Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen?

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Re: Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen?
Der Weg ist doch schon mit einem Stahlseil gesichert, das sollte doch ausreichen?
Ich denke mal die wollen das es auch bei Nässe begehbar ist, es gibt dem ganzen auch etwas Alpenfeeling, an sich ganz cool sowas im der Nähe zu haben, nur doof weil man sonst echt den Abschnitt noch mitnehmen könnte, danach geht es aber wieder 😅
 
Ich denke mal die wollen das es auch bei Nässe begehbar ist, es gibt dem ganzen auch etwas Alpenfeeling, an sich ganz cool sowas im der Nähe zu haben, nur doof weil man sonst echt den Abschnitt noch mitnehmen könnte, danach geht es aber wieder 😅
In den Alpen habe ich so Bügel noch nie als Treppe gesehen, immer als annähernd senkrechten Auf- bzw. Abstieg.
Ich stelle mir eher die Frage ob das überhaupt halbwegs sicher begehbar ist. Wenn ich mir vorstelle, dass ich eine Leiter so flach hinlegen und dann da runter gehen würde, das könnte schon bei trockenen Verhältnissen mit einem Aua enden.
 
In den Alpen habe ich so Bügel noch nie als Treppe gesehen, immer als annähernd senkrechten Auf- bzw. Abstieg.
Ich stelle mir eher die Frage ob das überhaupt halbwegs sicher begehbar ist. Wenn ich mir vorstelle, dass ich eine Leiter so flach hinlegen und dann da runter gehen würde, das könnte schon bei trockenen Verhältnissen mit einem Aua enden.
Und darum steht da ja extra die Warnung: Weil es nicht sicher begehbar ist. Aber es gibt den sicheren Umweg.
Der Weg wärd vermutlich auch ohne die Bügel nicht ungefährlich für viele.
 
In den Alpen habe ich so Bügel noch nie als Treppe gesehen, immer als annähernd senkrechten Auf- bzw. Abstieg.
Ich stelle mir eher die Frage ob das überhaupt halbwegs sicher begehbar ist. Wenn ich mir vorstelle, dass ich eine Leiter so flach hinlegen und dann da runter gehen würde, das könnte schon bei trockenen Verhältnissen mit einem Aua enden.
Runter ist eher so suboptimal ja
 
In den Alpen habe ich so Bügel noch nie als Treppe gesehen, immer als annähernd senkrechten Auf- bzw. Abstieg.
Ich stelle mir eher die Frage ob das überhaupt halbwegs sicher begehbar ist. Wenn ich mir vorstelle, dass ich eine Leiter so flach hinlegen und dann da runter gehen würde, das könnte schon bei trockenen Verhältnissen mit einem Aua enden.
Als jemand der aus dem Rheinischen Schiefergebirge kommt, kann ich dir sagen, das nasser Schiefer verdammt rutschig ist, sprich, da hat schon jemand nachgedacht...
 
Der ganze Sinn dahinter ist eine Abwehr möglicher Ansprüche durch Radfahrer, erstens allgemein dahingehend, dass Wege im Sinne einer Befahrbarkeit verändert werden müssten - wenn etwa in der Verfassung stünde, Radfahren sei (grundsätzlich) erlaubt, könnte man u.U. folgern, dass dies auch möglich sein müsste -,
Sorry. Deine Interpretation ist schon deswegen BS, weil die Bayerische Landesverfassung zu einer Zeit geschrieben wurde, als noch jeder eingesehen hat, für sein Handeln (hier: durch den Wald zu gehen oder zu fahren) selber die eventuellen Konsequenzen tragen zu müssen und nicht jeder, dem ein Meteorit auf die Füße gefallen ist, versucht hat, sofort jemanden dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Letzteres ist eine dämliche Modeerscheinung, die zum Entstehungszeitpunkt der Norm nicht im entferntesten abzusehen war.
 
dem ein Meteorit auf die Füße gefallen ist, versucht hat, sofort jemanden dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Letzteres ist eine dämliche Modeerscheinung, die zum Entstehungszeitpunkt der Norm nicht im entferntesten abzusehen war.
Nein das ist leider eine typisch Deutsche Eigenschaft. Es gab darüber schon Witze in unseren Nachbarstaaten aus dem 18ten Jahrhundert.
 
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Nein das ist leider eine typisch deutsche Eigenschaft. Es gab darüber schon Witze in unseren Nachbarstaaten aus dem 18ten Jahrhundert.
Früher vielleicht bei einigen wenigen Großkopferten, möglich, ja. Aber heutzutage (also so seit vielleicht zwei Jahrzehnten) wagt es ja jeder Larry und jede Luise wegen jedem Kleinscheiß. Das ist der wesentliche Unterschied.
 
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Sorry. Deine Interpretation ist schon deswegen BS, weil die Bayerische Landesverfassung zu einer Zeit geschrieben wurde, als noch jeder eingesehen hat, für sein Handeln (hier: durch den Wald zu gehen oder zu fahren) selber die eventuellen Konsequenzen tragen zu müssen und nicht jeder, dem ein Meteorit auf die Füße gefallen ist, versucht hat, sofort jemanden dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Letzteres ist eine dämliche Modeerscheinung, die zum Entstehungszeitpunkt der Norm nicht im entferntesten abzusehen war.
Dafür, dass du meinen Beitrag als BS bezeichnest, kommt dann aber herzlich wenig. In diesem Sinne, wie man ins Forum hineinschreibt … den Rest kannst du dir dann denken.

Nur weil die Leute heute (angeblich) dämlicher sind als früher, heißt das ja nicht, dass sich an einer rechtlichen Interpretation etwas geändert hätte oder sich ändern müsste. Wie entsprechende Urteile zeigen, hält die Interpretation auch heute noch. Vielmehr zeigt das Beispiel doch, dass die Schöpfer der Verfassung durchaus vorausschauend gehandelt haben - oder eventuell hatten sie auch Glück -, dass ihre Formulierung heute noch sinnvoll trägt, obwohl sich ja hinsichtlich Waldnutzung viel verändert hat. Dass da mancher Vertreter der Exekutive andere Phantasien hat, tut dem bisher zum Glück keinen Abbruch. Zeigt übrigens auch die Tragfähigkeit des Rechtsstaats, obwohl das zugegebenermaßen kein gesellschaftlich wirklich relevanter Fall ist.

Übrigens glaube ich, dass die veränderte Mentalität auch nur eine Mär ist. Ich denke, es gibt und gab schon immer solche und solche Leute; die, welche für ihr eigenes Handeln Verantwortung tragen, und die, welche das eben nicht tun. Von letzteren gibt es hierzulande vielleicht ein wenig mehr als anderswo. Der Rest ist dem Umfeld geschuldet. Heutzutage ist es halt viel leichter, sein Recht zu verfolgen, auch wenn dieses nur eingebildet ist. Die Gerichte regeln das schon. Ist ja eigentlich eine gute Sache, auch wenn dabei teils unsinnige Verfahren und damit Kosten für die Allgemeinheit entstehen. In den USA, wo man den Leuten ja allgemein nachsagt, viel mehr für sich selbst Verantwortung übernehmen zu wollen, gibt es übrigens noch deutlich mehr sinnlose Klagen als bei uns, was einfach daran liegt, dass sich das als teils durchaus lukratives Geschäftsmodell für Anwälte entwickelt hat.
 
früher bist auch nur in die Eckkneipe und hast die Nachbarschaft am Stammtisch mit deinem Unmut zugetextet.
heute kannst damit die ganze Welt im Netz mit Foto und Emoji aufklären !:D
Früher vielleicht bei einigen wenigen Großkopferten, möglich, ja. Aber heutzutage (also so seit vielleicht zwei Jahrzehnten) wagt es ja jeder Larry und jede Luise wegen jedem Kleinscheiß. Das ist der wesentliche Unterschied.

Diese Haftungsangst, kommt halt auch daher, das Versicherungen immer nach einem Weg suchen, jemanden die Kosten aufzudrücken.
Mich hats mal z.B. hart mit den Schi gelegt, weil die beim Service, die Z- Werte auf die laut Tabelle für mein Körpergewicht "geeignete" Einstellung gestellt haben. Ohne mir das mitzuteilen! Das der Wert in dem Bereich wo ich die Schi bewegt hab lebengefährlich sein kann, ist denen dann wurscht. Weil man hat ja den Nachweis, das man alles nach "Vorgabe" gemacht hat.
Wenn wer 2 Meter Drops springt, ist man selber Schuld, weil da hätte man ja vorher gucken können....

Dieses ja nicht angreifbar machen, auch wenn es eigentlich nicht zielführend ist, greift leider überall um sich.
 
! Das der Wert in dem Bereich wo ich die Schi bewegt hab lebengefährlich sein kann,
Wenn man sich in solchen Bereichen bewegt sollte man sich auch nicht auf andere verlassen.

Ich kann doch nicht meckern, dass die Werkstatt nicht berücksichtigt, dass ich mit meinem Auto Rennen fahre..................
 
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Ich glaube, wir kommen mit dieser Diskussion langsam in den Wald, bzw. eigentlich eher aus dem Wald heraus. Gibt es eigentlich irgendwelche Neuigkeiten zu einem offiziellen Entwurf für das neue Waldgesetz?
 
Ohne mir das mitzuteilen! Das der Wert in dem Bereich wo ich die Schi bewegt hab lebengefährlich sein kann, ist denen dann wurscht. .
War das hier?
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Zur Sache Röthenbachklamm gibt es eine Mitteilung per E-Mail, falls das jemanden interessiert:
(...) uns ist nicht ganz klar, warum sie im Kontext Röthenbachklamm von Zensur sprechen? Der betreffende Weg war zu keinem Zeitpunkt für die Befahrung durch Radfahrer vorgesehen sondern ist per Definition ein Wanderweg, wie die Untere Naturschutzbehörde ja ausdrücklich bestätigt. Wenn wir also nun auf Komoot und OpenStreetMap (gerne auch ohne S) zugehen und aktiv werden, dann nur um einen Sachstand zu berichtigen, der vorher schlicht nicht gut oder legal gelaufen ist. An der Tatsache, dass Komoot mit uns zusammenarbeitet, können Sie doch sehen, dass an unserer Argumentation etwas dran sein muss – sonst wäre es für das Unternehmen doch ein leichtes zu sagen: Sehen wir anders, geht uns nichts an. Auch mit Admins von OpenStreetMap stehen wir zwischenzeitlich in Kontakt diesbezüglich.

Die Tatsache, dass auf OpenStreetMap im Grunde jeder Trails anlegen kann, ohne in irgendeiner Form Rechtsgrundlagen zu konsultieren oder mit dem Eigentümer des Grundes zu sprechen, hat bekanntlich schon öfter zu Friktionen geführt. Nicht umsonst wird ja aktuell ein Komoot-Paragraph im neuen Bundeswaldgesetz diskutiert, der die Beweislast zugunsten der Eigentümer dreht und hier Genehmigungen erforderlich machen würde.

Brauchen wir alles nicht, wenn wir einigermaßen vernünftig miteinander umgehen. Wir befürworten ein friedliches Nebeneinander auf praktisch allen Flächen, die wir verantworten. In dem fraglichen Bereich Röthenbachklamm kam es aber bereits zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Radfahrern und Fußgängern (!!), deswegen müssen wir hier schlicht und ergreifend tätig werden.
Die Markierungen erfolgten durch mich. Inhaltlich will ich das mal nicht weiter bewerten. Allerdings ist die Begrifflichkeit "anlegen" bei OSM etwas schwierig. Zweifelsohne werden dort Wege eingetragen - physikalisch angelegt wurden sie zuvor aber kaum per Mausklick.
 
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Als wenn die UNB darüber die Definitionshoheit hätte.
Ob Definitionshoheit oder nicht ist doch eigentlich egal. Ein Weg muss zum Radfahren nicht explizit vorgesehen sein, damit der Weg befahren werden darf. Es bedarf keiner spezifischen Widmung fürs Radfahren und entsprechend kann auch auf Wegen, die ursprünglich für Wanderer angelegt wurden und daher als Wanderwege bezeichnet werden, gefahren werden.
 
Ob Definitionshoheit oder nicht ist doch eigentlich egal. Ein Weg muss zum Radfahren nicht explizit vorgesehen sein, damit der Weg befahren werden darf. Es bedarf keiner spezifischen Widmung fürs Radfahren und entsprechend kann auch auf Wegen, die ursprünglich für Wanderer angelegt wurden und daher als Wanderwege bezeichnet werden, gefahren werden.
Meine ich doch. Es gibt "Wanderwege" genauso wenig wie "Trails"; es gibt nur Wege.
 
Meine ich doch. Es gibt "Wanderwege" genauso wenig wie "Trails"; es gibt nur Wege.
Genau das wäre übrigens eine gute Antwort an die mitteilende Behörde, ob sie mal die rechtlichen Grundlagen für eine Klassifizierung als Wanderweg teilen könnten. Da dürfte es ziemlich dünn werden. Vielleicht fällt ihnen dann ja selbst auf, dass sie da argumentativ ziemlich blank dastehen.

Ansonsten traue ich mich bald nicht mehr in den Wald, wenn da so marodierende Horden von Wanderern ihr Unwesentreiben. ;) Erinnert irgendwie an Monty Python‘s Hell‘s Grannies.
 
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