Der Reiter muss links vom aufgestelltem Schild reiten, alles rechts des Schildes ist kein Reitweg, Punkt. Lt. StVO gilt die Wegeanordnung links oder, bei Schilderbrücken, unterhalb des anordnenden Schildes, Schilder
können "zusätzlich" auch auf der linken Seite aufgestellt werden um eine Hilfestellung zu geben, aber niemals nur links. Dies geschieht in der Regel ja bei mehrspurigen Straßen.
Meine persönliche Meinung? Derjenige, der das Schild dort aufgestellt hat, hat schlicht und ergreifend keine Ahnung. Dies trifft leider (manchmal auch zum Glück) auf viele zu, die Schilder aufstellen. Das 238 müsste zwischen den Wegen stehen. Da es das aber nicht tut, dürfen Reiter diesen "Reitweg" nicht, du als Radfahrer aber durchaus benutzen. Diskutier das mal aus, viel Spaß.
Aber es geht ja hier nur um die Beachtung des Schildes durch Radfahrer, nicht durch Reiter, sonst würde sich
@GoRiding2000 dazu ja auch äußern, passiert aber eben nicht.
Besonders häufig ist fehlerhaftes Aufstellen bei der Beschilderung mit den VZ 208 Vorrang des Gegenverkehrs (rot umrandete weiße Rondelle mit gegenläufigen rotem und schwarzem Pfeil) und VZ 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr (blaues Quadrat mit gegenläufigen weißem und rotem Pfeil) zu sehen. Viele denken anscheinend, wenn man das Zeichen verkehrt herum aufstellt ändert sich der Vorrang in Vorrang gewähren, kann im Falle eines Unfalls teuer werden. Wenn ich ein verkehrt herum aufgestelltes 308 mit einer Engstelle auf meiner Seite habe, dann habe ich laut Beschilderung trotzdem Vorrang. Das ist sicher anders gemeint und bestimmt auch in der verkehrsrechtlichen Anordnung anders beantragt und genehmigt, aber das interessiert halt bei einem Unfall keinen, denn die kenne ich ja als Verkehrsteilnehmer nicht. Auch hier hat das VZ halt nur die Bedeutung die in der StVO dazu nachzulesen ist. Und 308 gibt IMMER Vorrang und 208 nimmt IMMER Vorrang, egal wie herum es hängt.