Rechtliche Handhabe (polizeikontrollen)?

Hallo Karsten,

hab auch ne kurze Frage. War neulich wieder auf ner Tour, unter anderem auch in einem Gewerbegebiet unterwegs. Ging den Berg runter, leichte Rechtskurve, mein Tempo ca. 45km/h (erlaubte 60): Wurde von einem Autofahrer so knapp überholt und geschnitten, das nur noch etwa 5cm Platz zum Lenker und etwa 15cm zur Bordsteinkante waren. Fällt das unter Nötigung?
Kurz darauf wurde mein Bruder und ich von einem Autofahrer angehupt, wären er (Kurve, auch relativ knapp) ebenfalls überholte. Nötigung?
Hab mir leider nicht die Nummerschilder gemerkt, aber da wären doch sicher Anzeigen gerechtfertigt, oder?

MfG, Seb
 
kaspersack schrieb:
Hallo Karsten,

hab auch ne kurze Frage. War neulich wieder auf ner Tour, unter anderem auch in einem Gewerbegebiet unterwegs. Ging den Berg runter, leichte Rechtskurve, mein Tempo ca. 45km/h (erlaubte 60): Wurde von einem Autofahrer so knapp überholt und geschnitten, das nur noch etwa 5cm Platz zum Lenker und etwa 15cm zur Bordsteinkante waren. Fällt das unter Nötigung?
Kurz darauf wurde mein Bruder und ich von einem Autofahrer angehupt, wären er (Kurve, auch relativ knapp) ebenfalls überholte. Nötigung?
Hab mir leider nicht die Nummerschilder gemerkt, aber da wären doch sicher Anzeigen gerechtfertigt, oder?

MfG, Seb


Das ist in beiden Fällen keine Nötigung i.s.d. StGB

Das ist ja nochnichtmal versuchte Nötigung
 
Hallo,

also das heißt Autofahrer dürfen ungestraft den Mindestabstand mißachten und mich zum abbremsen und ausweichen zwingen? Also für mich ist das Nötigung!
Genauso wie Grundlos angehupt zu werden, und das jeweils bei einer Geschwindigkeit, wo es bei einem daraus resultierenden Sturz erst werden kann.

MfG, Seb
 
Das Problem ist, dass du für Nötigung Vorsatz brauchst http://dejure.org/gesetze/StGB/15.html und dies ist bei so einer Konstellation sehr schwierig nachzuweisen. Wenn der Autofahrer dich absichtlich ausgebremst hat, reicht das zwar schon für Nötigung. Aber wie willst du beweisen, dass sich der Autofahrer nicht nur beim Abstand verschätzt hat ? Hat er hinterher triumpfierend gegrinst, den Stinkefinger gezeigt oder ähnliches ?
Dann könnte man über Vorsatz reden. Andernfalls ist es nur eine Owi.

Noch schwieriger ist es beim Hupen. Wie willst du (bzw. Polizei, StA, Gericht) widerlegen, dass er euch nur warnen wollte ? Vergiss es, das reicht nicht mal für eine Owi.

Gruss
Tvaellen
 
kaspersack schrieb:
Hallo,

also das heißt Autofahrer dürfen ungestraft den Mindestabstand mißachten und mich zum abbremsen und ausweichen zwingen? Also für mich ist das Nötigung!
MfG, Seb


Die Grenzen zu Nötigung und Nichtnötigung sind nicht etwa wie viele Menschen glauben fließend:


Wenn ein Autofahrer z.B. dicht und hupend an dich ranfährt, und er das über eine gewisse Zeit macht, ist das eine versuchte Nötigung.

Macht er das selbe, du wechselst deshalb aber die Spur ist es Nötigung.
 
Hallo,

ist mal wieder typisch, da kannste wieder mal erst was machen, wenn was passiert (ich mich auf die fresse packe, weil kein Straße mehr da ist bzw. ich mich erschrecke und den Lecker verreise).
Wer sich beim Überholen innerorts mit dem Abstand "verschätzt", der sollte mal über die Berechtigung der Fahrerlaubnis nachdenken.
Genau wie wenn ein Autofahrer während des gesamten Überholvorgangs von 2 Radfahrern die Hupe betätigt, ist das wohl kaum eine Warnung.
Trotzdem danke für die Antworten, da werd ich wohl weiter zurückstecken müßen und mich über die Rücksichtslosigkeit diverser Autofahrer ärgern.

MfG, Seb
 
da habe ich meinen Vorrednern leider nichts hinzuzufügen!
Nötigung braucht den Vorsatz, also sowas wie Lichthupe auf der Autobahn usw.
Solange, wie nichts passiert, kannst du nichts machen, das ist hier wie bei fast allem.
k.
 
kaspersack schrieb:
Hallo,

ist mal wieder typisch, da kannste wieder mal erst was machen, wenn was passiert (ich mich auf die fresse packe, weil kein Straße mehr da ist bzw. ich mich erschrecke und den Lecker verreise).

Du kannst ja selbst beeinflussen, ob die vermeintliche Nötigung erfolgreich wird, und dadurch eine tatsächliche Nötigung schaffen.



Ich frage mich aber, warum hier soviele immer mit Autofahrern Probleme haben.

Mir hat erst einmal eine Frau die Vorfahrt genommen, da ich das kommen sah ist aber nichts passiert.

Ich warte täglich auf irgendwelche Autofahrer die mich weghupen oder abdrängen wollen damit ich denen die Macht der ausführenden Gewalt demonstrieren kann. Bisher ist aber noch nichts passiert.



Deutsche Autofahrer sind sowieso total dämlich:

Wenn sie mit schwächeren Verkehrsteilnehmern konfroniert werden, meinen sie unbedingt überholen zu müssen, um ja keine Zeit zu verlieren, und fühlen sich dann super toll.

Wenn die selben aber von weitem einen Polizeiwagen sehen kriegen sie total Angst, und möchten ihr Auto am liebsten schieben um ja nichts falsch zu machen.
Lustig ist es immer, wenn ein Polizeiwagen langsam auf einer zweispurigen Straße fährt, und sich niemand traut zu überholen.
 
Zum PHK fehlt noch was.........

Ich habe manchmal auch Wut im Wanst, wenn Autofahrer uns Radler schneiden, anhupen o.ä. Aber das ist immer eine Frage der Wahrnehmung---wenn ich als Radler von einem LKW mit 25cm Abstand überholt werde, haut es mich fast vom Rad, der LKW-Fahrer merkt das vielleicht gar nicht! Vorsatz oder "böser Wille" ist das selten dabei.
K.
 
karsten reincke schrieb:
Zum PHK fehlt noch was.........



Irgendwann wirst du sicher der Nachfolger von Prof. Knape sein!


Ich bin aber nicht sicher, ob man dicht überholenden LKW keinen Vorsatznachweisen kann. Die wissen schließlich, dass sie dich vom Rad fegen können wenn sie schnell und rel. dicht an dir vorbei fahren.
 
Tja das mit dem dicht dran vorbeifahren kenne ich auch zur genüge...

in meinem schlauen buch vom adfc hab ich was über 1,5 m die mir ab dem fahrbahnrand zu stehen gelesen - die nehm ich mir auch immer.
Vorallendingen in engen situationen, wo ein auto noch knapp vorbei passen würde und ich mich dadurch aber stark gefährdet fühlen würde fahre, ich völlig rücksichtslos auf der Mitte und habe bisher NUR gute Erfahrungen gemacht.
Ich war früher auch immer der Meinung den Autofahrern weil größer und breiter mehr Rechte zugestehen zu müssen... Mittlerweile kommt es auf die Situation drauf an und mensch sollte immer im Hinterkopf behalten das es wie gesagt wirklich eine Frage der Wahrnehmung ist. Die Verständigung zwischen den Verkehrsteilnehmern ist das Wichtigste. Ich merk's ja selber: Wenn ich vom Rad absteige werde ich automatisch zum Fußgänger und ertappe mich immer wieder bei Rücksichtslosigkeiten, wegen den ich mich als Radler permanent aufrege.

Meine erster problemlösender Ansatz wäre: Mehr Radstreifen mit DURCHGEZOGENER Linie auf der Straße. Wohlgemerkt auf der Straße, da auf dem Radweg den Autofahrern die Wahrnehmung der Radfahrer stark erschwert wird (Alleebäume, schilder, etc.)

Allgemein sollte mal die Verkehrsplanung langsam aufwachen und den Radfahrer als festen Bestandteil unsere "Mobilgesellschaft" erkennen. Wenn das passiert ist, dürften auch deutlich die Reibungspunkte zwischen Radfahrern und Autofahrern abnehmen. An dieser Stelle führe ich immer wieder mein Paradebeispiel an: Ingolsstadt. Ich bin dort mal zwei Wochen im Urlaub gewesen und radgefahren. Und weil dort die Radfahrer alle ihre eigenen Wege, Brücken (!) und Ausschilderungen, Ampeln sowieso haben, musste ich mich nicht einmal von einem Autofahrer bedrängt fühlen und ihn deswegen lautstark in die Hölle wünschen. Umgedreht gebe ich einem Ingolsstädter Radfahrer -ausgesetzt inmitten von Berlin- vielleicht 4 stunden und erleigt breitgefahren auf dem Asphalt...
Ich denke in Sachen Fahrradinfrastruktur hat der Osten eben doch noch einiges nachzuholen...einfach mal weniger zehnspurige Autobahnen und Hochgeschwindigkeitsverbindungstrecken zwischen Berlin und dem Rest der Welt und dafür mehr Radwege.
(übrigens erstaunt es mich schon, das in der Regierungszeit der achso fahrradfreundlichen Grünen die Etats für den Ausbau von Fahrradschnulli kontinuirlich gekürzt wurden...muss wohl doch verdammt bequem, dieser Fahrservice von Bund ;-)

Ciao
 
Poisson schrieb:
Deutsche Autofahrer sind sowieso total dämlich:

Wenn sie mit schwächeren Verkehrsteilnehmern konfroniert werden, meinen sie unbedingt überholen zu müssen, um ja keine Zeit zu verlieren, und fühlen sich dann super toll.

Wenn die selben aber von weitem einen Polizeiwagen sehen kriegen sie total Angst, und möchten ihr Auto am liebsten schieben um ja nichts falsch zu machen.
Lustig ist es immer, wenn ein Polizeiwagen langsam auf einer zweispurigen Straße fährt, und sich niemand traut zu überholen.

Hihi, das kenn ich auch.

das macht sich schon bemerkbar, wenn ich statt mit meinem Auto mit dem Kleinwagen meiner Mutter unterwegs bin. Da wirste echt zum Freiwild und nur noch gemobbt.

Tja, und mit dem Vorfahrt nehmen, das ist für mich schon normal, das ich da als Radfahrer zurückstecken muß. Hatte auch schon das Pech, in soner Situation vom Rad geholt zu werden, weil der Fahrer gar nicht erst geguckt hat :eek:
Hat mich meinen 10 Jahre alten Stahlrahmen und das Hinterrad gekostet :mad:

MfG, Seb
 
Zum Thema fehlender Sicherheitsabstand:
Da würde ich mich nicht so hilflos fühlen... Wenn man zu wenig Sicherheitsabstand auf der Autobahn hat, ist's auch nicht erst dann verboten, wenn etwas passiert, sondern der ist generell einzuhalten... Sicherheitsabstand gilt aber nicht nur nach vorne, sondern auch zur Seite...

Z.B. auf die Schnelle gefunden zum Thema Überholen:
>>
Aufgrund der unklaren Rechtslage und der jahrelangen Übung begehen Autofahrer bis zu sechs Verstöße gegen die Vorschriften des § 5 StVO (in Klammern Höhe des Bußgeldes/ "Punkte"):

* Radfahrer gefährden beim Überholen (250 DM/ 4 Punkte/ 1 Monat Fahrverbot)
* Behindern des Gegenverkehrs auf schmalen Straßen selbst wenn zu dicht überholt wird (100 DM/ 3 Punkte)
* überholt wird praktisch immer bei "unklarer Verkehrslage", denn im Innerortsverkehr kann zu viel plötzlich passieren, um sich zusätzlich noch auf den Überholvorgang konzentrieren zu können (100 DM/ 3 Punkte)
* Behindern der überholten Radfahrer durch zu frühes wieder rechts einordnen ("schneiden"), um dem Gegenverkehr auszuweichen
* Ankündigen des Überholens erfolgt nicht "rechtzeitig und deutlich", im Regelfall gar nicht, da der Autofahrer ja innerhalb der Fahrspur bleibt
* Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung insbesondere in Tempo 30-Straßen, da der Überholende wesentlich schneller als der Überholte fahren muss.
<<
Es handelt sich ja hier nicht um das Überholen eine Radfahrers, sondern eines Verkehrsteilnehmers! Und da sieht die STVO und der Bußgeldkatalog so ein paar Dinge vor!
Und wenn man dann noch zu zweit "überholt" wurde, läßt sich das recht problemlos zeugenmäßig lösen. Hupen ist allerdings außerorts zum ankündigen des Überholvorgangs zulässig, auch, wenn es oft anders gemeint ist:mad:

Der Nikolauzi
 
Prof. Knape ist zur Zeit mein Chef.


Mit Wahrnehmung meinte ich, daß ein LKW-Fahrer, der nicht selbst radfährt, keinerlei Gefühl dafür hat, was ein Überholvorgang bei 50cm für den Radler bedeutet. Ich will die Jungs ja nicht in Schutz nehmen, aber Vorsatz ist doch ein starker Vorwurf.
Mir wären die auf die Fahrstreifen aufgemalten Radfahrstreifen auch am liebsten, weil man da am besten gesehen wird. Über die Jahre habe ich mir in der Stadt eine offensiven, aber keinesfalls aggressiven Fahrstil angewöhnt, so daß die Autofahrer mich sehen und wissen, woran sie sind.
K.
 
Kleiner Nachtrag zum Thema Überholen:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_05.php

Da steht z.B:
23 Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30 €

Sicherheitsabstand zu Radfahrern wird durch die Rechtssprechung zwischen 1m und mehr eingestuft (je nach Geschwindigkeit). Also darf sich ein Autofahrer nicht verschätzen...
Man hat damit schon die Möglichkeiten, 'erzieherisch' zu wirken...
Oder einfach, wie sehr nett in einem ADFC Artikel beschrieben, die Luftpumpe raushalten. Da besteht akute Gefahr für KFZlers Lack;) Da wird Abstand gehalten.
Ging mir z.B. in OF und MZ schon öfters ähnlich: Bei Autofahrern nie das Gefühl aufkommen lassen, daß da ein Radfahrer fährt, sondern ein gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer, dabei aber immer den Verstand eingeschaltet lassen...

Der Nikolauzi
 
die Theorie ist die eine Seite, dort sieht alles gut und rund aus. Aber ein LKW-Fahrer, der selbst nicht radelt, der schaut da oben aus seinem Führerhaus und sieht den Radler mal eben auf der Straße, aber ist sicher kaum in der Lage, den Seitenabstand vernünftig einzuschätzen. Deswegen fahre ich auch und gerade an engeren Stellen recht weit in der Mitte, so daß der Autofahrer in jedem Falle überholen muß und sich von dem Gedanken, "mal eben so vorbeizurutschen", verabschieden kann. ( ich bin auch schon mal 4km vor einem Linienbus geradelt, der nicht vorbeikam, der hat das aber akzeptiert, kein Hupen!)
Mit den schönen Mittel der Luftpumpe wäre ich schon wieder vorsichtig, da dann ja eine Beschädigung am Auto eintreten kann. eine quergehaltene Luftpumpe gehört aber nicht an ein Bike, somit kann da von Vorsatz gesprochen werden, also gerät man da schnell in den Bereich des Strafverfahrens---Stichwort"Sachbeschädigung".
K.
 
Ja, an die LKW kann ich mich noch gut errinnern, als ich seinerzeit nach Fulda in die Schule geradelt bin.
Jedesmal wenn so ein "Palettenlaster" aus Poppenhausen vorbei war hatte ich fast 50 Sachen auf dem Tacho - und das mit einem normalen bleischweren 3-Gang-Rad.

Zum Thema Luftpumpe o.ä.:
OK, wenn ich das Ding in der Hand halte, ist es Sachbeschädigung, weil ich die Lage vorsätzlich beeinflussen kann.

Was aber ist mir "Gepäck"?
Wenn ich beispielsweise einen 1m langen Gegenstand unkorrekterweise quer auf dem Gepäckträger transportiere und ein Auto zerkratzt sich beim zu dichten Vorbeifahren die Seite, so ist der Autofahrer doch selbst schuld oder?

Gruß
Raymund
 
karsten reincke schrieb:
Mit den schönen Mittel der Luftpumpe wäre ich schon wieder vorsichtig, da dann ja eine Beschädigung am Auto eintreten kann. eine quergehaltene Luftpumpe gehört aber nicht an ein Bike, somit kann da von Vorsatz gesprochen werden, also gerät man da schnell in den Bereich des Strafverfahrens---Stichwort"Sachbeschädigung".
K.
Wieso ist das Sachbeschädigung? Mein Fahrzeug ist halt so breit, ähnlich, wie die Abstandshalter am Gepächträger, damals mal. Es ist 'Zuladung' und verbreitert mein Fahrzeug nicht über das zulässige Maß hinaus. Fährt ein Fahrzeug dagegen, muß der Fahrer erst nachweisen, daß er genügend Sicherheitsabstand eingehalten hat...

Insofern spricht rechtlich nichts dagegen. Anders wäre es, wenn ich damit nach dem Auto schlagen würde oder einen Metallwinkel daran befestige;)

Oder ganz aktuell einfach eine Deutschlandfahne an den Lenker:lol:

Der Nikolauzi
 
wie weiter oben schon mal erwähnt (von Raymund), ist eine auf dem eventuell vorhandenen Gepäckträger quer befestigte Luftpumpe nicht das Problem, das wäre dann eine möglicherweise unkorrekte Ladung, auf die sich ein Überholer einstellen müßte. Aber eine Luftpumpe in der Hand? da wird es dann haarig.......
K.
 
karsten reincke schrieb:
wie weiter oben schon mal erwähnt (von Raymund), ist eine auf dem eventuell vorhandenen Gepäckträger quer befestigte Luftpumpe nicht das Problem, das wäre dann eine möglicherweise unkorrekte Ladung, auf die sich ein Überholer einstellen müßte. Aber eine Luftpumpe in der Hand? da wird es dann haarig.......
K.
Luftpumpe natürlich am Lenker und Hand am Lenker, so quasi als Schw...äh...Lenkerverlängerung;) Aber so festhalten, daß ein Kontakt nicht zum Verreißen führt!

Auf dem Gepäckträger darf man auch sehr breite Sachen transportieren, steht irgendwo in der STVO, was die max. Breite ist... Bin gerade zu faul...
Im Zweifelsfall halt ein oranges Fähnchen dran:lol:

Der Nikolauzi
 
Oder einen Anhänger ans Rad hängen. Da wird dann schon eher Abstand gehalten, vorallem wenn es ein Kindermobil ist.

Ich seh in den Überholvorgängen weniger eine Nötigung, sondern eher eine Gefährdung. Vorallem wenn Autofahrer meinen sie müssten mit 80 km/h an einem mit 10 cm vorbeifahren, dass einem die Ohren schlappern. Sowas ist grob fahrlässig. Die Huperei find ich ausserorts sogar gut, wobei ich sagen muss, die LKW-Fahrer passen mehr auf als die Autofahrer, welche ihre Abmessungen des Autos anscheinend weniger kennen.
Bei http://www.med.uni-magdeburg.de/~maercker/NoRadweg.htm steht zudem, dass "die Benutzungspflicht gilt i.a. nur für "Standard-Fahrräder" ohne Anhänger".
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich von der Polizei angehalten werde, wegen Nichtbenutzung des Radweges, obwohl dieser nicht straßenbegleitend, benutzbar und/oder zumutbar ist? Angenommen der Polizist sieht das nicht so, wie muss ich dann vorgehen?
Ich wurde erst neulich angehalten und hab dann zahlen müssen. War dummerweise noch nen linksseitiger Radweg der mal ausnahmsweise beschildert war. Die Aussage, dass die Autos von den Supermärkten auf den Radweg schiessen, war ihm mehr oder weniger egal. Naja er wollte halt das Fussballspiel anschauen und war halt ein wenig sauer, dass er arbeiten musste :-( Bin sowieso noch billig weggekommen. Hätte eine Anzeige wegen der Personalausweispflicht auch noch fast bekommen. Perso abgelaufen und Reisepass zu Hause.
 
torock schrieb:
Naja er wollte halt das Fussballspiel anschauen und war halt ein wenig sauer, dass er arbeiten musste


Hat er Dir das gesagt oder vermutest Du das? Eventuell hat er nur das getan, wofür er bezahlt wird?

Vieleicht warst Du an dem Tag der 23., der ne (fadenscheinige) Erklärung für sein falsches Verkehrsverhalten präsentierte?
(Ich kenne ja meine Ausreden, die würde ich mir selbst auch nicht den ganzen Tag anhören wollen:lol: ).

Bei uns gab es zu dem Thema Radwegebenutzungspflicht/Unzumutbarkeit ne Verkehrsbegehung mit Ordnungsamt, Polizei, Bürgermeister e.t.c.
Da wurden abschließend alle Straßen festgelegt und benannt, die aufgrund schlechter Fahrbahnverhältnisse o.ä nicht mehr zumutbar waren/sind.
Die braucht man daher nicht benutzen, egal was der Schutzmann sagt...

gruß
 
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