@c.steinef , daß ist ja echt beschissen gelaufen....
Das Rad ist gerade einmal drei Jahre alt und Canyon weigert sich.....
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Nun bist Du nicht der Käufer, also stehen Dir grundsätzlich auch keine vertraglichen und damit auch keine nebenvertraglichen Rechte aus dem Kaufvertrag zu......
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A kauft bei dem Hersteller C im März 2018 ein Mountainbike. Im Mai 2018 verkauft er es an B weiter, dabei dem im Juli eine Kettenstrebe bricht. B möchte bei C eine Kettenstrebe bestellen, C weigert sich, da Gewährleistungs- und Garantieansprüche nur gegenüber dem Erstkäufer......