Nein, es geht hier um was anderes.
1. Der jetzt offiziell gebaute Trail vom GSV war schon früher existent, aber eben illegal. Jetzt wird er legalisiert.
2. Dieser jetzt legalisierte Weg soll (mit einigen ganz wenigen anderen) für eine flächendeckende Sperrung von allen anderen Wegen als "legales Angebot" verkauft werden. Auf diesen Sachverhalt bezieht sich die Bemerkung, die du oben zitierst. Das ist momentan im LKR MB hinter den Kulissen ein großes Thema - da kommt noch was.
Ich würde gerne, vor allem wenn dies im rechtlichen Kontext liegt, die Begrifflichkeiten etwas einfangen.
Zunächst mal ist ein Trail ein Weg, eventuell synonym dazu ein Pfad oder auch nur eine Pfadspur. Trail ist ja auch nur das englische Wort für Weg oder Pfad. Klar hat Trail in MTB-Lingo hierzulande eine zusätzliche Bedeutung, aber ich denke, diese gibt es in rechtlicher Hinsicht – bisher zumindest – nicht.
Weiterhin kann ein Weg zwar auf illegalem Weg entstanden sein, aber er ist niemals in sich selbst illegal. Ein Weg ist vorhanden (oder auch nicht; die Erkennbarkeit als Weg mag durchaus ein Steitpunkt sein), aber da ohne größeren Kontext, der vor Ort unmittelbar wohl seltenst erkennbar sein wird, kaum beurteilt werden kann, wie er zustande gekommen ist, macht die Kategorie „legal“ bzw. „illegal“ für den Weg an sich keinen Sinn. Wieder anders sieht es mit der unterschiedlichen Nutzung eines Wegs aus, welche legal oder illegal erfolgen kann. Illegal ist sie dann, wenn sie klar erkennbaren Regelungen widerspricht, die entweder durch Schilder vor Ort oder auch dadurch bekannt gemacht werden, dass Wege zum Beispiel innerhalb von Schutzgebieten liegen und deren Grenzen sowie eventuelle Regelungen innerhalb der Grenzen wiederum durch ausreichende Beschilderung kundgetan wird. Sind Wege illegal entstanden, können sie zudem rechtlich wohl unproblematisch wieder entfernt werden (Ausnahme: eventuell wenn die Nutzung schon lange und umfangreich ohne Widerspruch erfolgt) und, falls die Erbauer identifiziert werden können, können die Erbauer zur Entfernung oder alternativ zur Kostenübernahme für die Entfernung herangezogen werden.
Warum ist das wichtig? Weil es rechtliche Konsequenzen hat. Ein Weg ist laut etablierter Rechtsprechung alles, was als solcher erkannt werden kann. Eine Ausschilderung oder auch ein Verzeichnis in irgendwelchen Karten, insbesondere in amtlichen Karten, ist dagegen für einen Weg keine notwendige Bedingung. Sehe ich einen Weg, darf ich ihn also benutzen, es sei denn, die beabsichtigte Nutzung ist durch entsprechende Regelungen ausgeschlossen. Nun ist es aber nicht so einfach, eine Nutzung von Wegen durch Radfahrer auszuschließen, zum anderen muss ein etwaiger Ausschluss auch allgemein erkennbar und rechtssicher, also mittels geeigneter Beschilderung, kenntlich gemacht werden.
Das mit dem Nutzungsausschluss mag sich durch das im Raum stehenden neuen Waldgesetz eventuell ändern, ansonsten stehen Mountainbiker da in Bayern bisher eigentlich gut da, auch wenn von Seiten der Exekutive in letzter Zeit versucht wird, mittels der umstrittenen Definition von Eignung die von der Legislative vorgesehene Freiheit zu beschränken, wo aber bisher meist die Judikative, so sie denn bemüht wird, zuverlässig dazwischengrätscht.
Speziell im Landkreis Miesbach gibt es bisher Einschränkungen für Mountainbiker durch Verordnungen zu Landschaftsschutzgebieten, von denen es vor Ort zahlreiche gibt, wobei der Landkreis mit einigen Verordnungen da seine ganz eigenen Probleme hat. Ob Landschaftsschutzgebiete aber eine Einschränkung für Radfahrende auf Wegen rechtfertigen, dürfte anders als etwa zum Teil bei Naturschutzgebieten höchst fraglich sein. Dass es da im Landkreis Fantasien für weitreichende Sperrungen gibt, kann ich mir gut vorstellen, allerdings sollte man gegen diese durchaus juristisch vorgehen können und das muss dann auch von entsprechenden Interessensvertretungen, also insbesondere der Dimb, auch konsequent gemacht werden. Das würde ich in etwaigen informellen Diskussionen der Interessensgruppen auch klar so kundtun. Irgendwelche Kuhhändel dürfen jedenfalls nicht Praxis werden. Ich hab keine Einsicht, wie das im hier verhandeltem Fall zugeht oder zuging, aber wenn derartige Thematiken überhaupt nur diskutiert würden, hielte ich das für sehr problematisch. Man kann ja gerne über alle möglichen Projekte diskutieren, aber eben nur das. Wenn dann von Seiten der Verwaltung irgendwelche Verknüpfungen zu Wegen im allgemeinen gemacht werden, muss man das konsequent ablehnen. Genau diese Verknüpfung ist aber aus dem verlinkten Artikel herauszuhören. Inwieweit das dann irgendwelchen Realitäten entspricht, möchte ich nicht weiter diskutieren, denn schließlich verbietet sich die Quelle als eben solche ja eigentlich.
Trotzdem Danke an
@ghostmuc fürs Verlinken.