tractor schrieb:mal abgesehen von der Garantie, die ja eigentlich nur ne Formalie ist, bei Manipulationen mit ungeeigneten Bauteilen/Betriebsstoffen (durch unbefugte Dritte) an der Bremse ist der Hersteller nicht für Folgeschäden haftbar.
Sollte es dann zu einem Unfall kommen is nichts mit Geldsegen aus Bad Urach, das sollte auch nach dem x-ten Glas in der Zappelbude klar sein.
Es gibt aber auch noch andere Dinge als die Gewährleistung auf dieser Welt. Schaue mal bei Wikipedia unter Produkthaftung.
wikipedia schrieb:Produkthaftung im weiteren Sinne ist ein Teilbereich des Schuldrechts aus unerlaubter Handlung gem § 823 ff BGB sowie der durch Rechtsfortbildung entwickelten Institute der positiven Vertragsverletzung (pVV) und der culpa in contrahendo (cic), die mittlerweile auch im BGB codifiziert sind (§ 241 Abs. 2 BGB mit § 280 Abs. 1 BGB).
Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung auf Schadenersatz für die Lieferung einer fehlerhaften Kaufsache und für Schäden, die dadurch an anderen Rechtgütern entstehen.
Die Haftung besteht zunächst gegenüber jedem Abnehmer auf Grundlage der vertraglichen und deliktischen Haftung, wenn ein Verschulden des Herstellers belegt werden kann. Private Endverbraucher werden weitergehend durch die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) geschützt, das kein Verschulden voraussetzt.
Das Produkhaftungsgesetz beruht auf der EG-Richlinie 85/374 EG. Diese ist mittlerweile in allen 25 Mitgliedsstaaten umgesetzt worden.
Grüße
Der böse Wolf,
der sein Geld auch lieber für Originalzubehör ausgibt, als für die Zappelbude.