Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen?

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Re: Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen?
"Durch diverse Höhenunterschiede, an den Brücken, ist ein durchgehendes Befahren nicht möglich, sondern es muss vom Rad abgestiegen werden. Auch ist die Breite der Brücken und mindestens einzelner Streckenabschnitte so gering, dass ein Überholen oder Begegnen anderer Erholungssuchender nicht gefahrlos erfolgen kann. Gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz […] ist der Weg damit als nicht geeignet einzustufen."
...sagt die Forstbehörde

Die Frage, die sich ja immer wieder stellt ist, was ist (un)geeignet und wer hätte die Kompetenz das zu beurteilen.
Hier ist es jetzt so, dass versucht wurde absichtlich Fakten zu schaffen, die einer Argumentation "ungeeignet" auf die Sprünge hilft.
Genau das ist die eigentlich interessante Frage.

Die Interpretation, dass der Weg jetzt nicht mehr für das Befahren durch Radfahrer geeignet sei, ist zunächst nur einmal die nicht verbindliche (und nicht unbedingt auf technischem Sachverstand basierende) Einschätzung der örtlichen Forstbehörde.

Was ich damit sagen will ist, dass einer Forstbehörde in der Regel die notwendige Sachkompetenz fehlt um qualifizierte, gutachterliche Aussagen über Verkehrsregelungen zu treffen. Das ist erst einmal nur deren nicht notwendigerweise zutreffende Meinung, wie die fragliche Norm auszulegen und im fraglichen Fall anzuwenden sei. Da kann und darf man aber auch berechtigterweise anderer Meinung sein. Das würde mich vom Befahren des Weges erst einmal nicht abhalten. Auf eine gerichtliche Überprüfung käme es an.

Letztendlich würde ein komplettes Befahrungsverbot für Mountainbiker einer Überprüfung durch ein ordentliches Gericht aber wohl kaum standhalten, wenn es nur um wenige Eng- bzw. Gefahrenstellen geht und alternativ ein Gebot zum Absteigen an Engstellen als relativ milderes Mittel auch abhelfen würde.
 
Genau das ist die eigentlich interessante Frage.

Die Interpretation, dass der Weg jetzt nicht mehr für das Befahren durch Radfahrer geeignet sei, ist zunächst nur einmal die nicht verbindliche (und nicht unbedingt auf technischem Sachverstand basierende) Einschätzung der örtlichen Forstbehörde.

Was ich damit sagen will ist, dass einer Forstbehörde in der Regel die notwendige Sachkompetenz fehlt um qualifizierte, gutachterliche Aussagen über Verkehrsregelungen zu treffen. Das ist erst einmal nur deren nicht notwendigerweise zutreffende Meinung, wie die fragliche Norm auszulegen und im fraglichen Fall anzuwenden sei. Da kann und darf man aber auch berechtigterweise anderer Meinung sein. Das würde mich vom Befahren des Weges erst einmal nicht abhalten. Auf eine gerichtliche Überprüfung käme es an.

Letztendlich würde ein komplettes Befahrungsverbot für Mountainbiker einer Überprüfung durch ein ordentliches Gericht aber wohl kaum standhalten, wenn es nur um wenige Eng- bzw. Gefahrenstellen geht und alternativ ein Gebot zum Absteigen an Engstellen als relativ milderes Mittel auch abhelfen würde.

Es geht doch hier weiterhin um die Sperrung durch den Forst bei Nürnberg?

Auch wenn der Forst da ggf. getrickst haben könnte, so hat er sich genau an die seit 2020 gültige Verwaltungsvorschrift https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7912_5_U_11632 gehalten.

Da steht alles genauso drin.

Sehr schön ist auch die Definition der Wegeeignung für das Befahren mit Bikes:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7912_5_U_11632-0#BayVV_7912_5_U_11632-9

Wenn Du dich als Forst daran hälst und die UNB auch der Meinung ist, kannst fast jeden Weg als ungeeignet Sperren...und, da kannst Dich auf den Kopf stellen: Das gilt wohl erst mal.
 
Es geht doch hier weiterhin um die Sperrung durch den Forst bei Nürnberg?

Auch wenn der Forst da ggf. getrickst haben könnte, so hat er sich genau an die seit 2020 gültige Verwaltungsvorschrift https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7912_5_U_11632 gehalten.

Da steht alles genauso drin.

Sehr schön ist auch die Definition der Wegeeignung für das Befahren mit Bikes:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7912_5_U_11632-0#BayVV_7912_5_U_11632-9

Wenn Du dich als Forst daran hälst und die UNB auch der Meinung ist, kannst fast jeden Weg als ungeeignet Sperren...und, da kannst Dich auf den Kopf stellen: Das gilt wohl erst mal.
Die Bayerische Staatskanzlei in mWn ein Organ der Exekutive und nicht der Legislative; was sie erlässt, hat also keineswegs den Rang oder die Wirkung eines Gesetzes. Diese Verwaltungsanordnung mag also durchaus für Angehörige der Exekutive eine Bedeutung haben, für normale Bürger jedoch nicht (außer dass sie potentiell zu Ärger mit fehlgeleiteten Angehörigen der Exekutive führt). Und für die Auslegung von Gesetzen ist die Judikative zuständig, also ebenfalls nicht die Staatskanzlei, und in den einschlägigen Urteilen kamen die Gerichte in Bayern zu einer durchaus unterschiedlichen Auffassung, als sie in dieser Verwaltungsanordnung ihren Ausdruck findet. Man muss sich also erst einmal nicht schrecken lassen. ;)
 
Da diese Stufen aber auch für Familien und ältere Erholungssuchende nicht gerade angenehm sind, kann ich mir gut vorstellen, dass die BaySF auch von anderen Seiten (völlig zurecht) Kritik bekommen werden. Mit dieser Aktion haben sie einen Stein ins Rollen gebracht, der wahrscheinlich für alle besser liegen geblieben wäre ;)
Hat einer nen guten Schildermaler an der Hand?

"Aufgrund der neu errichteten Hindernisse (Brücken) sollten alle Alte, Schwache, Hilfsbedürftige [hier politische korrekte Bezeichnung eintragen] , die Stufen von X Zentimetern Höhe nicht selbsttätig überwinden können, diesen Weg meiden.
Bei Fragen Tel.: xyz"

:teufel:
 
@RPHM
Es geht um die Phrase (un)geeignet.
Wenn ich das Hindernis nicht überwinden kann, ist er ungeeignet.
Drei Posts darunter:
Ja, für Dich und auch nur an der Stelle.
"Eignung" im hier diskutierten Zusammenhang ist nichts, das sich objektiv festlegen ließe; jeder Versuch wird in die Irre führen.
Den hast du sogar geliked.
Jetzt:
... für dich, nicht für alle
Probleme mit dem Kurzzeitgedächtnis? :D
 
Puh.
Ich ringe mit mir, ob alledem, was kommen könnte oder wird im Wald für uns, hier spekuliert, oder mal gekonnt und juristisch ausgelegt anhand des Entwurfs.

Dächte, ein weitgehend regelkonformer sozial liberaler Typus zu sein. Fünf Jahrzehnte alt und weit entfernt von jugendlichem Übermut.

Wenn in "meinen Wäldern" auch nur etwas an Überregulierung oder Verboten gelten möge zukünftig, dann bin ich raus. Dann bin ich Punk. Komme was möge, und sei es ein Bußgeld.

Ich mache mir das jetzt bequem und schere mich jetzt nicht mehr um irgendwelche neuen Gesetze. Sondern fahre Fahrrad im Wald, nicht und noch nie quer im NSG, Trails shitegal welcher Breite, freue mich über Begegnungen mit anderen Waldnutzern mit Gruß, Danke oder kurzem Plausch, nach dem Prinzip gegenseitiger Rücksichtnahme.
Alles andere darüber hinausgehende, freiheitsberaubende, wegen mir gesetzlichen Geregelte, werde ich (Achtung, das meine ich auch explizit so: ) als faschistoid bewerten und genau so behandeln, wie es sich gehört: Nicht beachten und bekämpfen.
 
Wenn in "meinen Wäldern" auch nur etwas an Überregulierung oder Verboten gelten möge zukünftig, dann bin ich raus. Dann bin ich Punk. Komme was möge, und sei es ein Bußgeld.

-Das darfst du nicht.
-Wieso nicht?
-Das ist gegen die Regeln.
-Die hat sich doch nur jemand ausgedacht. Und ich hab' mir eben neue Regeln ausgedacht.





Edit:

Zur Klarstellung: Das Zitat stammt aus einem Buch von Mark-Uwe Kling und wird von einem der Protagonisten in einem halb-humoristischen Kontext geäußert, in dem es vordergründig um die Regeln des Brettspiels "Monopoly" geht.

Eigentlich ist die Szene als Kritik an Gesetzen zu verstehen, von denen nur wenige privilegierte Personen zulasten der Allgemeinheit profitieren und die der Durchschnittsbürger bei konsequenter Einhaltung als Absurd, Unvernünftig oder schlicht Unfair wahrnehmen müsste.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat einer nen guten Schildermaler an der Hand?

"Aufgrund der neu errichteten Hindernisse (Brücken) sollten alle Alte, Schwache, Hilfsbedürftige [hier politische korrekte Bezeichnung eintragen] , die Stufen von X Zentimetern Höhe nicht selbsttätig überwinden können, diesen Weg meiden.
Bei Fragen Tel.: xyz"

:teufel:
Nein.

„Da dieser Weg Stufen aufweist, ist er für Fussgänger objektiv ungeeignet und daher zu sperren!“

Gibt ja schliesslich Fussgänger, die solche Hindernisse nicht gefahrlos (!) überwinden können.
Wo kämen wir da hin, wenn wir auf einmal Wege mit derlei Gefahrenstellen zulassen.

Desweiteren sind sämtliche Klettersteige und Wanderwege mit ausgesetzten Stellen zu sperren - also alle Wege mit Abschnitten, auf denen eine Begegnung zweier normalübergewichtiger Wanderer nicht gefahrlos möglich ist.

Und natürlich alle Strassen, die nicht mindestens 6m breit sind.
 
-Das darfst du nicht.
-Wieso nicht?
-Das ist gegen die Regeln.
-Die hat sich doch nur jemand ausgedacht. Und ich hab' mir eben neue Regeln ausgedacht.

Es geht mir nicht um meine Regeln. Sondern um Vernunft (ja, deren Auslegung ist ein weites Feld) und einen freiheitlichen Ansatz und ein 'Kirche im Dorf lassen'. Um ein wie bislang: Ein Waldbetretungsrecht für jedermann, egal mit oder ohne fahrbaren Umsatz, mit oder ohne Tier. Hat dies große Ablagen und einen großen Interpretationsspielraum zur Folge, was-wann-wie-welcher Waldnutzer für das Richtige für sein Verhalten im Wald hält? Antwort: Ja! Genau das bedeutet es. Mit allen Konsequenzen.

Ich werde also ganz wie mein Avatar Luci Bildchen sein. Versprochen. Wird das kontraproduktiv in der ganzheitlichen Sache sein? Könnte sein, bestimmt sogar. Wie gesagt, ich stelle ein Umdenken bei mir fest. Aus neuer Überzeugung habe ich die Motivation verloren, mich mit der Sache auseinanderzusetzen, für irgendwelche Lobbyarbeit mich einzusetzen, über vernünftigen Diskurs irgendwas positives für MTB erreichen zu wollen.
 
Aus neuer Überzeugung habe ich die Motivation verloren, mich mit der Sache auseinanderzusetzen, für irgendwelche Lobbyarbeit mich einzusetzen, über vernünftigen Diskurs irgendwas positives für MTB erreichen zu wollen.
Aber stehe (fahre) dabei bitte nicht anderen im Weg. Die haben auch eine Motivation.
 
Es geht mir nicht um meine Regeln. Sondern um Vernunft (ja, deren Auslegung ist ein weites Feld) und einen freiheitlichen Ansatz und ein 'Kirche im Dorf lassen'. Um ein wie bislang: Ein Waldbetretungsrecht für jedermann, egal mit oder ohne fahrbaren Umsatz, mit oder ohne Tier. Hat dies große Ablagen und einen großen Interpretationsspielraum zur Folge, was-wann-wie-welcher Waldnutzer für das Richtige für sein Verhalten im Wald hält? Antwort: Ja! Genau das bedeutet es. Mit allen Konsequenzen.

Ich werde also ganz wie mein Avatar Luci Bildchen sein. Versprochen. Wird das kontraproduktiv in der ganzheitlichen Sache sein? Könnte sein, bestimmt sogar. Wie gesagt, ich stelle ein Umdenken bei mir fest. Aus neuer Überzeugung habe ich die Motivation verloren, mich mit der Sache auseinanderzusetzen, für irgendwelche Lobbyarbeit mich einzusetzen, über vernünftigen Diskurs irgendwas positives für MTB erreichen zu wollen.
Das war wohl ein Missverständnis. Mein Kommentar war gar keine Kritik, sondern eher Zustimmung.

Das Zitat ergibt nur einen Sinn wenn man den Kontext kennt, deshalb lass mich kurz erklären:

Das Zitat stammt aus einem Buch von Mark-Uwe Kling und wird von einem der Protagonisten in einem halb-humoristischen Kontext geäußert, in dem es vordergründig um die Regeln des Brettspiels "Monopoly" geht.

Hintergründig ist die Szene aber Kritik an Gesetzen, von denen nur wenige privilegierte Personen zulasten der Allgemeinheit profitieren und die der Durchschnittsbürger bei konsequenter Einhaltung als Absurd, Unvernünftig oder schlicht Unfair wahrnehmen müsste.

Also im Prinzip genau das, was du auch bemängelst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Machen die einfach Bügel mitten auf der Linie 😳
IMG_20240720_123314.jpg

Jaja einfach drüber Rollen, hab mich nicht getraut 😅

Sogar mit Warntafel ☝️
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