Verhalten des Forsts dem Biker gegenüber im Hochtaunus

Red Dragon

Nasenfuchs
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27. März 2006
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Bad Soden/Ts.
Hallo erstmal, ich hatte am Sonntag ein ziemlich unangenehmes Gespräch mit einem Förster im Hochtaunuskreis, konkret auf einem Parkplatz am Feldberg.

Die ganze Aktion lief wie folgend ab: Ich stand bereits eingekleidet, ohne Helm auf oder Handschuhe an vor meinem Auto, das Bike lehnte an der strassenabgewanten Seite, ich am Kofferraum und hab dort meinen Rucksack gepackt. Auf der anderen Strassenseite stand ein Bus, drei DH-ler kamen aus dem Wald (dazu sollte man wissen, dass das letzte Stück des Weges auf einem mehr als 2,5m breiten Waldweg bewältigt wird), auf einmal brauste ein grünes Mobil an, der Förster sprang raus und hat den Jungs wohl ziemlich Angst eingejagt mit Drohung von wegen 'das wird jetzt richtig teuer' usw.. Als er ankam standen die Jungs aber außerhalb des Walds auf einer Art asphaltierter Einfahrt zu dem breiten Waldweg.

Zu dem Zeitpunkt stand ich noch auf dem gegenüberliegenden Parkplatz und war noch mit Packen beschäftigt. Nachdem er die Anderen abgefertigt hatte, stieg er wieder ins Auto, um dann die Strassenseite zu wechseln und hielt neben meiner Karre an.

Danach lief das Ganze ungefähr so ab, er kam dann aus dem Auto raus, hat schnell seinen Namen abgespult und sofort nach Name und Adresse gefragt, die ich ihm verständlicherweise nicht geben habe, da ich dazu keinen Grund sah (und sehe). Der Kerl ist dann um meine Karre gehüpft und hat sich das Nummernschild aufgeschrieben, was ich ziemlich frech fand, habe ihm das auch mitgeteilt, worauf er sofort mit der Polizei drohte. Ich hab ihm dann gesagt er könne diese gerne holen, es wäre schließlich absolut legal hier auf dem Parkplatz zu stehen.
Habe ihm daraufhin gesagt das ich meine Rechte ganz gut kenne, er mir also nichts zu erzählen bräuchte und ich jetzt, wenn nichts mehr wäre, gerne los würde.
Kam sofort die Frage: Wohin?, ich antwortete: Zum Altkönig. Darauf hin er: Sie wissen schon dass das alles Naturschutzgebiet ist?
Ich: Bis zum ersten Rundweg ja, ist mir bekannt. Er: Nein, der gesamte Berg (was schlichtweg falsch ist).
Ich: Scheint ja bei der Holzernte nichts zu bedeuten. Er: Werden sie nicht frech!
Ich: Hören sie zu, der einzige der hier frech wird sind sie, sie vergreifen sich hier im Tonfall, drohen mit der Polizei und erklären mir hier ich wäre frech? Wenn jetzt nichts mehr ist hätte ich gerne eine Karte, damit ich einen Namen habe. (Karte hab ich wortlos bekommen...) Schönen Tag noch!
Er steigt wieder in sein Auto, fährt an, lässt das Fenster runter: Tun sie aber ja nichts was ihnen nachher noch leid tut! Und fährt davon.

Grade nach dem letzten Satz war ich wirklich schockiert, diese unverholene Drohung mir gegenüber fand ich doch etwas zu krass. Mit dem durchaus aggressiven Tonfall hätte ich ja leben können, aber sowas geht mir dann doch defintiv zu weit.

Hier wird massiv auf Einschüchterung gespielt, es sollen Namen mit Drohung erpresst werden, was wie ich finde nicht angehen kann. Also, wer dem guten Mann begegnet, nicht einschüchtern lassen. Scheinbar hat das Forstamt Königstein seine seit jeher ja MTB-feindliche Politik wohl mal wieder verschärft. Würde mich nicht wundern wenn gerade die DH-Fahrer wieder die Leidtragenden sind, sei es durch Kontrollen oder Drohungen. Rechne auch damit das ich noch Post bekomme, obwohl der Mann mir nichts kann, denn es ist ja noch kein Verbrechen mit einem Fahrrad auf einem asphaltierten Parkplatz an der Hauptstrasse zu stehen.

Finde es nur schade das so ein respektloser Ton von einem Beamten kommen muss, sehe ich keinen Grund zu. Das ganze ist nach den Trailblockaden am AK und dem immer wiederkehrenden Zuwerfen diverser Trails mit teils frischen Bäumen jetzt mein absolutes Highlight, was ich hier erleben durfte.
 
Kam sofort die Frage: Wohin?, ich antwortete: Zum Altkönig. Darauf hin er: Sie wissen schon dass das alles Naturschutzgebiet ist?
Ich: Bis zum ersten Rundweg ja, ist mir bekannt. Er: Nein, der gesamte Berg (was schlichtweg falsch ist).

Über diese Seite des Hochtaunuskreis

http://www.hochtaunuskreis.de/Block...on/60_00_51_38+MTB+Planungsinformationen.html

kann nicht nur die Naturschutzgebietsverordnung für den Altkönig nebst Plan der Grenzen des Naturschutzgebiets abgerufen werden, sondern auch manch andere nützliche Information über die besondere Problematik in der Feldbergregion.
 
Über diese Seite des Hochtaunuskreis

http://www.hochtaunuskreis.de/Block...on/60_00_51_38+MTB+Planungsinformationen.html

kann nicht nur die Naturschutzgebietsverordnung für den Altkönig nebst Plan der Grenzen des Naturschutzgebiets abgerufen werden, sondern auch manch andere nützliche Information über die besondere Problematik in der Feldbergregion.

Ja, daher auch meine Infos. Die Karte zeigt ja recht deutlich das nur der obere Teil Naturschutzgebiet ist. Wie gesagt, ich bin da schon länger etwas sensilibisiert, da man als MTBler von allen Seiten hier im HG beschossen wird.

Mir ist die Problematik bekannt, ich hätte mir sogar bei einem konstruktivem und freundlichem Gespräch überlegt das Biken heute zu lassen. Aber mit dem o.g. Verhalten zeigt sich zumindest bei mir kein Verständnis. Sowas geht einfach nicht.

Für mich war das nur mal wieder ein deutliches Zeichen das man(n) als MTBler im Taunus eher Nutzer zweiter Klasse ist.
 
Definitiv richtig reagiert.

Manche Leute haben echt Probleme. Ich sehe das mit der Holzernte genauso. Da werden angebliche Naturschutzgebiete sowas von niedergemäht. Das war hier im Südschwarzwald auch mal der Fall. An einem Natursee der unter Naturschutz steht, inkl nem größeren Umkreis drum herum. Sie haben 3/4 der Bäume abgeholzt mit der Begründung eine bestimmte Heuschreckenart wieder anzusiedeln, die dort vor ca 100 Jahren anzutreffen war, als noch keine Bäume dort standen... Das ganze sah dann einige Zeit richtig übel aus.


Irgendwann geht diese Anti-MTB Ära sicher mal zu Ende, bis dahin fährt man halt trotzdem (Wo es eben geht;)
 
Ich sollte weniger im Open Trails Forum lesen. Bei solchen Stories steigt bei mir der Puls.
Du hast übrigens sehr schön reagiert.:daumen: Nicht einschüchtern lassen.
 
Dein Erlebnis hatte ich in ähnlicher Form mit dem dortigen Jagdpächter vor über einem Jahr an der Rinne in Darmstadt. Offensichtlich scheinen sich die südhessischen Forstbehörden (und mit den Behörden die Jagdpächter) auf ein einheitliches, konfrontatives Vorgehen gegenüber Bikern verständigt zu haben.

Problematisch ist dabei, dass das Regierungpräsidium Darmstadt als zuständige Behörde bei der Verfolgung von Ordnungwidrigkeiten im Forstrecht diese Linie durch abstruse hohe Bußgeldbescheide stützt.

Mein Eindruck ist, dass wir in Südhessen immer stärker auf eine Eskalation zwischen Radsport und (Forst-)behörden zusteuern.
 
Dein Erlebnis hatte ich in ähnlicher Form mit dem dortigen Jagdpächter vor über einem Jahr an der Rinne in Darmstadt. Offensichtlich scheinen sich die südhessischen Forstbehörden (und mit den Behörden die Jagdpächter) auf ein einheitliches, konfrontatives Vorgehen gegenüber Bikern verständigt zu haben.

Problematisch ist dabei, dass das Regierungpräsidium Darmstadt als zuständige Behörde bei der Verfolgung von Ordnungwidrigkeiten im Forstrecht diese Linie durch abstruse hohe Bußgeldbescheide stützt.

Mein Eindruck ist, dass wir in Südhessen immer stärker auf eine Eskalation zwischen Radsport und (Forst-)behörden zusteuern.
Schön dass ich nicht der Einzige bin dem sowas passiert.

Ja, dass an der Rinne richtig Terror gemacht ist mir bekannt. Auch einer der Gründe wieso ich dort nicht mehr fahre. Da haben ein paar Leute wohl richtig Geld lassen müssen, die sind aber meines Wissens beim Fahren erwischt worden. Wie gesagt, ich stand nur auf dem Parkplatz und er kann mir da garnix....ist bei dir damals was passiert?
 
Oh Mann, habe gerade Deinen Bericht gelesen. Danke, dass Du uns auf dem Laufenden hältst. Ich finde das Verhalten der Forstbehörden unerträglich. Das ist einseitige Klientelpolitik. Wenn es der Kommune nützt und etwas Geld in die Kasse spült, dann darf natürlich rücksichtslos abgeholzt werden. Aber die bösen Biker, an denen darf man dann sein Mütchen kühlen. Immer dieselbe Leier. Mann wie mich das alles aufregt. Was haben wir nicht alle schon an Zeit und Geduld in Vermittlung, Lösungsansätze und Diplomatie gesteckt. Man kommt sich echt ver*rscht vor.
 
Danach lief das Ganze ungefähr so ab, er kam dann aus dem Auto raus, hat schnell seinen Namen abgespult und sofort nach Name und Adresse gefragt, die ich ihm verständlicherweise nicht geben habe, da ich dazu keinen Grund sah (und sehe). Der Kerl ist dann um meine Karre gehüpft und hat sich das Nummernschild aufgeschrieben, was ich ziemlich frech fand, habe ihm das auch mitgeteilt, worauf er sofort mit der Polizei drohte. [...] Habe ihm daraufhin gesagt das ich meine Rechte ganz gut kenne, er mir also nichts zu erzählen bräuchte und ich jetzt, wenn nichts mehr wäre, gerne los würde.


Ahnungslos und Spaß dabei? :rolleyes:

Ein Förster ist ForstSCHUTZbeauftragter und damit ein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft (neuerdings nennt sich das Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft) - und der hat grundsätzlich noch ganz andere Rechte, als nur deine Personalien festzustellen. Dafür muss er sich von dir auch nicht ankaspern lassen.

Ebenfalls können Privatpersonen mit forstlicher Ausbildung bzw. Berufsjäger Forstschutzbeauftragte sein. Das mal zur Kenntnisnahme für all jene, die glauben ein "Jäger habe ihnen doch nichts zu sagen".

Ein Blick ins Landeswaldgesetz des eigenen Bundeslandes hilft weiter. Ich kenne nur jenes von Baden-Württemberg, dir dieses zu verlinken hilft dir vielleicht nicht, deshalb einfach Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Ermittlungsperson_der_Staatsanwaltschaft

Bevor du nun entgegnest, du wärest ja gar nicht im Wald gewesen, sondern nur auf einem Parkplatz: Schau in das Landeswaldgesetz deines Bundeslandes!
 
Ahnungslos und Spaß dabei? :rolleyes:

Ein Förster ist ForstSCHUTZbeauftragter und damit ein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft (neuerdings nennt sich das Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft) - und der hat grundsätzlich noch ganz andere Rechte, als nur deine Personalien festzustellen. Dafür muss er sich von dir auch nicht ankaspern lassen.

Ebenfalls können Privatpersonen mit forstlicher Ausbildung bzw. Berufsjäger Forstschutzbeauftragte sein. Das mal zur Kenntnisnahme für all jene, die glauben ein "Jäger habe ihnen doch nichts zu sagen".

Ein Blick ins Landeswaldgesetz des eigenen Bundeslandes hilft weiter. Ich kenne nur jenes von Baden-Württemberg, dir dieses zu verlinken hilft dir vielleicht nicht, deshalb einfach Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Ermittlungsperson_der_Staatsanwaltschaft

Bevor du nun entgegnest, du wärest ja gar nicht im Wald gewesen, sondern nur auf einem Parkplatz: Schau in das Landeswaldgesetz deines Bundeslandes!

Jaja Herr Neunmalklug, ist mir durchaus bewusst was der gute Mann kann. Da ich mich dort aber nun mal nicht im Wald, sondern auf dem Gebiet der Strasse bin, wäre hier bspw. ein Ordnungspolizist berechtigt gewesen, meine Personalien bei einem Verstoß (Ordnungswidrigkeit/Straftat) festzustellen. Dazu muss er mir aber auch erklären wieso er das macht.
Der Forstmensch hat hier genauso viele Rechte wie jeder andere. Und ich muss bspw. dir ja auch nicht meinen Namen verraten. Deswegen kann ich ihn auch 'ankaspern' wie ich will wenn er mir unfreundlich kommt.

trickn0l0gy schrieb:
Oh Mann, habe gerade Deinen Bericht gelesen. Danke, dass Du uns auf dem Laufenden hältst. Ich finde das Verhalten der Forstbehörden unerträglich. Das ist einseitige Klientelpolitik. Wenn es der Kommune nützt und etwas Geld in die Kasse spült, dann darf natürlich rücksichtslos abgeholzt werden. Aber die bösen Biker, an denen darf man dann sein Mütchen kühlen. Immer dieselbe Leier. Mann wie mich das alles aufregt. Was haben wir nicht alle schon an Zeit und Geduld in Vermittlung, Lösungsansätze und Diplomatie gesteckt. Man kommt sich echt ver*rscht vor.

Werde ich weiterhin tun, denke nämlich da kommt noch was. Obwohl man mir da wirklich nichts kann.
 
Ein Förster ist ForstSCHUTZbeauftragter und damit ein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft (neuerdings nennt sich das Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft) - und der hat grundsätzlich noch ganz andere Rechte, als nur deine Personalien festzustellen. Dafür muss er sich von dir auch nicht ankaspern lassen.

Ehrlich gesagt interessiert mich das einen scheiß Dreck. Wenn jemand meine Personalien will darf er sich gern mit der Polizei in Verbindung setzen und nur denen gebe ich eben diese, da bin ich mir dann sicher das diese eben auch die Befugnis haben. Und da gibt es auch keine Diskussion und wenn ich dafür die Polizei rufen muss.

Und zum ankaspern. Ehrlich gesagt, wenn mir jemand blöd kommt braucht er nicht erwarten das ich das einfach hinnehme.

Bevor du nun entgegnest, du wärest ja gar nicht im Wald gewesen, sondern nur auf einem Parkplatz: Schau in das Landeswaldgesetz deines Bundeslandes!

Ist seit neustem ein Parkplatz nun Wald? Dann hab ich ja jede menge Wald vor der Haustür.
 
Ein Blick ins Landeswaldgesetz des eigenen Bundeslandes hilft weiter. Ich kenne nur jenes von Baden-Württemberg, dir dieses zu verlinken hilft dir vielleicht nicht, deshalb einfach Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Ermittlungsperson_der_Staatsanwaltschaft

Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in Deutschland Amtsträger, die die Befugnis zur Anordnung und Durchführung von besonderen Maßnahmen in der Strafverfolgung bei Gefahr im Verzug haben.
Der Aufenthalt auf einem Parkplatz ist also eine Straftat und das bereitstellen eines Fahrrades "Gefahr im Verzug"?
Merke: Die Funktion "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft" gibt keine Polizeigewalt! Die hat nur die Polizei inne!

Und so lange so eine Ermittlungsperson einen nicht bei einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit erwischt hat, darf diese nicht mehr, als jeder andere Mensch dir gegenüber auch.
 
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Ist seit neustem ein Parkplatz nun Wald? Dann hab ich ja jede menge Wald vor der Haustür.
Ich denke, das entscheide ist hierbei das Thema "Gefahr im Verzug" - es geht ja darum eine Tat zu vereiteln bzw. Beweise zu sichern. Und dazu ist ein Forstschutzbrauftragter rein rechtlich in der Lage. Wenn er also qua Beobachtungsgabe ableiten kann, dass Du im Begriff bist gleich etwas Verbotenenes zu tun, darf er ermitteln.
 
Ich denke, das entscheide ist hierbei das Thema "Gefahr im Verzug" - es geht ja darum eine Tat zu vereiteln bzw. Beweise zu sichern. Und dazu ist ein Forstschutzbrauftragter rein rechtlich in der Lage. Wenn er also qua Beobachtungsgabe ableiten kann, dass Du im Begriff bist gleich etwas Verbotenenes zu tun, darf er ermitteln.

Ich zitiere mal http://www.juraforum.de/lexikon/gefahr-im-verzug

Das Vorliegen der Gefahr im Verzug muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen nicht aus.

Nur, weil man eventuell einen verbotenen Weg befahren könnte, ist das keine Gefahr im Verzug.
 
Es wird Zeit, mal wieder im Ministerium vorstellig zu werden. Diverse Bußgeldverfahren mit über 200 Euro Geldbuße für "Ersttäter" auf nichtfesten Wegen sind schon eine harte Nuß. Und dann noch das hier geschilderte gezielte Vorgehen gegen Mountainbiker am Feldberg, treibt das Ganze etwas über die Spitze hinaus. So kanns nicht weiter gehen.
Die Herrschaften sollten lieber mal auf unser Schreiben antworten, das wir vor mehreren Wochen geschickt haben und in dem wir GEspräche zur Lösungsfindung angeboten haben. Und dabei auch schon mögliche Lösungen beschrieben haben, mit denen alle Seiten eigentlich leben können müssten, wenn sie nur wollten.
 
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Es wird Zeit, mal wieder im Ministerium vorstellig zu werden. Diverse Bußgeldverfahren mit über 200 Euro Geldbuße für "Ersttäter" auf nichtfesten Wegen sind schon eine harte Nuß. Und dann noch das hier geschilderte gezielte Vorgehen gegen Mountainbiker am Feldberg, treibt das Ganze etwas über die Spitze hinaus. So kanns nicht weiter gehen.
Die Herrschaften sollten lieber mal auf unser Schreiben antworten, das wir vor mehreren Wochen geschickt haben und in dem wir GEspräche zur Lösungsfindung angeboten haben. Und dabei auch schon mögliche Lösungen beschrieben haben, mit denen alle Seiten eigentlich leben können müssten, wenn sie nur wollten.

Hallo Präsi,
wenn es euch hilft, die Karte vom Forstmensch habe ich auch noch. Habe mir das Ding zwar noch nicht durchgelesen, aber ich kann sie euch gerne überlassen.
 
Und dabei auch schon mögliche Lösungen[...]

Die scheinen wohl schon die Lösung zu haben, sonst würden die sich nicht so ruhig verhalten. Die Lösung ist das die Kassen leer sind und der MTB'ler wohl eine neue schöne Einnahmequelle neben den Autofahrern zu sein scheint.

ch denke, das entscheide ist hierbei das Thema "Gefahr im Verzug" - es geht ja darum eine Tat zu vereiteln bzw. Beweise zu sichern. Und dazu ist ein Forstschutzbrauftragter rein rechtlich in der Lage. Wenn er also qua Beobachtungsgabe ableiten kann, dass Du im Begriff bist gleich etwas Verbotenenes zu tun, darf er ermitteln.
Schön ich sehe dann die Gefahr der Verleumdung im Verzug und darf dann wohl auch ermitteln oder wie nennt man das wenn jemand einem eine Ordnungswidrigkeit unterstellen will? Sorry, aber wie gesagt, ein Forsthansel bekommt von mir rein gar nix und wenn er mir so auf dem Parkplatz käme würde er von mir nur die Antwort bekommen das ich auch eine Anzeige wegen Verleumdung bekommen kann sollte er sich nicht schleunigst aus dem Staub machen.

Wie auch immer es kann nicht sein was die sich meinen rausnehmen zu können.
 
Jaja Herr Neunmalklug, ist mir durchaus bewusst was der gute Mann kann. Da ich mich dort aber nun mal nicht im Wald, sondern auf dem Gebiet der Strasse bin, wäre hier bspw. ein Ordnungspolizist berechtigt gewesen, meine Personalien bei einem Verstoß (Ordnungswidrigkeit/Straftat) festzustellen. Dazu muss er mir aber auch erklären wieso er das macht.
Der Forstmensch hat hier genauso viele Rechte wie jeder andere. Und ich muss bspw. dir ja auch nicht meinen Namen verraten. Deswegen kann ich ihn auch 'ankaspern' wie ich will wenn er mir unfreundlich kommt.

Entschuldige Herr Möchtegernbesserwisser, wenn ich dich mit meiner Klug*******rei nerve, aber
1. ist eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Da gibts keinen Unterschied.
2. habe ich dich genau wegen deiner "Parkplatzargumentation" gebeten, mal einen Blick ins Landeswaldgesetz deines Bundeslandes zu werfen. Hast du natürlich nicht gemacht, weißt ja eh alles. Ich rate dir aber trotzdem dringend, das nachzuholen. Überwinde dich.

Ich zitiere mal auszugsweise zwei Paragraphen aus dem Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg:

§78
Der Forstschutz umfaßt die Aufgabe
  1. Gefahren, die dem Wald und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen durch Dritte drohen, abzuwehren und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Wald zu beseitigen sowie
  2. rechtswidrige Handlungen Dritter zu verfolgen, die einen Bußgeldtatbestand im Sinne des § 83 oder des § 85 Abs. 2 oder einen sonstigen auf den Schutz des Waldes oder seiner Einrichtungen gerichteten Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklichen.
§83
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter von einem Wald [...]


Ich hoffe wirklich es ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass du deine verquere Rechtsauffassung überdenkst und dich ein wenig an der Lebenwirklichkeit orientierst. Mich kotzt das permanente Gehetze gegen Forst und Jagd in diesem Forum ziemlich an. Unterm Strich bleibt von deinem "Aufreger" nämlich nur, dass dir der Tonfall des Försters nicht passte. Darüber kannst du dich gerne bei seinen Vorgesetzten beschweren. In allen anderen, den sachlichen Punkten, liegst du einfach nur falsch.

Das du in deinem Downhill-Outfit samt entsprechendem Fahrrad die Aufmerksamkeit des Försters erregst, wundert dich sicher nicht. Ich meine, wenn jemand mit einem Brecheisen und einer Eisensäge in der Nähe eines Juweliergeschäfts rumsteht, dann ist das natürlich nicht verboten, trotzdem kann er sich schonmal mental auf interessierte Fragen von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft einstellen, die zufällig vorbeikommen.


Ehrlich gesagt interessiert mich das einen scheiß Dreck. Wenn jemand meine Personalien will darf er sich gern mit der Polizei in Verbindung setzen und nur denen gebe ich eben diese, da bin ich mir dann sicher das diese eben auch die Befugnis haben. Und da gibt es auch keine Diskussion und wenn ich dafür die Polizei rufen muss.

Und zum ankaspern. Ehrlich gesagt, wenn mir jemand blöd kommt braucht er nicht erwarten das ich das einfach hinnehme.

Ist seit neustem ein Parkplatz nun Wald? Dann hab ich ja jede menge Wald vor der Haustür.

Ohne Worte. :rolleyes:
 
Ahnungslos und Spaß dabei? :rolleyes:

Ein Förster ist ForstSCHUTZbeauftragter und damit ein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft (neuerdings nennt sich das Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft) - und der hat grundsätzlich noch ganz andere Rechte, als nur deine Personalien festzustellen. Dafür muss er sich von dir auch nicht ankaspern lassen.

Ebenfalls können Privatpersonen mit forstlicher Ausbildung bzw. Berufsjäger Forstschutzbeauftragte sein. Das mal zur Kenntnisnahme für all jene, die glauben ein "Jäger habe ihnen doch nichts zu sagen".

Ein Blick ins Landeswaldgesetz des eigenen Bundeslandes hilft weiter. Ich kenne nur jenes von Baden-Württemberg, dir dieses zu verlinken hilft dir vielleicht nicht, deshalb einfach Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Ermittlungsperson_der_Staatsanwaltschaft

Bevor du nun entgegnest, du wärest ja gar nicht im Wald gewesen, sondern nur auf einem Parkplatz: Schau in das Landeswaldgesetz deines Bundeslandes!


Moin

Was bist du denn für ein Kasper:rolleyes::spinner:?
Wenn ich sowas lese,hab ich schlagartig nen Puls,der den anaeroben Bereich erreicht:mad:!
Wie man in den Wald hinein ruft,so schallt es wieder zurück;)!
Respekt vor deiner Reaktion"Red Dragon",ich hätte da zugegebenerweise so meine Probleme mit,meine Contenance in so einer Situation zu bewahren!
Ich halt mich aus diesen Gründen normalerweise zurück hier im Forum,wenn ich solche Themen lese,da ich darum weiß wenn Emotionen ins Spiel kommen bei mir,wirds unsachlich....aber Selbsterkenntnis ist ja der erste Weg zur Besserung und ich arbeite dran!
Man kann dein Verhalten durchaus als beispielhaft bezeichnen:daumen:!
Wobei ich ihm garantiert nicht gesagt hätte wos hingeht,weils dem einfach nichts angeht,erst Recht nicht nach som Verhalten und Tonfall!!
So,nun genug aufgeregt,die Welt hat weiß Gott dringendere Sorgen zur Zeit....

Grüße

Nils:)
 
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Entschuldige Herr Möchtegernbesserwisser, wenn ich dich mit meiner Klug*******rei nerve, aber
1. ist eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Da gibts keinen Unterschied.
2. habe ich dich genau wegen deiner "Parkplatzargumentation" gebeten, mal einen Blick ins Landeswaldgesetz deines Bundeslandes zu werfen. Hast du natürlich nicht gemacht, weißt ja eh alles. Ich rate dir aber trotzdem dringend, das nachzuholen. Überwinde dich.

Ich zitiere mal auszugsweise zwei Paragraphen aus dem Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg:

§78
Der Forstschutz umfaßt die Aufgabe
  1. Gefahren, die dem Wald und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen durch Dritte drohen, abzuwehren und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Wald zu beseitigen sowie
  2. rechtswidrige Handlungen Dritter zu verfolgen, die einen Bußgeldtatbestand im Sinne des § 83 oder des § 85 Abs. 2 oder einen sonstigen auf den Schutz des Waldes oder seiner Einrichtungen gerichteten Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklichen.
§83
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter von einem Wald [...]


Ich hoffe wirklich es ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass du deine verquere Rechtsauffassung überdenkst und dich ein wenig an der Lebenwirklichkeit orientierst. Mich kotzt das permanente Gehetze gegen Forst und Jagd in diesem Forum ziemlich an. Unterm Strich bleibt von deinem "Aufreger" nämlich nur, dass dir der Tonfall des Försters nicht passte. Darüber kannst du dich gerne bei seinen Vorgesetzten beschweren. In allen anderen, den sachlichen Punkten, liegst du einfach nur falsch.

Das du in deinem Downhill-Outfit samt entsprechendem Fahrrad die Aufmerksamkeit des Försters erregst, wundert dich sicher nicht. Ich meine, wenn jemand mit einem Brecheisen und einer Eisensäge in der Nähe eines Juweliergeschäfts rumsteht, dann ist das natürlich nicht verboten, trotzdem kann er sich schonmal mental auf interessierte Fragen von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft einstellen, die zufällig vorbeikommen.




Ohne Worte. :rolleyes:



Alter Schwede,einigen Pharagraphenreitern ist einfach nicht mehr zu helfen,es reicht!!!!!
Mit solchen Leuten will ich im wirklichen Leben nichts zu tun haben und da sorg ich auch für!
Ich laß mich von solchen Vögeln wie du als Mountainbiker nicht kriminalisieren indem ich verglichen werde mit nem Einbrecher nur weil ich friedlich meinem Sport und Hobby nachgehe....
Typisches Lobbyistengeseier:mad:!
Vielleicht solltest du auch mal über deinen Tonfall hier im Forum etwas nachdenken,viele Freunde findest du hier damit sicherlich nicht!
Troll dich!!!
 
Entschuldige Herr Möchtegernbesserwisser, wenn ich dich mit meiner Klug*******rei nerve, aber
1. ist eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Da gibts keinen Unterschied.
2. habe ich dich genau wegen deiner "Parkplatzargumentation" gebeten, mal einen Blick ins Landeswaldgesetz deines Bundeslandes zu werfen. Hast du natürlich nicht gemacht, weißt ja eh alles. Ich rate dir aber trotzdem dringend, das nachzuholen. Überwinde dich.

Ich zitiere mal auszugsweise zwei Paragraphen aus dem Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg:

§78
Der Forstschutz umfaßt die Aufgabe
  1. Gefahren, die dem Wald und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen durch Dritte drohen, abzuwehren und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Wald zu beseitigen sowie
  2. rechtswidrige Handlungen Dritter zu verfolgen, die einen Bußgeldtatbestand im Sinne des § 83 oder des § 85 Abs. 2 oder einen sonstigen auf den Schutz des Waldes oder seiner Einrichtungen gerichteten Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklichen.
§83
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter von einem Wald [...]


Ich hoffe wirklich es ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass du deine verquere Rechtsauffassung überdenkst und dich ein wenig an der Lebenwirklichkeit orientierst. Mich kotzt das permanente Gehetze gegen Forst und Jagd in diesem Forum ziemlich an. Unterm Strich bleibt von deinem "Aufreger" nämlich nur, dass dir der Tonfall des Försters nicht passte. Darüber kannst du dich gerne bei seinen Vorgesetzten beschweren. In allen anderen, den sachlichen Punkten, liegst du einfach nur falsch.

Das du in deinem Downhill-Outfit samt entsprechendem Fahrrad die Aufmerksamkeit des Försters erregst, wundert dich sicher nicht. Ich meine, wenn jemand mit einem Brecheisen und einer Eisensäge in der Nähe eines Juweliergeschäfts rumsteht, dann ist das natürlich nicht verboten, trotzdem kann er sich schonmal mental auf interessierte Fragen von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft einstellen, die zufällig vorbeikommen.

Ohne Worte. :rolleyes:

Obwohls mir ansich zu blöd ist, du scheinst ja einer von dem kritikunfähigen Verein zu sein, hoffe da auf wenig Einsicht. Aber ernsthaft, wenn man sich so wie der gute Mann verhält stößt man nicht auf Einsicht, sondern verschärft die Lage eher noch auf. Bis zu diesem Wochenende hatte ich in Maßen Verständnis, bei dem Verhalten hab ichs nicht mehr.

Zu 1: Da ich nichts Verbotenes getan habe, muss ich mich mit dem Kerl nicht auseinandersetzen. Ich suche mir immer noch aus mit wem ich rede. Selbst wenn man mich anspricht kann man freundlich bleiben.

ZU 2: Ich hab nachgesehen, so einen Unsinnsparagraphen gibts in Hessen nicht (zum Glück). Scheint ja eher dir nicht in den Kram zu passen, aber sachlich liege ich so absolut richtig.

Beschweren? Glaubst Du und hundert Andere nicht, dass das was bringt. Die Herren lachen da höchstens drüber.

Zu dem Einbrecher: Ich gehe ziemlich friedlich meinem Sport nach, richte keinen Schaden an, verglichen mit dem was unter 'nachhaltiger Forstwirtschaft' verstanden wird. Wo dann Harvester und Co. in der Auftauphase eingesetzt werden und Spuren wie auf einem Truppenübungsplatz hinterlassen. Ich schädige niemand persönlich, indem ich ihn beklaue und vorallem lass ich mich nicht gerne kriminalisieren. Behaupte ja auch nicht, dass alle Jäger Killer sind die Spass am Töten wehrloser Geschöpfe haben. Nur mal so als Denkanstoß. Denn was du da propagierst ist allerfeinste Hetze, und dann wunderst du dich über einen 'feindlichen' Ton hier.
 
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....

Mich kotzt das permanente Gehetze gegen Forst und Jagd in diesem Forum ziemlich an.

Hm, mich würde interessieren, ob in einem Forst und Jagd Forum stehen könnte... "Mich kotzt das permanente Gehetze gegen Mountainbiker in diesem Forum ziemlich an."

Als Mountainbiker bekommt man automatisch vorgehalten, das Wild zu verschrecken und den Waldboden aufzuwühlen.
Was ist aber mit den großräumige Abholzungen mit schweren Maschinen... was ist mit der Bodenverdichtung, was ist hier mit dem Wild, den Baumbwohnern?!
Für mich deswegen nicht verständlich, dass man dann als MTBler grundsätzlich als Buhmann gilt.

Als NRWler, was machen die Hessen im Bereich Sauerland anders, Stichwort Bike Arena Sauerland?

Gruß M.

P.S. Der letzte Wildbraten war lecker und ich schätze die harte Arbeit der Waldarbeiter. Statt auf Paragraphen rumzureiten sollte aber mehr auf Dialog gesetzt werden.
 
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