Neue Regeln für den Fahrradtransport: Italien schafft Warntafelpflicht ab

Ich habe im letzten Herbst zwei Reisen durch ganz Italien gemacht und NIEMAND hat sich die Mühe gemacht, diese Schilder zu überprüfen. Es war lustig, denn es war leicht, ein deutsches Auto mit Fahrrädern aus der Ferne zu erkennen, da sie die EINZIGEN waren, die diese benutzten, und niemand sonst sie mitführte. Ich glaube, sie haben gemerkt, dass dieses dumme Gesetz nur das Risiko birgt, dass diese Schilder bei hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn verloren gehen und mehr Schaden als Aufmerksamkeit verursachen.
 
Warum regt ihr euch auf? Dann lasst halt die Nummernschilder gemäß Deutscher Regel montiert. 😅
In Italien hält sich doch auch keiner an irgendeine Verkehrsregeln und ich spreche hier von denen die Leben kosten wie 120 anstatt der geforderten 60 in der Baustelle.

Kaum einer hat(te) dort irgendein Warnschild montiert (außer den Deutschen)
Ich als gute Deutsche hab mir beim ersten mal zwei bei Amazon bestellt die ich danach ungeöffnete zurück geschickt habe nach ihren Dekreten und Rücknahmen und Rücknahmen der Rückname. Beim zweiten mal hab ich keine dabei gehabt und sogar vergessen die Beleuchtung an zu machen vom Träger. Interessiete auch niemanden, obwohl ich mich gefreut hätte, wenns jemandem aufgefallen wäre.

Warum sollte dann jemand darauf achten ob ihr n Tüv Aufkleber drauf habt? Zumal das auch n Deutscher ist - das gilt doch safe nur wieder für Autos die in Italien zugelassen sind. Ich könnte mir vermutlich auch nen Mickey Mouse Aufkleber auf mein Zusatzkennzeichen kleben und sagen „Das ist die amtliche Tüvplakette in DE“.
 
Regelung in Deutschland:

(10) Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder durch mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich. Bei einem Fahrzeug, an dem nach § 49a Absatz 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen auf dem Leuchtenträger angebracht sein.

FZV §12 (10)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__12.html
Genau, und da beim Fahrradträger, der auf der Kupplung montiert wird, dieser Leuchtenträger vorhanden ist, kann das hintere Kenzeichen vom Fahrzeug genommen und da angebracht werden, wenn ich den letzten Satz in meinem Laiendeutsch richtig verstehe.
 
Mist da bricht ja mein Warntafelverleihgeschäft zusammen:p Wie soll ich meinen nächsten Italienurlaub bezahlen. Viele wußten garnicht, das man so eine Tafel braucht. Ich kenne einige Leute die haben mich blöd angeschaut, als ich mir für meinen ersten und einzigen Südtirolurlaub bei ihnen die Tafel leihen wollte. Südtirol scheint die Regen nicht wirklich durchgesetzt zu haben.
Ich wusste das auch lange nicht, hab mich nur immer drüber gewundert, dass so viele die da immer hatten, nur wir nicht. Ist ja auch nicht so recht zu verstehen, was die überhaupt bringen sollen.
 
Genau, und da beim Fahrradträger, der auf der Kupplung montiert wird, dieser Leuchtenträger vorhanden ist, kann das hintere Kenzeichen vom Fahrzeug genommen und da angebracht werden, wenn ich den letzten Satz in meinem Laiendeutsch richtig verstehe.
Nein, das gilt nur für
Bei einem Fahrzeug, an dem nach § 49a Absatz 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen auf dem Leuchtenträger angebracht sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html
(9) Schlussleuchten, Nebelschlussleuchten, Spurhalteleuchten, Umrissleuchten, Bremsleuchten, hintere Fahrtrichtungsanzeiger, hintere nach der Seite wirkende gelbe nicht dreieckige Rückstrahler und reflektierende Mittel, hintere Seitenmarkierungsleuchten, Rückfahrscheinwerfer und Kennzeichen mit Beleuchtungseinrichtungen sowie zwei zusätzliche dreieckige Rückstrahler – für Anhänger nach § 53 Absatz 7 zwei zusätzliche Rückstrahler, wie sie für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben sind – dürfen auf einem abnehmbaren Schild oder Gestell (Leuchtenträger) angebracht sein bei
1.
Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
2.
Anhängern zur Beförderung von Eisenbahnwagen auf der Straße (Straßenroller),
3.
Anhängern zur Beförderung von Booten,
4.
Turmdrehkränen,
5.
Förderbändern und Lastenaufzügen,
6.
Abschleppachsen,
7.
abgeschleppten Fahrzeugen,
8.
Fahrgestellen, die zur Anbringung des Aufbaus überführt werden,
9.
fahrbaren Baubuden,
10.
Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
11.
angehängten Arbeitsgeräten für die Straßenunterhaltung,
12.
Nachläufern zum Transport von Langmaterial.
Der Leuchtenträger muss rechtwinklig zur Fahrbahn und zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein; er darf nicht pendeln können.
 
Bei einem Radträger darf aber die dritte Bremsleuchte nicht verdeckt sein. Darauf wurde ich im Nachbarforum freundlich hingewiesen.
Das ist mir bei einem Originalträger am Bus (nicht auf der Kupplung) scheißegal. Das Ganze leuchtet beim Bremsen ziemlich gut erkennbar in ROT.
Auch im Urlaub.
 
Wie ist es mit Heckträger ohne AHK?
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Mal abgesehen davon, dass es teilweise eher hässlich wirkt, wie geschraubte Schilder am Fahrzeug hängen, warum kein extra Schild bestellen?
Wo Problem?
Kein Problem.
Wer sowas regelmäßig braucht, gibt sich da natürlich etwas mehr Mühe.
Und auch der Kennzeichenhalter ist ja irgendwie verschraubt.
Einfach die Löcher aufs Schild übertragen.

Wer will, findet Wege.

Ist aber für D nicht relevant, da das Schild am Auto bleiben muss.
 
Kein Problem.
Wer sowas regelmäßig braucht, gibt sich da natürlich etwas mehr Mühe.
Und auch der Kennzeichenhalter ist ja irgendwie verschraubt.
Einfach die Löcher aufs Schild übertragen.

Wer will, findet Wege.

Ist aber für D nicht relevant, da das Schild am Auto bleiben muss.
Ist ja auch quatsch. Schließlich kommt der Träger im Urlaub doch häufig sobald man dort ist wieder weg vom Auto damit man den nicht immer in der Gegend mit rum fährt. Und wenn man sich einmal einen Träger ausleiht, dann wird das wohl mit großer Wahrscheinlichkeit nicht das letzte mal gewesen sein und da sollten die 10€ für ein zweites Nummernschild kein Hindernis sein.
 
Und was war jetzt nicht Praxisnah? Laut Text kannst du in Italien genau so verfahren wie in Deutschland. Original Kennzeichen bleibt also am Auto und zweites Kennzeichen hängt für immer am Fahrradträger.
Wer jedes mal umbaut wird sich wahrscheinlich nach kürzester Zeit eine neue Kennzeichenhalterung holen müssen da die für permanenten Wechsel nicht gemacht ist und dann kaputt geht.
So mach ich es schon seit zig Jahren
 
Kurze Frage,
War „ einfach für den Träger ein Zweitnummernschild für ein paar Euro kaufen „ schon ??????
Wäre/ist eigentlich ganz einfach
 
Kurze Frage,
War „ einfach für den Träger ein Zweitnummernschild für ein paar Euro kaufen „ schon ??????
Wäre/ist eigentlich ganz einfach
Darum geht ja die Diskussion - das hilft aber eben nur, wenn nicht am Träger das gestempelte Schild sein muss. Und zumindest laut meinem Verständnis mittlerweile ist das möglich.

DE Originale bleibt am Auto, Wiederholung am Träger

CH Originale am Auto, rote Tafel am Träger
 
CH Originale am Auto, rote Tafel am Träger

Auch wenn es hier um IT geht und nicht um CH, aber wir haben kein rotes Nummernschild am Träger und es wurde bisher nicht beanstandet (obwohl wir sogar schon mal von der Polizei aufgehalten wurden). Gilt diese Regelung also nur für Schweizer und Ausländer dürfen ihre weißen Nummernschilder dran behalten?
Weiß auch nicht, wie genau es in der CH mit der Breite genommen wird, weil da ja das Rad nicht länger als 2m sein darf.

Was die neue Regelung in IT betrifft ist für mich immer noch die Frage der Breite offen. Der Träger darf bis zu 30cm überstehen, was für die meisten Auto-Träger-Kombinationen nicht sonderlich relevant sein sollte.
Die Träger sind von der Breite ja nicht das Problem, sondern die Länge der Räder, die über die Autobreite hinausragen. Müsste man in diesem Fall die Räder wieder/weiterhin genauso kennzeichnen, hätte man mit der neuen Regel nicht viel gewonnen. Die meisten aktuellen Räder stehen ja mehr oder weniger weit über die Karosserie hinaus.
 
Auch wenn es hier um IT geht und nicht um CH, aber wir haben kein rotes Nummernschild am Träger und es wurde bisher nicht beanstandet (obwohl wir sogar schon mal von der Polizei aufgehalten wurden). Gilt diese Regelung also nur für Schweizer und Ausländer dürfen ihre weißen Nummernschilder dran behalten?
Weiß auch nicht, wie genau es in der CH mit der Breite genommen wird, weil da ja das Rad nicht länger als 2m sein darf.

Was die neue Regelung in IT betrifft ist für mich immer noch die Frage der Breite offen. Der Träger darf bis zu 30cm überstehen, was für die meisten Auto-Träger-Kombinationen nicht sonderlich relevant sein sollte.
Die Träger sind von der Breite ja nicht das Problem, sondern die Länge der Räder, die über die Autobreite hinausragen. Müsste man in diesem Fall die Räder wieder/weiterhin genauso kennzeichnen, hätte man mit der neuen Regel nicht viel gewonnen. Die meisten aktuellen Räder stehen ja mehr oder weniger weit über die Karosserie hinaus.
Es wäre seltsam, wenn ein ausländisches Auto ein schweizer Kennzeichen führen müsste.
Es geht bei diesem "Wo Hauptkennzeichen, wo Wechselkennzeichen?" ja darum, das jeweils gültige Kennzeichen des Zulassungsstaates an welcher Stelle auch immer anzubringen.
Nicht ein Kennzeichen aus dem besuchten Land.
 
Man sieht halt oft genug noch die wildesten Varianten. Von Fzg-Kennzeichen am Träger und am Auto nix mehr, bis hin zu selbsgemalten Pappschildern.

Du meinst in Italien braucht das Wiederholungskennzeichen dann eine Abstempelung? Ist das denn so?
Im Bericht stand originale Kennzeichen, ich hoffe das das am Auto bleiben darf und hoffe das eine Nummerschild Duplikat ohne Stempel akzeptiert wird
 
Im Bericht stand originale Kennzeichen, ich hoffe das das am Auto bleiben darf und hoffe das eine Nummerschild Duplikat ohne Stempel akzeptiert wird

Wurde doch schon angepasst!?

@robzo
Ja, so habe ich es auch vermutet.
Und da unserer Räder <2,0m sind, haben wir damit auch kein Problem in der CH. Sollte nur als Hinweis für längere Räder sein, dass es da zu einem Problem kommen könnte (was ich nicht beurteilen kann).

Bleibt nur noch die Frage bzgl. Breite in IT :D
 
Auch wenn es hier um IT geht und nicht um CH, aber wir haben kein rotes Nummernschild am Träger .....
Da es hier um IT geht, war die Intention meines Posts kurz zusammenzufassen, was für Urlauber aus DE und CH nach IT gilt. Ich z. B. komme aus beiden Ländern und habe damit beide Möglichkeiten. Je nach Auto, welches ich nehme ;)
 
@Redaktion
Wäre mal ein sinnvolles Feature wenn bei Artikel-Aktualisierung ein Forum-Kommentar gepostet wird im betreffenden Thread „artikel geupdated“ und was sich genau geändert hat (damit man als user nicht raten muss was es war). Damit das nicht bei jedem Rechtschreibfehlerkorrektur o Ä passiert lässt sich das vom Redakteur manuell deaktivieren bzw aktivieren, damit bei irrelevanten Korrekturen kein Kommentar/Beitrag erstellt wird.

Hier wird ja immer noch über Dinge diskutiert, die längst im Artikel so nicht mehr stehen. Diese Diskussionen bringen mE null Mehrwert, sondern verwirren eher, da die faktenlage anscheinend eine andere ist.
 
Ich habe im letzten Herbst zwei Reisen durch ganz Italien gemacht und NIEMAND hat sich die Mühe gemacht, diese Schilder zu überprüfen. Es war lustig, denn es war leicht, ein deutsches Auto mit Fahrrädern aus der Ferne zu erkennen, da sie die EINZIGEN waren, die diese benutzten, und niemand sonst sie mitführte. Ich glaube, sie haben gemerkt, dass dieses dumme Gesetz nur das Risiko birgt, dass diese Schilder bei hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn verloren gehen und mehr Schaden als Aufmerksamkeit verursachen.
In Italien wurde auch in der Vergangenheit schon die Warntafelpflicht gerne so ausgelegt, dass sie nur Träger betrifft, die keine eigene Beleuchtung haben.
Die Anhängerkupplungsträger also üblicherweise nicht.
Ich hatte nie eine Tafel am Träger.
 
Da es hier um IT geht, war die Intention meines Posts kurz zusammenzufassen, was für Urlauber aus DE und CH nach IT gilt. Ich z. B. komme aus beiden Ländern und habe damit beide Möglichkeiten. Je nach Auto, welches ich nehme ;)

Sorry, hab jetzt erst gemerkt, dass man meinen Beitrag so verstehen kann, dass dein Beitrag am Thema vorbei ging. War nicht meine Absicht und ging absolut nicht gegen deinen Beitrag!
Ich wollte mich eher vorab dafür entschuldigen, dass ich dieses Thema kurz für CH "missbrauche" ;)
 
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