Kannst das lesen Question-Mark ?
Zitat aus § 37 LandesWaldG BW:
(3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 52 Abs. 2 Satz 2 des Naturschutzgesetzes bleibt unberührt.
Da steht "geeignet" und nicht befestigt. "Geeigneter Weg" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, was darunter fällt, müsste letztlich ein Gericht entscheiden, wenn es hart auf hart kommt.
Dazu kommt, dass Ausnahmen möglich sind, d.h. es gibt auch Trails, die legal befahren werden dürfen.
Zitat von Anne 5:
Ich lasse meine Hunde dort ohne Leine laufen wo es für mich überschaubar ist und sehe ich irgendwas oder irgendwen rufe ich meine Hunde unverzüglich zu mir.
Meine Hunde folgen auch wenn ein anderer Hund in Sichtweite ist und dieser ist weitaus interessanter als ein Jogger oder Biker.
Dabei hältst Du Dich sicher an die jeweils geltenden Gemeindesatzungen, die regelmäßig Leinenpflicht im Wald sowie bestimmten Orten der Öffentlichkeit anordnen, ja?
Was das Folgen angeht: Mag sein, daß das bei Dir bisher funktioniert hat. Ob das aber immer so sein wird, ist auch nicht sicher. Bei den meisten Hundehaltern funktioniert es nicht.
Den kennst Du sicher auch, oder? Verschuldensunabhängige Haftung für den Halter eines Luxustieres.
Das heißt, wenn Fluffi in einen MTBiker reinrennt und dieser stürzt, zahlst grundsätzlich zunächst einmal Du nach der Intention des Gesetzgebers.
Schön, daß hier einmal ein Austausch möglich ist.
Mit den meisten Hundehaltern kommt man ja auch prima klar. Sie nehmen ihren Hund auf die Seite, ich bremse runter oder steige ggf. ab, man grüßt sich freundlich, sagt "Danke" und geht fröhlich seines Weges.
Ich käme auch nie auf die Idee, einem Hund ohne Not wehzutun (Bisher gab es diese Not noch nicht, und ich hoffe, daß das auch so bleibt.)
"Hund vergiften" ist für mich auf dem gleichen Zivilisationsniveau wie "Angelschnur im Wald spannen/Nagelbrett vergraben etc."
Anekdote am Rande von der Tour letzten Sonntag:
Wir befanden uns auf einem als Radweg ausgeschilderten Feldweg, Tempo ca. 15 km/h. Ging leicht bergauf und haben uns dabei unterhalten. Dieser führte durch ein Gehöft. Der (wohl) Eigentümer dieses Gehöfts hatte ein Schild aufgestellt "Radfahrer absteigen!" und seinen Hund frei laufen, welcher großes Interesse an meinem Mitfahrer zeigte. (Kläffend hinterhergerannt)
Das ganze wurde begleitet von der Schimpfkanonade von zwei (offenbar) Bewohnern des vorgenannten Anwesens, die meinten, man dürfe da nicht fahren.
Die waren offenbar tatsächlich der Ansicht, mit einem selbst aufgestellten Schild eine gemeindliche Widmung ändern zu können.
Ich für meinen Teil werde weiterhin freundlich und rücksichtsvoll mit Hunden/Hundebesitzern umgehen (Wer uns in den Garten kackt, wird allerdings verjagt, egal wieviele Beine er hat) und hoffe, daß das auch von der anderen Seite so bleibt.