Aufruf ! Keine 3,5 Meter in Ba-Wü ! Helft alle mit !

Original geschrieben von Tilman

Und wo sind die Stachel? Zurück gab es ein sulziges Massenmail vom Mendler mit der Begründung "Massenmail gegen Massenmail". Ich habe auch eins bekommen, obwohl ich etwas völlig anderes geschrieben habe, als es in den DIMB-initiierten Mails zu lesen ist. Für die Leute heißt das nicht Wespenest, sondern daß sie von den Mails die Faxen dicke haben (Aktion elektronischer Müllberg). Ich kann ja nix dran ändern.

welche stacheln haben wir, die politikern unter die haut gehen ? die wählerstimme ! und es waren etliche ba-wüler unter den mailschreibern...

außerdem glaube ich, dass du deine meinung ein wenig zu sehr von deiner persönlichen abneigung gegen solch "unfundierte mailingaktionen" beeinflussen läßt.

und wenn die herrschaften genervt waren, dann sind sie wenigstens ansatzweise problembewußt geworden...

aber da nur du in die psyche der politiker schauen kannst, habe ich dir in dem punkt jetzt zum letzten mal widersprochen. wird langsam müßig...
 
Original geschrieben von Präsi
welche stacheln haben wir, die politikern unter die haut gehen ? die wählerstimme !
:confused: :confused: :confused: :confused: Und wen wählen Biker? Es kann angesichts der Gesetzeslage weder für Schwarz noch für Gelb, Rot oder Grün festgestellt werden, daß eine der Parteien alleine oder zusammen mit einer anderen ausschließlich nur taugliche oder nur untaugliche Bike-Regelung zustandegebracht hat. In Hessen als nicht einzigem Bundesland in dieser Hinsicht haben es weder schwarz/gelb noch rot/grün fertiggebracht, das Radfahren überhaupt ins naturschutzrechtliche Betretungsrecht (§10 HENatG) einzufügen. Erzählen könnnen die viel!

Wird deshalb konequenterweise nach Beschluß einer bike-feindlichen gesetzlichen Betretungsregelung von der DIMB zum Wahlboykott aufgerufen?
 
Original geschrieben von dave

[email protected]
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Sehr geehrter Herr Werner,
wie beraten zwar gerade über eine Änderung des Landeswaldgesetzes, aber über eine Vereinfachung.

§ 37 soll wie folgt gefaßt werden:

Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorkraft ist gestattet). Das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und forstlichen Wirtschaftswegen erlaubt. Forstliche Wirtschaftswege sind dauerhaft angelegte, befestigte oder naturfeste Wege; Rückegassen sowie Fußwege und -pfade sind keine forstlichen Wirtschaftwege im Sinne dieser Bestimmung. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.

Die Bedenken der Radfahrer bezügl. einer 3,5 m-Regelung sind dadurch vollends obsolet, es können auch schmalere Wege (ohne Fußwege und -pfade)sein. Damit kommen wir weg von der 3,5m-Regelung, sondern verlegen uns auf den Ausbauzustand.

Ich finde das vernünftig. Sie auch?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carmina Brenner, MdL

Wenn ich da so zwischen den Zeilen lese, dann glaube ich, die gute Frau hat nicht wirklich viel Ahnung von der Materie, oder ?!
Faktisch gesehen bietet diese Antwort ja nicht viel Spielraum, so dass die 3,5 Meter Regelung NICHT obsolt geworden ist... sondern im Auge des Betrachters liegt.

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Danke
 
Was ist eigentlich mit den Bikeherstellern bzw. -Importeuren? Die müssten doch ein starkes Interesse an "freier Fahrt" für uns Biker haben! Bei starken Einschränkungen kann es ja durchaus zu einem Nachfragerückgang bei MTBs kommen.

Können unsere Herren "Funktionäre" (DIMB, IBC, ADFC) da nicht mal Druck machen?

Gruß
Wolfgang
 
Original Carmina Brenner CDU MdL, zit. von Michel73
Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorkraft ist gestattet). Das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und forstlichen Wirtschaftswegen erlaubt. Forstliche Wirtschaftswege sind dauerhaft angelegte, befestigte oder naturfeste Wege; Rückegassen sowie Fußwege und -pfade sind keine forstlichen Wirtschaftwege im Sinne dieser Bestimmung. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.
Diese Formulierung ist durchaus gesetzesüblich (vgl. auch andere Ländergesetze). Das ändert aber nichts daran, daß bestimmte Regelungen nicht nachvollziehbar sind. Woran erkenne ich, ob ein Weg auf Dauer angelegt ist? Was sehe ich überhaupt bei Schnee, muß ich den Weg dann erst zwecks genauerer Begutachtung freischaufeln? Ich habe das an anderer Stelle näher ausgeführt.

Grundsätzlich wäre es am einfachsten, das Radfahren auf Wegen und Straßen allgemein freizugeben und dort, so es Probleme geben könnte, besondere Regelungen zu treffen. Besonders bürger- und damit auch bikernah wäre es dann auch noch, wenn diese Regelngen für einen Nichtjuristen verständlich begründet würden.
 
Original geschrieben von Tilman

Diese Formulierung ist durchaus gesetzesüblich (vgl. auch andere Ländergesetze). Das ändert aber nichts daran, daß bestimmte Regelungen nicht nachvollziehbar sind. Woran erkenne ich, ob ein Weg auf Dauer angelegt ist? Was sehe ich überhaupt bei Schnee, muß ich den Weg dann erst zwecks genauerer Begutachtung freischaufeln? Ich habe das an anderer Stelle näher ausgeführt.

Grundsätzlich wäre es am einfachsten, das Radfahren auf Wegen und Straßen allgemein freizugeben und dort, so es Probleme geben könnte, besondere Regelungen zu treffen. Besonders bürger- und damit auch bikernah wäre es dann auch noch, wenn diese Regelngen für einen Nichtjuristen verständlich begründet würden.

Eine Vereinfachung, wie Du sie vorschlägst ist vielleicht einfach zu einfach, d.h., dass sich eventuell wieder einige benachteiligt fühlen... andererseits frage ich mich wirklich langsam, warum ds nicht so geregelt werden kann....:confused:
 
Original geschrieben von Michel73

Eine Vereinfachung, wie Du sie vorschlägst ist vielleicht einfach zu einfach, d.h., dass sich eventuell wieder einige benachteiligt fühlen

Zweifellos wird das so sein. Wenn dann aber Sperrungen, aber auch spezeille Bike-Routen z.B. durch eine qualifizierte Naturparkverwaltung geregelt werden und das vernünftig erklärt wird, dürfte das noch am ehesten bürgernah sein. Und letzteres müßte im Interesse aller Benutzer von Waldwegen liegen, nämlich daß jeder weiß, woran er ist, anstatt sich mit einem Gesetz herumschlagen zu müssen, das man z.T. gar nicht uimsetzen kann (wie mißt man im Laubwald 3,5 Meter ab?), selbst, wenn man wollte.
 
Ich habe mich mal an unseren lokalen Tourismusverband gewandt.
Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr Disch,

wir haben seit ein paar Wochen Kenntnis von diesem Vorhaben. Wir haben uns
bereits an den Tourismus Südlicher Schwarzwald und die Schwarzwald Tourismus
GmbH mit der Bitte um Intervention gewandt. Der Naturpark Südlicher
Schwarzwald befasst sich ebenfalls mit dem Thema. Die ersten Aussagen
hierzu: Die Streckenführung muss mit den Forstbehörden abgestimmt werden -
dann sind Abweichungen von den Bestimmungen möglich. Dies gilt im übrigen
bisher schon. Eine durchgehende Streckenführung auf solchen Wegbreiten ist
nicht möglich. Wir hoffen, dass dieses Vorhaben noch gestoppt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

ZweiTälerLand
Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co.KG
Gerlinde Andres - Geschäftsführerin
Im Bahnhof Bleibach
79261 Gutach im Breisgau
Tel. 07685-9088914
Fax: 07685-9088989
www.zweitaelerland.de
 
Original geschrieben von Präsi

super einstellung -

sehe ich auch so :D ;)

Original geschrieben von Präsi
irgendwann werden sie entsprechende gesetze erlassen haben, mit denen sie dann das rüstzeug besitzen werden, dich zu kriegen, einzubuchten - und das schlimmste - dein bike für immer einzuziehen :D

nu mal langsam....

wie ich bereits geschrieben habe...ich seh das nich sooo eng...

wenn ich mit dem Auto falsch parke, bekomme ich ein Ticket und bezahl...dann is gut (aber wie oft bekommme ich kein Ticket fürs falsch parken ?)

Also erst mal muss das einer sehen wenn ich auf nem "verbotenen" Weg bike.

Und was wollen sie dann machen ?? Nagelbretter auslegen ?? :D


Und selbst wenn ich erwischt werde... dann kostets nen 10er (ich geb ihm gleich 20 dannn langst auch fürs nächste mal) und ich fahr weiter......

bike einziehen :eek: soweit kommts noch...das lässt sich nicht von jedem begrapschen... das beisst :D


Original geschrieben von Präsi

deswegen steck ruhig weiter den kopf in den sand und lass den coolen raushängen...

Bin nicht cool... eher Realist würde ich sagen.. und wie auf diesen X Seiten hier zu lesen ist kümmert das die zuständigen einen feuchten Schmutz obs den bikern passt oder nicht.

UND GENAU SO SEHE ICH DAS AUCH...
WENN SIE ES VERBIETEN, DANN VERBIETEN SIE ES :o

Das wird mich aber beim biken nicht aufhalten. ;)
 
Original geschrieben von torte


Das wird mich aber beim biken nicht aufhalten. ;)

und deswegen soll man sich erst gar nicht gegen wehren ? eine art von demokratieverständnis, die ich nicht nachvollziehen kann. aber da meine missionarszeiten vorbei sind, muß ich das auch gar nicht mehr verstehen und wills auch überhaupt nicht erklärt bekommen.

bleibt nur die hoffnung, dass es nicht zuviele kurzsichtige unter uns bikern gibt...
 
Original geschrieben von Präsi
und deswegen soll man sich erst gar nicht gegen wehren ?

Hab ich so nicht gesagt ;) Ich meine nur das es nix bringt (darf ich keine eigene Meinung haben ? ;) )


Original geschrieben von Präsi
eine art von demokratieverständnis, die ich nicht nachvollziehen kann.

musst du ja auch nicht

Original geschrieben von Präsi
aber da meine missionarszeiten vorbei sind, muß ich das auch gar nicht mehr verstehen und wills auch überhaupt nicht erklärt bekommen.

zu spät...habs bereits erklärt :D


Original geschrieben von Präsi
bleibt nur die hoffnung, dass es nicht zuviele kurzsichtige unter uns bikern gibt...

ah ja... ander Meinung = kurzsichig :rolleyes:

das will ich nun aber nicht erklärt haben :D
 
Original geschrieben von torte
Also mir is das WURSCHT ob die nun meinen das ich auf keinem weg biken darf der schmaler als xxx Meter ist !

Ich fahr da wo es MIR passt (natürlich NICHT Querfeldein)wo also ein erkennbarer Weg ist.

Wenn mir unterwegs einer blöd kommt, kann ich SEHR SCHNELL auf dem Bike sein

Was wollen sie machen ? Mich festhalten und nach der Adresse fragen ?

Ich bin FRED VOM JUPITER alles klar ? Perso hab ich nich dabei... also kein Problem würd ich sagen.

Und wenn mich einer GEWALTSAM dabehalten will... ja dann

... soviel zum thema schwarze schafe .....

ich kann nich kapieren wie man zu so einem thema so ne einstellung haben kann ....

:confused: :confused: :confused: :confused:

... denk doch mal nach ... alle sagen ... mich bekommen sie nie .... mich habense auch schon mit 20 sachen zu viel aufm bike geblitzt .... mich hamse auch bekommen !!! ( ham mich aber nich abkassiert :D :D :D )... auf der strasse waren 50(!!!) erlaubt... irgendwann werden die bestimmt so bescheuert und wir biker müssen mit nummernschildern rumfahren ... nun mal zurück zum thema ... einmal biste reif ... irgendwann haste se drankleben ... ich würd mich nich so verhalten ... ich fahr auch downhill ... deshalb fahr ich aber nich mit dem nucleon von nem freund wie nen irrer über autos oder so ... wenn du auf nem privatgrundstück (von DIR) bist is es mir egal wie du dich verhälst ... aber nicht wenn es im wald oder auf der strasse ist ... wenn ich mit nen paar leuten im steinbruch (in duisburg) unterwegs bin guckt uns auch der förster zu ... wir werfen da kein müll hin ... wir sammeln ihn auf ... wir bauen nen paar kleine kicker uns doubles ... andere armleuchter fahren da mit nem roller durch und schrotten alles... letztens kam ein bericht bei uns im lokalradio ... über den steinbruch ... in diesem bericht wurde über die bösen biker und nicht über die rollerfahrer oder schwarzen schafe geredet ... wir setzen uns hier ein,das uns die letzte location nich auch noch weggenommen wird !!! ... ich kanns nich haben wenn durch das falsch verhalten von anderen alles zugemacht wird .... und dein klopper smiley .... ich kann wetten es gibt immer leute (selbst bei den bul ... ääh polizisten) die stärker sind als du ... da nutzt das auch nichts mehr !!!... wenn der steinbruch aufgrund von so kleinen kindern die da überall ihren müll ablassen (nen freund von mir hat sogar schon 2 müllkörbe aufgestellt, die wir auch leeren) und alles kaputt machen... und irgendwann der förster mit seinem bagger alles plattmacht ... werd ich einer der ersten sein die alarmschlagen und protestieren .. ich dachte echt du wärst nen ordentlicher biker und keiner von diesen typen die alles kleinhacken und zerstören ....

... fast das gleiche mit dem steinbruch ist es mit den 3,5 metern .... wenn ein paar schei$$e bauen sind wir ( die ordentlichen biker dran .... gegen dieses image müssen wir kämpfen ... aber nicht mit solchen argumenten wie du sie verwendest @ torte
mfg Dan(iel)
 
Original geschrieben von ZweiTälerLand Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co.KG Zit v. checker
hierzu: Die Streckenführung muss mit den Forstbehörden abgestimmt werden - dann sind Abweichungen von den Bestimmungen möglich. Dies gilt im übrigen
bisher schon.
.....ist in der gegebenen Formulierung aber m.E. verfassungswidrig, weil das Eröffnen von (immerhin idR privaten) Wegen zum Gemeingebrauch über die gesetzlich festgeschriebene Freigabe nach §37 Abs.3 WaldG BW hinaus ebenfalls wieder der gesetzlichen Freigabe oder einer Eigentümerzustimmung (nicht nur -abstimmung!) bedürfte (vgl. Art.14 Abs.1 GG). Das aber wäre gar nicht praktikabel.

Daher bleibe ich dabei, daß es am gescheitesten wäre, die Freigabe auf Straßen und Wege generell auszudehnen und dort, wo es wirklich nicht anders geht (plausible Begründung!) zu sperren.

Beispiel: Was soll es einem "Matschweg" schaden, wenn auf ihm auch Biker "matschen"? Wie regelt man es aber, wenn sich in den Fahrspuren (wenn der Forst "gematscht" hat), Amphibien vermehren? Dann wäre es doch gut, wenn der Weg in diesem Einzelfall in der Vermehrungszeit gesperrt würde, am besten von Bikern und Forst gemeinsam mit gesundem Menschenverstand (die Paragraphen, hier Artenschutz, blieben für die Unverbesserlichen übrig).
 
Original geschrieben von nofear
dieser vorschlag ist so krank...... der könnte glatt hier aus bayern stammen:mad:

Der hier ist Fakt aus Niedersachsen

§25 WaldG (1) Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet .Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege ( § 37 [Freizeitwege]).

(2) Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. Das Fahren mit den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht geregelt.

....und der Fakt aus Bayern: §23 u.a. BayNatSchG (gilt auch für den Wald) ist doch gar nicht so gräßlich.
 
Hi Leutz !

ich will ja nicht zu früh H U R R A rufen, aber nach noch nicht bestätigten Gerüchten könnte der Gesetzesentwurf auch bei der CDU vom Tisch sein.
Aber wie gesagt, nicht zu früh freuen - vielleicht hat da auch mal wieder einer der Politiker seine eigenen Kollegen falsch verstanden und nur den ersten (statt den letzten) Entwurf gemeint...

Sobald wir gesicherte Erkenntnisse haben, gibts hier brandaktuell die News !
 
Geil !!!!
Mountainbiker auf die Autobahn !!!
Am besten 2000 Biker gleichzeitig?!
Es lebe der Wirtschaftsstandort Deutschland!

Singletrails kann und darf uns niemand verbieten !!!!
Wir machen mit !
 
Liebe Radsportfreunde,

in den letzten Tagen bin ich mit Mails zugemüllt worden, nur weil
offensichtlich ein völlig desinformierter Verbandsfunktionär des BDR oder
eines Mountain-Bike-Verbandes Sie verunsichert hat.

Auf welche Informationen sich dieser Funktionär stützt blieb auch deshalb
unklar, weil er meiner Bitte mich zurückzurufen bisher nicht gefolgt ist.
Vermutlich stammen seine Informationen aus Rheinland-Pfalz, nicht aber aus
Baden-Württemberg.

Die vorgesehene Neuregelung dient dem Ausgleich der Interessen der
verschiedenen Freizeitnutzer. Das von den Vertretern der Radfahrer vorgebracht
Argument, mit der Neuregelung wurde eine Verschlechterung der Situation für
die Radfahrer eintreten und quasi eine 3,5 Meter Regelung festgeschrieben,
trifft nicht zu.

Vielmehr wird künftig keine Mindestbreite mehr vorgegeben. Stattdessen erfolgt
die Definition über den Ausbauzustand. Das Radfahren ist damit künftig auch auf
den ausreichend festen Maschinenwegen und solchen Wirtschaftswegen, die als
Wanderwege ausgezeichnet sind, erlaubt. Die Regelung berücksichtigt auch die
Anliegen der Mountainbiker in angemessener Weise. Gegenüber der bisherigen
Regelung ergeben sich für diese Gruppe der Freizeitnutzer keine Einschränkungen.

Der weitergehenden Forderung der Radfahrer zur Öffnung aller "geeigneten"
Wege - dies würde auch schmale Fußwege und Pfade beinhalten - kann jedoch
nicht gefolgt werden. Allein schon aufgrund der höheren Geschwindigkeit in der
Fortbewegung und der damit verbundenen potentiellen Gefährdung anderer
Waldbesucher sind Radfahrer anders zu behandeln als Wanderer. Auf schmalen
Pfaden ist ein gefahrloses Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrern durch
die teilweise Unübersichtlichkeit des Wegeverlaufes und die oftmals sehr steile
Anlage nicht möglich.

Auch nach der neuen Regelung besteht weiterhin die Möglichkeit, zusätzlich
Radwege "nach Anhörung der beteiligten Waldeigentümer und Betroffener" für das
Radfahren auszuweisen. Somit können auch die bereits ausgewiesenen Wege
beibehalten werden.


Mit freundlichen Grüßen

Alfred Haas, MdL

[email protected]
 
Original geschrieben von Alfred Haas CDU MdL, zit v. dave
Vielmehr wird künftig keine Mindestbreite mehr vorgegeben. Stattdessen erfolgt die Definition über den Ausbauzustand. Das Radfahren ist damit künftig auch auf den ausreichend festen Maschinenwegen und solchen Wirtschaftswegen, die als Wanderwege ausgezeichnet sind, erlaubt.

Lieber Alfred Haas MdL,

Ihre Reaktion auf Massenmails verstehe ich. Von mir haben Sie keine bekommen.

Dafür bekommen Sie jetzt einen offenen Brief mit ganz praktischen Fragen eines Bürgers, der pro Jahr zwar nur 4000 bus 5000 km mit dem Fahrrad zurücklegt, aber dennoch die Materie etwas überblickt.

Aber da ich weiß, daß die CDU sich um Transparenz und Rechtsstaatlichkeit der Gesetze, sprich auch Entbürokratisierung und praktische Nachvollziehbarkeit der gesetzlichen Regelungen bemüht, können Sie mir sicher (z.B.) sagen,
  • wie Verstöße gegen die geplante individualverbindliche Regelung (Zitat s.o.) ggf. justitiabel nach § §83 Abs.2 Nr.1 WaldG idgF geahndet werden können sollen,
  • wie also ein Radfahrer den entsprechenden Wegebefestigungszustand in zumutbarem Maße (also nicht erst ggf. z.B. mit Schaufel und Kreuzhacke den Unterbau explorierend) erkennen können soll, der ihn zum Befahren berechtigt oder eben nicht
  • warum z.B. sog. Matschwege regelmäßig nicht befahren werden sollen, zumal nach meiner Erfahrung (20 Jahre im behördlichen Naturschutz) weder Wanderer noch Reiter einen gesteigerten Wert auf die Benutzung solcher Wege legen.
Unbürokratisch, aber nachvollziehbar wäre eine Regelung, die
  • alle Wege und Straßen im Wald (Feld und Flur dto.) für Biker und andere Nutzer offenließe
  • es den Behörden aber ermöglichen würde, nach nachvollziehbaren (!) Kriterien einzelfallbezogene Maßnahmen iSv z.B. nutzer- oder zeitraumspezifischer Sperrungen bzw. Nutzungsvorbehalte zu treffen.
Zu 2m-Regelungen etc. siehe LINK

Mit den besten Grüßen

Tilman Kluge
 
Ich denke, dass man solche Fragen wie von Tilman so beantworten wird: Wenn nicht klar erkennbar oder mit einfachen Mitteln zumutbar feststellbar ist, ob ein bestimmter Weg den Kriterien entspricht, befahrbar zu sein, dann sollte man ihn eben nicht befahren. Wenn man den Weg trotzdem befährt und es kommt zu einem Zwischenfall, bekommt man bestimmt die Schuld zugesprochen.
 
Original geschrieben von michi220573
Ich denke, dass man solche Fragen wie von Tilman so beantworten wird: Wenn nicht klar erkennbar oder mit einfachen Mitteln zumutbar feststellbar ist, ob ein bestimmter Weg den Kriterien entspricht, befahrbar zu sein, dann sollte man ihn eben nicht befahren. Wenn man den Weg trotzdem befährt und es kommt zu einem Zwischenfall, bekommt man bestimmt die Schuld zugesprochen.
Solch eine Antwort sollte mir besser nicht quer kommen, dann geht´s rechtlich erst richtig los. Lustig wird das ohnehin, wenn Schnee liegt o.ä........

Übrigens hat die Schuldfrage bei Zwischenfällen wenig mit dem Betretungsrecht zu tun.
 
Fiel mir jetzt noch auf:

Original geschrieben von Alfred Haas DCU MdL, zit. v. dave
Das Radfahren ist damit künftig auch auf den ausreichend festen Maschinenwegen ....erlaubt
In dem mir vorliegenden Gesetzentwurf heißt es:

Forstliche Wirtschaftswege sind dauerhaft angelegte, befestigte oder naturfeste Wege; Maschinenwege, Rückegassen sowie Fußwege und -pfade sind keine forstlichen Wirtschaftswege im Sinne dieser Bestimmung.

Das heißt juristisch eindeutig, daß Maschinenwege tabu sind, seien sie nun befestigt oder nicht. Denn Maschinenwege haben keinen signifikanten Zustand per se, sie können matschig oder befestigt sein.

MdL Haas liegt also entweder mächtig daneben oder er weiß von einer Änderung im Gesetzentwurf........
 
Ein Hoffnungsschimmer - aber erstmal die offiziellen Verlautbarungen abwarten, bevor das Feuerwerk gezündet wird :D Haben schon genug Finten erlebt... Aber ein Licht am Ende des Tunnels. Vielleicht können wir ja jetzt wirklich eine einvernehmliche Lösung erzielen..
artikel-waldg-bawue-L.jpg
 
Ich sag´s ja, die Leute sind durcheinander (und der arme Alfred Haas MdL ist die Spitze des Eisberges).

Der Vorschlag des ADFC aber

Orig. v. Stuttgarter Nachrichten, 15.2.2003, zit v. Präsi
....das Radeln auf Fußwege wenigstens probeweise an Werktagen zu erlauben....
muß ebenfalls zu Recht nicht nur auf Bedenken der Wanderer stoßen.

Zum einen klingt das gerade so, als würde man nicht über ein jahrzehnte altes Problem sprechen (die ersten Betretungsrechte dieser Art gibt es seit Ende der 70er Jahre). Zum anderen gibt es gerade werktags in vielen Gegenden feierabendbedingte Nutzungsspitzen durch Biker und Wanderer.

Im übrigen hat der Gesetzentwurf weiterhin m.E. zumindest eine verfassungswidrige Passage (die allerdings mit der Problematik Wanderer ./. Biker nix zu tun hat).
 
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