ich möchte auch noch mal auf das Thema Ersatzteilversorgung während der 6 jährigen Garantiezeit eingehen. Mir ist bewusst, dass Canyon in dieser Zeit nur auf den Rahmen Garantieansprüche geltend macht. Für mich stellt sich jedoch die Frage, was genau alles zum Rahmen gehört. Im speziellen geht es mir um die Gleitlager mit der Teilenummer #9 A1045639 und der Bezeichnung „bushing GFI_0809-04_modified“des Rocker-Arms zum Canyon Strive 2015-2018. Ich bin kein Experte aber ich meine hier auf eine Grauzone gestoßen zu sein.
Das besagte Gleitlager gehört zur Shapeshifter-Wippe und ist ein von der Firma IGUS gefertigtes Gleitlager mit der Bezeichnung GFI-0809-04 (kann bei IGUS auch direkt als Endkunde bestellt werden). Jetzt ist es so, dass mir eines dieser Gleitlager zerbrochen ist und ich seit Ostern mit dem Kundenservice permanent in Diskussion stehe, bisher ohne Erfolg - mehrfache Falschlieferungen durch angeblich falsche Einsortierung im Lager, Missverständnisse bei Canyon, Versprechen die nicht eingehalten werden, etc.
Das Gleitlager habe ich parallel direkt bei IGUS anhand der eben genannten Nummer bestellt:
IGUS GFI-0809-04. Problem ist nur, dass originale IGUS Gleilager hat einen größeren Bunddurchmesser als das Gleitlager welches in der Shapeshifter-Wippe ab Werk eingepresst ist.
Das besagte IGUS Gleitlager wird, von wem auch immer, um ca. 3mm abgedreht - anhand der Bezeichung der Explosionszeichnung ist auch zu erkennen, dass es sich um ein modifiziertes Gleitlager handeln muss. Laut Canyon findet inhouse keine Modifizierung dieser Lager statt.
Nach meinem laienhaften Verständnis, muss es sich hierbau also um ein spezifisches Rahmenteil handeln, da ich dieses Gleitlager mit den dafür vorgesehenen Maßen, als Privatperson im Handel und auch bei IGUS direkt, nicht erwerben kann. Der Fahrradhersteller Canyon gibt 6 Jahre Garantie auf den Rahmen, ist in dieser Zeit aber für dieses spezielle Gleitlager nicht ersatzteillieferfähig. Fällt dieses Gleitlager jetzt in die 6 jährige Garantie oder nicht und wo stehe ich rechtlich, wenn der Fahrradhersteller keinen Ersatz liefern kann?