Das Bürgerbüro informiert (Seite 6)
Mountainbike fahren und Reiten im Bannwald tabu
Im Bannwald ist Reiten und Radfahren nicht erlaubt. An allen
offiziellen Zugängen zum Bannwald sind die Zeichen 250 „Verbot für
Fahrzeuge
aller Art“ aufgestellt. Nach der Straßenverkehrsordnung
ist aber auch das Befahren und das Reiten auf schmalen
Wanderwegen wie z. B. entlang des „Motzabächles“ verboten, selbst
wenn kein öffentliches Verkehrszeichen aufgestellt ist.
Der Markt Ottobeuren weist deshalb darauf hin, dass er sich das Recht
vorbehält, bei Verstößen Anzeige zu erstatten bzw. Schadenersatz
bei Beschädigungen oder Verschmutzungen der Wege zu fordern.