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War jagderleben schon?
https://www.jagderleben.de/news/mountainbiken-wald-geldbussen-beschlagnahmungen-moeglich-712379
Wenn ich mir die aufgeführten Artikel weiter unten auf der Seite ansehe,
"Jäger abgestürzt: Schwierige Rettung im Steilhang"
"Waffe einschießen: Jäger löst Polizeieinsatz aus"
frage ich mich gerade, warum die Mountainbiker ganz oben auf der " Abschussliste" der Politik stehen... ach ja, unorganisiert und nicht in der lokalen Politik vertreten.
 
Irgendein "offizieller" könnte dies jedoch erstmal anders sehen und ein Bußgeld verhängen. Ich kann dann mit Einspruch auf dem Klageweg die Rücknahme des Bußgelds erwirken.
Genau um dieses Thema ging es mir (nicht nur bezogen auf den Taubenberg, sondern generell). Es dürfte nämlich so sein, dass man nicht bei jedem rechtswidrigen Schild "auf dem Klageweg die Rücknahme des Bußgelds erwirken" kann, sondern abhängig vom jeweiligen Fall eventuell auch dann ein Bußgeld zahlen muss, wenn das Verbot rechtswidrig ist. Zumindest im normalen Straßenverkehr gibt es diese Fälle (z.B. Bußgeld bei Verstoß gegen rechtswidrige Park-Regelung).

Es wäre schön, wenn die DIMB hierzu auch aufklären würde. Wenn ich bei meiner Vermutung recht habe, wäre das sicherlich eine relevante Information für alle. Denn wenn hier durch die DIMB-Informtionen der Eindruck entsteht, dass ohnehin (fast) alle Schilder rechtswidrig sind und ich überall fahren kann, ohne dass mir etwas passiert (Bußgeld etc.), würde das ja nicht ganz zutreffen, da mann ggf. auch unter Ausschöpfung des ganzen Rechtswegs ein Bußgeld zahlen müsste, selbst wenn man parallel das Schild erfolgreich "wegklagen" kann. Aber vielleicht habe ich ja auch unrecht und es ist hier anders als im normalen Straßenverkehr... Auch das wäre aber gut zu wissen.

Auf den neuen Schildern am Taubenberg steht unten ("Landratsamt Miesbach Untere Naturschutzbehörde"). Die Schilder dürften also nicht von "Grundeigentümern oder sonstigen Berechtigten" sein, sondern das LRA MB dürfte sie als untere Naturschutbehörde nach Art. 31 (1) BayNatSchG aufgestellt haben (oder es ist überhaupt keine Anordnung, sondern die Schilder sollen nur ein aus Sicht der Behörde bereits bestehendes gesetzliches Verbot hinweisen). Die Pflicht, auf eine gesetzliche Rechtsgrundlage hinzuweisen (Art. 27 (3) S. 3) BayNatSchG besteht nur für Beschilderungen nach Art. 27 (2) S. 2 BayNatSchG, also Schilder der Grundeigentümer oder sonstiger Berechtigter.

Siehst du das anders? Für mich ist das aus dem Gesetzestext recht eindeutig und so scheint es auch die Verwaltungsvorschrift zu sehen, die in diesem Punkt korrekt sein dürfte.


Ich verstehe den letzten Satz so, dass du die Schutzgebietsverordnung für rechtswidrig (und daher in diesem Punkt angreifbar) hältst. Wieso ist das Radfahrverbot dann wirksam? Bei einer Verordnung dürfte die Rechtswidrigkeit ja (anders als bei einer Allgemeinverfügung) dazu führen, dass das das Verbot nicht wirksam ist.
 
Das ist eine Frage des Rechtsfriedens - aber der ist demnächst sowieso dahin...
Kannst du das näher erläutern? Wegen Rechtsfrieden, Sicherheit im Straßenverkehr etc. sind rechtswidrige Verwaltungsakte wirksam, solange sie nicht nichtig sind. Bei Verordnung wäre mir das aber neu. Diese werden meines Wissens durch ein Gericht immer voll geprüft und bleiben unangewandt, wenn sie rechtswidrig sind.

Ich schätze deine umfangreichen Ausführungen in diesem Thread sehr. Vielen Dank dafür. Aber zu diesem Thema bleibt es leider recht kryptisch. Ist aber natürlich deine Entscheidung, wozu du dich äußern möchtest...
 
Stammen dies Informationen/diese Rechtsauslegung offiziell von der DIMB mit dem Hinweis, die Schilder zu ignorieren, oder von einem Forumsteilnehmer hier?
 
Bei der Zeitschrift vermutete ich zunächst eher weitere Eskalierungen. Tatsächlich lese ich dann einen ziemlich ausgewogenen Bericht über die Inhalte der Verwaltungsvorschrift. Interessant auch das Interview, auf das zum Ende des Artikels hingewiesen wird:
https://www.jagderleben.de/praxis/jaeger-mountainbiker-aerger-wald-712190Es hilft ja meist, auch die Denke der anderen Seite(n) zu kennen, daher ist das Lesen durchaus zu empfehlen. Und jetzt bitte keine Diskussion über die Jagd per se beginnen
 
Sehr interessant ist im zweiten Artikel der Kommentar darunter. Ich kann den Frust da durchaus verstehen, aber man muss auch sagen, dass wir da die falschen Ansprechpartner sind. Da alle Bürger eines Landes das Betretungsrecht haben, müsste auch der Staat für sämtliche Schäden aufkommen, die dadurch entstehen. So, dass den Jägern der finanzielle Druck genommen wird. Solange das Gesetz so ist, wird man nicht von uns Geld verlangen können und von den Stockenten z.B. nicht. Wenn, dann müssten alle Erholungssuchende eine Gebühr bezahlen. Für mein Verständnis beträfe das so gut wie alle, also kann man es gleich über die Steuer machen.
Und was mir da noch fehlt...kein Jäger ist verpflichtet, die kostspielige Jagd zu seinem Hobby zu machen.
 
Auf welchem Wege kann man sich eigentlich schlau machen ob in der Gemeinde neue Sperrungen diskutiert werden. Wird das irgendwo veröffentlicht wo man das gemütlich im Netz nachlesen könnte?
 
Stammen dies Informationen/diese Rechtsauslegung offiziell von der DIMB mit dem Hinweis, die Schilder zu ignorieren, oder von einem Forumsteilnehmer hier?
Ich denke nicht, dass die DIMB offiziell dazu aufruft, Schilder zu ignorieren. Mir scheint hier eben nur teilweise der Eindruck zu entstehen, dass man rechtswidrig gesperrte Trails problemlos befahren kann. Ich vermute nämlich, dass jemand ohne rechtliches Vorwissen schon davon ausgehen wird, dass er rechtswidrige Schilder ignorieren kann...

Aber klar, es ist aus strategischen Gesichtspunkten sicher schwierig, das (und weitere Punkte) öffentlich allzu sehr klarzustellen...

Aber zum Beispiel diese Aussage weiter oben in diesem Thread würde ich schon mal als semi-offiziellen Hinweis auslegen, Schilder zu ignorieren
Das ist wichtig und das sollte man sich auch nicht verderben lassen.


Besser als irgendwelche Verbote und Sanktionen ist es aber auf jeden Fall, Aufmerksamkeit für die Themen der anderen Nutzergruppen zu schaffen und insgesamt an die Vernunft zu appellieren. Der Artikel ist da sicher gut:
Aber das braucht es vielleicht auch viel mehr in der Natur. Mehr von den Dimb-Schildern und vielleicht auch noch weitere Hinweistafeln, dort wo es Probleme gibt. Ich denke da zB auch an die Schilder zu den Wildschutzgebieten, in die Skitourengeher nicht rein sollen. Sowas hat auf mich viel mehr Wirkung, als ein Verbot...
 
Servus Zusammen,

kann mich bitte jemand kurz aufklären:
  1. Wer konkret darf denn mein BIke beschlagnahmen wenn ich illegal auf einem Trail fahre? Förster, Besitzer, Ranger, Wanderer, Polizei?
  2. Bekomme ich dafür ein offizielles Dokument als Nachweis für die Beschlagnahmung? Wäre praktisch, sonst heisst es nachher "Ihr Bike haben wir ja gar nicht beschlagnahmt...".
  3. Wie lange darf denn mein Bike beschlagnahmt werden? Bis ich Einsicht gezeigt habe?
Ich frage natürlich nur rein aus Interesse da ich auf gar keinen Fall auf Wegen fahren werde die dafür nicht vorgesehen sind. Mein Enduro wird im Frühjahr auch verkauft und ich lege mir ein extraleichtes Hardtail mit max. 100mm Federweg für die Waldautobahnen zu. Rennrad wäre ja auch noch eine Option aber die Autolobby (gut organisiert!) macht sich ja schon stark für freie Straßen und irgendwann bleibt nur noch der Rollentrainer im Keller...
 
Wird sich diese Vorschrift, bzw. eine folgende dann demnächst auch aufs Skitouren auswirken?
 
Insbesondere im Bereich der Kandahar-Abfahrt ist eine Pistenpräparierung dringend erforderlich, da am letzten Januar- und am ersten Februarwochenende hier alpine Weltcup-Rennen ausgetragen werden.

Ist selbstverständlich zwingend erforderlich und außerordentlich wichtig, dass sich diese Systemunrelevanten dort in diesen Zeiten treffen und mit Vorsatz ein sehr hohes Risiko eingehen sich zu verletzen.
 
Nicht unbedingt, das AG Ansbach hätte anhand dieser Verordnung wohl anders entschieden. Das läuft wohl oder übel auf eine Klagewelle raus und in sich das viele antun?
Gerichte entscheiden auf der Basis von Gesetzen, nicht auf der Grundlage von Verwaltungsvorschriften.

Das ist die Stärke eines Systems mit Gewaltenteilung.

Die Justitia ist nicht Teil der Exekutive (also der den Ministerien nachgeordneten Verwaltungshierachie) und nicht an die Erlasse und Vorschriften derselben gebunden, sondern alleine dem Gesetz verpflichtet. Und das Gesetz hat sich durch diese VwV nirgends geändert.
 
Siehste doch in Söders Corona Zirkus recht schön wie das läuft.

Es werden Verbote erlassen, dann klagt einer dagegen und bekommt Recht. Bestes Beispiel Silvester Böllerverbot auf Privatgrundstück.
 
Siehste doch in Söders Corona Zirkus recht schön wie das läuft.

Es werden Verbote erlassen, dann klagt einer dagegen und bekommt Recht. Bestes Beispiel Silvester Böllerverbot auf Privatgrundstück.
Wobei der Unterschied nach meinem Verständnis ist, dass es sich im Zusammenhang mit Covid-19 um Verordnungen o.ä. handelt, hier reden wir jedoch von einer Verwaltungsvorschrift. Gegen eine Verordnung kannst du klagen, bei einer Verwaltungsvorschrift nicht, sondern erst gegen den Vollzug, also etwa das aufgestellte Schild...
 
Gerichte entscheiden auf der Basis von Gesetzen, nicht auf der Grundlage von Verwaltungsvorschriften.
das ist (hoffentlich) richtig. Allerdings sollte man beachten, dass Gesetze häufin einen Interpretationsspielraum haben, der sich u.a. auch durch gesellschaftliches Nutzerverhalten ändern kann. Das mag auch sinnvoll sein und etwa die Stärke eines Gesetzes sein. Die sog. Herrschende Meinung o.ä. berücksichtigt daher durchaus das jeweils „aktuelle gesellschaftliche Leben“ in ihrer Rechtssprechung. Wenn nun eine Verwaltungsvorschrift eine Änderung des Verhaltens bewirkt, etwa indem Sperrungen (gleichwohl ggf. gesetzeswidrig) allgemeinen akzeptiert werden, dann kann dies auch Auswirkungen auf die Justiz haben...
 

... wie auch immer ... komplizierte und verdrehte Kaqque das alles. Ich will doch nur radeln gehen, eine gute und entspannte Zeit draussen haben.
Dabei versuche ich auf Tiere, Fußgänger, Wege, etc. Rücksicht zu nehmen und dennoch wird aufgrund solcher Vorschriften oder Presseartikeln ala Merkur eine gefühlte Hatz auf mich veranstaltet. Das nervt echt tierisch! Das nervt mich dann soweit, dass ich mir denke, warum soll ich überhaupt noch Rücksicht auf die ganzen anderen Interessen nehmen, weil egal wie ich mich verhalte, ich als MTBler bin eh der Buhmann.
 
Das nervt mich dann soweit, dass ich mir denke, warum soll ich überhaupt noch Rücksicht auf die ganzen anderen Interessen nehmen, weil egal wie ich mich verhalte, ich als MTBler bin eh der Buhmann.
So wird`s kommen. Wir Mountainbiker sollten dabei aber anständig bleiben und weiterhin Rücksicht nehmen. Denn im Gegensatz zu den bevorstehenden Einschränkungen sollten wir uns im Rahmen der Verfassung bewegen.
 
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