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Dem schließen wir uns an!!!Das war eine tolle Tour mit hohem Spaßfaktor.
Die Fotos sind echt gelungen, die Videos hoffentlich auch.
Gruß
Holger
@thorsten: danke, wohn in wilhelmsburg aber ich glaub es geht schneller zur s-veddel als zur s wilhelmsburg, aber ist ja eigentlich egal, fahren ja die gleichen bahnen...
@thorsten: danke, wohn in wilhelmsburg aber ich glaub es geht schneller zur s-veddel als zur s wilhelmsburg, aber ist ja eigentlich egal, fahren ja die gleichen bahnen...
fährt denn morgen jemand?
grüße
ich hätte Bock heute ab 13:00 13:30 zu fahren....
de
Früh aus dem Bett ging es heut um 11 Uhr mit anfangs 9, dann 12, dann immer weniger bis zuletzt zu fünft auf die Trails. War eine ausgedehnte Runde mit 42 km, 1050 hm und über drei Stunden reine Fahrzeit. Hat Spaß gemacht.
Hallo alle zusammen,
bitte passt ab jetzt auf wenn ich auf dem ehem. Truppengelände fahrt.
Am Freitag bin ich dort gefahren und habe mitbekommen, wie eine Person mit einem Gewehr (ich weiss nicht ob das der Jäger war) auf einen dort fahrenden Motorradfahrer geschossen hat.
Unglaublich aber war.......... .
Ich weiss nicht, wie ein Mensch darauf kommen kann, auf einen anderen zu schiessen, nur weil dieser dort was tut was DER nicht will.
Eigentlich kann es uns ja egal sein, was da läuft, nur glaube ich, das es auf dem Gelände noch ne Menge guter Trials gibt, die man noch finden muss und wenn dann durch Zufall man selber getroffen wird ist das nicht lustig.
Die Polizei hat sich der Sache wohl aufgenommen und ermittelt.
Gruß der Superflyer
Die Polizei hat sich der Sache wohl aufgenommen und ermittelt.
Nicht ganz: Das trifft nur auf Kraftfahrzeuge zu. Die Motor-Biker dürfen also nicht abseits der "Fahrwege", die Mountain-Biker aber schon. Mit dem allein muskelbetriebenen Fahrrad dürfen unter anderem auch Wanderwege befahren werden. Und ich bin überzeugt davon, dass wir immer auf solchen Wegen unterwegs sind und wir den Rest der freien Landschaft höchstens mal begehen; fahren kann man das dann doch nicht nennen.per Fahrrad nur auf "Fahrwegen"Markus
Natürlich, wenn es dem Schutz vor übermäßig häufiger Benutzung oder der Brandverhütung dient... allerdings ist die Haftung des Waldbesitzenden nicht ausgeschlossen, wenn er eine Schädigung vorsätzlich herbeiführt.sonstige Hindernisse (sollten darunter auch besagte Nagebretter fallenMarkus