Rechtliche Handhabe (polizeikontrollen)?

Hi,

auf Grund von einem Vorfall den kompletten Berufsstand der Polizei zu verteufeln find ich nicht so helle. Auch hinter der Uniform steht immer ein Mensch und wie überall gibt es immer solche und solche. Auch sollte noch bedacht werden:

Wie man in den Wald reinschreit, so schallt es auch zurück.



Disclaimer: Ich bin kein Polizist, hab aber drei Jahre als extern für die Polizei in Niedersachsen gearbeitet und dort war wirklich nur ein verschwindend geringer Teil nicht ok.

Servus
Klaus
 
Aye!

's is mal wieder so weit!
irgendwie hab ich's jahrelang klarbekommen und jetzt geht nix mehr....

wie auch immer, am donnerstag bin ich wieder mal in richtung schule unterwegs gewesen und mir bricht nach ca. 600m schon wieder ein speiche raus bzw. besser gesagt der nippel reißt #PLOINK# und ich denk: nee, nich schon wieder (xte mal/10te! diesen winter)

....also bremsen lockergestellt,weitergefahren und komm natürlich prompt in der Stadt in eine Verkehrskontrolle...bin dazu noch auf'm fußweg unterwegs gewesen, weil die radwege einfach mal miserabel, wenn überhaupt geräumt sind...10euro und dann fängt der coole typ mit der noch viel cooleren sonnenbrille :cool: von der Fahrradstaffel an, um mein rad rumzuschleichen...

klopft mal hier und zieht mal dort-> linke bremse: kopfnicken:daumen: rechte
Bremse: daumen runter (knapp bis zum giff):(

-> mängelschein ausgefüllt (ewige diskussion über reflektoren in den reifenwänden und an sportpedalen...) und mit meim Lischt isser auch nicht einverstanden (hattte nur die rückleuchte mit mir geführt und ihm war's zu dunkel draußen-> kleiner tipp: :cool: absetzen!!!!)

....na ja und dann sollt ich mein rad auf der wache vorzeigen und ich denk mir Huuiii wird das wieder 'nen Mordsgaudi mit der wiegerei :lol: aber nix da, ich mein rad in ordnung gebracht (zum 10ten mal in 8 wochen reifen/schlauch runter, alten nippel mit zange runtergemurkst, neuen eingesetzt und wieder mit ca. 25 funktionierenden speichen zumindest versucht zu zentrieren ....soviel zum thema leichbau am alltagsrad)

...und wie ich so in die wache reinschneie am folgetag seh ich schon den zuständigen Beamten und der zieht ein sehr grimmiges gesicht...dachte schon pech gehabt...aber neee, er kommt mit raus wirft ein blick auf das rad (klingel ist mal wieder das wichtigste) und zieht noch nicht mal an meiner ehrgeizig eingestellten bremse...und das war's_echt traurig:heul:

und jetzt warte ich auf die "rechnung" und bin mir noch nicht sicher, ob ich widerspruch wg. der fahrradwegsache einlege...für alle die aus Pdm. kommen: unter der fachhochschule richtung Platz d. Einheit -> überdacht vom gebäude -> trockener weg und daher ideal im winter zu benutzen (ca. 5-6m breit)
...wenn jemensch ahnung von den eigentumsverhältnissen hat, dann bitte ich um Aufklärung, da ich mich auf eben diese beziehen wollte
ansonsten ist die beschilderung nicht sehr klar und der radweg entspricht nicht den erfordernissen (bringt au net viel, weil der wg. dem schild trotzdem benutzungpflichtig ist und bis die weggeklagt ist...na guten morgen)

in der hoffnung, euch grandios unterhalten zu haben:lol: .......
 
begib dich, was radwege betrifft, nicht aufs glatteis :))))
wenn der radweg nicht befahrbar ist, dann darfst du auf der straße fahren, aber nicht auf dem fußweg!!!! das gilt auch für benutzungspflichtige radwege, wenn diese nicht geräumt sind, oder da das ganze granulat raufgefegt wurde usw.
k.
 
Irgendwie kriege ich die Kriese, wenn ich mir den Thread durchlese.:wut:
Da war ich froh endlich mal optisch akzeptable Speichenreflektoren gefunden (diese weissen Sticks) und jetzt erfahre ich das die zwar für meine Sicherheit was bringen aber an der Verkehrsunsicherheit von meinem Rad gar nichts verändern. Meine schöne Akkufunzel ist verboten, Pedalreflektoren werde ich mir an das PDM 959 auch ned bauen ... zumindest werde ich diese Plastikdinger, die mir eine Klickvorrichtung rauben auch nicht antun. Ausserdem glaube ich, das Pedalreflektoren an einem MTB nur teilweise Sinn machen. Ein mal richtig in den Matsch und davon sieht man eh nicht mehr viel. Und wenn man einen Absatz am Schuh hat der den Reflektor verdeckt bringt er auch nüx.

Wenn ich meine beiden MTBs auf StVZO-Standart bringen will und sie dadruch nicht hässlich und technicht deutlich schlechter werden sollen muss ich 400 oi investieren für Nabendynamos, reflektierende Felgen und Beleuchtungsanlage.

Fazit: Es ist erheblich billiger sich x mal erwischen zu lassen ... zumal ich glaube, das eh die meisten Polizisten ein Fahrrad mit den einzigen Mängeln, das sie 2-3 kg zu schwer sind und nicht zugelassenen Speichenreflektoren haben und fehlenden Pedalreflektoren noch als fahrtauglich einstufen.
 
speichenreflektoren sind leider vorgeschrieben, aber wenn meine kollegen oder ich kontrollieren, reichen uns die weißen sticks...............
pedalreflektoren sind auch ein rechtlich unsicheres gebiet---wenn die schuhe reflektoren an der ferse haben, und diese schuhe sind eingeklickt, sind die schuhe dann mit dem rad verbunden und erfüllen die auflage" pedalreflektoren"????
zumindest, was die firma "schwalbe" betrifft, gibt es einige reifen mit reflektorstreifen an der seite, diese streifen sind wirklich sichtbar im dunklen.
zum thema "lampen" gibt es sicher hunderte von postings, das thema ist ebenso lang ausgewalzt wie unbefriedigend. mir reicht es, wenn überhaupt licht am rad ist, mir sind schwarz gekleidete radler, die unbeleuchtet zu dritt nebeneinander radeln, ein greuel.
aber dazu wurde viel gepostet und eigentlich wiederholt sich alles.
k.
 
Ich habe mir vor einiger Zeit mal die Mühe gemacht, herauszusuchen, was ein Rad haben muss und was nicht.

Dabei fiel mir auf, das ein Rad eine Batteriebeleuchtung haben kann, aber das eine "Dynamo-Beleuchtung" zusätzlich mit angebracht sein muss...

Okay, aus Gewichtsgründen o.ä. darf ich mit Akkuleuchten fahren, aber nur, wenn ich auch "normale" dranhabe? Hallo-gehts noch?
 
Bei den Reifen ist leider das Problem, das es nur die Maraton Reifen sind ... bzw. Kenda hat auch noch welche, aber das sind auch nur schach profilierte. Wenn man aber mal richtige Geländereifen (z.B. Nobby Nic, Mythos, ...) haben will gibts keine mit Reflektorstreifen oder habe ich da welche übersehen?

Reflektierende Schuhe sind ein interessanter Gedanke, werde ich beim nächsten Schuhkauf mit bedenken, für die eigene Sicherheit bringts schon was allerdings würde man damit aus zwei Gesichtspunkten auch neben der StVZO liegen ... erstens habe ich keine mit gelben Reflektoren gefunden, ausserdem steht in dem §67 (6) das die nach vorne und hinten wirken sollen ... oder liege ich da falsch?

Und wo ich schon beim Fragen bin, was ist ein: "mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler" ... roter Rückstrahler ok ... aber ab wann ist der groß und viel interessanter: was ist bedeutet das "Z" ?!?
 
:eek: Also wenn das jetzt schon soweit ist, dass ich mit meinem ca. 14 Kilo Bike nicht mal mehr mit Batterielicht fahren darf verkauf ich mein Fahrrad und kauf mir dieses Rad
Fahrrad_1_frei_72dpi.gif
 
Irgendwie argumentieren hier manche wie die Milchmädchen.
Wenn ich ein Sportgerät habe, darf ich es nur unter bestimmten Bedingungen im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.
Oder fährt Michael Schumacher mit seinem F1 Boliden auf der Straße zum Einkaufen?
Und wer sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, sollte sich an die Regeln halten. Dazu gehören auch die technischen Voraussetzungen, die ein Fahrzeug erfüllen muss.
Aus eigenem Interesse sollte man doch dafür sorgen, daß man rechtzeitig gesehen wird. Ob die Lampen und Reflektoren streng nach Norm sind oder evtl. sogar besser ist einem Polizisten egal, dem ist alles lieber, als einen zermatschen Fahrradfahrer aufzuklauben.

Gruß
Raymund
 
karsten reincke schrieb:
...wenn der radweg nicht befahrbar ist, dann darfst du auf der straße fahren, aber nicht auf dem fußweg!!!!...

das wollte ich einem PKW-Fahrer im Winter auch klar machen. Nachdem er mich ein zweites mal, (absichtlich!!!) so dicht überholt hat, (Heinrich-Mann-Allee in Potsdam ;) ) dass ich seine Spiegel schon fast an der Hand spürte, tauschte ich "freundliche" Gesten, in Form von Handzeichen mit ihm aus. Nach dem dritten mal Überholen, (es stehen auf dieser Straße im Abstand von ca. 400 - 600m Ampeln, die so günstig miteinander verschaltet sind, dass es bei etwas schnellerer Fahrt ohne weiteres möglich ist, mit den PKWs an der nächsten roten Ampel zu stehen) bin ich ausgewichen (nein ich habe hinten keine Augen). Ich bin an der nächsten Ampel auf die linke Seite seines Autos gefahren und habe mit der flachen Hand gegen seine Scheibe gehauen. Er hat sich sichtlich erschrocken. Ich bog links ab, er musste den Gegenverkehr beachten und folgte mir wenig später. Er raste mir hinterher und wollte mich vom Fahrrad zerren, um der Sache (zugegebener Weise feige zu entgehen und um ihn auszulachen), durch einen Weg gefahren der durch Poller für Autos gesperrt ist. Er brüllte mir noch nette Sachen hinterher. Aber war mir dann auch egal.

So viel zu netten PKW Fahrern in Potsdam.

Zur den Herren in Grün/Weiß: bin aus einem Tanztempel gekommen, hinten Licht, vorn zwar an angeklickt an den Lenker, aber nicht an, ja ich weiß selber schuld, geb ich ja zu. Es kommt wie es kommen muss, ein Streifenwagen kommt mir entgegen!, dass Blaulicht und nur das geht an. Nach weiteren 40 m Fahrweg auf meiner Seite, ertöhnt mit sehr durchdringen Stimme, Sofort anhalten! (da haben sie aber schnell umgedreht, dachte ich mir so) Was ich eh machen musste, da sie genau auf dem Radweg in der nächsten Seitenstraße hielten. Die erste Frage war: "Ob ich es eilig hätte?" (es war ca. 4 Uhr! wo wollte ich da wohl hin?) Na ja dann hat er sich vorgestellt, fragte nach ob ich den Alkohol im Laufe des Abends zu mir genommen hätte? (ätte ich noch Geld gehabt, hätte ich den Ort der Musik nicht verlassen) Na ja dann musste ich noch pusten, 1,01. Ich habe schon meine Führerschein verschwinden gesehen. Aber nein, er antwortete mir auf meine Frage nach der Obergrenze mit 1,6. Also gut in der Hinsicht noch mal Glück gehabt. Dann solle ich ihm eine plausible Ausrede für die nicht eingeschaltete Vorderlampe geben, dass konnte ich natürlich nicht. Er fragte mich ob ich mit 10 EUR Verwarngeld einverstanden wäre, stellte den Schein aus und wünschte mir, grübelnd über meinen etwas längeren Heimweg, (stellte er wahrscheinlich in Frage, ob ich diesen noch fahren würde), nach einem Blick auf meinen im Ausweis eingetragenen Wohnort, noch eine schöne Nacht.

Sonst hatte ich in Potsdam (bis jetzt) wenig Ärger mit den Ordnungshütern. Die Fahrradcops habe ich (noch) nicht in Aktion gesehen, aber sollen fit sein und haben gutes Material unterm Hintern.

frenkhenk
 
das ist ein extremes problem, die tatsache, daß fast kein autofahrer den unterschied zwischen benutzungsPFLICHTIGEN ( blaues schild) und sonst vorhandenen radwegen kennt. aber da ist mir auch noch nichts eingefallen, was ich da dienstlich machen kann. einmal ist es mir ähnlich ergangen, als ich mit dem rad unterwegs war, auch da kam es zu einer verbalen auseinandersetzung, allerdings habe ich mich dann geoutet, und die auseinandersetzung nahm dann einen sachlichen verlauf( glück gehabt...).
k.
 
Hi,

also zu schlechten Radwegen: Ich wechsle generell bei schlechten Radwegen auf die Straße. Autofahrer die mich schneiden oder blöd anmachen (derbe beschimpfen) werden von mir angezeigt - wenn ich so schnell bin und die Nr. notieren kann. Ist bis jetzt allerdings erst zweimal passiert.
Vor allem im Winter ist das befahren von Radwegen eine Qual, da sie zu allerletzt geräumt werden. Bin da mal in eine Kontrolle gekommen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich den Radweg benutzen müsste - von dem Beamten. Auf meine Bitte er möchte bitte mit meinem Rad 10m auf dem Radweg fahren antwortete er: nö, ist mir zu gefährlich??? Ehrlich passiert!!! Der Beamte wusste auch nicht, dass der Radfahrer bei unzumutbarem Radweg auf die Straße wechseln darf. Die 11kg Regel kannte er auch nicht wirklich und auf die Bemerkung, dass ein Cyclocrossrad ein Rennrad mit Geländereifen ist reagierte er absolut verstört. Er wollte mir dann eine Rechnung erstellen. Ich habe dann geantwortet er möge mir bitte seinen Namen, die Dienststelle und seine Polizeinummer (oder wie das auch immer heißt) sagen. Er tats nicht und ließ mich ziehen???

Allerdings habe ich bis auf diese Ausnahmen nur gute Erfahrungen mit Polizisten gemacht. Bin halt auch immer scheißfreundlich bei einer Kontrolle. :))) Das hilft. Erst mal freundlich sein, nicht diskutieren und die meisten Polizisten sind deine Freunde. So ist es nunmal.

Das beste aber war, wo ich in der Nacht mit dem Singlespeeder und Lupine am Kopf in eine Kontrolle kam. Das war cool.
1. Rad unter 10kg incl. Pedale
2. Superhelles Licht da Xenon (allerdings der Fokus 1m vor Vorderrad in den Boden gestellt, dass sich niemand blendet!!!)
3. Superhelles Rücklicht

Beim Blick auf das Rad war den Polizisten nämlich nicht klar, dass es Singlespeeder überhaupt gibt. Zitat "wo ist denn da bitte die Schaltung???".
Dann natürlich der Hinweis, keine Reflektoren, Vorderradlampe am Rad und keine Schutzbleche. Ich konterte dann mit 11kg Rennradregel - setzte den Singlespeeder auch in Rennen ein! :))
Beim Licht erklärte ich Ihnen, dass ich im Wald leider mit einer Batterielampe nix sehe und ob Ihnen meine Lampe zu dunkel sei.
Auf die Frage was das für eine Lampe ist, habe ich IHNEN die STVZO erklärt und mich auch gleich geoutet, dass ich ein falsches Licht habe. Der Vortrag dauerte gute 20 Minuten über Akku oder nicht, Nabendynamo...
Mir wurde für die ausführliche Erklärung gedankt und ich durfte mit einer mündlichen Verwarnung versehen weiterfahren. Ist wirklich so passiert und ich fands irre lustig und gut, dass die Beamten meinem Vortrag so lauschten.


MFG

Wast
 
Gegen besagte Autofahrer hilft nur ein dickes Fell - also freundlich zurückwinken oder ignorieren, nicht weiter herausfordern (also an der nächsten Ampel dahinter bleiben usw.) und in harten Fällen eine Anzeige.

Polizisten haben erst einmal immer Recht und ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Diskussionen vor Ort führen i.d.R. zu nichts oder bringen Ärger ein (vorläufige Festnahme zur Ermittlung der Personalien usw.). Man kann aber z.B. mit einem freundlichen Brief an die Dienststelle eine Fortbildung "Verkehrsrecht für Radfahrer" anregen ;):


Sehr geehrte/r...

unter Bezugnahme auf unser Gespräch am ... zur Radwegbenutzung an der ... Straße möchte ich Ihnen anbei, wie versprochen, einige Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung zum Thema Radwegbenutzungspflicht im Winter zur Kenntnis bringen.

Zunächst möchte ich einen Brief des Polizeipräsidiums München erwähnen, der vor kurzem im Internet zitiert wurde:

"... von dem grundsätzlichen Benutzungsgebot benutzungspflichtiger Radwege sind Radfahrer dann befreit, wenn die Benutzung wegen der zuständlichen Beschaffenheit (tiefer Schnee, Eis, Löcher) unzumutbar ist. Radfahrer müssen dann auf den Seitenstreifen oder auf die Fahrbahn ausweichen. Unzumutbarkeit kann z.B. auch vorliegen bei der Benutzung eines Radwegs mit einer für den vorhandenen Radweg zu breiten Fahrradrikscha oder anderen mehrspurigen Fahrrädern (vgl. Hentschel Straßenverkehrsrecht, Beck Verlag 38. Auflage, Rz. 67 und 67a zu § 2 StVO).

"Etwas Schnee" reicht jedoch für die Annahme der Unzumutbarkeit noch nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf VD 1992, 185). Eine Unzumutbarkeit ergibt sich nicht bereits aus den allgemeinen Gefahren und Widrigkeiten, die die Benutzung des Radwegs gegenüber der Fahrbahnbenutzung mit sich bringen kann (vgl. VG Berlin in Straßenverkehrsentscheidungen StVO, Beck Verlag, § 46 Nr. 10)."

Da am fraglichen Tag der Radweg an der ... Straße von ... bis ... weitgehend vereist und darüber hinaus – wie ich Ihnen am Beispiel einer Eisplatte an der Stelle unseres Gespräches zu zeigen versuchte – teilweise in Folge von vereisten Spurrillen für Radler nur unter erhöhter Sturzgefahr zu benutzen war, erachtete ich die Benutzung des Radweges für unzumutbar. Diese Situation herrschte teilweise auch auf dem Stück bis zur ...straße vor, das Sie mich zu benutzen baten.

Abgesehen davon waren sogar die Zufahrten des Radweges an ... und, wie ich mich, nachdem ich eben von ihnen während der Fahrt auf den Radweg hingewiesen worden war, vergewisserte, auch am ... vom Räumdienst zugeschoben und damit nicht passierbar.

Dazu auch noch folgende Urteile:

Ist ein Radweg offensichtlich nicht benutzbar, darf der Radfahrer ausnahmsweise auf der Straße rollen. Nicht benutzbar ist aber sehr eng begrenzt. Der wichtigste Grund: Eis und Schnee. Akzeptiert werden auch Wildwuchs von Bäumen auf der Fahrbahn oder das komplette Zuwachsen von Radwegen. Inlineskater und Kinderwagen gelten nicht als unzumutbare Hindernisse. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat eine weitere Ausnahme so formuliert: Man müsse einen Radweg dann nicht befahren, wenn es nicht gefährlicher sei die Fahrbahn zu benutzen (Aktenzeichen: 3 A 275/02).

und

"Ein Radfahrer kann die Sturzgefahr zumutbarerweise dadurch mindern, dass er entweder vor glatten und gefährlichen Stellen vom Rad steigt und zu Fuß geht, oder aber dadurch, dass er dann erlaubtermaßen den Radweg verlässt und - ggf. - die gestreute bzw. geräumte Fahrbahn benutzt (vgl. BGH BGHR BGB § 839 I 1 Streupflicht 12, Nichtannahmebeschluss vom 20. 10. 1994 - III ZR 60/94)."

Und der BGH urteilte später ohne weitere Diskussion der (angeblich) geänderten Rechtslage (Urteil des BGH vom 09.10.2003 - III ZR 8/03, NZV 2003, 570: "Radfahrer-Sturz auf kombiniertem Fuß- und Radweg" – zu einem Unfall am 17.12.2001):

"Unabhängig davon, dass das Radfahreraufkommen bei schlechtem Winterwetter ohnehin deutlich geringer ist, ist weiter zu bedenken, dass Radfahrer, sofern zwar nicht der Radweg, wohl aber die daneben oder in der Nähe verlaufende Fahrbahn geräumt oder gestreut ist, die Fahrbahn benutzen dürfen (Senatsbeschluss vom 20. 10. 1994 aaO)."


Vor diesem Hintergrund war meine Benutzung der Fahrbahn unter den gegebenen Umständen durchaus berechtigt. Dabei habe ich auch nicht den (zu dieser Zeit ohnehin nur spärlichen) Verkehr behindert, zumal ich ja selbst gleichberechtigter Teil desselben war. Radwege haben ja auch nicht vorrangig den Zweck, die Radfahrer zum besseren Vorankommen der Autos von der Fahrbahn zu verbannen, sondern sollen die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. Ich zitiere dazu aus der VwV zu StVO §2

Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Zu Absatz 4 Satz 2

I. Allgemeines
1. Der Radverkehr muß in der Regel ebenso wie der Kraftfahrzeugverkehr die Fahrbahn benutzen.
Die Anlage von Radwegen kommt im allgemeinen dort in Betracht, wo es die Verkehrssicherheit, die Verkehrsbelastung, die Verkehrsbedeutung der Straße oder der Verkehrsablauf erfordern.
Die Kennzeichnung mit den Zeichen 237, 240, oder 241 begründet für den Radverkehr die Radwegebenutzungspflicht. Sie trennt dann den Fahrzeugverkehr und dient damit dessen Entmischung sowie dem Schutz des Radverkehrs vor den Gefahren des Kraftfahrzeugverkehrs.
[...]

II. Radwegebenutzungspflicht:

"Ist aus Verkehrsicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen
erfüllt sind, vorzunehmen."
[...]
Die schließlich auch folgende Empfehlung für Sie und Ihre Kollegen beinhaltet:

IV. Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen. Vgl. Ziffer IV Nummer 1, zu § 45 Abs. 3.


Nichtsdestotrotz verweist die Internet-Seite “Mehr Sicherheit für Radler“ (http://www.polizei.bayern.de/ppmuc/verkehr/text74.htm) der Münchner Polizei auf vier häufige Gefahrenpunkte im Verkehr für Radfahrer, die alle mit der Benutzung eines Radweges zu tun haben (siehe begefügte Kopie, sowie eine Kopie einer entsprechenden Seite der Berliner Polizei).

Daneben möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen, dass ich mich, nicht wie von Ihnen beschrieben “mitten auf der Fahrbahn”, sondern StVO-konform am rechten Fahrbahnrand gehalten hatte. Laut aktueller Rechtsprechung wird ein Abstand von 80 bis 100cm vom Fahrbahnrand als angemessen betrachtet (neben parkenden Fahrzeugen sogar als Mindestabstand vorgeschrieben).

Da ich in den vergangenen Wochen auch von einigen Ihrer Kollegen auf mein Nichtbenutzen eines entsprechend ausgeschilderten (jedoch witterungsbedingt nicht nutzbaren) Radweges angesprochen worden bin, habe ich mir erlaubt, etwas ausführlicher als ursprünglich beabsichtigt zu werden. Ich würde mich freuen, wenn mein Schreiben die Wahrnehmung der Polizei in Bezug auf Radfahrer und deren Bedürfnisse verbessern hilft.

In diesem Sinne füge ich auch ein Exemplar des Büchleins “Recht für Radfahrer” von Dietmar Kettler bei, das ich Sie bitten möchte auch Ihren Kollegen zugänglich zu machen.

Mit den besten Wünschen und
freundlichen Grüßen verbleibe ich
 
@ armin: ein schöner brief!!
dazu gleich folgende frage oder einwand: ist der einzuhaltende seitenabstand zu parkenden fahrzeugen tatsächlich nur(!) 80-100cm? wir haben hier auch schon dienstliche fortbildungen zum thema radfahren gemacht, und da wurde immer von 150cm gesprochen, weil nur dann ein unfall durch sich unverhofft öffnende autotüren vermieden werden. ein kollege sprach sogar von einem verfahren, bei dem einem radler eine kleine teilschuld zugesprochen wurde, weil er angeblich zu dicht neben den geparkten autos fuhr. quellen dazu konne er aber leider nicht nennen.
auch wenn das meine nichtradelnden kollegen vielleicht nicht gerne lesen, aber ich fahre immer recht weit entfernt von den geparkten autos, weil dadurch viele autofahrer mich bewußt überholen müssen und nicht denken, daß sie vielleicht an mir vorbeirutschen können.
k.
 
@ armin

Ist Dir soviel Klugschei55erei denn zumindest ein wenig unangenehm, oder bist Du Lehrer von Beruf?:)

Man kann doch nicht ernsthaft bei ner Kontrolle die Grünen 20 min lang vollfusseln und dann noch so nen gescheiten Brief hinterherschicken, nur weil zwei Beamte keinen Plan haben...

Der Brief hängt wahrscheinlich (mehrfach kopiert) am schwarzen Brett mit der Überschrift: -Vielen Dank für nichts !-
 
karsten reincke schrieb:
dazu gleich folgende frage oder einwand: ist der einzuhaltende seitenabstand zu parkenden fahrzeugen tatsächlich nur(!) 80-100cm? wir haben hier auch schon dienstliche fortbildungen zum thema radfahren gemacht, und da wurde immer von 150cm gesprochen, weil nur dann ein unfall durch sich unverhofft öffnende autotüren vermieden werden. ein kollege sprach sogar von einem verfahren, bei dem einem radler eine kleine teilschuld zugesprochen wurde, weil er angeblich zu dicht neben den geparkten autos fuhr.
*mindestens* 100 cm sind ein Anhaltspunkt. Mir wär das auch zu wenig (weshalb die meisten Radwege für mich nicht benutzbar sind ;) ). Die 150 cm tauchen oft als Mindestabstand für Autofahrer beim Überholen von Radfahrern auf:
Ein Autofahrer hat beim Überholen eines Radlers mindestens 1,5 Meter Seitenabstand zu halten. Ein Autofahrer hatte einen Radfahrer verklagt, weil dieser beim Überholtwerden einen Schlenker gemacht hatte und der Autofahrer deshalb in den Straßengraben gefahren ist. Bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h hätte er sogar zwei Meter Abstand halten müssen (OLG Hamm, Az. 9 U 66/92).
Quelle: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#seitenabstand



karsten reincke schrieb:
quellen dazu konne er aber leider nicht nennen.
hab hier mal eins:


Andere Beispiele auf http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#seitenabstand



karsten reincke schrieb:
auch wenn das meine nichtradelnden kollegen vielleicht nicht gerne lesen, aber ich fahre immer recht weit entfernt von den geparkten autos, weil dadurch viele autofahrer mich bewußt überholen müssen und nicht denken, daß sie vielleicht an mir vorbeirutschen können.
Wieso sollten sie das nicht gerne lesen wollen, wenn Du ein Verhalten propagierst, das die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht? Vgl. auch http://bernd.sluka.de/Radfahren/10Gebote.html#5
BTW: http://bernd.sluka.de/Radfahren/10Gebote.html solltest Du immer als handout dabeihaben.

Armin
 
fatboy schrieb:
Ist Dir soviel Klugschei55erei denn zumindest ein wenig unangenehm, oder bist Du Lehrer von Beruf?:)
Nö, zum Glück kein Lehrer :)



fatboy schrieb:
Man kann doch nicht ernsthaft bei ner Kontrolle die Grünen 20 min lang vollfusseln und dann noch so nen gescheiten Brief hinterherschicken, nur weil zwei Beamte keinen Plan haben...
Was Du in 20 sec im Gespräch nicht hinbekommst schaffst auch in 20 min nicht, die Zeit kannst Dir sparen.

Jeder versucht sich halt auf seine Weise gegen diesen Rad_weg! Wahnsinn zu wehren.

Armin
 
@ armin--- vielen dank für die quelle! genau das urteil war es, über das wir lange diskutiert haben. es gibt gleich noch eine frage von mir, wie denkst du über folgende frage: kreisverkehr mit baulich extra angelegten radwegen, ohne ampeln. wenn ein auto aus dem kreisverkehr ausfährt und ein radfahrer weiter dem kreis folgt, wer hat da vorfahrt?
k.
 
Hey...

also ich bin zwar nicht Armin, aber ich würde sagen der Radfahrer hat Vorfahrt...
Ich würde es halt so deuten wie bei den Fussgängern, wenn du aus dem Kreisverkehr ausfährst, biegst du ja quasi ab, also hat der dort die Strasse überquerende Fussgänger Vorfahrt... (glaub ich... :)

Grüße
 
karsten reincke schrieb:
@ armin--- vielen dank für die quelle! genau das urteil war es, über das wir lange diskutiert haben. es gibt gleich noch eine frage von mir, wie denkst du über folgende frage: kreisverkehr mit baulich extra angelegten radwegen, ohne ampeln. wenn ein auto aus dem kreisverkehr ausfährt und ein radfahrer weiter dem kreis folgt, wer hat da vorfahrt?
k.

Tach zusammen,

ohne lange recherchiert zu haben, entspricht die o.g. Situation doch ziemlich genau dieser hier:

Radfahrer fährt auf Radweg geradeaus bzw. auf Straße geradeaus (mangels (benutzbarem) Radweg), und Autofahrer überholt ihn auf der Straße und will rechts abbiegen in eine nicht vorfahrsführende Straße (z.B. Nebenstraße).

M.E. muss der Autofahrer dem Radfahrer in beiden Fällen Vorfahrt gewähren in Abhängigkeit von einem ausreichenden Abstand (zur Seite und nach dem Überholvorgang, aber noch vor dem Abbiegevorgang), sodass eine Gefährung des Radfahrers ausgeschlossen werden kann.

VG Martin
 
Mmmh,
ich glaub bei mir ume Ecke gibt es einen Kreisverkehr der Dir als die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr kreuzenden Radfahrer locker mal per Gebotsschild "Vorfahrt achten" aufdrückt.
Jetzt hab ich doch noch nen Anreiz gefunden mich aufs bike zu schwingen und nachzuschauen.
Ich klär das mal ab!
 
karsten reincke schrieb:
frage: kreisverkehr mit baulich extra angelegten radwegen, ohne ampeln. wenn ein auto aus dem kreisverkehr ausfährt und ein radfahrer weiter dem kreis folgt, wer hat da vorfahrt?
Kommt darauf an, vgl. VwV zu StVO § 9a Kreisverkehr:

II. Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr
auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich
angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241). Ist dieser baulich
angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt (Absatzmaß
max. 4-5 m), so sind in den Zufahrten die Zeichen 215
(Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren!) vor der
Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg
von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr
außerhalb bebauter Gebiete, so ist in der Regel für den
Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.



Ohne Z205 "Vorfahrt gewähren!" für den Radfahrer auf dem Radweg gilt demnach für das Auto StVO §9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren:

(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren
lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch
dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung
fahren
.





Eddie L. schrieb:
ich glaub bei mir ume Ecke gibt es einen Kreisverkehr der Dir als die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr kreuzenden Radfahrer locker mal per Gebotsschild "Vorfahrt achten" aufdrückt.
Siehe oben. Ansonsten sind abweichende Vorfahrtsregelungen auf Radwegen mit Nachrang exklusiv für Radfahrer zwischenzeitlich die übliche Vorgehensweise der StVBs, um bei den häufigen, prinzipbedingten Rad_weg!-Abbiegeunfällen den Schwarzen Peter alleine den Radfahrern aufs Auge zu drücken. Was in der StVO bzw. den VwVs zur StVO steht ist den Verantwortlichen dabei i.d.R. vollkommen egal. Schließlich haben sie (nicht nur) aus den Unfallzahlen mit/ohne Radverkehrtführung an Kreisverkehren "gelernt":




Quelle: http://bernd.sluka.de/Radfahren/Vortragsfolien.html


Armin
 
Tach zusammen,

Danke für die Grafiken/Statistiken. :daumen:

Da sieht man es wieder: Teilen sich Auto- und Radfahrer dieselbe Fahrbahn, werden also nicht auf (bestenfalls) nebeneinander führenden Fahrbahn getrennt und dies ggf. mit Sichtbehinderung für beide (z.B. parkende Autos, Bepflanzungen etc.),ist die Unfallgefahr deutlich geringer.

Als Autofahrer weiß ich selber, dass ich einen überholten Radfahrer auf der gemeinsam genutzten Fahrbahn bei der nächsten Abbiegeaktion noch deutlich im Gedächnis habe und vor dem Abbiegen mich vergewissere, wo bzw. im welchem Abstand der Radfahrer sich noch zu mir befindet.

Die gleiche Situation mit geteilter Fahrbahn (separatem Radweg) ist schon deutlich schwieriger, weil der Radfahrer (bestenfalls) erst kurz vor dem Abbiegevorgangs in meinen Sicht- und Reaktionsbereich hineinfährt. Kommen dazu noch Sichtbehinderungen, wird es gefährlich.

Weg mit den Radwegen!:o

VG Martin
 
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