@ Hannes
..also das mit der missglückten Bremsenreparatur ist schon übel und
dein Versuch zu deinem Recht zu kommen eine großes Lob wert,aber
du solltest auch noch lernen das Recht haben und Recht bekommen
zwei verschiedene Sachen sind.
Denn:
1. bist mit 15J.nur beschränkt geschäftsfähig und somit dürftest du
rein rechtlich nur mit Einwilligung o. Genehmigung deines gesetzlichen
Vertreters(Elternteil) ein Rechtsgeschäft(in dem Fall ein Werkvertrag)
abschließen.(Ausnahme wäre ein z.B.Taschengeldrechtsgeschäft).
2.Ohne eine Rechnung! für einen Werkvertrag kannst du gleich alles
was mit"Recht bekommen zu tun hat vergessen!(Ausnahme:du hättest
einen Zeugen der bestätigen kann das du ein Werkvertrag geschlossen
hast!)
so wie ich das sehe und wie du dein Fall geschildert hast,wärst du nur
auf das "wohlwollen" deines Händlers angewiesen!
Das heißt locker bleiben und die Große Fresse zu Hause bei Mama und Papa
lassen!
![lol2 :lol: :lol:](/forum/styles/legacy/smilies/lol2.gif)
Worte wie Anwalt,Handwerkskammer,Anzeige vergessen!
Wenn du allein die Sache lösen möchtest,ruhig und sachlich mit dem
Händler reden und eine Lösung finden.Mit Verstand und List einen Austausch
der Bremse erzwingen.Wie wärs damit -"die Bremse hat seit der Reparatur
und
Magura Oil zeitweise keine Bremsleistung mehr und es ist gefährlich
mit dieser Bremse bergab!" was meist du wie schnell dein Händler die Bremse
tauscht!da kannst du ganz sicher sein!
Also Vorsicht mit "Recht haben" und immer auf eine Rechnung
bestehen-dann bekommst du Recht!