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Der Druck sollte schon dem ähneln, den man z.B. durch den Sattel haben würde.Mir stellt sich auch die Frage wie genau die Schrittlängenmessung ist...wenn man die Wasserwaage sehr stark in den Schritt drückt hat man 1-2 cm mehr, lege ich sie locker an 2 cm weniger.
Meines Wissens hat ein Verbraucher nach Fernabsatzgesetz das Recht, die Ware so in Augenschein zu nehmen und auszuprobieren, wie es z.B. im Laden der Fall wäre, und im Rahmen des Widerrufsrechts auch zurückzugeben. Das Ausprobieren dürfte regelmäßig auch eine kurze Probefahrt auf der Straße oder auf dem Parkplatz beinhalten, selbst wenn der eine oder andere Händler natürlich lieber nur eine Sitzprobe sehen würde. Ich denke, sofern diese im Trockenen stattfindet und sich keine signifikante Verschlechterung des Bikes ergibt, sollte das im Regelfall unkritisch sein. Dass eine solche "Probefahrt" nur einen sehr rudimentären Eindruck eines Bikes vermitteln kann, dürfte aber klar sein.Kann man denn bei einem Versenderkauf Probefahren und problemlos umtauschen? Ich meine das Rad ist ja dann nicht mehr blitzsauber, auch wenn ich nur ne kurze Runde auf der Straße drehe.
Randnotiz: Hochwertige Bikes kommen fast immer ohne Pedale, die sollte man dann passend vorliegen haben.