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kaspersack schrieb:Hallo Karsten,
hab auch ne kurze Frage. War neulich wieder auf ner Tour, unter anderem auch in einem Gewerbegebiet unterwegs. Ging den Berg runter, leichte Rechtskurve, mein Tempo ca. 45km/h (erlaubte 60): Wurde von einem Autofahrer so knapp überholt und geschnitten, das nur noch etwa 5cm Platz zum Lenker und etwa 15cm zur Bordsteinkante waren. Fällt das unter Nötigung?
Kurz darauf wurde mein Bruder und ich von einem Autofahrer angehupt, wären er (Kurve, auch relativ knapp) ebenfalls überholte. Nötigung?
Hab mir leider nicht die Nummerschilder gemerkt, aber da wären doch sicher Anzeigen gerechtfertigt, oder?
MfG, Seb
kaspersack schrieb:Hallo,
also das heißt Autofahrer dürfen ungestraft den Mindestabstand mißachten und mich zum abbremsen und ausweichen zwingen? Also für mich ist das Nötigung!
MfG, Seb
kaspersack schrieb:Hallo,
ist mal wieder typisch, da kannste wieder mal erst was machen, wenn was passiert (ich mich auf die fresse packe, weil kein Straße mehr da ist bzw. ich mich erschrecke und den Lecker verreise).
karsten reincke schrieb:ich bin polizist in berlin, schutzpolizei. jahrelang GE und Funkwagen. Jetzt Sprechfunker.
K.
karsten reincke schrieb:Zum PHK fehlt noch was.........
Poisson schrieb:Deutsche Autofahrer sind sowieso total dämlich:
Wenn sie mit schwächeren Verkehrsteilnehmern konfroniert werden, meinen sie unbedingt überholen zu müssen, um ja keine Zeit zu verlieren, und fühlen sich dann super toll.
Wenn die selben aber von weitem einen Polizeiwagen sehen kriegen sie total Angst, und möchten ihr Auto am liebsten schieben um ja nichts falsch zu machen.
Lustig ist es immer, wenn ein Polizeiwagen langsam auf einer zweispurigen Straße fährt, und sich niemand traut zu überholen.
Wieso ist das Sachbeschädigung? Mein Fahrzeug ist halt so breit, ähnlich, wie die Abstandshalter am Gepächträger, damals mal. Es ist 'Zuladung' und verbreitert mein Fahrzeug nicht über das zulässige Maß hinaus. Fährt ein Fahrzeug dagegen, muß der Fahrer erst nachweisen, daß er genügend Sicherheitsabstand eingehalten hat...karsten reincke schrieb:Mit den schönen Mittel der Luftpumpe wäre ich schon wieder vorsichtig, da dann ja eine Beschädigung am Auto eintreten kann. eine quergehaltene Luftpumpe gehört aber nicht an ein Bike, somit kann da von Vorsatz gesprochen werden, also gerät man da schnell in den Bereich des Strafverfahrens---Stichwort"Sachbeschädigung".
K.
Luftpumpe natürlich am Lenker und Hand am Lenker, so quasi als Schw...äh...Lenkerverlängerungkarsten reincke schrieb:wie weiter oben schon mal erwähnt (von Raymund), ist eine auf dem eventuell vorhandenen Gepäckträger quer befestigte Luftpumpe nicht das Problem, das wäre dann eine möglicherweise unkorrekte Ladung, auf die sich ein Überholer einstellen müßte. Aber eine Luftpumpe in der Hand? da wird es dann haarig.......
K.
torock schrieb:Naja er wollte halt das Fussballspiel anschauen und war halt ein wenig sauer, dass er arbeiten musste