"Versichert alle zum Zeitpunkt des Diebstahls abgeschlossenen Fahrräder in Ihrem Haushalt inklusive Fahrradanhänger â rund um die Uhr und weltweit. Wir versichern Ihr Fahrrad nicht mit einer bestimmten Versicherungssumme, sondern bis zur Höhe des Wiederbeschaffungspreises."
Für dich: Quelle: Allianz-Website
Da ist die Frage doch angebracht, da man es auch anders verstehen kann.
Nein da ist sie nicht angebracht , da die Fahrradklausel vollkommen uninteressant ist wenn das Fahrrad aus der Wohnung geklaut wird, denn dann ist es auch egal ob du das Fahrrad Paket hast oder nicht , die Hausrat greift trotzdem, denn in dem Augenblick ist es ja Teil deines Hausrats.