Und gerade um diese von Dir angesprochene Unbeständigkeit weiß der Liftbetreiber.
Vom Touristen kann man das grundsätzlich erstmal nicht erwarten.
Bei Mehrtagestickets ist das eben nicht so. Es kann praktisch überall auf der Welt passieren, dass das Wetter übermorgen beschissen ist. Das Risiko nimmt der Kunde auf sich, wenn er so ein Ticket kauft. Dafür sinkt dann ja auch der Preis pro Tag. Er wird quasi dafür entlohnt, dass er dieses Risiko auf sich nimmt. Im Gegenzug gibt es dann natürlich keine Rückerstattung, wenn wetterbedingt der Betrieb eingestellt wird.
Beim Kauf eines Tagestickets sind die Risiken jedoch anders verteilt.
Wenn ich so ein Ticket kaufe, dann darf ich als Kunde grundsätzlich davon ausgehen, dass der Betreiber auch tatsächlich die Leistung erbringen kann und wird. Kann er diese Leistung aus irgendenem Grund nicht erbringen, dann kann er auch kein Entgelt kassieren.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betreiber was dafür kann oder nicht.
Wäre doch auch paradox. Ich kann nix fürs Wetter und muss dennoch zahlen. Der Bereiber kann zwar auch nix fürs Wetter, kassiert aber.
Wo ist denn da bitte die Fairness?
Zumal der Betreiber auch noch Kenntnisse bzgl. der regionalen Wettergegebenheiten hat.
Der konnte das Problem schon nicht erkennen. Wie hätte ich das dann tun sollen?
Die Rückerstattung ist die einzige logische Konsequenz.
Wenn mich der Taxifahrer im strömenden Regen wegen einer Überschwemmung 2 Straßen früher absetzt, dann zahlst ich ja auch weniger, obwohl ich ja wissen könnte, dass Regen zu Überschwemmungen führen kann. Deiner Logik zufolge müsste ich dennoch den vollen Preis zahlen.
Dort regelt sich das Problem eben durch die Abrechnung nach Leistungserbringung von selbst. Die Situation ist aber dieselbe.
Meine Ansicht hat wenig mit meinen persönlichen Motiven zu tun.
Ich war von der Problematik gar nicht betroffen.
Das ist einfach die Rechtslage in unserem schönen Land.