Die folgenden Worte sind keine Positionierung meinerseits, sondern lediglich eine Erklärung der Faktenlage:
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Um zu wissen ob ein Plagiat vorliegt, muss erstmal festgestellt werden, ob Schutzrechte verletzt wurden. Ich nehme an, dass es zig gewerbliche Schutzrechte zum Thema
Bremsen und deren Technik gibt. Nun wäre festzustellen, ob hier Schutzrechte durch Lewis verletzt werden.
Was haben sich Cornelius Kapfinger (ehm. bei Trickstuff), Trickstuff selbst und jetzt Intend (auch Cornelius), oder weitere Firmen wie
Magura,
Shimano, TRP, etc. schützen lassen?
Fakt ist, wenn man geistiges Eigentum nicht schützen lässt, ist es nach Veröffentlichung Stand der Technik und darf von anderen genutzt werden (
außer bei Urheberrecht). Ein Schutz ist nun mal nicht gewährleistet, weil man ein Produkt oder ein Design als erstes raus bringt. Ganz im Gegenteil. Eine Produktveröffentlichung ist eine Offenlegung. Liegt zu diesem Zeitpunkt keine Schutz-Anmeldung vor, gilt alles, wie die Funktionsweise und das Produkt selbst, als "Stand der Technik" und kann damit von allen auf der Welt genutzt werden.
Bei Schutzrechten ist das Prioritäts-Datum ausschlaggebend. Es ist das Datum, ab wann der Schutz für die B-Schrift (Patenterteilung) gilt. Der, der zuerst die Anmeldung macht, hat das frühe Prio-Datum. Zwischen der A und der B Schrift kann der Wettbewerb bereits das Patent einsehen und Einspruch erheben. Eine A Schrift ist noch kein erteiltes Patent. Erst, wenn bei der Patentrecherche rausgekommen ist, dass die Erfindung neu und innovativ ist, und alle eingegangenen Einsprüche als nicht relevant gewertet wurden, kommt es zur B-Schrift, der Erteilung des Patentes.
Vielleicht für den ein oder anderen wissenswert:
Patente sind länderspezifisch. Gilt ein Patent nur für die BRD, braucht man es z.B. in China nicht zu berücksichtigen.
Die Anmeldung eines Patentes ist mit Kosten verbunden, was kleinere Betriebe meist abschreckt. Die ungefähren Kosten für ein BRD gültiges Patent sind 4-stellig. EU Patent bereits 5-stellig. Und weltweit ist unfassbar teuer. Das was ein Patent erst richtig teuer macht, ist nicht die Anmeldung, oder die Patentrecherche, sondern die Gebühren für Übersetzung, Ämter, und die Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung, welche in jedem Staat anders sind.
Ethik und Moral, sind gesetzlich keine Mittel zum Schutz einer Idee oder eines Produktes.
Diesen Artikel finde ich sehr hilfreich, weil er viele Punkte zur Produktnachahmung abklärt.
https://www.wbs.legal/wettbewerbsrecht/produktnachahmung/
Hier ein paar Zitate:
Von Produktpiraterie (engl. Counterfeiting) spricht man immer dann, wenn durch ein Produkt gewerbliche Schutzrechte bzw. Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden. Es geht meist um Markenrechte, Patentrechte, Gebrauchsmuster oder Geschmacksmuster bzw. Designs, die in der Regel in das jeweilige Register eingetragen sind. Einen Sonderfall bildet das Urheberrecht, das kein Registerrecht ist, sondern durch Schaffung des Werkes entsteht
(Eine Fahrradbremse fällt nicht in die Kategorie "Urheberrecht". Dieses findet eher Anwendung bei Musikstücken, Kompositionen, Gemälden, Software usw.
Wer innovative Produkte anbietet, sollte daher versuchen, ein gewerbliches Schutzrecht eintragen zu lassen, das ihn gegen Plagiate schützt. Dagegen sollten Anbieter von Nachahmungsprodukten ein besonderes Augenmerk darauf haben, keine solchen Rechte zu verletzen.
Nachahmungsprodukte grundsätzlich zulässig
Nachahmungsprodukte oder sog. “Me-Too-Produkte” sind von der Rechtsordnung ausdrücklich gewollt, wenn nicht geistiges Eigentum entgegensteht. Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ergibt sich daher auch der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Produktnachahmungen haben großes wirtschaftliches Potential, da weniger Entwicklungskosten nötig sind und gegebenenfalls eine große Nachfrage bereits besteht. Die Nachahmungsprodukte können so einen effektiven Preiswettbewerb erzeugen, der letztlich den Konsumenten zu Gute kommt. Die Verlockung, ein nicht mehr geschütztes innovatives Produkt nachzubauen, ist daher sehr groß und grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden.