Änderung Forstgesetz Hessen

Ich kann mir nicht vorstellen das Grün/Rot die 2m Regel einfach so kippt.
Eher würde man damit schlafende Hunde wecken und die Regierung noch auf blödere Ideen bringen.

Ob die 2m Regel jetzt aber durchgesetzt wird ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Solange man jetzt um HD/Weinheim oder im vorderen, Badischen Odenwald nicht total daneben benimmt, interresiert es niemanden so wirklich.
Viele Förster würden ja gerne sowas wie in Stromberg oder Heidelberg auch in ihrem oder im Nachbarrevier sehen da es einfach den Wildwuchs massiv eindämmt und man so das ganze auch besser kontrollieren kann.
Oft scheitert es aber nicht am Förster sondern am zuständigen Amt. Wenn da von vornherein schon abgeblockt wird, kann der Förster auch nichts machen.
 
hallo alle,

die Diskussionen verlaufen sich, lasst uns doch mal wirklich bei Argumenten bleiben.
zuerst auf die Frage von primutos wegen der Fläche:
http://www.wald.de/bundeswaldinventur-der-wald-in-zahlen/
das sind dann 8.800.000.000 qm Wald in Hessen
Mal angenommen, es kommen 1000 Trails dazu und ein Trail ist 1 Meter breit und 1 km lang ergibt das 0,011% des Waldes.
ich will nicht sagen, wir sollen tausende neue Trails bauen, aber doch alle Wege, auch die pfade, Rückwege und so weiter nutzen dürfen.
Deswegen sage ich, bitte hört auf, davon zu reden Mountainbiker zerstören den Wald, das fällt nicht ins Gewicht, es sind nur 0,011% (illustrierendes Beispiel).
Ich bleibe dabei. Es geht darum, das der Forst es einfach nicht schön findet wenn Mountainbiker durch den Wald fahren. Der Forst ist Dienstleister der Bürger, die Bürger sind wir, was soll das.....
Das einzige Argument bleibt das Stören von Wild. Hier muss man eine gute Lösung finden.
Und bitte, bitte, nicht immer sagen, schützt das Wild aber lasst wieder Wolfsrudel rein. Bittttttte nicht.
 
Ich verstehe halt nicht, warum die Tourismus Branche so wenig Einfluss hat, im Vergleich zu anderen Lobbies.

Gute Frage, ist aber ganz einfach zu beantworten.
Wieviele Busunternehmen bieten Rentnertouren zu den üblichen Spots an und wieviele bieten da etwas in richtung MTB an?
Auch wenn es völlig Weltfremd ist aber die meisten Touristikunternehmen sind auf ältere Menschen ausgelegt und nicht auf den jungen Hüpfer mit seinem Mountainbike.

Spätestens wenn der erste Busunternehmer auf die Idee kommt, einen Bus für Radfahrer umzubauen um damit dann Shuttletouren anzubieten, wird sich das alles ändern.
 
Ja schon, aber in BaWü beschwert sich doch scheinbar (oder nur angeblich?) die Tourismus Branche über die 2m Regelung. So ganz fremd sollte das denen doch nicht sein. Vielleicht auch weniger die Busunternehmen, als die Pensionen, Radverleihe etc.
 
Spätestens wenn der erste Busunternehmer auf die Idee kommt, einen Bus für Radfahrer umzubauen um damit dann Shuttletouren anzubieten, wird sich das alles ändern.

Du meinst so'n Bus wie der, der an der Hohemark startet und der die DHler samt Bikes im Fahrradanhänger Richtung Feldberg karrt?... merkste was?
 
@mtb-spass: Ich denke die meisten MTBler sind der Meinung, dass sie nicht den Wald zerstören. Aber dem Argument begegnet man nun mal und muss es entkräften. Alleine "dagegen" hilft nicht. Deine Argumente gehen meines Erachtens voll auf Konzentration und führen zu Nix, außer dass die Fronten noch weiter verhärten.

Fakt ist doch: Wald ist Wirtschaftsraum wie ein Feld. Nur, dass hier Holz angebaut wird und kein Mais. Und Holz wächst langsamer bzw. brauch bis zur Ernte länger. Deswegen wird Wald nicht als Wirtschaftsraum wahrgenommen, sondern als Naherholungsgebiet. Und der Wald gehört auch nicht der Allgemeinheit sondern ist größtenteils Privatbesitz.
 
Hallo allerseits,

sorry, dass ich hier nicht mehr alles mitlesen konnte, liebe freiheitsliebenden Biker! Es gab "nebenher" noch ne Menge zu tun und ich bin vom Gardasee-Urlaub leider mit abgerissenem Labrum zurück gekehrt, was meine persönliche Planung "etwas" zerschossen hat. Bin halt grad nicht 100% einsatzfähig. Wird aber bald wieder.

Reden ging aber noch ganz gut. Daher auch einige Interviews gegeben. Eines z.B. für die SAZBike, die Zeitschrift der Fahrradhändler und Hersteller (wird viel gelesen wegen der Branchennews). Riesen Artikel mit ernüchternden Statements einiger Händler, die schlecht informiert sind. Vielleicht ist es dennoch gelungen, im Artikel etwas wach zu rütteln. Zu finden auf www.dimb.de / Rubrik Aktivitäten / Open Trails / Gesetz Hessen.

Ein Artikel erscheint in Kürze in der "Zeit" auf der Onlineseite. Warte noch auf die Korrekturvorlage der Journalistin zu meinen Zitaten. Zumindest das Gespräch war mal sehr gut. Gute Recherche der Dame, die sogar unsere gesammelten wissenschaftlichen ARbeiten recherchiert. Bin gespannt auf das Ergebnis.

Auch die Bikesport (frühere Bikesportnews) hat sich auf 4 Seiten des Themas angenommen. Artikel wird in den nächsten Tagen der Online-Sammlung (siehe oben) beigefügt.

Die Unterschriftenlisten, Onlinepetition und Formulierungshilfen für Schreiben an Abgeordnete sind in Arbeit. Ergebnisinfo hier.

Falls sich jemand aus dem Kreis hier aktiv in die ganze Geschichte auch auf Planungsebene einbringen möchte, bitte gerne. Es sind ja ne Menge heller Köpfe hier unterwegs. Das Potenzial sollten wir nutzen.
Von Texte schreiben über Anrufe tätigen (z.B. Bikeshop-Listen abtelefonieren), Online-Recherchen etc. gibt es noch einiges zu tun und wir freuen uns über jede Unterstützung. Du solltest nur keine Abneigung gegen Skype haben, da wir darüber Telkos durchführen.
Bitte kontaktet mich ggfs. über kleinjohann et dimb.de oder thommesk1 bei skype.
 
zuerst auf die Frage von primutos wegen der Fläche:

Premutos, wenn's recht ist;)

ich will nicht sagen, wir sollen tausende neue Trails bauen, aber doch alle Wege, auch die pfade, Rückwege und so weiter nutzen dürfen.

Das hat sich vor kurzem aber noch ganz anders angehört...

Ich glaube fast dem Forst ist das in erster Linie egal, ob Mountainbiker durch den Wald fahren oder nicht. Was denen aber nicht egal ist, ist wenn im Wald gebaut wird. Und das Problem ist, dass die dann nicht mehr die Unterscheidung zwischen "guten" und "bösen" Bikern treffen, sondern Mountainbiker generell als Problem ansehen.

Und bei der Wild vs. Wolf Geschichte darf man auch keine Äpfel mit Birnen vergleichen. Es geht ja nicht darum, dass wir als Mountainbiker direkt oder indirekt das Leben der Wildtiere bedrohen.
Es gibt da wohl folgenden Zusammenhang (Man möge mich korrigieren, wenn ich Quatsch erzähle): Wild wird gestresst => Wild "schält" die Baumrinde ab => Baum stirbt => Totalschaden
Und dies wird gerne mit uns als Stressauslöser in Verbindung gebracht. Ob und wie und überhaupt da ein Zusammenhang besteht sei mal dahingestellt. Solange man auf den Wegen bleibt ist der Einfluss nicht wesentlich verschieden zum Wanderer.

Worauf ich dabei hinaus wollte ist aber Folgendes: Die Diskussion "Der böse Wolf nervt das Wild viel mehr als wir, deshalb ist die Wildstörung egal" ist meiner Meinung nach fast noch sinnloser als "Der böse Harvester macht den Wald viel mehr kaputt als wir".

Wenn wir uns darauf einlassen spielen wir der Gegenpartei voll in die Karten, weil wir uns damit in Scheingefechte verwickeln lassen und an den eigentlichen Knackpunkten total vorbeilaufen. Die Argumentation muss viel mehr lauten: "Wir stören weder das Wild stärker noch schädigen wir die Wege in größerem Maße als das Wanderer tun, sofern wir uns an die selbst auferlegten Regeln halten." Wenn das nämlich klar ist, kann die Politik diese Argumente (Wildstörung, Erosion) nicht mehr glaubwürdig als Munition verwenden, sofern sie nicht die Wanderer gleich mit rauswerfen will.

Im Endeffekt müssen wir die Diskussion über dieses hirnlose Gesetz doch eh nur führen, weil wir dem konservativen Flügel (ich hab's jetzt mal vorsichtig und politisch korrekt ausgedrückt) der Wanderer ein Dorn im Auge sind. Denen geht's nicht um sachliche Argumente, die wollen uns einfach nur los werden. Und die Politik lässt sich natürlich gerne vor diesen Karren spannen, wenn man auf diesem Wege die meisten Wähler gewinnt oder die wenigsten verliert.

Und bevor ich mich jetzt noch in einen totalen Rausch schreibe und zur Revolution aufrufe hör ich jetzt besser auf...:cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wird auch hier ein gewisses Umdenken stattfinden. Das geht aber sehr langsam und es ist eine Menge Aufklärung nötig, weil da noch viel Fehlinformation verbreitet ist.

Du sagst es - wir müssen da sehr dicke Bretter bohren;) Und Hessen ist derzeit nur der eklatanteste, gleichzeitig aber auch bedrohlichste Fall, weil er unseren Sport um Jahre zurück in die Steinzeit werfen würde. Aber auch an Baden-Württemberg sind wir seit dem Regierungswechsel wieder verstärkt auf der Lobby-Ebene am bohren, um die Parteien, die noch in der Opposition die Abschaffung der 2-Meter-Regelung befürworteten, jetzt auf den Pfad der Erkenntnis zu führen. Thüringen hat gezeigt, dass man legislativen Unsinn auch wieder abschaffen kann http://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Geschichte_der_2-Meter-Regel_in_Thringen.pdf
 
Du sagst es - wir müssen da sehr dicke Bretter bohren;) Und Hessen ist derzeit nur der eklatanteste, gleichzeitig aber auch bedrohlichste Fall, weil er unseren Sport um Jahre zurück in die Steinzeit werfen würde. Aber auch an Baden-Württemberg sind wir seit dem Regierungswechsel wieder verstärkt auf der Lobby-Ebene am bohren, um die Parteien, die noch in der Opposition die Abschaffung der 2-Meter-Regelung befürworteten, jetzt auf den Pfad der Erkenntnis zu führen. Thüringen hat gezeigt, dass man legislativen Unsinn auch wieder abschaffen kann http://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Geschichte_der_2-Meter-Regel_in_Thringen.pdf


Sehr gute Ausarbeitung über die Entwicklung in Thüringen! :daumen:

Wie ist denn der dort enthaltene Begriff "feste Wege" zu interpretieren?
Ist ein Pfad, der über den Waldboden verläuft ein fester Weg?
 
Wie ist denn der dort enthaltene Begriff "feste Wege" zu interpretieren?
Ist ein Pfad, der über den Waldboden verläuft ein fester Weg?

siehe dazu Stellungen bzgl. NRW und Hessen http://www.dimb.de/mediathek/veroeffentlichungen

Wir würden ja gerne auch noch die anderen Bundesländer individuell abhandeln, aber da steckt halt ziemlich viel Recherche und Schreibtischarbeit dahinter, weil sich jedes der 16 Bundesländer an der einen oder anderen Stelle die eine oder andere Besonderheit gönnt, so dass wir noch einige Zeit brauchen, bis für alle etwas vorliegt.
 
siehe dazu Stellungen bzgl. NRW und Hessen http://www.dimb.de/mediathek/veroeffentlichungen

Wir würden ja gerne auch noch die anderen Bundesländer individuell abhandeln, aber da steckt halt ziemlich viel Recherche und Schreibtischarbeit dahinter, weil sich jedes der 16 Bundesländer an der einen oder anderen Stelle die eine oder andere Besonderheit gönnt, so dass wir noch einige Zeit brauchen, bis für alle etwas vorliegt.


Vielen Dank für den Link! Sehr gute Sache!

Nun, wenn ich das mit den "festen Wegen" richtig verstehe, ist in Thüringen dann aber nicht wirklich etwas "abgeschafft", sondern lediglich etwas entrümpelt worden, einfacher, griffiger formuliert, ohne wirklich etwas aufzugeben (aus Sicht der Forstbehörden). Denn "fester Weg" heißt dann ja schließlich, dass ein Weg konkret befestigt worden sein muss, um für Mountainbiker erlaubt zu sein. Das ist dann eine anders formulierte Trailsperrung, denn die sind schließlich alle nicht befestigt.

Die Formulierung "fester Weg" ist sogar bestimmter als eine Meter-Angabe, denn da könnte man immerhin argumentieren, dass man es nicht messen könne. Aber "befestigt" ist "befestigt", da gibt es keine (so gut wie) Auslegungsargumente dagegen.

Oder mache ich da jetzt einen entscheidenden Gedankenfehler?
 
Also ich bin nicht sicher aber mir wurde immer weiter tradiert das in Hessen die Regelung von naturfesten Wegen spricht. Darunter fällt jeder Trampelpfad solange er trocken ist. Wenn also von festen Wegen gesprochen wird ist dies nicht mit befestigten Wegen zu verwechseln, welche wie ja im Adjektiv steckt aktiv befestigt wurden.

Das ist aber Laienwissen das ich irgentwo mal aufgeschnappt hab, klang aber logisch auch wenn das Juristensprech ist.
 
Im Link von HelmutK auf die DIMB-Seite, ist es ausgeführt.

Aktuell ist die Rede von "festen Wegen".

Ich sprach von der Regelung in Thüringen, die m.E. keine Freigabe, sondern nachwievor einen Sperrung bedeutet.....falls ich das richtig verstehe, das mit den "befestigten Wegen" im Link von Helmut
 
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Eine andere Interpretationsmöglichkeit von "fest" wäre ortsfest bzw. dauerhaft. Also das es nicht um die Wegbeschaffenheit geht, sondern ob er dauerhaft angelegt/vorhanden/verzeichnet ist. Damit wäre zumindest jeder temporäre Trampelpfad raus.


ciao heiko

Ja stimmt, auch eine Interpretation. Steht auch auf der DIMB Seite zur Gesetzeslage in Hessen so, hätte ich mir selbst beantworten können. Und nach dieser Interpretation könnte man auf Karten verweisen. Die weisen schließlich nur dauerhafte Wege aus. Schön, wenn das so interpretiert werden würde vor Gericht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Feste Wege:

In der verlinkten Stellungnahme der DIMB ist es ja schon gut erklärt.

Ich versuch`s aber nochmal:
Die Bedeutung des Begriffs "fester Weg" liegt darin, dass durch das Befahren weder Schäden am Waldboden noch außergewöhnliche Schäden am Weg selbst entstehen, die für Eigentümer unzumutbar sind oder die Benutzung durch andere Erholungssuchenden beeinträchtigen.

Dies und noch einiges mehr lässt sich dem Urteil des VG Köln vom 02.12.2008 Az.: 14 K 5008/07 entnehmen

„… „Feste" Wege i.S.d. § 2 Abs. 2 LFoG NRW sind nicht notwendigerweise künstlich
befestigte, sondern auch Wege mit von Natur aus festem Untergrund, die von ihrer
Beschaffenheit, insbesondere von ihrem Untergrund und ihrer Breite für den
Radverkehr im Wald geeignet sind. Die Eignung der Wege für den Radverkehr
beurteilt sich maßgeblich danach, ob die Nutzung der Wege durch Radfahrer zu
einer Zerstörung des Waldbodens, zu einer Beunruhigung des Wildes und zur
Störung anderer Erholungssuchender - etwa von Wanderern - führen kann.

Diese Auslegung des Begriffs des „festen" Weges folgt zunächst aus dem Wortlaut
des § 2 Abs. 2 LFoG NRW. Diese Bestimmung verwendet nicht den Begriff des
„befestigten" Weges. Damit bringt das Gesetz erkennbar zum Ausdruck, dass die
Nutzung durch Radfahrer nicht nur auf künstlich angelegte und damit „befestigte"
Wege beschränkt sein, sondern sich auch auf naturbelassene Wege mit festem
Untergrund erstrecken soll.
Die am Wortlaut orientierte Auslegung wird durch die
Entstehungsgeschichte und den Sinn und Zweck der Vorschrift des § 2 Abs. 2 LFoG
NRW bestätigt. Interessenverbände der Waldbauern und Waldbesitzer, der Bund der
Forstleute sowie Naturschutzverbände hatten bei ihrer Anhörung im
Gesetzgebungsverfahren zum dritten Änderungsgesetz des LFoG NRW vom
09.05.2000 angeregt, das Fahrradfahren im Wald auf befestigte Wege oder Wege
mit festem Untergrund oder Wege mit einer Breite von 2m/3m zu beschränken und
einen entsprechenden Verbots- und Ordnungswidrigkeitentatbestand in das LFoG
NRW aufzunehmen, …

Dieser Anregung der genannten Interessenverbände ist der Gesetzgeber nicht in
vollem Umfang gefolgt.
Von einer Beschränkung des Fahrradfahrens auf künstlich
befestigte Wege hat er Abstand genommen. Die Verwendung des Begriffs der
„festen" Wege macht deutlich, dass das Fahrradfahren auch auf von Natur aus
festen Wegen zugelassen sein soll. Die Beschränkung des Radfahrens auf „feste"
Wege war nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ausreichend für einen
Ausgleich zwischen dem Erholungsinteresse der Radfahrer und den gegenläufigen
Interessen anderer Erholungssuchender sowie dem Interesse am Schutz des
Waldbodens und des Wildbestandes…

… Trotz der zur Zeit des Ortstermins bestehenden Wetterlage - es regnete, der in
den vorangegangenen Tagen niedergegangene Schnee war erst kürzlich
geschmolzen - war der Untergrund des Weges - bis auf einige Pfützen und
witterungsbedingte Vernässungen - fest. … Der Einwand des Klägers, dass die
Wege inzwischen durch die Nutzung durch Reiter, durch Holztransportarbeiten und
Witterungseinflüsse beschädigt seien, vermag die Einordnung der Wege als feste
Wege nicht in Zweifel zu ziehen. Jahreszeitlich und witterungsbedingte Vernässungen
der Wege vermögen ein vollständiges Verbot für ihre Nutzung durch Radfahrer
nicht zu rechtfertigen. ... Im Übrigen sind Radfahrer aufgrund der Gemeinver-
träglichkeitsklausel ohnehin bereits von Gesetzes wegen gehalten, auch grundsätzlich
„feste" Wege dann nicht zu befahren, wenn deren Untergrund witterungsbedingt
zeitweise aufgeweicht ist. An der Einordnung des als Sackgasse ausgebildeten
östlich gelegenen Weges als „fester" Weg besteht aus Sicht des Gerichts kein
vernünftiger Zweifel. Dass dieser Weg über den für die Nutzung durch Radfahrer
erforderlichen festen Untergrund und die nötige Breite verfügt, ergibt sich bereits
daraus, dass er sogar für den forstwirtschaftlichen Kraftfahrzeugverkehr geeignet ist.
Nach den eigenen Angaben des Klägers wird er von Lastkraftwagen zur Holzabfuhr
befahren. Soweit der Kläger auf eine „schlammige Passage" in der Mitte des Weges
verweist, wird seine Eignung für Radfahrer hierdurch nicht in Zweifel gezogen.
Der Schutzzweck des § 2 Abs. 2 LFoG NRW, der u.a. im Schutz des Waldbodens
besteht, gebietet keinen generellen Ausschluss der Radfahrer, weil der Untergrund
des Weges durch den forstwirtschaftlichen Kraftfahrzeugverkehr bereits ungleich
stärker belastet wird.

… Ein wichtiger Grund für eine Waldsperrung kann gem. § 4 Abs. 2 LFoG NRW
insbesondere dann vorliegen, wenn die Sperrung aus Gründen des Forstschutzes,
der Waldbewirtschaftung, der Wildhege, der Jagdausübung oder aufgrund anderer
schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers erforderlich ist. Schutzwürdige
Interessen
, die die Annahme eines wichtigen Grundes rechtfertigen, hat der Kläger
nicht dargelegt. Soweit er meint, er sei aus Gründen der ihm obliegenden
Verkehrssicherungspflicht zur Sperrung der in Rede stehenden Waldflächen
berechtigt, um insbesondere Radfahrer vor sturmbeschädigten Bäumen und vor
schadhaften Wegestrecken zu schützen, verkennt er, dass er ... grundsätzlich nicht
verkehrssicherungspflichtig ist. …

Der Einwand des Klägers, dass eine Sperrung der östlich gelegenen Sackgasse
geboten sei, um zu verhindern, dass Radfahrer am Ende der Sackgasse querfeldein
durch die Holzbestände fahren, greift schließlich ebenfalls nicht durch. Eine solche
Sperrung liefe auf eine rechtswidrige vorbeugende Verdachtssperrung fester
Wege hinaus. Den berechtigten Interessen des Klägers ist bereits dadurch
ausreichend Rechnung getragen, dass das Radfahren auf den jenseits der Sackgasse
gelegenen Waldflächen von Gesetzes wegen bußgeldbewehrt verboten ist.
“
 
Darf ich in aller Bescheidenheit nochmal meine Frage wiederholen?

Weiß man denn was über die offizielle Begründung für die Änderung des Gesetzes? Ich meine jetzt nicht, was irgendwer gesagt hat oder in einem Interview von sich gegeben hat, sondern gibt es da ein offizielles Papier? Von wem auch immer! Wer sind eigentlich die Initiatoren der Änderung?

Wir reden hier über alles mögliche, aber wenn die Begründung der Wildschutz ist, sind Argumente in Richtung Ernteschäden für die Tonne (nur so als Beispiel)!

"Es gibt dazu keine offizielle Begründung" wäre ja auch eine Antwort. Der Vorschlag wäre dann aber auch klar: die fragen, die den Schwachfug wollen (ministerium? Fraktionen?)
 
Ja sicher, die Stellungnahme des DIMB führt es aus; aber unter "Position des DIMB". Position ist etwas anderes als durchsetzbar.

Aber die Ausführung des Urteils macht es deutlicher.

Die Positionen der DIMB sind rechtlich sehr fundiert und entsprechen i. d. R. der Rechtsprechung - im Gegensatz zu manchem "Fachkommentar" oder gar der Meinung einzlner Behörden oder Ministerien.
Daran muss man sich letztendlich messen lassen.
 
Ja sicher, die Stellungnahme des DIMB führt es aus; aber unter "Position des DIMB". Position ist etwas anderes als durchsetzbar.

Als Verfasser der Stellungnahmen kann ich letztlich immer nur meine bzw. die Meinung der DIMB darstellen - insofern "Position der DIMB". Aber wie schon Sun on Tour angemerkt hat, schauen wir uns natürlich vorher sehr gründlich an, was in einem Gesetzt steht (Wortlaut), wie ein Gesetz entstanden ist (Gesetzesentwürfe, Gesetzesbegründungen, parlamentarische Debatten, Ausschußprotokolle, etc.) und was die Rechtsprechung, also die deutschen Gerichte, dazu sagt. Und wenn z. B. ein Gericht wie das Verwaltungsgericht Köln zu der Feststellung kommt, dass "feste Wege" etwas anderes sind als "befestigte Wege" und ausführlich darlegt, was es unter einem festen Weg versteht, dann hat das schon seine Bedeutung. Bekanntlich entscheiden in einem Rechtsstreit am Ende die Gerichte (Judikative) darüber, wie ein Gesetz zu verstehen und anzuwenden ist. Dies auch, um den Bürger vor einem falschen Gesetzesverständnis oder einer falschen Gesetzesanwendung durch die Verwaltung (Exekutive) zu schützen. Insofern bin ich nicht nur berufsbedingt, sondern gerade auch als Mountainbiker ein großer Fan des Rechtsstaatsprinzips ;)
 
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