Warntafel für Radträger in Italien?

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Garmisch-Partenkirchen
Hallo,

ich bin der Meinung, dass es das Thema schonmal gab, aber ich finds nicht mehr...

Also meine Frage:

Braucht man bei nem normalen Auto und nem normalen Radträger für die Hängerkupplung in Italien son Warnschild?

Wenn ja, was kostet die Strafe wenn mans nicht hat (evtl. billiger als ne Tafel?)?

MfG
 
hallo,

die Warntafel ist Pflicht für alle nach hinten über das Fahrzeug hinausragenden Gegenstände.
Vorgeschrieben ist die Version vom 28.11.1993, Alutafel mit reflektierender Folie von 3M. Die billigen Plastiktafel ist nicht mehr erlaubt.

Was es kostet, wenn es einen italienischen Büttel stört, weiß ich nicht.
Ich habe eine solche Tafel, benutze sie aber meist nicht. Und ich war oft in Italien mit Bikes auf Heckträger unterwegs.

Gruß aus Lindau
Maxima & Willem-Alexander
 
Wir haben eine Plastiktafel, weil uns einmal ein Zöllner darauf aufmerksam gemacht hat. Es ist eine aus Plastik und hat etwa 4 Euro (in Italien) gekostet. Meist vergess ich sie zu montieren. Gesagt hat seit jenem Zöllner niemand mehr etwas, obwohl wir pro Jahr 3 oder 4 Mal nach Italien fahren.

Matthias
 
Offiziell kostet der Verstoß ca. 65 Euro.

Aber wie schon geschrieben, wird wohl keine besonderes Augenmerk
(mehr) auf die Tafel gelegt.
 
wenn der Radträger ein eigenes Kennzeichen hat (was bei den Kupplungsträgern ja in der Regel der Fall ist), stellt dieses das "neue" Fahrzeugende da. Somit brauchst Du dann auch keine Tafel.
 
wenn der Radträger ein eigenes Kennzeichen hat (was bei den Kupplungsträgern ja in der Regel der Fall ist), stellt dieses das "neue" Fahrzeugende da. Somit brauchst Du dann auch keine Tafel.

Und ich spanne auch mit dem Radträger die Tafel mit Gummispannern in das Rahmendreieck des hintersten Rades.

Es dient ja auch zur eigenen Sicherheit! Somit erspare ich mir jegliche Diskussionen mit den Carbineri´s! Das ist und bleibt eine Auslegungssache bei den Italiener!
 
ein freundliches hallo an alle schildermuffel,

ich kann nur raten,montiert die schilder und zwar so wie matze es beschrieben hat ,

angeblich ist metall pflicht , benutze immer noch die aus kunststoff ,schon wegen der kratzer am rad

wenn ihr keine habt ,besorgt euch welche und montiert sie dann,gibts hier in jeder ferramenta,

in deutschland wirds wohl etwas schwieriger bzw teurer

bei kupplungsträger mit eigenem kennzeichen und eigener beleuchtung braucht ihr sie nicht

auch unbenutzte,hochgeklappte, heckklappenträger müssen,sobald sie über das fahrzeugende hinausragen

mit warntafel versehen werden,klingt komisch , ist aber so...

grüße an alle

thomasga

www.mountainbikeandbed.eu www.doccionedisotto.eu
 
Baus dran
Wir wurden bei der mautstelle in sterzing abkassiert. 35 Euro
Der andere der angehalten hat, hat diskutiert 70 Euro. Findet sich immer noch was was nicht passt. Und wenn's die fehlende
Warnweste etc ist
 
Baus dran
Wir wurden bei der mautstelle in sterzing abkassiert. 35 Euro
Der andere der angehalten hat, hat diskutiert 70 Euro. Findet sich immer noch was was nicht passt. Und wenn's die fehlende
Warnweste etc ist

Wie oben geschrieben:

Somit erspare ich mir jegliche Diskussionen mit den Carbineri´s! Das ist und bleibt eine Auslegungssache bei den Italiener!
 
ne hab ich nicht,ich hatte nur mal ein gespräch mit einem carabiniere darüber

der meinte das wäre so o.k.

aber thraflhow bat noch eine entscheidenden hinweis gegeben,diskutieren hilft nicht,jedes argument prallt scheinbar an den sonnenbrillen ab...

und vergeßt die warnweste nicht

und das kennzeichen sauber zu machen

und die lichter außerhalb von ortschaften einzuschalten und sauber zu machen

caio thomasga


www.mountainbikeandbed.eu www.doccionedisotto.eu
 
ne hab ich nicht,ich hatte nur mal ein gespräch mit einem carabiniere darüber

der meinte das wäre so o.k.

aber thraflhow bat noch eine entscheidenden hinweis gegeben,diskutieren hilft nicht,jedes argument prallt scheinbar an den sonnenbrillen ab...

und vergeßt die warnweste nicht

und das kennzeichen sauber zu machen

und die lichter außerhalb von ortschaften einzuschalten und sauber zu machen

caio thomasga


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Danke für die wertvollen Hinweise!

Wir befestigt Ihr das Metallschild eigentlich sicher an den Rädern ohne das der Rahmen zerkratzt?
 
gibts dafür einen druckbaren Beleg? Im Lande sah man das schon anders...:mad:

es hängt natürlich auch davon ab, wie der Kupplungsträger mit den Bikes beladen wird, bzw. mit wie vielen - falls ein Pedal, Lenkerende, Bremsgriff oder sonstwas nach hinten über das Kennzeichen hinaus übersteht ... Warntafel.
Falls nichts übersteht, keine Warntafel.
 
Wir befestigt Ihr das Metallschild eigentlich sicher an den Rädern ohne das der Rahmen zerkratzt?


Mit Klebeband den Rahmen abkleben;)


es darf nichts überstehen, eigene ,saubere,auch am tag eingeschaltete , rücklichter[/QUOTE

ist doch ganz einfach

jedes zweite Jahr kommen wieder neue Regelungen raus (immer kurz vor den Sommerferien:rolleyes: um die ahnungslosen Touris mal wieder so richtig abzuzocken. Übrigens für Spanien braucht ihr ein anderes Schild das dem italienischen zwar verblüffend ähnlich sieht, im anderen Land aber jeweils nicht akzeptiert wird, tolle EU:rolleyes:
 
wenn der Radträger ein eigenes Kennzeichen hat (was bei den Kupplungsträgern ja in der Regel der Fall ist), stellt dieses das "neue" Fahrzeugende da. Somit brauchst Du dann auch keine Tafel.

Gibts dafür einen druckbaren Beleg?


P.S.: der Grund dafür, die doch eigentlich leicht verständliche Frage nochmals zu stellen: das Gefummel mit der Tafel ist lästig, aber ich kenne nur die Formulierung im codice sinngemäß: "die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge". Also nix mit Beleuchtung am Kupplungsträger oder so...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier die offizielle Definierung der italienischen Verkehrsbestimmung:

Warntafel:

Seit Jahren wird in Italien von Kfz-Lenkern verlangt, dass sie über das Fahrzeugheck überstehende Ladung mit einer besonderen Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art 164 Codice della Strada sowie in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) normiert sind, und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden. Mit der Warntafel ist j e d e nach hinten hinaus ragende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht – nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet – sind nach dem Gesetz „sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden“. Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils in der Form anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen Verkehrsministeriums war zu Jahresbeginn jedoch in Erfahrung zu bringen, dass auch die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln „normalerweise aus Metall“ sein, dies schließe jedoch die Verwendung anderer Materialien nicht grundsätzlich aus. Angesichts dieser gewissen Rechtsunsicherheit ist das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel die sicherste, aber auch kostspieligste Möglichkeit, den Anforderungen zu entsprechen.

Ein Verstoß gegen die erwähnte Vorschrift wird derzeit (seit 01.01.1999) mit mindestens (€ 60,--) geahndet. Quelle:

Noch ein Hinweis
 
Zuletzt bearbeitet:
nun schließt sich an diese theoretische abhandlung die praktische frage an,

was ist nun mit dem kupplungsträger mit beleuchtung,verlängert sich die im fahrzeugschein eigetragene fahrzeuglänge bis hinter sein ende,

d.h. man braucht kein schild,oder sie verlängert sich nicht und man braucht ein schild ???

für mich sieht so aus als sollte man das schild in beiden fällen drann machen,

die herren mir den aussagesätzen behalten am ende doch immer recht...

caio thomasga

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Falls die Anhängerkupplung abnehmbar ist, muss diese ohne Benutzung demontiert werden.
Bin zwar schon 2 Wochen "gratis" mit Haken rumgefahren,
kann aber ein paar Euros kosten.

.....immer lieb sein bei den carabinieris, dann sind die auch lieb !:daumen:
 
Hier die offizielle Definierung der italienischen Verkehrsbestimmung:

früher haben die Italiener noch italienisch gesprochen, zumindest offiziell. Aber auch die Pasta ist of nix mehr.:D

Ich glaube auch, dass die obigen Aussagen falsch sind, der ADAC meint folgendes: http://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2011-14-ITALIEN-Warntafel-%C3%BCberstehender-Ladung_75504.pdf. Aber auch das ist nicht ganz aktuell, und somit weiterhin alles unklar. Von aktuellen Durchführungsbestimmungen steht da nämlich nix.
Grenznah werden für die Tafeln teils lustige Preise verlangt (30+€), für ein paar Euro gibts die auch aus Plastik im Versandhandel. "Soll" zwar aus Metall sein, aber solange "geprüft" gehts wohl auch metallfrei.
 
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