Nicht-StVZO geblockt?

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Ich finde bei bike24, Rose und B-C keine Lampen mehr, die keine StVZO Zulassung haben. Bei bike24 sind sie noch gelistet, im .de Shop aber mit: "Ware nicht versandfähig nach Deutschland." Bei Lupine gibt es grad kein Rotlicht mehr.

bike24.at hat alles lieferbar.

Gesetzesänderung für den Handel? Haben die Versender Ärger bekommen?
 
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Ist wirklich dubios.

Ob das das Todesurteil für Lupine bedeutet? Wenn man bedenkt welchen Markt beispielsweise Bike 24 abdeckt.
 
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Und die Händler finden Lösungen die "nicht konformen" Lampen trotzdem an den Mann zu bringen. Bei der Sigma Buster die ich vor 2 Wochen bekommen habe waren alle Abbildungen die den Lenkerhalter zeigten kreativer Weise mit diversen "Testsieger" Aufklebern abgeklebt. In der Packung dann eine Lampe MIT Lenkerhalter. Mir ist's eh egal, ich will die Lampe auf dem Helm nutzen. Und selbst wenn kein Lenkerhalter dabei wäre und ich die Lampe am Lenker fahren wollte, gibt's genug Lösungen das hin zu bekommen, z.B. über den GoPro Adapter der beiliegt...
 
Weiß jemand welche gesetzliche Änderung dem zugrunde liegt?
Sowas machen die Händler doch nicht freiwillig?
Das steht in der StVZO schon seit langem drin. Nicht zugelassene Fahrrad-Lampen, oder solche, die als solche verwendet werden können, dürfen explizit nicht in D in Verkehr gebracht werden:mad:
Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html, (3),2.

Gilt explizit für Fahrradbeleuchtung, nicht aber für KFZ...

Darauf haben sich die Abmahnanwälte gerade eingeschossen,wohl weil das Streaming gerade nicht mehr soviel abwirft...

Der Nikolauzi
 
Ist für mich trotzdem nicht nachvollziehbar, da die Teile nie als Fahrradbeleuchtung vertrieben worden sind, sondern immer als "Sicherheitsbeleuchtung" o.ä., im Falle von Lupine als "Zeltstangenlicht". Dazu muss es doch mindestens ein Urteil geben, auf das sich die edle Klasse der Abmahnanwälte berufen kann.
 
Wer clever ist, der fährt dann eben nach Österreich oder Tschechien und bringt sich das Zeug von dort mit - wenn man es denn wirklich unbedingt nötig braucht.
Von Lupine scheint eigentlich nur das Rotlicht nicht nach D "versandfähig" zu sein, der Rest ist erhältlich.
Am Besten einfach mal die betreffenden Shops freundlich anschreiben...


Wobei das "Rotlicht" eigentlich nur mit sehr sehr viel Fantasie als "Zeltbeleuchtung" durch gehen sollte. Bürokraten mögen zwar doof sein, sind aber i.d.R. nicht ganz doof. ;)
 
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Recht lässt sich beliebig dehnen oder gar ignorieren, wenn du eine Lobby hast - die Anwender von Lampen sind leider ganz unten in dieser Hierarchie namens Demokratie.
 
Woher kommt eigentlich dieses strikte Verbot? Haben da massenweise 'schlaue' Radler die nicht StVO-Lampen im Strassenverkehr betrieben?
 
Autofahrern traut man soviel Verstand zu, daß die nicht mit Fernlicht durch den Ort fahren, Radfahrern anscheinend nicht... Verhält sich so, wie mit den Radlaufklingeln...
 
Na ja, ich aber auch schon so einige Beiträge im i-Net gelesen, mit der Meinung, man könnte angeblich schnell abblenden, wenn jemand entgegen käme. So als ob das mit rundumstrahlenden Offroadlampen tatsächlich ginge.

Jetzt haben wir erst mal den Salat. Super.
 
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Ich könnte mir vorstellen daß durch die E-Bikes immer mehr Räder mit zu hellem LED Licht auf der Straße zu finden sind. Das war zu alten Dynamozeiten nicht so extrem der Fall. Also handelt der Gesetzgeber pro-aktiv...wäre tatsächlich mal was Gutes.
 
Ich könnte mir vorstellen daß durch die E-Bikes immer mehr Räder mit zu hellem LED Licht auf der Straße zu finden sind...
Da komme ich gerade nicht mit! Was hat Blendung mit EBikes zu tun? Wenn zugelassen, dann blendet's nicht (oder genau so, wie nicht zugelassene, bei falscher Einstellung), wie beim nicht EBike?

Der Nikolauzi
 
Dadurch das die E-Bikes sowieso nen dicken Akku haben, kann man auch ne dicke Lampe montieren weil die Laufzeit nun schön lange ist...nur sind die dicken Lampen nicht blendfrei...also will man per Gesetz genau dieses unterbinden...(ist ja nur mal so ne Idee)
 
E-Bike führen eher dazu, dass es immer mehr zugelassene Lampen gibt, da E-Bikes nicht nur in D eine Zulassung brauchen und der Markt stellt sich darauf ein. (siehe Lupine). Eine Zulassung nur für D hat sich oft nicht gelohnt.
Ich denke, die jetzt strengere Auslegung liegt an der nun allgemeinen Erlaubnis von Batterielampen am Fahrrad. Früher waren sie generell nicht erlaubt (Ausnahme beim RR). Jetzt sind sie allgemein erlaubt und um zu verhindern, dass zu viele mit nicht zugelassenen Lampen rumfahren, wird genauer hingeschaut.
 
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