ach, das tut ja mal richtig gut.................
k.
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karsten reincke schrieb:...wenn der radweg nicht befahrbar ist, dann darfst du auf der straße fahren, aber nicht auf dem fußweg!!!!...
*mindestens* 100 cm sind ein Anhaltspunkt. Mir wär das auch zu wenig (weshalb die meisten Radwege für mich nicht benutzbar sindkarsten reincke schrieb:dazu gleich folgende frage oder einwand: ist der einzuhaltende seitenabstand zu parkenden fahrzeugen tatsächlich nur(!) 80-100cm? wir haben hier auch schon dienstliche fortbildungen zum thema radfahren gemacht, und da wurde immer von 150cm gesprochen, weil nur dann ein unfall durch sich unverhofft öffnende autotüren vermieden werden. ein kollege sprach sogar von einem verfahren, bei dem einem radler eine kleine teilschuld zugesprochen wurde, weil er angeblich zu dicht neben den geparkten autos fuhr.
hab hier mal eins:karsten reincke schrieb:quellen dazu konne er aber leider nicht nennen.
Wieso sollten sie das nicht gerne lesen wollen, wenn Du ein Verhalten propagierst, das die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht? Vgl. auch http://bernd.sluka.de/Radfahren/10Gebote.html#5karsten reincke schrieb:auch wenn das meine nichtradelnden kollegen vielleicht nicht gerne lesen, aber ich fahre immer recht weit entfernt von den geparkten autos, weil dadurch viele autofahrer mich bewußt überholen müssen und nicht denken, daß sie vielleicht an mir vorbeirutschen können.
Nö, zum Glück kein Lehrerfatboy schrieb:Ist Dir soviel Klugschei55erei denn zumindest ein wenig unangenehm, oder bist Du Lehrer von Beruf?![]()
Was Du in 20 sec im Gespräch nicht hinbekommst schaffst auch in 20 min nicht, die Zeit kannst Dir sparen.fatboy schrieb:Man kann doch nicht ernsthaft bei ner Kontrolle die Grünen 20 min lang vollfusseln und dann noch so nen gescheiten Brief hinterherschicken, nur weil zwei Beamte keinen Plan haben...
karsten reincke schrieb:@ armin--- vielen dank für die quelle! genau das urteil war es, über das wir lange diskutiert haben. es gibt gleich noch eine frage von mir, wie denkst du über folgende frage: kreisverkehr mit baulich extra angelegten radwegen, ohne ampeln. wenn ein auto aus dem kreisverkehr ausfährt und ein radfahrer weiter dem kreis folgt, wer hat da vorfahrt?
k.
Kommt darauf an, vgl. VwV zu StVO § 9a Kreisverkehr:karsten reincke schrieb:frage: kreisverkehr mit baulich extra angelegten radwegen, ohne ampeln. wenn ein auto aus dem kreisverkehr ausfährt und ein radfahrer weiter dem kreis folgt, wer hat da vorfahrt?
Siehe oben. Ansonsten sind abweichende Vorfahrtsregelungen auf Radwegen mit Nachrang exklusiv für Radfahrer zwischenzeitlich die übliche Vorgehensweise der StVBs, um bei den häufigen, prinzipbedingten Rad_weg!-Abbiegeunfällen den Schwarzen Peter alleine den Radfahrern aufs Auge zu drücken. Was in der StVO bzw. den VwVs zur StVO steht ist den Verantwortlichen dabei i.d.R. vollkommen egal. Schließlich haben sie (nicht nur) aus den Unfallzahlen mit/ohne Radverkehrtführung an Kreisverkehren "gelernt":Eddie L. schrieb:ich glaub bei mir ume Ecke gibt es einen Kreisverkehr der Dir als die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr kreuzenden Radfahrer locker mal per Gebotsschild "Vorfahrt achten" aufdrückt.