anmerkung zu der diskussion um (teilweise) rückerstattung des eintritts wegen schlechtem wetter.
sicher ist es unschön einen biketag abbrechen zu müssen und man ärgert sich weil man eine tageskarte gekauft hat. nur frage ich mich, wo ich wegen solcher "rahmenbedingungen" eine rückerstattung bekomme? beim skifahren sicher nicht. in anderen parks? im hochseilgarten?
das ist man schon ein wenig selbst verantwortlich welches ticket man kauft, zumal es in braunlage auch die schon genannten alternativen zum tagesticket gibt. das ist mit sicherheit auch kein böswilliges verhalten des liftbetreibers!
Wer eine vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbringen kann, der hat grundsätzlich nunmal auch keinen Anspruch auf die Gegenleistung.
Hinzukommt, dass die Entscheidung wann die Bahn stillsteht anscheinend recht willkürlich getroffen wird und ausschließlich im Ermessen der Liftbetreiber liegt.
Natürlich kann der Liftbetreiber nichts für das Wetter, der Kunde aber auch nicht.
Dann darf man an solchen Tagen eben keine Stunden- bzw. Tageskarten verkaufen. Andernfalls zielt man ja schon bewusst auf die entstehenden Einnahmen, da man Leistungen erhält und gleichzeitig, die dem Betreiber bekannte, hohe Wahrscheinlichkeit besteht, selbst nie leisten zu müssen.
Außerdem setzt man sich ja dem Risiko einer Rückerstattung selbst aus, wenn man an solchen Tagen diese Tickets verkauft.
Wieso soll der Kunde dafür blechen?
Selbst eine Gutschrift ist für die Stundenkarten aus meiner Sicht nicht ausreichend. Die Karte kauft man, weil man an diesem Tag eine bestimmte Anzahl von Stunden biken will, nicht an einem anderen.
Wenn man so ein Ticket verkauft, dann hat man die versprochen Leistung zu erfüllen. Geht das nicht, wird der Kaufpreis in entsprechender Höhe zurückerstattet.
Den Leistungszeitraum dann mittels Gutschrift der Zeit einfach zu verlegen, führt wiederum zum selben Problem. Der Kunde kommt sicher nicht wieder, der Betreiber kassiert dennoch.
Bei den Fahrtentickets sieht das schon anders aus. Die kaufen ohnehin nur Leute, die wiederkommen. Wenn es schifft, fährt man halt heim. Man muss ja auch garicht erst hinfahren, da man zetilich nicht festgelegt ist. Niemandem entsteht ein Schaden.
Problematisch ist auch die Regelung, dass Karten zum Saisonende verfallen.
Aus meiner Sicht kann es nicht sein, dass die Fristen für die Gültigkeit der Karten von einem unbestimmten Termin abhängen, der dann wiederum vom Betreiber selbst festgelegt wird.
Zumal es auch eher unbillig erscheint, dass die Ablauffrist für das gleiche Ticket kürzer ist, nur weil man es später gekauft hat. Diese frist hat für jedes Ticket gleichlang zu sein. Gerade weil das Saisonende für den Kunden häufig eben nicht eingeplant werden kann.
Stellt euch mal vor, die Saison wäre heute zu Ende, weil der Park durch den Regen zu sehr mitgenommen wurde.
Was können wir denn dafür?
Fakt ist, dass z.B. ich für 10 Fahrten bezahlt habe, und die will ich auch bekommen. In Thale gilt jedes Ticket ein Jahr. Ich denke das ist für beide Seiten fair.
Die Regelung(en) in Braunlage sind aus meiner Sicht unangemessene Benachteiligung(en) des Kunden.
Auch bei der Regelung bzgl. dem Verfall der Tickets, kommt man nicht um den Gedanken drumrum, dass der Betreiber gerade darauf zielt, für Fahrten zu kassieren und dennoch nicht leisten zu müssen, weil das Ticket verfallen ist.
Aus meienr Sicht hat das nichts mehr mit einer "rechtlichen Grauzone" zu tun.
Aber wer steigt schon wegen 20 auf die Barrikaden.