MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

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Eine neue Bekanntmachung des Bayrischen Umweltministeriums hat es in sich: Das Betretungsrecht wird eingeschränkt und es wird damit gedroht, dass Mountainbikes bei Verstößen entzogen werden können.

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MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich
 
Dazu bräuchte es auch noch jemanden, der sich rechtlich auskennt und vor allem auf die leidige Haftungsfrage/Verkehrssicherungspflicht hinweist bzw auf die üblichen falschen Schutzbehauptungen.
Da reicht mittlerweile ein wenig Internetrecherche.
Um so wichtiger ist es, dass die Gemeinden, Kommunen, Länder etc einen Ansprechpartner bzw Interessensvertretung haben; um ihnen genau diese Problematik zu erklären.
Es fehlt nicht an irgendwelchen Ansprechpartnern, sondern am wollen.
Solange eine Dirtbikeanlage oder ein Pumptrack im Gewerbegebiet am Stadtrand als "Leuchtturmprojekt" verkauft werden, sich ein paar MTBiker in irgendwelchen Kungelrunden und totaler Selbstüberschätzung das Betretungsrecht für ein paar Meter Flowtrail abschwatzen lassen und Forstwegrunden als "irgendwas-Trail" verkauft werden wird sich nichts ändern.
Es braucht eine politische Arbeit auf Bundes- und Landesebene, damit erstmal Bedingungen geschaffen werden die lokale Projekte nicht zu einer Sisiphos-Arbeit für ein paar Unentwegte machen.
 
Da reicht mittlerweile ein wenig Internetrecherche.
Wem sagst du das? Mir?
Dann hast du den Text offensichtlich falsch verstanden.

Oder du hast gemeint, dass die Gemeinden, Kommunen, Länder, Politiker etc, ein wenig Internetrecherche betreiben sollen.
Es fehlt nicht an irgendwelchen Ansprechpartnern, sondern am wollen.
Das auch.
Aber wenn die Gemeinde ein Problem sieht, dann wird gehandelt. Im Auftrag der besorgten Bürger, Wanderer, Jäger, Großgrundbesitzer etc.
Am wenigsten wird dann versucht, die Interessensvertretung zu suchen.
Und weil "sie" eben nicht wollen, braucht es eben einen Ansprechspartner bzw Interessensvertretung.
Solange eine Dirtbikeanlage oder ein Pumptrack im Gewerbegebiet am Stadtrand als "Leuchtturmprojekt" verkauft werden, sich ein paar MTBiker in irgendwelchen Kungelrunden und totaler Selbstüberschätzung das Betretungsrecht für ein paar Meter Flowtrail abschwatzen lassen und Forstwegrunden als "irgendwas-Trail" verkauft werden wird sich nichts ändern.
Ganau deswegen gehört "ihnen" erklärt, hingewiesen etc das es unterschiedlichste Benutzergruppen bzw Wünsche gibt. Wie es auch @Grinsekater in seinem Beitrag erwähnt hat.

Es braucht eine politische Arbeit auf Bundes- und Landesebene, damit erstmal Bedingungen geschaffen werden die lokale Projekte nicht zu einer Sisiphos-Arbeit für ein paar Unentwegte machen.
Und wer soll das machen? Eben.
Oder meinst du auch, dass sollen sie sich ein wenig aus der Internetrecherche...:rolleyes:
 
Ich finde dagegen könnte die DIMB auch mal was unternehmen.
Was denn noch?
z.B. mal mit Strava Verantwortlichen reden wie die sicherstellen wollen das Max Mustermann Sonntags kein Rennen auf einem viel begangenen Steig aufgrund eines Strava Segments macht ... schließlich animiert deren App zu Rennbetrieb auf z.T. Wanderwegen
Ob sie das intern schon gemacht haben, bzw. wie ihre Meinung dazu ist, ist ja nicht bekannt.
Aber Strava ist genauso wenig böse, wie ein e-bike. Etwas nützliches verbieten wollen, weil es Menschen gibt, die es falsch benutzen, hat auch nix mit dem ursprünglichen Freiheitsgedanken zu tun, der hier gerade postuliert wurde.
Strava sollte alle Strecken löschen, die nicht auf öffentlichen Straßen, Forstwegen oder in offiziellen Bikeparks angelegt sind.
Warum? Du und die können doch überhaupt nicht beurteilen, ob das gerade kritisch ist.
Ähnlich, wie ein pauschales Waldverbot aller e-bikes mit dem Hinweis auf Motor.
Und, der Aufwand bei Strava wäre schwierig zu stemmen, wenn sie keinen Algorithmus dafür finden.

Ich habe das mit Strava und KOM auch schon gemacht. 2x innerhalb von 2 Wochen. Die Motivation war festzustellen, wie meine DH-Geschwindigkeit im Durchschnitt einzuordnen ist. Und, es war auch auf einem Wanderweg mit gemischter Nutzung, mit Wanderern und e-bikern. Bei den 2 Versuchen war ich alleine, aber nicht selten trifft man jemanden. Deswegen habe ich das Thema für immer zu den Akten gelegt. Es ist schlicht zu gefährlich. Bei meinem normalen flowigen Tempo bin ich schon für ein entspanntes Bremsmanöver an dieser Stelle zu schnell.
Zweitens ruiniert man sich hier den Abfahrtsspaß komplett, wenn man nur auf Speed und weniger auf Spaß zielt.
 
Ganau deswegen gehört "ihnen" erklärt, hingewiesen etc das es unterschiedlichste Benutzergruppen bzw Wünsche gibt
Es gibt genug, die das könnten - es fehlt am Willen zuzuhören!
Und wer soll das machen?
Gute Frage. Das wird ein längerer Prozess.
Ob sie das intern schon gemacht haben, bzw. wie ihre Meinung dazu ist, ist ja nicht bekannt.
Man verkämpft seine sowieso schon geringen Ressourcen nicht in einer aussichtslosen Auseinandersetzung. Was die DIMB zu Strava, E-Bikes oder Nightrides meint ist nämlich nicht mal für die Mehrheit der Mitglieder irgendwie maßgeblich.
 
Das sehe ich anders!
Erleuchtet mich bitte:
Was ist die offizielle Aussage der DIMB zu diesen Themen?
Und was ist die Ansicht der Mehrheit der Mitglieder? (Wenn das überhaupt bekannt ist..)

Edith:
Die Trail Rules der DIMB
https://www.dimb.de/fachberatung/trail-rules/
Lege ich so aus:
Embts: Keine Erwähnung in den Trail Rules
Strava: Keine Erwähnung in den Trail Rules
Wer die Trail Rules Nr. 2-4 beachtet, kann bei Strava keinen Blumenstrauß gewinnen, da hier Naturschutz, Respekt vor den anderen Wegenutzern und absolute Kontrolle des Fahrrads gefordert sind.

Nightrides: Trail Rules Nr.5: verlasse den Wald vor der Dämmerung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erleuchtet mich bitte:
Was ist die offizielle Aussage der DIMB zu diesen Themen?
Und was ist die Ansicht der Mehrheit der Mitglieder? (Wenn das überhaupt bekannt ist..)

Edith:
Die Trail Rules der DIMB
https://www.dimb.de/fachberatung/trail-rules/
Lege ich so aus:
Embts: Keine Erwähnung in den Trail Rules
Strava: Keine Erwähnung in den Trail Rules
Wer die Trail Rules Nr. 2-4 beachtet, kann bei Strava keinen Blumenstrauß gewinnen, da hier Naturschutz, Respekt vor den anderen Wegenutzern und absolute Kontrolle des Fahrrads gefordert sind.

Nightrides: Trail Rules Nr.5: verlasse den Wald vor der Dämmerung.
Was ist denn an meinem Post unverständlich? Ich sehe das so, das es sehr wohl für die Mitglieder interessant ist...
Vielen potentiellen Neumitglieder fehlt halt eine klare Positionierung!
 
Was ist denn an meinem Post unverständlich? Ich sehe das so, das es sehr wohl für die Mitglieder interessant ist...
Vielen potentiellen Neumitglieder fehlt halt eine klare Positionierung!
Was ist die Meinung der Mehrheit der Mitglieder? Die letzte auffindbare Umfrage der DIMB ist von 2010.
@ciao heiko :
Warum gibt es diese Umfrage nicht seit 2010 jedes Jahr? Hier wurde es meiner Meinung nach versäumt, die DIMB demokratisch auszurichten und den Willen sowie die Ideen und Bedürfnisse der Mitglieder zu dokumentieren.
Mir ist klar das es viel Arbeit ist sowas auszuwerten, aber in Zeiten von Big Data und Onlineumfragen sollte das machbar sein, und von der deutschen MTB Industrie gefördert werden.
 
Warum gibt es diese Umfrage nicht seit 2010 jedes Jahr? H
Es gab Umfragen unseres Dachverbandes IMBA EU 2015 und 2017. Da haben wir uns mit angehängt.
https://www.imba-europe.org/resources/mtb-research
Es gibt auch eine Umfrage des MTB-Magazines (Ein paar Grafiken auf den ersten Seiten des MTB-Handbuches)
https://www.aktivmobil-bw.de/fileadmin/user_upload/Mountainbike_Handbuch_Baden-Wuerttemberg1.pdf
Die Ergebnisse sind im Prinzip immer ähnlich, so dass wir mit diesen Zahlen gut arbeiten können.
https://www.dimb.de/fachberatung/mountainbike-fakten/
Es ist eine immenser Aufwand eine Umfrage zu machen. Falls du das für uns organisieren und durchführen könntest, dann wäre ich dir dankbar. Ich sehe leider aktuell nicht dass wir die Kapazitäten habe das durchzuführen. Das Thema Betretungsrecht und Beratung beim Streckenbau bindet viele Kräfte. Und jetzt kommt auch noch Bayern hinzu.
 
Embts: Keine Erwähnung in den Trail Rules
Richtig, muss auch nicht. Was ein Fahrrad ist legt die DIMB nicht fest.
Eher wäre es m.E.n. geboten gewesen mal die Mitglieder nach ihrer Meinung dazu zu fragen.
Nur wer hätte sich auf irgendeine Branchenveranstaltung stellen wollen und das ablehnende Votum verkünden? Hätte außerdem zu einer deutlichen Spaltung führen können.
Strava: Keine Erwähnung in den Trail Rules
Wer die Trail Rules Nr. 2-4 beachtet, kann bei Strava keinen Blumenstrauß gewinnen, da hier Naturschutz, Respekt vor den anderen Wegenutzern und absolute Kontrolle des Fahrrads gefordert sind.
Richtig. Die entsprechenden Meinungsäußerungen gab es intern ja schon.
Nur: Einen einheitlichen Standpunkt festzulegen und deutlich nach außen zu kommunizieren hat man bisher vermieden.
Hat das DIMB Racing Team nicht sogar einen Strava-Club? @MTBing könnte dazu was sagen.
Nightrides: Trail Rules Nr.5: verlasse den Wald vor der Dämmerung.
Widerspricht erstens dem Betretungsrecht und zweitens dem Bedürfnis einiger Mitglieder; auch dort fehlt die deutliche öffentliche Positionierung.
 
Zum Thema Nightride haben wir die Trail-Rules die schon genannt wurden. Ich habe 2019 auch ein Interview beim Pressedienst Fahrrad gegeben:

http://www.pd-f.de/wp-content/uploads/kalins-pdf/singles/auf-den-trails-durch-die-nacht.pdf
Zum Thema E-Bike findet sich diese Stellungnahme in unseren News:
https://www.dimb.de/2019/10/18/stel...bayern-bergsport-darf-kein-motorsport-werden/
Bei beiden Themen ist zu beachten, dass es gesetzliche Vorgaben gibt. So ist der Aufenthalt Nachts grundsätzlich im Wald erlaubt. Und das Pedelec zählt als Fahrrad, was auch in der VwV bestätigt wird.

Von daher gilt es mit diesen Rahmenbedingungen eine Position zu finden. Die DIMB setzt dabei vor allem auf Eigenverantwortung und Aufklärung. Nicht alles was erlaubt ist, muss auch jederzeit und überall gemacht werden. Deshalb bei der Tourplanung sich selbst immer hinterfragen, wie mein eigenes Handeln wirken könnte. Dann könnten viele Verbote verhindert werden. Und dann benötigt es auch keine Positionen der DIMB gegen etwas. Denn alle Dinge haben zwei Seiten. Ob Nightride, Pedelec, Strava u.v.m.
 
Zuletzt bearbeitet:
https://www.mtb-news.de/news/mtb-news-user-awards-2021/
Gerade heute wurde diese Umfrage veröffentlicht.
Schade das es hier nicht möglich ist, noch 5-10 DIMB Fragen am Ende der Umfrage dranzuhängen.
@Moritz @ciao heiko

Oder stelle ich mir das zu einfach vor?
Werden die Ergebnisse der Umfrage als Gegenleistung exklusiv an die Sponsoren der Sachpreise weitergegeben?
 
Ich dachte eigentlich, bei den Unfällen ging es darum, dass die E-Biker an Orten fahren, an denen sie Ihre Bikes nicht beherschen.

Die Unfallhäufigkeit in Bikeparks spricht ja dafür, dass da viele fahren, die Ihr Bike nicht beherrschen (sonst würden ja keine Unfälle passieren).

Also mit welchem Argument genau klammerst du Bikeparks jetzt aus?

Aber okay...

Versuchen wir uns mal an ein wenig Mathe.

Der Bikepark Geißkopf hatte laut seiner Homepage im Jahr 2020 an 153 Tagen geöffnet. Dank Corona warens wahrscheinlich deutlich weniger. Ich hab keine genaue Zahl, also nehm ich mal die Hälfte, das reicht auch.

Damit wären wir bei 76,5 Tagen. Ich mag glatte zahlen, also sag ich mal 76 (die Rechnungen kann ich gerne auch mit den Original-Zahlen nochmal anstellen).

Des weiteren wir hier die Anzahl der Unfälle mit 25 am Tag angegeben.

Bringt uns zu 76 Tage Öffnung x 25 Unfälle am Tag = 1900 Unfällen im Bikepark Geißkopf im Jahr 2020.

Natürlich ist das etwas hoch, deshalb nehm ich auch hier mal für einen durchschnittstag die Hälfte...

76 Tage Öffnung x 12,5 Unfälle am Tag = 900 Unfälle im Bikepark Geißkopf im Jahr 2020

Also sind, nach deiner Logik, alle 695 Bio-Bikeunfälle im Bikepark Geißkopf passiert und zusätzlich haben dazu noch 205 verunfallte Biker am Geißkopf eine Wunderheilung erlebt.

Da stellt sich doch die Frage: Was macht der Geißkopf verkehrt, dass es in keinem anderen Bikepark zu Unfällen kam....

Das würde mich auch interessieren, irgend etwas stimmt da nicht. 😎
 
Ja, leider wird hier über nicht nachprüfbare, polemische Stereotypen Stimmung gemacht.
Aber unabhängig davon, es wird auch nicht das Können von motorlosen Bikern bzw. die Häufigkeit des Befahrens spezieller Trails in Lift-/Shuttelnähe bei motorlosen Bikern abgeprüft.

Ich kenne viele E Mtbler die sehr gut fahren, Bei uns im Bergischen fahre ich in 15-30 Minuten einmal
bergab und die motorisierten Kollegen eben mehrfach. Wo ist der Unterschied, ich kann keinen erkennen, oder doch 😎
 
Wenn ich Dich richtig verstehe, würdest Du aber dafür plädieren, dass alle Betroffenen dann gemeinsam auftreten. Also MTB mit und ohne E inkl. Interessenverbände, Hersteller etc., um Nutzungsrechte für ebenfalls alle Biker mit und ohne E einzufordern?

Das ist genau auch meine Denke, wird hier allerdings doch seit gefühlt 1.000 Posts von vielen vehement abgelehnt.

Wie willst Du die Biker mit und ohne E zusammenbringen? (Wobei das gefühlt eher ein Streitthema hier im Forum ist und weniger in der realen Welt).

Da brauchst Du keinen mehr zusammenbringen. E Mtb wird oder ist schon in der Mehrheit. Ein bis zwei Jahre weiter sind die Mtb ohne elektronischer Motorkraft in der Minderheit. Und da Verbote eh durchgesetzt werden bringt es eh kaum was. Die Interessengruppen, die für die Verbote sind, sitzen
leider am längerem Hebel. Ich hoffe das die Dimb noch was erreicht. 😎
 
Schnarch.
Die nächsten 3 Monate werden sämtlichen Inhalt und Ressourcen für diese Awards und Werbeshow verbrauchen :rolleyes:.
Da wird auch die Redaktion keine Zeit mehr für so Nebensächlichkeiten wie Trailsperrungen, MTB Verbote oder Gesetzeskonkretisierungen haben.

Schade das es hier nicht möglich ist, noch 5-10 DIMB Fragen am Ende der Umfrage dranzuhängen.
@Moritz @ciao heiko
Wobei, eine Umfrage "Interessensvertretung des Jahres" wäre schon recht hilfreich, nützlich und interessant.

1) IMBA
2) DIMB
3) DAV
4) ÖAV
5) Naturfreunde
6) Österreichische Initiative MTB
7) IMBA Europe
8) CSU
9) Die Grünen/Bündnis2021
10) FFF
11) LMAA
 
Meine da einen Beitrag gelesen zu haben, dass es was damit zutun hat, dass sogesehen der Eigentümer des, Waldes im Falle eines Unfalls auch haftbar gemacht werden kann.
Ich lese da was anderes:
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)
§ 14 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
Die Rechtsprechung sieht die Verantwortung beim Nutzer. Für alle Gefahren, die sich aus der Natur ergeben, gibt es grundsätzlich keine Haftung. Und wer aufgrund eines Fahrfehlers stürzt, ist selbst schuld.
Bei Gefahren die sich nicht aus der Natur ergeben, wird eine Haftung auch dann abgelehnt, wenn ein Nutzer diese hätte rechtzeitig erkennen können. Dabei wird vom Nutzer verlangt, dass er entsprechend sorgsam unterwegs ist.

Nur solche Gefahren, die walduntypisch und nicht erkennbar waren, können deshalb überhaupt zu einer Haftung führen. In diesen Fällen muss dem Grundbesitzer aber auch ein Verschulden an der Gefahr nachgewiesen werden. Unberechtigte Ansprüche wehrt die Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung ab.

Wurde erst kürzlich in diesem Fred besprochen..
 
Meine da einen Beitrag gelesen zu haben, dass es was damit zutun hat, dass sogesehen der Eigentümer des, Waldes im Falle eines Unfalls auch haftbar gemacht werden kann.
Ich zitiere mich hierzu mal selbst.....
Setzen, Sechs!
Dieser Mär von der Haftung wurde hier auf den letzte 67 Seiten schon X-mal der Zahn gezogen.
Warum Polemisch?
Ich hab deinen Kommentar schon zur Kenntnis genommen.... doch hab ich auch mit diversen Leuten, welche juristisch in dem Thema Fit sind, einige nette Gespräche führen dürfen jnd deren Kernaussage ist auf den 67 Seiten des öffteren vorgebracht worden.
Zudem hat @Jack81 mit dem Post #1.673 auf ein BGH Urteil verwiesen... und das allein zählt für mich schon mal ne Menge, da ich mich als Grundbesitzer immer darauf beziehen würde bzw. meine Haftpflicht dies machen wird!
Anders gesagt zeig mir ein einziges Urteil das den Grundbesitzer verurteilt hat.

Da du ja auch scheinbar aus Bayern kommst, kann ich die die nachfolgende Lektüre ans Herz legen:
https://www.mtb-news.de/forum/t/rechtslage-in-bayern.739850/:daumen:
 
da muss man erst mal abwarten wie rechtssicher diese Verordnung ist und wie sich der Gesetzgeber die Durchsetzung vorstellt.
Soll der Förster mit vorgehaltener Schrotflinte die Personalien und das MTB einfordern.

In Frankfurt kapituliert die Polizei vor Gruppen von Jugendlichen die Drogenhandel betreiben oder denn Corona Verordnungen schlicht egal sind.
Und ich kann die Polizisten verstehen.

Und da wollen die ein derartigen Konfliktpotenzial in den Wald schaffen wo die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist .
Oh Herr lass Hirn auf unser Politiker regnen und schick einen besonders starken Regen nach Bayern.

Das einzig Positive, wen unsere Politiker genauso denken wie einigen meiner Forumskolegen hier darf ich zumindest noch mit einem Teil meiner Räder in Bayern in den Wald:D

Wege, die durch Querfeldeinfahren entstanden sind, sind in aller Regel nicht geeignet für das Befahren mit Fahrzeugen ohne Motorkraft. Die unteren Naturschutzbehörden sind zuständig für die Beurteilung der Wegeeignung für das Befahren mit Fahrrädern.

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