Warum ich mein letztes Rad bei Canyon gekauft habe...

Ja, nach der Reparatur bei fox hab ich mir die einstellanleitung mehrmals reingezogen. Tatsache ist dass wippen nur beim kleinsten kettenblatt weg ist. Bei allen andern kettenblätter wippte das bike weiter. Nicht mehr so stark aber stärker als bei meinen Radpartner mit dem gleichen bike. Bei dem wipptes nahezu nicht obwohl er mit weniger Druck fährt. Ein Montagsbike Gruss Heinz
 
Ja, nach der Reparatur bei fox hab ich mir die einstellanleitung mehrmals reingezogen. Tatsache ist dass wippen nur beim kleinsten kettenblatt weg ist. Bei allen andern kettenblätter wippte das bike weiter. Nicht mehr so stark aber stärker als bei meinen Radpartner mit dem gleichen bike. Bei dem wipptes nahezu nicht obwohl er mit weniger Druck fährt. Ein Montagsbike Gruss Heinz
Vielleicht tritt er einfach nur runder ;-)
 
Ich bin um 3 Kilo muskulöser als mein Freund:D und im 3cm kleiner. Ich hab bei seinen bike nur den Sattel ein klein wenig hineingefahren. Sonst alles gleich. Egal ich konnte damit umgehen und konnte ihn auch mit meinem Kamel in Schach halten. Jetzt mit scott hat er keinen Auftrag. Ich fahre am berg einfach davon. Kunststück. Obwohl um einen Kilo schweres bike.....
Scott sperrt komplett.
 
Ich bin um 3 Kilo muskulöser als mein Freund:D und im 3cm kleiner. Ich hab bei seinen bike nur den Sattel ein klein wenig hineingefahren. Sonst alles gleich. Egal ich konnte damit umgehen und konnte ihn auch mit meinem Kamel in Schach halten. Jetzt mit scott hat er keinen Auftrag. Ich fahre am berg einfach davon. Kunststück. Obwohl um einen Kilo schweres bike.....
Scott sperrt komplett.
ich denke, die Fragen gingen dann wohl eher in Richtung Rebound-Einstellung ;)
 
Wenn es ein Garantieschaden war, dann brauchst du dir keine Sorgen machen. Falls selbstverschuldet, halt uns mal auf dem laufenden.

Gruß xyzHero
Ist Gewährleistung. Wurde zwei Tage nach Ankunft meines Radels bei Canyon angerufen und habe nun einen Werkstatttermin für 11 Tage später. Allerdings konnte Canyon mir nur noch eine andere Rahmenfarbe anbieten, was mich schon etwas ärgert.
 
falls ich ein gebrauchtes Canyon kaufen würde kann der Erstkäufer doch die Gewährleistungsansprüche (innerhalb 24Monaten) doch an mich abtreten oder?
passt jetzt nicht zum TE-Fall aber interessiert mich jetzt dennoch, weil hier teils komische Sachen diesbezgl. geschrieben wurden.

Denn Canyon schliesst das im Gegensatz zu Propain in seinen AGB nicht aus.
 
2 Jahre Gewährleistung hat man bei einem Verbrauchsgüterkauf, also Unternehmen Verkäufer, Verbraucher Käufer.
Wenn du dein Rad weiterverkaufst, dann hat das nichts mehr mit dem ursprünglichen Vertrag zu tun und der Fahrradhersteller hat auch nichts mit dem Typen zu tun, an den du verkaufst.
Wenn dann gibt es eine übertragbare Garantie.
 
falls ich ein gebrauchtes Canyon kaufen würde kann der Erstkäufer doch die Gewährleistungsansprüche (innerhalb 24Monaten) doch an mich abtreten oder?
passt jetzt nicht zum TE-Fall aber interessiert mich jetzt dennoch, weil hier teils komische Sachen diesbezgl. geschrieben wurden.

Denn Canyon schliesst das im Gegensatz zu Propain in seinen AGB nicht aus.
Ein Ausschluss der Abtretung von Gewährleistungsansprüchen über AGB wäre eh unwirksam nach aktueller Rechtsprechung .
 
2 Jahre Gewährleistung hat man bei einem Verbrauchsgüterkauf, also Unternehmen Verkäufer, Verbraucher Käufer.
Wenn du dein Rad weiterverkaufst, dann hat das nichts mehr mit dem ursprünglichen Vertrag zu tun und der Fahrradhersteller hat auch nichts mit dem Typen zu tun, an den du verkaufst.
Wenn dann gibt es eine übertragbare Garantie.
Nope. Bei einem Internetversandhändler sagt die Rechtsprechung daß der Hersteller auch den Vertragspartner nur namentlich kennt, von daher ist ihm zuzumuten daß die Gewährleistungsansprüche an einen Dritten abgetreten werden, so daß die Haftung lediglich verlagert wird.
 
falls ich ein gebrauchtes Canyon kaufen würde kann der Erstkäufer doch die Gewährleistungsansprüche (innerhalb 24Monaten) doch an mich abtreten oder?
passt jetzt nicht zum TE-Fall aber interessiert mich jetzt dennoch, weil hier teils komische Sachen diesbezgl. geschrieben wurden.

Denn Canyon schliesst das im Gegensatz zu Propain in seinen AGB nicht aus.

Gewährleistung kann an den Zweitbesitzer abgetreten werden, Garantie Abtretung schließt Canyon aus (wie fast jeder andere Hersteller auch)

So zumindestens meine unverbindliche Interpretation.

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/20606-agb-weitergabe-maengelanspruechen

https://www.canyon.com/career/terms.html

Gruß xyzHero
 
2 Jahre Gewährleistung hat man bei einem Verbrauchsgüterkauf, also Unternehmen Verkäufer, Verbraucher Käufer.
Wenn du dein Rad weiterverkaufst, dann hat das nichts mehr mit dem ursprünglichen Vertrag zu tun und der Fahrradhersteller hat auch nichts mit dem Typen zu tun, an den du verkaufst.
Wenn dann gibt es eine übertragbare Garantie.
das stimmt m.E. nicht. Man kann sehr wohl Gewährleistung abtreten
 
@c.steinef , daß ist ja echt beschissen gelaufen....

Das Rad ist gerade einmal drei Jahre alt und Canyon weigert sich.....
.....
Nun bist Du nicht der Käufer, also stehen Dir grundsätzlich auch keine vertraglichen und damit auch keine nebenvertraglichen Rechte aus dem Kaufvertrag zu......
.....
A kauft bei dem Hersteller C im März 2018 ein Mountainbike. Im Mai 2018 verkauft er es an B weiter, dabei dem im Juli eine Kettenstrebe bricht. B möchte bei C eine Kettenstrebe bestellen, C weigert sich, da Gewährleistungs- und Garantieansprüche nur gegenüber dem Erstkäufer......
@Hammer-Ali das stimmt dann aber so nicht oder?
 
@Hammer-Ali das stimmt dann aber so nicht oder?
Doch, stimmt leider schon.

Zum einem müßten die Gewährleistungsansprüche explizit damals an den Käufer abgetreten worden sein, zum anderen war die Gewährleistungsfrist damals bereits abgelaufen, da das Bike bereits 3 Jahre alt war.

Und die Pflicht zur Ersatzteilversorgung resultiert "nur" aus Treu und Glauben und hat mit der Gewährleistung direkt nichts zu tun. Ob sich auf diese Pflicht auch andere als die Erstkäufer berufen können bedarf noch einer gerichtlichen Klärung. Mir ist jedenfalls noch kein Urteil darüber bekannt. Auch wenn ich die Erfolgsaussichten einer solchen Klage als gar nicht so schlecht beurteilen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
ok. sehe ich anders "....., da Gewährleistungs- und Garantieansprüche nur gegenüber dem Erstkäufer...." stimmt m.E. nicht
Okay okay, da fehlt ein "grundsätzlich" in meinem Satz, wie ich es zwei Absätze zuvor noch im identischen Zusammenhang anmerkte.

Aber man sollte nicht vergessen daß hier "zufällig" Hersteller und Verkäufer zusammenfallen, und Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich ja nur gegenüher dem Verkäufer, die Pflicht zur Ersatzteilversorgung sowie Garantieansprüche betrifft hingegen zumeist den Hersteller. Und letztere sind halt ohne Zustimmung des Herstellers nicht übertragbar. Auch wenn bei der Konstellation einiges dafür spricht daß auch Dritte von der Pflicht zur lückenlosen Ersatzteilversorgung profitieren sollten. Nur haben halt noch keine deutschen Gerichte darüber entschieden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Ausschluss der Abtretung von Gewährleistungsansprüchen über AGB wäre eh unwirksam nach aktueller Rechtsprechung .
dann wären die AGB von Propain nicht ok. Siehe Paragraph 7
https://www.propain-bikes.com/allgemeine_geschaeftsbedingungen/

auch das bezweifle ich.
Ein Ausschluss der Abtretung ist m.E. durchaus üblich.

Egal.
Auf jeden Fall überlege ich mir bei diesem Fred echt ob ich mein Strive vor Ablauf der Gewährleistung nicht doch wieder verkloppe. Strebe putt...wirtschaftlicher Totalschaden. Nicht gut. Und ich hab 2000 das erste Canyon geholt. Mein mittlerweile 6tes Canyon.
 
dann wären die AGB von Propain nicht ok. Siehe Paragraph 7
https://www.propain-bikes.com/allgemeine_geschaeftsbedingungen/

auch das bezweifle ich.
Ein Ausschluss der Abtretung ist m.E. durchaus üblich.

Egal.
Auf jeden Fall überlege ich mir bei diesem Fred echt ob ich mein Strive vor Ablauf der Gewährleistung nicht doch wieder verkloppe. Strebe putt...wirtschaftlicher Totalschaden. Nicht gut. Und ich hab 2000 das erste Canyon geholt. Mein mittlerweile 6tes Canyon.
Nein, nicht gut..

Und das OLG Hamm (4 U 99/14) hat hinsichtlich Onlineversandhändler 2014 entschieden, daß der Ausschluss der Abtretung von Gewährleistungsansprüchen via AGB unzulässig ist. Propain ist ja auch ein Onlinehändler, also ist deren diesbezügliche AGB nach gegenwärtiger Rechtsprechung unwirksam.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir gibts von Canyon auch nix mehr. Bin ultra angepisst. Hab nen Dämpfer eingeschickt (in der Garantiespanne).
Der kam zwar nach fast drei Wochen zurrück, allerdings mit Rechnung über fast 100 Euro.
Hab mich dann im Canyonchat (freundlich) beschwert. Man erklärte mir dass die Garantie mit nem Service einhergeht.
Ist son Service einmal im Jahr nicht ne Empfehlung und kein Muss? Wie auch immer.
Mich ärgert unendlich, dass man mich nicht informiert hat dass Kosten anfallen.
Ich muss natürlich zahlen! Ich fühl mich verarscht ohne Ende.
 
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