Rechtliche Handhabe (polizeikontrollen)?

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@armin: danke für die interessanten infos über die kreisverkehrsregelung. habe mich noch vor kurzem gefragt, wie die vorfahrtsverhältnisse geregelt sind.


in der tat ist die vorfahrts-situation auf parallel laufenden radwegen manchmal mehr als unklar. die "vorfahrt gewähren"-schilder auf radwegen führen nur zu verwirrungen. autofahrer wissen nicht, dass sie eigentlich vorfahrt haben und halten an. umgekehrt denken manche, sie hätten dann immer beim abbiegen vorfahrt. interessant wird es auch, wenn der radweg über mehrere spuren einer abbiegung führt und nur vor der ersten querung ein "vorfahrt-gewähren"-schild steht. teilweise sind die streifen zum anhalten zu schmal, als dass eine fahrradlänge platz hätte.
 
vielen dank an alle, die sich die mühe machten, da was zu finden. ich werde also demnächst im dienst mal mit meine kollegen darüber reden.
es gibt hier in meiner näheren umgebung einige kreisverkehre, die OHNE zusätzliche schilderregelung auskommen, daher mein interesse. unter anderem werden diese strecken von vielen schulkindern genutzt( auch von meinen!).
k.
 
@ karsten reincke

da du polizist bist wirst du sicher meine fragen beantworten können:
1. wieviel kostet ne rote ampel?
2. gibts bei überfahren von mehreren in serie einen pauschalpreis?
3. was kostet es mich kpl. ohne licht oder reflektoren nachts von der polizei angehalten zu werden?
4. verliere ich den lappen wenn mir die polizei hinterherfärt, ich kopfhörer auf habe und mehrere rote ampeln überfahre?
5. was kostet ein missglückter fluchtversuch?

dies sind keine provokant gestellten fragen sondern nur meine alltäglichen gewohnheiten...

danke für die (hoffentlich aufschlußreiche) antwort!
 
hab noch eine frage, wie ist das mit der fahrradpolizei? die hab ich hier auch schon in touristenmäßig sehr stark frequentierten waldgebieten gesehen, ist das dann auch ein missglückter fluchtversuch wenn man die (erfolglos) abhängt? haben die die normale authorität wie streifenpolizisten auch?
wieso sind die überhaupt im wald?
 
das sind ja schöne angewohnheiten.........
aber im ernst: was die genauen preise sind, müßte ich erst im dienst nachschlagen, werde ich aber beizeiten machen.
fluchtversuch würde ich erstmal unter der rubrik" mißachtung von zeichen und weisungen von polizeibeamten" einordnen, weil einem fluchtversuch ja eine aufforderung zum anhalten vorausgehen muß.
wenn du mehrere verstöße hintereinander begehst, ist es jedesmal ein neuer verstoß, weil du ja vor jeder ampel erneut den entschluß faßt, bei rot zu fahren, das KANN sehr teuer werden.
das fahren ohne licht und ohne jegliche reflektoren ist eine unsitte, die allerdings als EIN verstoß anzusehen wäre. es gibt dafür ein knöllchen und als schmankerl den mängelschein/mängelbericht, der dich auffordert, das fahrrad in einem dann vollständig verkehrssicheren zustand auf einem revier vorzustellen. ( ich schreibe die rahmennummer mit auf, damit auch das richtige bike vorgestellt wird....)bei nichtbeachtung kann das dann zu einem verfahren führen, was schnell soviel geld kostet wie ein bike!
es gilt aber bei all diesen dingen, daß solche verstöße ordnungswidrigkeiten sind, für die das opportunitätsprinzip gilt, der polizeibeamte hat also vor rot einen ermessensspielraum, den er ausreizen kann, demzufolge ist es immer eine frage des tones und des allgemeinen klimas bei so einem gespräch.
ebenso gilt, daß ein irgendwie beleuchtetes bike besser als ein unbeleuchtetes ist, da ist die frage nach den zulassungszeichen erstmal zweitrangig.

was polizisten auf bikes im wald betrifft, die gab es in berlin auch. das sind völlig normale polizeibeamte mit allen rechten und pflichten. hier waren die im sommer im wald, um sich mit umweltdelikten zu beschäftigen, es gab da kollegen, die auch mal jemanden erwischt haben, der einen ölwechsel im trinkwassereinzugsgebiet machte, oder sie konnten jemanden hochziehen, der seine autobatterie im wald ließ. ( naja, kann man halt mal vergessen, so ein teil...)

wie gesagt, die genauen preise könnte ich nachliefern, aber erst in ein,zwei wochen, da ich nach einem dienstunfall mit einem handgelenk in gips nicht mal biken kann....
scheiß wetter, viel zu gut zum zuhausesitzen!!!!
k.
 
vielen dank erstmal für die antwort, was ungefähr wieviel kostet würde mich schon aber interessieren...hier gibt es ziemlich viele rote ampeln...
gute besserung mit deinem handgelenk, sowas ist gerade im frühjahr besonders ärgerlich...

eine letzte frage hätte ich aber doch noch: wie ist das, wenn ich nachts ohne licht einen unfall mit einem auto habe, nehmen wir an ich hätte keine schuld, vorfahrt missachtet oder falsch abgebogen...also, habe ich dann eine teilschuld durch fehlendes licht?

oder: zahlt die versicherung auch wenn man einen unfall verschuldet und einen walkman trägt?

Vielen Dank und nochmal gute Besserung für dein Handgelenk!
 
Rolling Mad Man schrieb:
was ungefähr wieviel kostet würde mich schon aber interessieren...hier gibt es ziemlich viele rote ampeln...
http://bernd.sluka.de/Recht/Bussgeld.html
http://bernd.sluka.de/Recht/punkte.htm
manche Sätze halbieren sich für Radfahrer:
http://www.2rad-koeln.de/BussgeldFahrrad.pdf


"lustig" wirds hier:

Radfahrer müssen eine am Radweg befindliche Radfahrampel beachten, auch wenn sie nicht den Radweg befahren (OLG Köln, Az. Ss 753/86).

Einen Rotlichtverstoß begeht ein Radfahrer, der außerhalb des Radwegs und der durch Rotlicht gesperrten Radfahrerfurt bei Grün für den Fahrbahnverkehr die Kreuzung überquert, da sich der Schutzbereich einer Verkehrsampel für Radfahrer auf die gesamte durch Lichtzeichenanlage gesicherte Kreuzung erstreckt (OLG Celle, Az. 2 Ss Owi 70/84).



Rolling Mad Man schrieb:
wie ist das, wenn ich nachts ohne licht einen unfall mit einem auto habe, nehmen wir an ich hätte keine schuld, vorfahrt missachtet oder falsch abgebogen...also, habe ich dann eine teilschuld durch fehlendes licht?
Kommt auf Umstände, Richter und Rechtsanwalt an - i.d.R. bleibst Du nachts ohne Licht zumindest auf einem Teil Deines Schadens sitzen.



Rolling Mad Man schrieb:
oder: zahlt die versicherung auch wenn man einen unfall verschuldet und einen walkman trägt?
Deine Haftpflichtversicherung bezahlt den von Dir verursachten Schaden.

Zum Radfahren mit Knopf im Ohr siehe StVO §23 und ein paar Überlegungen auf http://www.mystrobl.de/ws/fahrrad/walkm.htm


Armin
 
ausführliche beantwortung!

zum thema versicherung folgendes: wenn die versicherung von grober fahrlässigkeit oder sogar vorsatz ausgeht, dann zahlt sie den von dir angerichteten schaden an den geschädigten, kann sich aber dann das geld wieder von dir zurückholen! das ist eine einzelfallentscheidung, da gibt es auch unterschiedliche urteile.
und vor allem, bei unfällen mit dem fahrrad, welche du selbst verursachst, zahlt deine privathaftpflicht! ich halte deshalb eine privathaftpflicht für recht sinnvoll, da selbst ein kleiner blechschaden an einem auto schon sehr teuer wird, wenn man dann an lackieren usw. denkt.
k.
 
Cool das Du im Forum bist, Karsten!

Ich sehe "euch" leider mit sehr gemischten Gefühlen...
Habe leider nicht so die guten Erfahrungen mit den "Grünen".

Phobie trifft es recht gut.

Allgemein bin ich einer von denen die es generell mit Flucht versuchen.
Aus Prinzip,Angst und Sportlicher Überzeugung.Bin auch sehr erfolgreich darin.
Flucht ist natürlich.

Wie sieht es denn aus mit der Gefährdung durch Verfolgungsjagden??
Also: MTBler flüchtet durch Wald ,weil er verboten durch Wald fährt und klatscht dabei an einen Baum??

(Siehe den armen Hund der bei der Flucht auf die Autobahn gefallen ist- war natürlich hin... :cry: )

Was ist eigentlich damit?

Wie weit gehen eigentlich die Befugnisse des BEWAFFNETEN Beamten
bei der SAFARI?

Was ist bitte wenn:

-Ich mich bei Versuch vom Rad gerissen zu werden zum "draufhalten"entscheide- ich betrachte es also als Angriff und wehre mich ..(20kg/Doppebrücke/Helm/Weste und ca. 20-30 kmh sind ein Argument..)

-Ich mir bei einer "vom Rad-Fisch" Aktion so richtig weh tue ?

-Mein Equippment dabei beschädigt wird
(Mal ganz zu schweigen von der draufhin unvermeidbaren Affekthandlung..)


Danke für deine Antwort!
 
tja, das höre ich öfter, die phobie gegen die polizei!

also draufhalten mit bike und mehr, das wäre ein ernstliches problem, weil der beamte dann bewußt verletzt wird und das dann körperverletzung wird, mit einem dabei benutzten gegenstand gefährliche körperverletzung, und ein fahrrad ist ein gegenstand. es kommt bei der bewertung solcher sachverhalte immer darauf an, warum ich dich anhalten will, ob wegen einer ordnungswidrigkeit oder einer straftat. wenn einer mit nem auto bei einer verkehrskontrolle mit dem auto durchzubrechen versucht, der gefährdet ja nicht nur sich und den beamten, sondern in zuge der weiterfahrt auch andere, wenn der dann mit 130km/h durch die berliner city fährt( eigene erfahrung )
solche sachen kann man bei einem radler sicher ausschließen. das thema waffe ist sehr weit hergeholt, die benutzung der schußwaffe ist abschließend und in sehr engen grenzen geregelt.
wenn du dein equipment beschädigst, dann ist das in dem fall, daß das anhalten durch den polizisten rechtmäßig war, allein dein problem, die affekthandlung wird dann ganz schnell zum" widerstand gegen vollstreckungsbeamte", und da soll es fälle gegeben haben, in denen das sehr unangenehm endete....
hoffe, dir geholfen zu haben.
k.
 
Danke Dir!

Ich werde weiterhin versuchen schneller und besser zu sein..

Habt ja auch ein bisserl was davon und ich habe ja auch bedingt meinen Spass daran.

CU
 


Hast Du Arschhaare geraucht?

Wenn Du auf den Grünen zufährst, kann der das mal ganz locker als Angriff werten, was soll das auch sonst sein. Und dann gibt das wahrscheinlich (und zu Recht) dermaßen den Arsch versohlt, daß die Wanderer im Wald "Hurra" und "Da capo" schreien!

Bei den zuletzt gestellten Fragen kann ich nur den Kopf schütteln. Das Karsten da überhaupt noch antworten mag...

Wenn ihr alle null Rechtskenntnisse besitzt, solltet ihr Euch mal schlaumachen, bevor ihr den Bullen abhaut oder mit Euren Stahlboliden auf sie zuhaltet.
Der Schutzmann an sich hat nämlich bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gerne mal ne Eingriffsermächtigung zur Hand.

Und dann mal extra @ blingbling:

Das, was der Bulle anordnen darf, muß er selbstverständlich auch durchsetzten können. Also wenn Du das nächste mal vom Rad geboxt wirst, heul hier bitte nicht rum...

fatboy
 

Das "Draufhalten" erfüllt den Tatbestand des § 315 b StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html in der Variante "ähnlicher, ebenso gefährlichen Eingriff" und ist eins der schwersten Straßenverkehrsdelikte, die es gibt (maximal Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren). Wenn du vorher "rein zufällig" noch eine andere Straftat begangen hast, etwa Straßenverkehrsgefährung nach § 315 c oder eine Unfallflucht nach § 142, dann wird es richtig teuer: dann beträgt der Strafrahmen nach Abs. 3 Freiheitsstafe von 1 bis zu 10 Jahren und dann in der Regel auch ohne Bewährung. Daher würde ich mir das noch mal überlegen.

Zum Rest verweise ich auf das, was karsten und fatboy geschrieben haben.

Gruss
Tvaellen
(kein "Schnittlauch", aber in ähnlichem Bereich tätig)
 
Ahoi!

Bin ja echt erstaunt, was der fred so für formen angenommen hat..

...ich mein hey ein paar mal hab ich mir auch schon eine Konfrontation bzw. Verfolgungsjagd im stil von "NFS: Hot Pursuit" mit den radlern in grün vorgestellt aber in der Realität...ich weiß nicht, ist ja nicht so, dass ich Streit suche und außerdem achte ich schon drauf, meine Umwelt nicht zu gefährden und Personen verletzen, egal ob polizist oder zivilist...und letztendlich ist es schon ******* einen gesetzeshüter in "Ausübung seiner Pflicht" wegen 10euro mutwillig zu verletzen -> Strafe hin oder her!!

...andererseits find ich es toll was hier zusammengetragen wurde...(mittelteil sehr informativ)
Krass, dass so viele radfahrer exakt dieselben Probleme wie ich haben...was natürlich auch in der Natur der Sache liegt (zum Beispiel die Kopfhöhrersache! zu dem Thema hab ich mir auch schon so meine Gedanken gemacht, aber zu einer richtigen Position/Meinung bin ich nie gekommen!)

->die Sache mit dem am Rand fahren ist auch für mich ein Problem (übrigens auf eben der bereits erwähnten "heinrich-mann -allee") hier habe ich mir auch die 1,50m regel als richtschnur genommen, weil die autofahrer dann wirklich zum überholen gezwungen sind -> die Regel hab ich aus dem Buch "Recht für Radfahrer" vom ADFC/BDR was ich nur weiter empfehlen kann...
 
Huuu, entspannt euch!

Diese Antwort/Erkenntniss hätte es ohne Frage nicht gegeben.

Ich Denke wir habe hier jetzt alle gelernt was dann passiert...

Gut!

Keiner von uns kommt jetzt noch auf dumme Ideen und hat auch eine höhere Sicherheit in dieser
Thematik.

Nochmal ein Tolles Danke an Karsten!

Was Ängste auslösen können bedarf hier meinerseits keiner weiteren Ausführungen, hoffe ich .

Karsten hat da bestimmt schon die Irrsten Sachen gesehen .......

Wers nicht weis-> Mach die Glotze an oder seht aus dem Fenster.(Und habt Angst ?!? )

Cheers.
 
gibts es eigentlich noch diese "Sportgeräte"-Regelung?

Mein Bike hat weder Licht noch Cateyes,
da ich grundsätzlich nicht bei Dunkelheit fahre..

Wird das im Rahmen einer Grün/Weiß-Kontrolle noch aktzeptiert,
oder muss ich dann auch zur "Nachuntersuchung"?

(Vorrausgesetzt die Kontrolle findet bei Tageslicht statt..)
 
sportgeräteregelung gilt bei auf öffentlichem straßenland stattfindenden wettkämpfen, nicht im normalen alltagsbetrieb.
sonst muß bei fahrten immer die beleuchtung mitgeführt werden, auch am tage. bei rennrädern unter 11 kg ansteckleuchten mit zulassung, bei allen anderen rädern dynamobeleuchtung........
wie schon öfter von mir erwähnt: es ist nirgends genau definiert, WAS genau ein rennrad auszeichnet. ich habe mal bei einer kontrolle meinen kollegen erzählt, daß ich mit meinem mtb rennen fahre......
wenn ich mal auf der anderen seite bin und radler kontrolliere, gebe ich mich bei dunkelheit mit licht zufrieden, auch wenn es nicht direkt der stvzo entspricht.
k.
 
wie soll ich denn bei parkenden Autos einen Mindestabstand von einem Meter einhalten?

Bei langen engen straßen blockiere ich so ja die ganze Fahrbahn.

Wie müßte ich mich dann bei Straßenbegleitenden Radwegen(rot) verhalten, die direkt rechts neben den parkenden Autos herlaufen?
Die darf ich dann ja nicht mehr benutzen, obwohl ich sie benutzen muß.


Was bedeutet der "1 Meter Abstand" eigentlich genau? Ein Meter zum ende des Lenkers, oder zum Reifen?

Gehört eigentlich die Fahrbahnrinne noch zur Fahrbahn?


Wenn ich als Radfahrer ein Meter breit bin, und einen Meter abstand zur Fahrbahn halten muß und die Autofahrer einen Meter Abstand zu mir halten müßen kann ich ja gleich mittig fahren, da niemand mehr an mir vorbeikommt.

In Spanien müßen Fahrräder übrigens wie Autos überholt werden, und in Holland haben die Fahrräder immer Vorfahrt.


Das LG Krefeld hat übrigens entschieden, dass in Deutschland Helmpflicht besteht, und jeder Radfahrer der ohne Helm in einen Unfall verwickelt wird automatisch mitschuldig ist.
 
Poisson schrieb:
Das LG Krefeld hat übrigens entschieden, dass in Deutschland Helmpflicht besteht, und jeder Radfahrer der ohne Helm in einen Unfall verwickelt wird automatisch mitschuldig ist.

Das ist jetzt ein verspätetet Aprilscherz, oder? Das ergibt überhaupt keinen Sinn und ich kann mir kein Gericht vorstellen, das so ein pauschales und wenig kausales Urteil fällen würde.
 
Jan Itor schrieb:
Das ist jetzt ein verspätetet Aprilscherz, oder? Das ergibt überhaupt keinen Sinn und ich kann mir kein Gericht vorstellen, das so ein pauschales und wenig kausales Urteil fällen würde.

Leider kein Scherz



Gerichte (bis auf das BVerfG welches über unsere kommissarische Verfassung wacht) dürfen nicht pauschal entscheiden.

Wenn aber z.B. der BGH sagt, dass die oHG X als Gesellschaft verklagt werden kann, wird dies zur h.M., und alle Gerichte schließen sich dierer Auffassung an.
(Bei einem LG gilt das natürlich nur in stark abgeschwächter weise)

Im Vorliegenden Fall wurde ein 11-jähriger der sich in einer Siedlung nicht an die StVO gehalten hatte von einem viel zu schnellen Auto angefahren.
Krefeld entschied, dass er einen Teil der Schäden (Körper UND Fahrrad) selbst tragen muß, da er keinen Helm aufhatte.
 
Kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass mir ein deutsches Gericht Mitschuld bei einem Unfall geben würde, bei dem ein Autofahrer die Vorfahrt missachtet, mich anfährt und mir das Bein bricht, nur weil ich keinen Helm trage.
Deiner ursprünglichen Aussage nach wäre das aber so.
 
Hi,
zu (1): Das übliche Mißverständnis: Du blockierst nicht die Fahrbahn, du nutzt sie! Du bist Straßenverkehr! Also nimm Dir den Platz, den Dir die STVO zugesteht!

zu (2): eine etwas naive Annahme: An einer roten Ampel hat auch ein Radfahrer in Holland keine Vorfahrt...

zu (3): Ist ein Aprilscherz, solange Du kein Aktenzeichen nennst.
Wobei ich gerade das hier gefunden habe:
http://www.autodefekt.de/tip.php?MESSAGEID=4947
Klingt aber seeehr kurios...

Der Nikolauzi

Kurzes Update: Das Urteil ist anscheinend noch nicht rechtskräftig...
 
je weiter du in der mitte deines fahrstreifens fährst, dest mehr sind die autofahrer gezwungen, dich "zu überholen", so schnell vorbeibraten geht dann nicht mehr. also ist diese etwas offensivere fahrweise sicherer für den radler, auch, wenn die autos eventuell nicht an dir vorbeikommen. das ist alles durch die stvo gedeckt! wie oben schon geschrieben: DU BIST VERKEHRSTEILNEHMER UND NIMMST DEN AUTOS KEINE PLATZ WEG!!!!!!
K.
 
@Karsten:
Wo wir hier schon mal dabei sind Infos aus erster Hand zu erfragen:

Gilt das zu enge Vorbeifahren (< 1.5m) eigenlich als Nötigung?
Wenn ja, kostet das dann seit Neuestem auch 250,- Euro?
- Wäre eine Möglichkeit knappe Stadtkassen zu füllen, alleine auf den 200m, die ich jeden Morgen auf der Straße fahre kämen locker 2000,- Euro zusammen.-

Weiss der durchschnittliche Polizist, daß ich 1m Seitenabstand zu stehenden Fahrzeugen halten muss?

Danke und Gruß
Raymund
 
ob der " durchschnittliche" polizist das problem kennt, weiß ich nicht, aber die meisten meiner kollegen kenne das.....
wenn du mit deinem bike nicht den erfordelichen abstand zu den parkenden fahrzeugen hälst, kann es im ungünstigen falle dazu kommen, daß du eine teilschuld bekommst---so geschehen einem radfahrenden kollegen, der von einer sich öffnenden lkw-tür vom bike geholt wurde. der dann aufnehmende beamte erklärte ihm, daß er bei eingehaltenem mindestabstand NICHT gestürzt wäre. es passierte ihm zum glück wenig, keine verletzungen, und bis auf ein gerissenes tachokabel auch keine weiteren schäden, am lkw war nichts kaputt.
nötigung ist es nicht!!!!!
K.
 
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