Lies Dir doch mal erst die Verordnung durch.
Da stehen Sperren am Großen Kornberg drin.
Habe ich - und auch die Anhänge dazu, die die ausgenommenen, weiterhin erlaubten Strecken auflisten.
Wirklich zuordnen kann ich alle davon anhand der Karten des LRA allerdings nicht.
Zumindest die Interessanteste und in den letzten Jahren umstrittenste Strecke (Nord Weg) ist klar als erlaubte Ausnahme aufgeführt. Meines Wissens nach saß bei der Planung der örtliche MTB Club (FIGERA) von Beginn an mit am Tisch. Es gab dort vorher schon ausgewiesene MTB Strecken. Mir scheint, dass zumindest diese komplett in den Ausnahmen aufgeführt sind.
In "Reservate" abgeschoben zu werden kann sicherlich niemand von uns wollen. Zumindest in meiner Region sehe ich dafür im Moment auch keine Gefahr. Wie bei allem im Leben müssen aber auch wir Kompromisse eingehen. Wer alles will, bekommt am Ende meist nichts.
Mein persönliches Fazit zur VWV und der ganzen Diskussion:
Ich werde weiterhin jeden
bestehenden Weg / Pfad befahren den ich möchte.
Falls es eine Sperre gibt, die ich nachvollziehen kann (siehe Kösseine) werde ich diese respektieren.
Ansonsten gilt: einfach nicht erwischen lassen und Spaß haben - dabei immer mit Rücksicht auf Mitmenschen und Natur.
Und falls man doch erwischt wird, wird die Strafe wohl überschaubar sein - zu einer Beschlagnahmung des Bikes wird es in der Praxis nicht kommen. Da müsste man sich schon zigmal erwischen lassen, um das zu rechrfertigen. Zudem steht das Recht tendenziell auf unserer Seite. Für diesen Fall empfiehlt sich dann ein gute Rechtsschutzversicherung (die man eh haben sollte) und eine Mitgliedschaft bei der DIMB.
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird;-)