze Verlogenheit und Augenwischerei wird sich auch bald
wieder legen.
BTW: habt Ihr schon Tarnfarbe fuer Eure bikes besorgt? Was macht Ihr mit
den polierten Teilen? ;-)


Fuer wie bloed halten die uns eigentlich?

Armin
 
Original geschrieben von DIMB Präsi
den ton mit den "hühnern" kannst du bitte bei deinen vereinskollegen vom ADFC nutzen....
Det Ton mit den Hühnern betraf nicht die DIMB, wohl aber einige andere Zeitgenossen.

Ich halte im übrigen einige Passagen der neuen §37-Regelung für verfassungswidrig und werde auch im übrigen mal für etwas Unruhe sorgen. Ich werde das aber nicht publizieren. Mit Sammel-Mails habe ich nix am Hut.
 
Hab grad mal den Tread gelesen, da ist mir was eingefallen:
Werden jetzt in BW alle Radwege auf 3,5 Meter verbreitert oder darf man sie nicht mehr benutzten?????
Oder gilt das Gesetz nur im Gelände, wo fängt dann Gelände an und wo hört es auf???
Soll nur noch so´n kleiner Denkansatz sein!!!

Habt ihr eigentlich radelnde Politiker im Parlament oder fahren die alle einheimische Fahrzeuge mit Stern:D
Und hoffentlich liest das mal einer von denen, wäre ja eigentlich Plicht um sich auf das Thema vorzubereiten!!!!!!

GRuß Zaskarpeter
 
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