Es stimmt schon, dass ein Förster als hoheitlicher Amtsträger einer Behörde eine Identitätsfeststellung durchführen kann. Dazu muss er sich allerdings ausweisen können und einen konkreten Grund nennen. Das darf er aber nur in einem "Einzugsgebiet", also im Wald und nicht z.B. in der Einkaufspassage. Wenn er einen auf dem Rad mitten im Singletrail erwischt, dann gelten seine hoheitlichen Befugnisse. Sonst nicht.
Wobei ich in den Gesetzestexten leider keinen Hinweis finden konnte, wer denn nun wirklich und allumfassend die ominösen zur Identitätsfeststellung "berechtigten Behörden" sind. Sowas muss doch irgendwo stehen?
Und der Aufenthalt mit einem Fahrrad auf einem Parkplatz, der sogar noch durch eine Straße baulich vom Wald getrent ist, ist weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit. Selbst wenn sich in ein paar hundert Metern ein Naturschutzgebiet befindet, in das man fahren KÖNNTE.
Gefahr im Verzug habe ich in einem anderen Post bereits ausgeschlossen. Das zählt in dem Falle nicht.
Aber das hier ist eh alles Augenwischerei. Der eine "Interpretiert" die Gesetze so, der andere eben anders. Die Gesetze sind in dem Bereich leider viel zu schwammig. Was ist denn z.B. ein "Weg"?
Was ich leider nicht verstehe, ist, dass es immer wieder Personen gibt, die die Gesetze per se erstmal als möglichst ungünstig für die mountainbikenden Waldbesucher auslegen wollen. Das geht so nunmal nicht.
Ein Richterspruch wäre da mal schön. Gibt es sowas nicht schon?
Ansonsten sind Gespräche mit den entsprechenden Behörden wohl der sinnvollste Weg. Es ist immer nur schade, wenn dort Menschen sitzen, die nicht in der Lage sind, konstruktiv auf Gespräche und Kritik einzugehen und stattdessen sofort abblocken und sich trotz schwammiger Gesetzestexte im Recht wähnen. Gegenseitiges Entgegenkommen ist kein komplizierter Schritt, fällt aber leider vielen viel zu schwer