Fahrverbot jetzt auch für Radfahrer

Iller

Binford
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21. Juli 2006
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Nürnberg
Selbst wenn man keinen Führerschein besitzt kann man jetzt zur MPU verdonnert werden.
Macht man diese nicht darf man nicht mal mehr Radfahren...

Kann man hier nachlesen.

Und was machen die dann wenn ich rotzbesoffen zu Fuß unterwegs bin und die MPU nicht machen will ?
Darf ich dann auch nimmer laufen????

Ne Strafe laß ich mir ja noch eingehen aber dann das Verbot.
Andererseits wie groß ist die Chance das die einen nochmals aufhalten wenn man sich unauffällig mit dem Rad bewegt :-)
 
vor ca. 4 jahren...ich hatte es eilig, habe (leider) zwei rote ampeln mit dem bike überfahren. polizei ist mir hinterher, hat mich angehalten und ich habe nen punkt kassiert, haha! als beschissener radfahrer, der mit seinen 17 jahren nicht mal nen führerschein hatte, sachen gibts! :lol:

EDIT: hab gerade mal die pressemitteilung gelesen...jeden normalen menschen, der betrunken fahhrad fährt, kann die rennleitung rauswinken und es gilt als "führen eines fahrzeugs im alkoholisierten zustands"! und selbst als betrunkener fußgänger kannst du von den jungs eingepackt werden und in die ausnüchterungszelle verfrachtet werden...
 
Selbst wenn man keinen Führerschein besitzt kann man jetzt zur MPU verdonnert werden.
Macht man diese nicht darf man nicht mal mehr Radfahren...

Kann man hier nachlesen.

Und was machen die dann wenn ich rotzbesoffen zu Fuß unterwegs bin und die MPU nicht machen will ?
Darf ich dann auch nimmer laufen????

Ne Strafe laß ich mir ja noch eingehen aber dann das Verbot.
Andererseits wie groß ist die Chance das die einen nochmals aufhalten wenn man sich unauffällig mit dem Rad bewegt :-)
der muß ja jetzt zwangsläufig mountainbiker werden-darf ja nur noch im wald rumheizen:D vlt können wir ihn bald im forum begrüßen;)
 
@Schmittler
Jo das ist mir klar das die einen ne Strafe aufbrummen können.
Auch ist mir bewußt das man seinen Schein verlieren kann auch als Fußgänger.
Nur das einem das Radfahren verboten wird find ich schon etwas schwachsinnig.

@hai-nik
na wenn er schon keine Kohle für die MPU hat wird er sich auch kein MTB leisten können.
Und im Wald gibts ja auch keine Kneipen *LOL*
 
ob denn die rennleitung unterscheidet zwischen "im dunkeln besoffen schlangenlinien fahren" und "sich am hellerlichten tag mit nem MTB in richtung wald bewegen"?
...in diesem zusammenhang frag ich mich gerade, ob jemand bei einer verkehrssicherheitskontrolle schonmal abgestritten hat, dass es sich beim streitobjekt überhaupt um ein fahrrad handelt^^. Diese Rennrad-Regelung ist ja auch schon recht weich..."mit einem rennrad fährt man rennen..." Ist ein einrad ein fahrrad? immerhin ist es ein fahrendes rad...
Sollen einem doch die grünen mal ne klare definition für "Fahrrad" erbringen.
Wiki sagt: "Ein Fahrrad, ist ein in der Regel zweirädriges, einspuriges Landfahrzeug, das mit Muskelkraft durch das Treten der Pedale angetrieben wird."
Soll ja leute geben, die zeitweise mit ihren rädern mal in der luft unterwegs sind, bzw. wenn man nich vor deren augen reintritt kann man sich die muskelkraft auc hsparen...naja...ich werds beim nächsten mal versuchen^^
 
Das droht dir vermutlich mit jedem Fahrzeug, egal ob Sportgerät oder nicht. Und solange du nicht mit 1,6 Promille (da könnte ich vermutlich schon nicht mehr vernünftig fahren) erwischt wirst, ist es doch eh egal. Wegen fehlender Sicherheitsausstattung usw. werden sie dir ja wohl kaum die Fahrerlaubniss abnehmen.
 
Das droht dir vermutlich mit jedem Fahrzeug, egal ob Sportgerät oder nicht. Und solange du nicht mit 1,6 Promille (da könnte ich vermutlich schon nicht mehr vernünftig fahren) erwischt wirst, ist es doch eh egal. Wegen fehlender Sicherheitsausstattung usw. werden sie dir ja wohl kaum die Fahrerlaubniss abnehmen.

generell kann für vergehen die keinen führerschein benötigen auch keine führerscheinsperre ausgesprochen werden. einzige ausnahme ist ein alkoholpegel von über 1,6 promille, der auf eine generelle untauglichkeit für das führen von fahrzeugen hinweisen kann und somit auch zu einer mpu.
 
generell kann für vergehen die keinen führerschein benötigen auch keine führerscheinsperre ausgesprochen werden. einzige ausnahme ist ein alkoholpegel von über 1,6 promille, der auf eine generelle untauglichkeit für das führen von fahrzeugen hinweisen kann und somit auch zu einer mpu.

Jein, sicherlich kann es keine Führerscheinsperre für Fahrräder geben, da man dafür ja keinen Führerschein braucht, aber z.B. Rotlichtverstöße können das Punktekonto in Flensburg erhöhen...

Zum Alkoholpegel von 1,6 Promille hätte ich da noch eine Frage:

Ist das die einzige Grenze beim Fahrrad oder kommt man da auch schon mit 0,5 Promille in Konflikt mit dem Gesetz?

Wie man allerdings so eine Sperre effektiv kontrollieren will, ist mir allerdings unklar. Das geht höchstens auf dem Land, wo man seine Pappenheimer kennt...

Grüßle Mark
 
Glaub mir, auch in der Stadt kennen Polizisten ihre Pappenheimer.
Mich hat mal einer in der Fußgängerzone zu sich gewunken ...........10€.
Das nächste mal als ich ihn gesehen habe bin ich umgekehrt............ Brief... 20€.:aufreg:
 
Zum Alkoholpegel von 1,6 Promille hätte ich da noch eine Frage:

Ist das die einzige Grenze beim Fahrrad oder kommt man da auch schon mit 0,5 Promille in Konflikt mit dem Gesetz?

Wie man allerdings so eine Sperre effektiv kontrollieren will, ist mir allerdings unklar. Das geht höchstens auf dem Land, wo man seine Pappenheimer kennt...

Grüßle Mark

1,6 deswegen, weil man damit absolut untauglich ist, um irgendwas zu führen (Hunde auch? hrhr). 1,6 Promille sind beim Normalbürger die maximal erreichbare Grenze - alles darüber impliziert eine gewisse Alkoholgewöhnung und wird von Fahrerlaubnisbehörden sehr allergisch behandelt.

http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=57715&highlight=yxine

1,6 is nun mal die MPU-Grenze egal mit was du unterwegs bist, ausser deinen Füßen. Selbst als Fußgänger kannst du Punkte kassieren, zb bei gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr

Bei 0,5 aufwärts hast du erst ein Problem, wenn du Ausfallerscheinungen zeigst. Sprich: Schlangenlinien, riskante Fahrweise & Co.
Beobachtet ein Polizist die Sache oder kommt es gar zu einem Unfall, trifft einen ein Mitverschulden.
 
Jein, sicherlich kann es keine Führerscheinsperre für Fahrräder geben, da man dafür ja keinen Führerschein braucht, aber z.B. Rotlichtverstöße können das Punktekonto in Flensburg erhöhen...

Zum Alkoholpegel von 1,6 Promille hätte ich da noch eine Frage:

Ist das die einzige Grenze beim Fahrrad oder kommt man da auch schon mit 0,5 Promille in Konflikt mit dem Gesetz?

Wie man allerdings so eine Sperre effektiv kontrollieren will, ist mir allerdings unklar. Das geht höchstens auf dem Land, wo man seine Pappenheimer kennt...

Grüßle Mark

Ne feste Grenze gibt es laut ADFC nicht. Siehe hier


Glaub mir, auch in der Stadt kennen Polizisten ihre Pappenheimer.
Mich hat mal einer in der Fußgängerzone zu sich gewunken ...........10€.
Das nächste mal als ich ihn gesehen habe bin ich umgekehrt............ Brief... 20€.:aufreg:

Naja da mußte aber schon bekannt sein wie ein bunter Hund :-)
 
Zugegeben wenn man mich mal gesehen hat vergisst man mich nicht so schnell wieder.
Abgesehen davon ist Nürnberg ein Nest und es laufen in der City immer die Selben Streife.
*LOL*
Also bisher hatte ich noch keine Probleme *aufholzklopf*
Wurde noch nie 2mal vom selben aufgehalten.
Andererseits fahr ich direkt in der Stadt auch nicht
 
Moin,

der Thread is echt witzig. Bis vor einiger Zeit bin ich noch, ohne auf die Strassenverkehrsordnung zu achten, durch die Stadt geheizt.

Z.B. :

- Auch in der Fußgängerzohne angehalten worden.:D
Keinen Ausweiß dabei, da is der Bulle mit zu mir nach Hause gekommen.
War zum Glück nicht weit.

- 2 Mal von der Rennleitung wegen Mißachtung von Rotlicht rausgezogen worden. Einmal haben Sie mich direkt vor der Hautür eingeholt, das andere mal hatte ich wieder keine Papiere dabei und musste mit denen zusammen nach Hause. Zurück zum Bike haben die mich aber nicht gebracht. :mad:

- Zudem noch etliche Male aufgrund der fehlenden Beleuchtung.

Dann habe ich aber kapiert, dass mir das Ganze (gerade besoffen oder rote Ampeln) Punkte in Flensburg einbringen kann.
Mit 17 (:D ) Zählern darf ich mir bis 2008 aber keinen einzigen mehr leisten.:cool:
Darum wird jetzt nach Vorschrift geheizt.:daumen:

P.S. Immer ein Auge nach der Polizei offen halten. Die siehst Du in der Regel, bevor sie Dich sehen.;)
 
Also wer mit über 1,0 Promille ein Fahrzeug führt,sollte sich keine Gedanken über Strafen machen,denn diese hat er dann auch verdient!Jemand der sagt er hat mit 1,0 Promille noch die volle Reaktionsfähigkeit,der überschätzt sich gewaltig!Allerdings halte ich es für vermessen ein Fahrrad Fahrverbot zu verhängen,es sei denn der jenige ist nicht einsichtig und wurde mehere Male erwischt,denn dann ist dieser ja nicht lernfähig sondern bloß dumm!
 
Ehrlich gesagt interessiert mich diese (Schwachsinns)Regelung mal garnicht.
Ich fahre weiter "Rad".
Daran lasse ich mich bestimmt nicht hindern.
Ich bin nicht "Everybodys fool", auch wenn es die hiesige "Recht"sprechung gerne so hätte.

Wer sich erwischen lässt hat eben pech.
Fahren mit 1.0 Promille? Nee, lass mal.Das is nich gut.
Alkohol+Sport?Lass das auch mal lieber sein.

Wers nicht geregelt bekommt fährt aber meist nen Kläpper und hat sich einfach nicht im Griff.Der wird das bestimmt am Geldbeutel zu spüren bekommen.
Folgen für den KFZ-Führerschein finde ich richtig.

Verantwortungslos ist Verantwortungslos.
 
Allerdings halte ich es für vermessen ein Fahrrad Fahrverbot zu verhängen,es sei denn der jenige ist nicht einsichtig und wurde mehere Male erwischt,denn dann ist dieser ja nicht lernfähig sondern bloß dumm!

Wo ist da der Unterschied zu 'nem Mofa-Fahrer? Ich finde sogar das die Promillegrenze der üblichen Promillegrenze angepasst werden sollte. Zumal gerade hier in diesem Forum die Abschaffung der RWBP ständig gefordert wird. Wer ein vollwertiger Verkehrsteilnehmer sein will, sollte auch die gleichen Regeln befolgen. Ein "Mini-Führerschein" für's Fahrrad wäre doch sehr sinnvoll, so das zumindest die Verkehrsregeln bekannt sind und die Fahrerlaubnis überprüft werden kann.

Grüßle Mark
 
Wo ist da der Unterschied zu 'nem Mofa-Fahrer? Ich finde sogar das die Promillegrenze der üblichen Promillegrenze angepasst werden sollte. Zumal gerade hier in diesem Forum die Abschaffung der RWBP ständig gefordert wird. Wer ein vollwertiger Verkehrsteilnehmer sein will, sollte auch die gleichen Regeln befolgen. Ein "Mini-Führerschein" für's Fahrrad wäre doch sehr sinnvoll, so das zumindest die Verkehrsregeln bekannt sind und die Fahrerlaubnis überprüft werden kann.

Grüßle Mark

Da gebe ich Dir recht.Wenn ich manchmal die Idioten sehe die sich um keine Regeln im Straßenverkehr scheren schwillt mir schon der Kamm!Zumal es meist Erwachsene sind,die rücksichtslos fahren und andere gefährten.Leider sind die Sanktionen und Strafen für solche Deppen zu gering.Anscheinend lassen diese aus Gewichtsgründen(Gewichtstuning für Hirnis:D ) ihr Hirn zu Hause...,
 
mag ja sein, dass meine reaktionsfähigkeit bei hohen promille werte rapide in den keller sinkt. aber das tut meine geschwindigkeit, besonders die geschwindigkeitskomponente in die gewünschte richtung, ebenfalls . -> patt.
 
mag ja sein, dass meine reaktionsfähigkeit bei hohen promille werte rapide in den keller sinkt. aber das tut meine geschwindigkeit, besonders die geschwindigkeitskomponente in die gewünschte richtung, ebenfalls . -> patt.

Das klingt nicht sehr klug.Was wenn man weil man betrunken ist auf die Straße fällt,ein Auto muß ausweichen und baut einen Unfall,eventuell kommt noch jemand zu schaden....
Für mich ist das nur eine Ausrede .....
 
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