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Das ist mir entgangen. Aber auf der Homepage wird sie immernoch mit 200 lm beworben, das ist doch ein bisschen schwach für 140€ im SupernovaShop. Wenn man sich den recht aktuellen Leuchtvergleich von bike-components (Winter 19/20) anschaut, dann hat die Lampe zwar einen guten Lichtkegel, aber halt etwas schwach auf der Brust. Fürs gleiche Geld bekommt man die Space mit deutlich mehr Licht.Das ist doch Quatsch. Das Ding war gut und ist gut. V2 mittlerweile.
Klar, als Fernlicht habe ich auch eine Blika am Helm. Die ist auch nicht illegal, weil gar nicht mit dem Fahrrad verbunden.
Fahren darf man die auf dem Helm, aber ob es dann legal ist, sie im Straßenverkehr innerhalb der StVO auch anzuschalten, ist eine andere Frage. Und wie das dann beim Unfall ausschaut, keine Ahnung. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es beim Autofahren auch nicht erlaubt ist mit einer Lupine Betty in der Hand die Straße zusätzlich auszuleuchten, auch wenn die Lampe nicht mit dem Auto verbunden ist. Aber bei so speziellen Fragen brauchst Du entweder einen Verkehrrechtanwalt, den ADFC oder jemand, der mit so einem Setup nachts unglücklicherweise in einen Unfall verwickelt war.Ach, eine Helmlampe dürfte man zusätzlich in der Stadt fahren, die auch nicht zwangsläufig eine K-Nummer haben muss?
Klingt gut, schau dass Du eine mit Fernbedienung bekommst, dann kannst Du die auch nachts auf der Straße ohne Gegenverkehr als zus. Fluter einsetzen und bei Gegenverkehr ausmachen oder auf Funzelstufe dimmen.fürs Bikepacking, wenn es viel durch Wald und Wiesen geht noch eine Helmlampe.
Geh lieber Radfahren, statt hier Unsinn zu verbreiten, unfassbar.Meine Blika blendet garantiert weniger als Deine (falsch) eingestellte SL-AF. Ich kann den Kopf senken, eine falsch eingestellte STVO Lampe blendet permanent.
Ja, ich mache das, aber wie @Polyphrast oben richtig anmerkt: die Helmlampe im Strassenverkehr zu nutzen ist nicht OK. Bei mir ist es eben so dass ich eineige Straßenstücke fahre, und da geht es mehr um gesehen werden weil sehen kann man ja fast mit der Straßenbeleuchtung genug.Also nutzt ihr teilweise STVZO-konforme Beleuchtung + ggf. Helmlampe o.Ä.?
Ach, eine Helmlampe dürfte man zusätzlich in der Stadt fahren, die auch nicht zwangsläufig eine K-Nummer haben muss?
Ja, die Lampe darf nur nicht fest mit dem Rad am Lenker verbunden sein. Das führt zu solch absurden Situationen dass manche Lampen in Deutschland wie die Lupine Alpha nur als Helmlampen verkauft werden dürfen. Die Stangenhalter muss man sich dann separat nachkaufen.
Ich vermute das meinst du ironisch!?
Nonkonformes Licht sei per se Blender.....
Leider keine Ironie. Zumindest liegt dann eine umgekehrte Beweislast vor, und dann musst Du als Benutzer nichtzugelassener Lichter zeigen dass deine Lampe nicht so stark geblendet hat, dass Du am Unfall (Teil)schuld tragen könntest. Ist sicher nicht spaßig und vermutlich auch ziemlich teuer (so eine gerichtsfeste Messung in Karlsruhe oder beim TÜV kostet sicher mehrere Hundert Euro, wenn es nicht sogar in den vierstelligen Bereich geht). Und als Grundlage wird dann sicher die Blendgrenze für Fahrradlichter herangezogen (2 lux 3,4 grad über dem hellsten Punkt der Leuchte), vielleicht noch mit Glück die Blendgrenzen für Autoscheinwerfer (glaube 6 lux). Und daran scheitern 99,5% aller nicht zugelassenen Lampen.Ich vermute das meinst du ironisch!? Nonkonformes Licht sei per se Blender.....
Naja, Jein, dran haben darfst Du die, sogar nutzen, aber keinen damit behindern/gefährden. D.h. wenn Du die in der Stadt mit voller Leistung laufen läßt und es durch Blendung zu einem Unfall kommt, ist das schnell gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Ist ein wenig wie mit den Lasern und den FlugzeugenJa, ...
Wenn Du Dir mal die entsprechenden Regularieren (UN ECE) anschaust (und die Änderungen dazu), sieht man sehr wohl, dass der Gesetzgeber Schritt hält, indem er diese Regularien in die StVZO einfließen lässt. Was sich (zurecht) nicht ändert, sind die erlaubten Helligkeitswerte über der Hell/Dunkel GrenzeEntscheidend für mich sind zwei Dinge....erstens,ich muss unter allen Umständen zu jeder Zeit von allen Verkehrsteilnehmer in allen Situationen gesehen werden, zweitens orientiere ich mich an der technischen Entwicklung im Belichtungssektor, ob der Gesetzgeber mit der Entwicklung Schritt hält interessiert mich nicht, es ist meine Gesundheit.
Dass an den Regularieren Verbesserungen möglich sind, steht außer Frage. Dass punktförmige Lichtquelle extreme Blendung erzeugen, steht auch außer Frage und da müsste man meines Erachtens auch rangehen. Nur wie? Die extreme Blendwirkung durch punktförmige starke Lichtquellen (LED) gibt es aber auch systembedingt in Offroadlampen....Weiter gebe ich zu bedenken das den Gesetzgeber es offensichtlich nicht interessiert ob zugelassene Belichtung an KFZs Verkehrsteilnehmer gefährlich stören könnten,manches Bremslicht einiger Premiumhersteller verursachen teilweise Blindflug,ganz zu schweigen von der Frontbeleuchtung.
Dann war das offensichtlich bei Dir nie relevant, wie man hier in dem Thread an zwei konkreten Fällen sieht, kann es eben doch relevant sein und ggf Probleme bereiten.Nach 32 Jahren und sechs Unfällen haben sich weder die Freundlichen noch irgendeine Versicherung um mein Licht gekümmert, ausser ob ich welches hatte und es auch funktionierte.
Naja, Jein, dran haben darfst Du die, sogar nutzen, aber keinen damit behindern/gefährden. D.h. wenn Du die in der Stadt mit voller Leistung laufen läßt und es durch Blendung zu einem Unfall kommt, ist das schnell gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Ist ein wenig wie mit den Lasern und den Flugzeugen![]()
Hör mal auf wie ein kleiner Trump alternative Fakten zu verbreiten und geh Ratt fahren. Danke. Deine Blika R (ohne StVZO, min. 340€) hat mit Spot+Hauptlicht maximal 130 lux, etwas mehr als eine SLF (100 lux, StVZO; >410€) oder eine Lezyne Pro 115 (115 lx, StVZO, <100€), weniger als eine Ixon Space (150 lux, StVZO, <150€), und signifikant weniger als eine SLX (340 lux, STVZO, >470€) im Fernlicht (Lichthupe!) oder eine Supernova M99 Mini Pro 25 (250 lux, StVZO, <300€) im Fernlicht (Lichthupe).STVO Lämpchen
Leben lassen forderst Du von den anderen, weil es Dir zu umständlich oder "zu affig" ist, eine helle StVZO Lampe an deinen GoPro Halter zu montieren, wie Du es ja hier schon im Forum selber geschrieben hast (quelle 1, quelle 2) Leben und Leben lassen ist doch bei Dir eher ein Euphemismus um deinen Egoismus zu rechtfertigen.Leben und leben lassen,
Hör mal auf wie ein kleiner Trump alternative Fakten zu verbreiten
Ansonsten gilt Leben und Leben lassen. Meine Blika blendet garantiert weniger als Deine (falsch) eingestellte SL-AF. Ich kann den Kopf senken, eine falsch eingestellte STVO Lampe blendet permanent.
Ach, eine Helmlampe dürfte man zusätzlich in der Stadt fahren, die auch nicht zwangsläufig eine K-Nummer haben muss?
Dann gilt die Blendung aufgrund der fehlenden K-Nummer praktisch schon als erwiesen, weil ALLE Lampen ohne K-Nummer per se Blender sind.
Ich vermute das meinst du ironisch!?
Nonkonformes Licht sei per se Blender.....
Bei einem fremdverschuldeten Unfall war ich froh drum (die Polizei hat das im Unfallbericht vermerkt), die gegnerische Versicherung hat jede Möglichkeit versucht um die Zahlungssumme zu minimieren. Nicht zugelassene Beleuchtung hätte das ganze noch komplizierter gemacht.
wie ein weißer Scheinwerfer nach vorn und eine rote Schlussleuchte nach hinten, werden in diesem Paragraphen auch elf Reflektoren für ein Rad vorgeschrieben.
Anderen permanent Vorschriften machen und sich hier als Forenpolizist aufspielen.
Ach, eine Helmlampe dürfte man zusätzlich in der Stadt fahren, die auch nicht zwangsläufig eine K-Nummer haben muss?
Keine K-Nummer haben muss.
es ist ok eine stink normal stirnlampe zu verwenden.![]()
Nein, das ist seine selektive/alternative Wahrnehmung...Bist bestimmt schon älter. Da überliest man gerne mal das ein oder andere Wort.
Das ist deine Art, deinen Egoismus auszublenden und deinen Lichtterror gegen andere vor dir selbst 'schön zu reden'.Deshalb ist mit Dir jede Diskussion sinnlos.
Anderen permanent Vorschriften machen und sich hier als Forenpolizist aufspielen. Du hättest gut in die DDR gepasst, da gab es für Leute wie Dich einen Vollzeitjob.
Das ist nur das alljährlich wiederkehrende StVO-Lampen und Nutzer solcher Lampen Gebashe. Das ist hier so eine Art Ritual und braucht nicht ernst genommen zu werden. Ist in jedem Thema das Gleiche, quasi ein Dauerbrenner.überliest man gerne mal das ein oder andere Wort.
Mit war die bei weitem nicht hell genug, anderen reicht so etwas aber aus. ......