Hallo,
bezüglich des Betretungsrechts scheint mir der bloße Verweis auf die Schäden, die durch den Einsatz von Harvestern entstehen für unser Anliegen (Verhinderung einer Wegbreitenregelung) in der Tat wenig hilfreich, weil das Ziel der Wegbreitenregelung nicht ist, Bodenschäden durch Mountainbiker auf Wegen zu verhindern.
Hierfür wäre die aktuelle Regelung bereits ausreichend, die das Befahren fester Wege erlaubt. Die Bedeutung des Begriffs "fester Weg" liegt darin, dass durch das Befahren weder Schäden am Waldboden noch außergewöhnliche Schäden am Weg selbst entstehen, die für Eigentümer unzumutbar sind oder die Benutzung durch andere Erholungssuchenden beeinträchtigen.
Auf die Harvester bzw. die Maßnahmen zur Feinerschließung könnte man zu sprechen kommen, wenn man mit einem Waldbesitzer über die Anlage eines Trails verhandelt. Wer alle 20 - 30 m einen Rückeweg anlegt, dem sollte eine Bikespur nicht allzuviel ausmachen - könnte man meinen...
So wie ich die bisherige Argumentation in Hessen verfolgt habe, will man ja auf der einen Seite mit der Wegbreitenregelung eine restriktivere Handhabung des Betretungsrechts erreichen, um das Fahren abseits der Wege in den Griff zu bekommen und auf der anderen Seite den Trailbau in bestimmten Bereichen zulassen - sozusagen als Kompensation. Das Letztere könnte man aufgrund der aktuellen Gesetzeslage jetzt auch schon, so dass für uns eigentlich nichts gewonnen ist.
Ich bitte deshalb eindringlich darum das Betretungsrecht vom Trailbau konsequent zu trennen, da das eine rechtlich gesehen mit dem anderen nichts zu tun hat.
Sollte das Ziel der Wegbreitenregelung sein, das Querfeldeinfahren zu verhindern, ist das hierzu wohl ziemlich untauglich und daher rechtstaatlich eher sehr problematisch.
Interessant im Zusammenhang mit den Holzerntearbeiten ist allendings, dass es mittlerweile mehrere Studien und entsprechende Empfehlungen oder gar Regelungen staatlicher Seits zum Einsatz der Holzerntemaschinen und zu Maßnahmen der Feinerschließung gibt.
Und hier gibt es durchaus einen Ansatz, den man weiter verfolgen könnte, denn auch zum
Mountainbiking gibt es staatliche Aussagen z. B. vom
Bundesamt für Naturschutz.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist die wissenschaftliche Behörde des Bundes für den nationalen und internationalen Naturschutz. Es ist eine der Ressortforschungseinrichtungen des Bundes und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums.
Das BfN unterstützt das Bundesumweltministerium fachlich und wissenschaftlich in allen Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie bei der internationalen Zusammenarbeit. Zur Erfüllung seiner Aufgaben betreibt es wissenschaftliche Forschung auf diesen Gebieten und setzt verschiedene Förderprogramme um.
Dort heißt es zu den Auswirkungen auf die Natur (jetzt mal nur zum Boden):
Mountainbikes sind geländegängige Sportgeräte, welche im Prinzip auch ein Fahren abseits vorhandener Wegnetze ermöglichen. Dieses auch von Seiten der Biker verpönte Querfeldein-Fahren kann durch die mechanische Einwirkung der Reifen auf die Pflanzendecke der Natur erhebliche Schäden zufügen. Vor allem auf feuchtem Untergrund hinterlassen breite, stark profilierte Reifen häufig tiefe (Brems-)Spuren und fördern so die Bodenerosion.
Das Bundesamt für Naturschutz geht demnach davon aus, dass auf Wegen nicht mit Schäden durch Mountainbiker zu rechnen ist.
Im Weiteren bezieht sich das BfN auf
ökologisch sensiblen Regionen. Nun ist der Wald aber nicht per se ökologisch sensibel...
Im Vergleich hierzu noch, was das Bundesamt für Naturschutz über die Auswirkungen des
Reitens sagt:
Den Einfluss, welchen das Reiten selbst auf den Naturraum hat, hängt vor allem mit der Einwirkung der scharfkantigen Hufe auf die Vegetationsdecke und den damit verbundenen Schäden zusammen. Diese Beeinträchtigungen sind aber nur dann erheblich, wenn damit eine Störung von erhaltenswerter Vegetation bzw. schutzwürdiger Lebensräume von Flora und Fauna wie beispielsweise Feuchtgebieten und Dünenregionen erfolgt. Zu ökologischen Belastungen kommt es aber vor allem, wenn Reiter die Wege verlassen und in empfindliche Lebensräume vordringen.
Zum Abschluss darf ich Euch noch einen Blick in die Broschüre "
Guten Morgen Natur" des BfN aus 2007 empfehlen.
Den Seiten 32 - 35 kann man entnehmen, dass das BfN im Mountainbiken keine Problem für die Natur sieht, solange es nach den Trail-Rules erfolgt:
Natursport Mountain Biking
Auf asphaltierten Straßen sind Mountainbiker
unterfordert. Schließlich sagt ja schon
der Name, dass Mountainbikes in die Berge
gehören. Wer die Erfahrung einmal macht,
auf autofreien Bergwegen mit dem Fahrrad
unterwegs zu sein, möchte dieses Naturerlebnis
nicht mehr missen. Dazu kommt die
sportliche Herausforderung. Auf Schotterpisten,
Waldwegen und Singletrails, können
Mountainbikefahrer ihr Können unter
Beweis stellen. Voraussetzung ist natürlich,
dass ein entsprechend guter Fahrer im Sattel
sitzt. Das Können eines Bikers zeichnet
sich nicht nur durch seine Fahrtechnik aus,
sondern auch durch sein Verhalten in der
Natur. ...
Vielen Dank für`s Durchhalten.
Schöne Grüße
Roland